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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.05.2010, 08:58
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Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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@Matze66
wie lange ist der TÜV denn abgelaufen?

Gruß
Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #27  
Alt 28.05.2010, 09:14
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@ Checki, die STVZO gilt im öffentlichen Verkehrsraum, dazu gehört mein Privatgrundstück nun mal nicht. Ergo braucht mein Trailer da auch kein TÜV. Ich weiß, im oben angeführten Thread hat einer deswegen einen Strafzettel bekommen, das war aber in Bayern. (glaub ich...da ticken die Uhren scheinbar anders), Berlin hat eine Zeitlang auch versucht das "Sportgerät" neu zu definieren um Steuern für Bootstrailer zu kassieren, auch damit sind sie nicht durchgekommen.
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Gruß, Jörg!
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  #28  
Alt 28.05.2010, 09:50
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Zitat:
Zitat von Käpt´n Blaubär Beitrag anzeigen
@Matze66
wie lange ist der TÜV denn abgelaufen?

Gruß
Tom
Öhm... lange. Über 2 Jahre. Daher wollte ich auch zuerst was am Trailer machen - die zwei kleinen Roststellen entfernen, neue Laufrollen, Bremsen Checken, etc., aber das geht halt erst, wenn das Boot runter ist. Sonst ist der Trailer ja ok.

THX
Matthias
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  #29  
Alt 28.05.2010, 09:59
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Will auch mal meinen Senf dazu geben. War im März mit meinem Motorrad beim TÜV (GTÜ).
HU seit 19 Monaten abgelaufen. Habe mich darauf eingestellt im August nochmal hinzufahren.
Der Prüfer meinte aber zu mir da über 18 Monate HU überzogen ist kann er mir auch 2 Jahre geben. Und gesagt getan nun wieder 2 Jahre ruhe.
Will damit nur sagen das es scheinbar kulant gehandelt werden kann. Also vorher beim TÜV anrufen und nachfragen wie die das Handhaben.
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  #30  
Alt 28.05.2010, 10:00
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
@ Checki, die STVZO gilt im öffentlichen Verkehrsraum, dazu gehört mein Privatgrundstück nun mal nicht. Ergo braucht mein Trailer da auch kein TÜV.
Schau mal in die Links hier im Strang oder "gurgel" mal nach der TÜV-Pflicht. Ich ärgere mich schon, hier eine Anmerkung gemacht zu haben.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #31  
Alt 28.05.2010, 10:07
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Schau mal in die Links hier im Strang oder "gurgel" mal nach der TÜV-Pflicht. Ich ärgere mich schon, hier eine Anmerkung gemacht zu haben.

@ Checki, hättest du aber die Lichtleiste (samt Nummernschild) im Keller liegen gehabt, hättest du nix zahlen müssen! Denn dann wäre der "Trailer" ein Lagerbock, auf einem Privaten Grundstück gewesen.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #32  
Alt 28.05.2010, 10:30
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
@ Checki, hättest du aber die Lichtleiste (samt Nummernschild) im Keller liegen gehabt, hättest du nix zahlen müssen! Denn dann wäre der "Trailer" ein Lagerbock, auf einem Privaten Grundstück gewesen.
Ja Hendrik, um entsprechend zu reagieren, sollte man aber die Gesetzeslage kennen. Sonst kommt man ja garnicht auf die Idee, das gute Stück in den Keller zu stellen.
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Jörg

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  #33  
Alt 28.05.2010, 10:38
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ja Hendrik, um entsprechend zu reagieren, sollte man aber die Gesetzeslage kennen. Sonst kommt man ja garnicht auf die Idee, das gute Stück in den Keller zu stellen.
Ging mir nur darum den Ausweg aufzuzeigen
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  #34  
Alt 28.05.2010, 11:16
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Da gibt es keinen Spielraum. Mit der Zulassung eines Fahrzeug, akzeptiert man den erweiterten Rechtsrahmen.

§ 29 Abs. 1 StVZO
Die Halter von Fahrzeugen die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen nach § 29 Abs. 1 StVZO ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen.


BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386, Rebler, VD 2006, S.64
...Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kfz im öffentlichen Straßenverkehr tatsächlich benutzt wird, entscheidend ist die Zulassung.


Edit:
Wird Überschritten muss Stillgelegt werden. Wird das nicht durchgeführt, kommt es zur Zwangsstilllegung nach FZV und die ist keine Ländersache. Das Gute: Bestraft wird nur die fehlende Stilllegung, daher gibt es keine Punkte bei überzogenem 8ten Monat
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Geändert von Freibeuter (28.05.2010 um 11:28 Uhr) Grund: Vergessen
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  #35  
Alt 28.05.2010, 11:21
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Wir drehen uns im Kreis....natürlich stimmt das was da oben bei Jörg (schöner Sammelbegriff )steht. Da aber die StVZO nicht auf meinem Privatgrundstück gilt....

Zitat: § 29 Abs. 1 StVZO
Die Halter von Fahrzeugen die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen nach § 29 Abs. 1 StVZO ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen.
Auf meinem Grundstück muß ich kein Kennzeichen führen u.s.w.

