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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Soso. Also wenn diese Verordnung mein Boot nicht erfaßt, dann darf ich auf See / Küstengewässern ganz ohne Boots-Zulassung rumshippern?
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (11.06.2010 um 11:29 Uhr) |
#27
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![]() Zitat:
![]() ![]() Könnte es vielleicht sein, nur so als Gedankenspiel, daß es eventuell, möglicherweise, hypothetisch und nicht auszuschließenderweise weitere Vorschriften gibt. ![]()
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Beste Grüße John |
#28
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Man muss es ja nur mal im Zusammenhang lesen:
Zitat:
große Sportboote: würde insofern passen als es (zumindest laut CE Kat. A auf dem Papier) hochseetauglich ist. Aber es hat keine Kajüte, und wirklich "groß" ist es natürlich auch nicht. kleine Sportboote: paßt auch insofern weil es sich um ein Schlauchboot handelt, paßt aber wiederum nicht weil es nicht nur für Strandnähe bestimmt ist. Die ganze Definition ist etwas schwammig, zeigt keine klaren Abgrenzungen.
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Gruß Robert |
#29
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würde mich mal interessieren wie wäre das denn in meinem fall? hab ja nur so kleines teilchen. leider 0,0 unterlagen was nun anzahlmäßig an pers. zugelassen ist. ce keine weil bj. etwa 85.
das geht mit 4 und mit 6 personen ohne das die stiletto gleich absäuft. stand da nicht irgendwo was von verhältnismässig und angemessen? in meinem ausweis steht fabrikat unbekannt / baunummer unbekannt so hat das zumindestens das wsa ab eingetragen? gruß feivel |
#30
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Auf Seeschifffahrtstraßen ist die Angelegenheit deutlich und eindeutig in der Seesportbootverordnung geregelt. Ein Fahrzeug, das für mehr als 12 Personen zugelassen ist, kann kein Sportboot sein. Zum Führen dieses Fahrzeugs ist ein Patent nach STCW95 erforderlich. Die einzige Ausnahme sind Traditionsschiffe. Der SBF SEE gilt nur für Sportboote. Da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen.
Binnen ist es nicht so deutlich geregelt. Ein Sportboot kann binnen auch für mehr als 12 Personen zugelassen sein, und darf dann auch mit dem SBF Binnen geführt werden. Das gilt für Bundeswasserstraßen. Landesrecht kann andere Regelungen enthalten. |
#31
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![]() Zitat:
Für 18 Personen zugelassen (Capelli Tempest 1000WA) und das ist bei der Größe echt wenig... ![]() ![]() Marco emotion-32 oder Pischel für 16 Personen Marco twentysix für 20 Personen Ribeye 785 für 14 Personen Valiant 750 Cruiser für 22 Personen Zar 75 für 14 Personen BWA sixfifty Platinum 14 Personen: ![]() Zodiac Pro 650 für 15 Personen Zodiac Medline III für 15 Personen: ![]() Valiant 620 Cruiser für 17 Personen ![]() Ich wäre nie drauf gekommen, dass ich schon ein 6,2m langes Rib nicht mehr fahren darf... ![]() ![]() ![]() Aber wer kauft so ein 6,2m langes RIB schon um wirklich so viele Leute drauf zu packen, bequem ist das nicht, ![]() ![]()
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (12.06.2010 um 23:37 Uhr)
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#32
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Gruß Robert |
#33
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Kann mir mal bitte einer zeigen wo die Bregrenzung der Personenanzahl Binnen und Buten für den SBF steht.
Ich meine nicht gewerblich also keine zahlende Gäste und auch kein Personal.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#34
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![]() Zitat:
wurde bereits zitiert ... Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV) siehe: http://bundesrecht.juris.de/seespboo...2BJNG000200000 Zitat:
Zitat:
![]() Im § 2 Begriffsbestimmungen wird klar definiert, was (1.) Sportboote im Sinne dieser Verordnung sind. Dann werden die unter (1.) bezeichneten Sportboote weiter spezifiziert. Eine weitere Spezifikation (z. B. in kleine oder große Sportboote) legt die Definition für Sportboote nicht außer Kraft. Gruß Ralph (kein Jurist) |
#35
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Hallo Ralph
Zitat:
Bliebe die Frage offen, wie das dann in der Praxis bei einem Boot wie meinem (oder den von Gregor angeführten) behandelt wird, die vom Charakter eindeutig nur Sportboote sind, laut CE aber mehr als 12 Personen tragen. ![]()
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Gruß Robert
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#36
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![]() Zitat:
es bleibt aber dabei in der o.g. Verordnung geht es um die CE-Kennzeichnung und die Vermietung von Booten. Die Regelungen in dieser VO haben nichts mit dem SBF zu tuen. Dazu siehe meinen Beitrag oben. Gruß Frank |
#37
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Genau. Wo steht etwas über die 12 Personen Begrenzung?
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#38
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Hallo Frank,
Zitat:
Und wenn Sportboote auf See nicht für mehr als 12 zugelassen werden, dann gibt es dort logischerweise auch keine Boote, auf denen man mit dem Sportbootführerschein See mehr als 12 Leute fahren könnte. Hallo Cyrus, Definition des Begriffs "Sportboote" für See (nicht binnen), siehe oben: Zitat:
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (13.06.2010 um 09:36 Uhr)
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#39
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Nach den Vorschriften darf der Schiffskörper eines Kleinfahrzuegs ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m nicht erreichen.Fahrzeuge, die zwar die 20 m Grenze nicht erreichen , aber gebaut und eingerichtetb sind , um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen,zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen ODER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON MEHR ALS 12 FAHRGÄSTEN ZUGELASSEN SIND,sowie Fähren und schwimmendes Gerät fallen NICHT unter den begriff KLeinfahrzeug und werden als gewerbliche Fahrzeuge behandelt.
