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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Strafe bei mehr als 12 Personen.
Weiss jemand wie hoch die ausfällt? 50€ pro Person zuviel, oder direkt Fuehrerscheineinzug?
Bezieht sich auf den SBF-Binnen.
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Gruss, Luis |
#2
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Führerscheinentzug auf keinen Fall.
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#3
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Was ist daran verboten mehr als 12 Personen zu fahren?
Solange es kein Fahrgastschiff ist darf man das doch oder nicht? (Ich mache gerade Führerschein, habe 2 Theoriestunden.)
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Gruß Robert
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#4
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nein darfst du nicht. Wenn ich mich nicht irre, max 8 Pers. Müsste in den Prüfungsfragen eigentlich stehen... ?
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#5
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Zitat:
und stell ein Link dazu ein.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#6
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Sportfahrzeug
Moin moin,
bis 12 Personen ist es ein Sportfahrzeug, das Personen zu Erholungszwecken und Sportzwecken an Bord sind. (Gegen Gebühr) Über 12 Personen muß das Fahrzeug eine Zulassung als "Fahrgastschiff" von der Z SUK Mainz haben. Es geht dabei immer um die "Schwarzfahrer", die ein Sportfahrzeug haben und gegen Gebühr "Fahrgäste" mitnehmen. (Zum Teil über 20 Personen) Wenn ein Unfall passiert werden diese Fahrgäste den Eigentümer verklagen. Die Versicherung fragt dann nach der Zulassung. Das ist ein gefährliches Spiel. Wenn die WSP nur 50,00 € Strafe genommen hat hast Du viel Glück gehabt. Immer mehr Bootsbesitzer wollen sich Geld dazu verdienen. Aber die Vorschriften sind nun einmal da. Die Fahrgastschifffahrt hat unheimlich hohe Auflagen in Punkto Sicherheit die ein Sportboot überhaupt nicht erfüllen kann. Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke PS Natürlich wird der Führerschein beim ersten Mal nicht entzogen, aber Schmerzensgeld kann ja auch sehr hoch sein. |
#7
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#8
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@Emotion,
Zitat: Im Sinne dieser Verordnung sind 1.Sportboote Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind, http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html Quelle, Zitat Ende. Zumindest auf See gilt wirklich 12 Mann-> Schicht, darüber ist es offenbar offiziell nicht mehr als Sportboot zu werten. Für Binnen habe ich nix gefunden außer einigen Verweisen von wegen max. Personenzahl pro Boot bzgl CE, Bootsgröße etc. GEhe aber auch mal von max. 12 aus.
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Gruß Kai |
#9
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Die 50€*habe ich nur als theoretischen Wert reingestellt.
Ich will auch niemanden gegen Gebuehr mitnehmen, nur leider stoßen wir immer an die 12er Grenze. Will ja auch nicht ständig mit 20 Mann durch die Gegend fahren, war aber schon so, dass wir uns zu tukkern getroffen haben und dann war da noch eine 13te Person und die musste man dann wegschicken. Es ist ja auch nicht das selbe ob man 10 ausgewachsene Männer, oder 12 Mädels zum Sonnen an Deck hat Was ich mich auch öfter gefragt habe, ist ob Babys und Kleinkinder auch als volle Personen gelten, die wiegen doch kaum was
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Gruss, Luis |
#10
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Ich habe immer 6 mädels in der Kajüte und 6 auf dem Boot, das sieht dann nicht so voll aus
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#11
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Das Boot ist ein Eigenbau, ca. 30 Jahre alt. Gibt weder Zulassungen noch CE-Normen...
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Gruss, Luis |
#12
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Und soweit ich weiss, gibt es auch nirgends einen Bußgeldkatalog, den man wie im Strassenverkehr einsehen koennte, richtig?
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Gruss, Luis |
#13
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gute Frage, kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur Ermessungssache der Polizei ist. In Deutschland ist doch eigentlich alles geregelt oder nicht??
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#14
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Zitat:
Wie sind die Ordnungsmaßnahmen dann?
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Beste Grüße John
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#15
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Zitat:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#16
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Das ist aber nur Landesrecht gemäß Landesschifffahrtsordnung.
Für unser Problem findet sich dort: Mehr Fahrgäste befördern als zugelassen sind Verwarnung (bei gerinfügigem Verstoß): 30 Bußgeld: 100-350
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Beste Grüße John |
#17
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Sportfahrzeug
Moin moin,
es fängt ja schon damit an: Für jede Person an Bord muß ein Rettungsmittel an Bord sein. Ob Fahrgastschiff oder Sportfahrzeug. Bitte immer unterscheiden: See oder Binnen!!! Dann kommen noch die Landeswasserstrassen: Hier zum Beispiel die Ruhr. Verordnungen von 1890... , und die sind immer noch gültig! In Deutschland ist in diesem Bereich nicht alles gesetzlich geregelt. Nach einem Unfall sucht der Staatsanwalt aber ein Jahr ob er nicht irgendetwas findet. Im Berliner Raum sind viele Sportbootfahrer die der Fahrgastschifffahrt das Leben schwer machen. Und die achten natürlich auf die Konkurenz. Allzeit gute Fahrt Rolf Karmineke |
#18
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Zitat:
Konkret : Bundeswasserstrasse Binnen |
#19
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Zitat:
Den darf ich ja dann garnicht fahren (auch nicht mit 2 Personen) !
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Gruß Robert |
#20
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Nee, er ist bloß kein Sportboot im Sinne der Landes-Verordnung (die ohnehin nur auf den Landeswasserstraßen in BRB gilt), also von ihr nicht betroffen.
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Beste Grüße John |
#21
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Soweit ich das richtig gelesen hatte, gilt das für See nicht für Binnen
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#22
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Zitat:
Richtig. Aber See will ich natürlich auch fahren! Wozu mache ich alle Scheine? Welchen Schein brauche ich dann, wenn ich meinen 13-Personen-Dampfer auf See fahren will?
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Gruß Robert |
#23
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Ich habe ja gerade den SBF See gemacht. zumindest im Prüfungsfragenkatalog findet sich dazu nichts.
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#24
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Zitat:
In der Verordnung werden Sportboote wie folgt definiert: Zitat:
Zitat:
Gruß Frank
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#25
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Verwechlung, ich bezog mich auf die Bußgeldverordnung, die Jörg eingestellt hatte. Die ist landesrecht in BRB.
Zitat:
Das einzige, was sich daraus ergibt, ist, daß die CE-Pflicht dieser Verordnung für Dein Boot nicht gilt. So what.
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Beste Grüße John
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