Jetzt müßte man aber den zitierten Gerichtsbeschluß genauer betrachten. Wo stand denn das Fahrzeug um was es dort ging. Was war es überhaupt für ein Fahrzeug?
Egal, weil wir alle die Lichtleiste geschützt vor UV Strahlung im Keller aufbewahren.

Gruß, (auch) Jörg!
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Gruß, Jörg!
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  #36  
Alt 28.05.2010, 11:44
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386, Rebler, VD 2006, S.64
...Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kfz im öffentlichen Straßenverkehr tatsächlich benutzt wird, entscheidend ist die Zulassung.


Was ein bayr. OLG beschliesst muss keine allgemeine Gültigkeit haben ! Darüber hinaus ist das ein Beschluss aus dem Jahr 1982 !

In Bayern gehen die Uhren bekanntlich tatsächlich anders als in Deutschland - dort werden die kath. Würdenträger auch vom Staat bezahlt, völlig im Widerspruch zur Säkularisierung der BRD ...
__________________
Gruß Fred
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  #37  
Alt 28.05.2010, 12:41
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Flieger eine Nachricht über MSN schicken
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Es ist hier einfach immer wieder schön zu sehen, wie aus einfachen Fragen, komplizierte Diskusionen entstehen.

Mein alter Trailer war auch 08/2008 TÜV fällig und stand auf einem privaten Grundstück.
In 05/2009 bin ich dann zum TÜV.
Dank des mir von der Natur gegebenen Attributes der Sprache war eine Kommunikation möglich.
Das Ergebnis = nächster TÜV Termin 05/2011.
Ich habe keine Anzeige, Strafe, etc. bekommen.
Frei nach dem alten Spruch = wo kein Kläger, da kein Richter.

Meine Devise ist, man sollte einfache Dinge nicht unnötig komplziert machen.
Beim TÜV arbeiten auch nur Menschen und meistens kann man mit denen reden.

Gruß
Bernhard
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #38  
Alt 28.05.2010, 12:43
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Ich glaube den Ing. beim Tüv interessiert das gar nicht. Es sind meistens Nachbarn oder Streifenhöhrnchen, die hier für Ärger sorgen.
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Gruß, Jörg!

Geändert von Erposs (28.05.2010 um 13:12 Uhr)
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  #39  
Alt 28.05.2010, 12:45
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Ich glaube den Ing. beim Tüv interessiert das gar nicht. Es sind meistens Nachbarn oder Streifenhöhrnchen die hier für Ärger sorgen.
So siehts aus.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #40  
Alt 28.05.2010, 14:01
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Es ist hier einfach immer wieder schön zu sehen, wie aus einfachen Fragen, komplizierte Diskusionen entstehen.

...

Ist immer wieder schön zu sehen, das dem Themenstarter binnen 11 Minuten die richtige Antwort in Beitrag #3 gegeben worden ist.

Komplizierte Diskussionen entstehen fast immer nur dann, wenn einer nicht richtig zuhört oder es pauschal besser weiß und damit ein neues Fass aufmacht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #41  
Alt 28.05.2010, 14:07
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Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
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Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Solang die Kiste angemeldet bleibt, gibt es keine Vollabnahme.
Bei Überschreiten der HU-Fälligkeit um mehr als 2 Jahre, wird die HU wieder mit 2 Jahresfrist bescheinigt, darunter nur im festgelegtem Zeitfenster.

Vollabnahmen betreffen abgemeldete Fahrzeuge, auch welche ohne Papiere.
Einspruch Euer Ehren.
Es gilt: die HU wird nur bis zum ursprünglichen Fälligkeitstermin, mind. aber für einen Monat erteilt. Bei mehr als 2 Jahren überzogen kriegst Du also genau einen Monat HU. Du kannst aber sofort (im Rahmen derselben Vorführung) eine zweite HU machen, die ist dann 2 Jahre gültig. Kein Scherz.

Kostet 2x Gebühr, gibt sogar zwei Plaketten übereinander, war dem DEKRA-Mann auch sichtlich peinlich, ist aber nunmal so.

Ansonsten: richtig, das Thema Vollabnahme zieht nur bei abgemeldeten Fahrzeugen.

(Quelle: eigene Erfahrung mit gebraucht gekauftem, >2 Jahre überfälligem angemeldeten Trailer)
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #42  
Alt 28.05.2010, 14:23
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Einspruch Euer Ehren.
Es gilt: die HU wird nur bis zum ursprünglichen Fälligkeitstermin, mind. aber für einen Monat erteilt. Bei mehr als 2 Jahren überzogen kriegst Du also genau einen Monat HU. Du kannst aber sofort (im Rahmen derselben Vorführung) eine zweite HU machen, die ist dann 2 Jahre gültig. Kein Scherz.

Kostet 2x Gebühr, gibt sogar zwei Plaketten übereinander, war dem DEKRA-Mann auch sichtlich peinlich, ist aber nunmal so.

Ansonsten: richtig, das Thema Vollabnahme zieht nur bei abgemeldeten Fahrzeugen.

(Quelle: eigene Erfahrung mit gebraucht gekauftem, >2 Jahre überfälligem angemeldeten Trailer)
Völlig richtig, was du da schreibst, hab ich leider vergessen zu erwähnen.
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Gruß Frank
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