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#40
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Hallo Heiko, nach WELCHEN Vorschriften?
![]() übrigens: Personen sind nicht immer Fahrgäste. Der Begriff Fahrgäste wird bei gewerblicher Personenbeförderung benutzt. Und wenn du 12 Fahrgäste hast sind das schon mal mindestens 13 Personen an Bord.
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Gruß Robert |
#41
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Danke. Aber irgendwie bin etwas begriffsstutzig.
![]() Früher war auf See weder die Schiffsgröße noch die Anzahl der Gäste begrenzt. Nur die Anzahl der Angestellten war begrenzt. Mein Boot ist für 14 Personen zugelassen. ![]() Ist das jetzt kein Sportboot mehr? ![]()
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#42
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Gut, nehmen wir mal an deine Sicht ist richtig. Dann muss doch aber irgendwo in den Papieren ein Vermerk sein, für wie viele Personen ein Boot zugelassen ist, analog zur zGM-Angabe bei Autos. In meinen Papieren steht dazu aber nichts, wer der Hersteller meines Bootes ist, weiß ich nicht, also gibt es keine Aussage dazu, für wie viele Personen es zugelassen ist.
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#43
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gregor ![]() |
#44
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@Cyrus und Wohnbusfahrer
Was steht denn in eurer Zulassung drin? Müßte doch drin stehen was für ein Boot / Fahrzeug das ist, oder nach welchen Vorschriften es zugelassen ist usw.
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Gruß Robert
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#45
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Kann von euch zufällig jemand sagen, für wieviele Personen mein Jeanneau Exellence Fishing zugelassen ist?
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#46
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du der auszug ist so aus dem Prüfungsbuch für den Binnenschein und geht wie folgt weiter.Nach der BinSCHStrO werden Segelsurfbretter,Amphibienfahrzeuge,Luftkissenfahr zeuge und Tragflügelboote in den genannten Längen den Kleinfahrzeugen zugeordnet,Dies gilt auch für die übrigen Wasserstraßen,wenn für sie keine Sondervorschriften bestehen.
Fahrzeuge,die die 20 m Länge erreichen oder überschrieten ,fallen ohne Rücksicht auf ihre Wasserverdrängung nicht mehr unter den Begrigg Kleinfahrzeug und haben sich im Verkehrsgeschen wie ein ´gewerbliche Fahrzeug zuverhalten. Die vorstehende 20 Länge gilt für die Untersuchungs und Patentbefreiung. so steht es da geschieben vieleicht mit weniger tippfehlern aber das ist ja was anderes. mfg:Heiko
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#47
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ok, dann sind wir hier aber wieder bei BINNEN - tangiert also nicht das Thema Sportbootzulassung See. Wörtlich steht in der BinSCHStrO als Begiffsdefinition "Kleinfahrzeug" Zitat:
Wie schon gesagt: Da geht es nicht um 12 Personen sondern 12 Fahrgäste, also gewerbliche Fahrgastschifffahrt. Nachtrag: Und wenn wir dann schon mal bei Binnen sind: Hier die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen: Zitat:
also ohne Begrenzung der Personenzahl. Ich denke, Binnen ist damit gelklärt: Keine Begrenzung auf 12 Personen. Bleibt die Frage der Sportboot-Zulassung See
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (13.06.2010 um 11:08 Uhr)
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#48
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Möglicherweise ist es hilfreich, erstmal "Zulassung" zu klären.
CE, Bootszeugnis (vom WSA), ... Im IBS steht m.E. keine Personenzahl. Gruß Ralph
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#49
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Ich hatte vor ein paar Tagen in einem anderen Thread zur max. Personenzahl geantwortet, in Bezug auf CE-Zulassung und Personenzahl vielleicht interessant:
Ich hatte gerade vor wenigen Tagen bei unserer neuen Barkas das Problem dass auf dem CE-Schild 4(!) Personen angegeben waren plus Gepäck. Da das Boot 10,6m lang ist und 10 Tonnen auf die Waage bringt fand ich diese Zahl doch mehr als dürftig, zumal damit ja vieles gar nicht möglich ist: Familie mitnehmen, ein paar Freunde usw. - alles scheitert ja dann an dieser Maßgabe. Rückfrage Werft: 4 Kojen heißt 4 Fahrgäste, so kommt diese Zahl dann in die CE-Zulassung. Rückfrage Versicherung: Denen ist das egal was auf der CE-Zulassung steht, bei denen kommt es nur darauf an dass das Boot nicht überladen ist, die überlassen es also der guten Seemannschaft. Und natürlich: Rettungsmittel müssen ausreichend und passend vorhanden sein (wenn es denn mal zum Fall der Fälle gekommen ist). Rückfrage Waaserschutzpolizei: Nahe zu gleiche Antwort, nochmals deutlicher Hinweis auf passende Schwimmwesten für jeden Fahrgast. Im Klartext: Du entscheidest selbst wie viele Leute Du an Bord nimmst, darfst Dein Boot nicht überladen und musst eben die notwendigen Rettungsmittel an Bord haben. Von max. 12 Personen hat niemand etwas gesagt, weder die Versicherung noch die WSchPo
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de
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#50
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Das bezieht sich aber nur auf zahlende Fahrgäste, so habe ich es beim Führerschein gelernt, das sind dann die, die den gelben Doppelkegel führen müssen.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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