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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 09.07.2010, 17:31
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Wir sind in den Niederlanden auch schon kontrolliert worden ,lagen auf einem See vor Anker(2Boote zusammen 4Anker abends) und hatten ein Fläschen Wein auf.
Die wollten nur die Angelpapiere sehen und verabschiedeten sich mit einem lasst euch den Wein schmecken.
Ob das da jetzt verboten ist ist mir nicht ganz klar.
Ob man da bei der nächsten Kontrolle mal fragen soll? (nüchtern)
Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken
Das muß doch in irgend einem Niederl.-Gesetzbuch vermerkt sein.


Moin,

ab 0,81 %0 wird es teuer, entscheidet der Richter. Heisst allerdings fahren unter Alkoholeinfluss.

Quelle: http://www.politie.nl/klpd/klpddiens...kaartwater.asp
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  #27  
Alt 09.07.2010, 18:13
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Benaco Benaco ist offline
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Leute,

ich sag's Euch, der Ärger wird riesengroß, wenn unter Alkohol dann doch etwas passiert.

Ich hatte das Thema gerade auch in einem neuen Thread hier angesprochen.

Mir ist ein besoffener Skipper unter Mißachtung aller Regeln, besonders der " des letzten Augenblickes" vor den Bug gelaufen und mittschiffs getroffen worden.

Seine Frau unter Deck wurde schwerst verletzt.

Mein Skipper und ich als Rudergänger sind zwar vollkommen unbeschadet aus der Sache rausgekommen, aber die Bilder habe ich nach den vielen Jahren immer noch im Kopf.

Der gegnerische Skipper wurde übrigens nur zu einer geringen Strafe verurteilt, war aber ohnehin gestraft genug, weil seine Versicherung nicht bezahlen wollte wg. seiner 1,8%o.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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  #28  
Alt 09.07.2010, 18:14
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Besser doch mal freundlich die Politi fragen.
Ich möchte mir doch keine Laus in den Pelz setzen.
Fahren mit Allohol ist ja klar das das nicht geht.
Besoffen im Auto übernachten dürfte man dann auf einer abschüssigen Strasse auch nicht. (Auf der Rückbank)
Es könnte sich die Handbremse lösen.
Beim ziehen der Handbremse unter Alkohol wirkst du auf
das Fahrzeug mit seinenVerkehrstechnischen Einrichtungen ein. (Lappen weg !)
Hat mir mal ein Polizist erklärt. (Privat)
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  #29  
Alt 09.07.2010, 18:35
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
...Du brauchst einen Wachführer, der befähigt ist das Fahrzeug zu führen. Den trägst Du ins Logbuch ein und schon kannst Du dir ein Bier gönnen....
So sehe ich das auch - Problem wird nur sein das P---a kein Logbuch hat, oder?
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  #30  
Alt 09.07.2010, 19:19
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Es gibt Ankern und Stillliegen

Beim Stillliegen (geht u.U. auch mit 2 Anker) darf glaube ich getrunken werden
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....01/index.html
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #31  
Alt 09.07.2010, 19:45
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es gibt Ankern und Stillliegen

Beim Stillliegen (geht u.U. auch mit 2 Anker) darf glaube ich getrunken werden
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....01/index.html
Puhhh
Ich schätze auch das das einen Unterschied macht ob ich mit einem Anker auf der Maas anker ,wo abzusehen ist das ich da sicher nicht die Nacht verbringe oder ob ich in einem See mit 2 Ankern ruhig inder Nähe des Ufers liege und mit Schlafanzug
einen Wein trinke.
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  #32  
Alt 09.07.2010, 20:30
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Puhhh
Ich schätze auch das das einen Unterschied macht ob ich mit einem Anker auf der Maas anker ,wo abzusehen ist das ich da sicher nicht die Nacht verbringe oder ob ich in einem See mit 2 Ankern ruhig inder Nähe des Ufers liege und mit Schlafanzug
einen Wein trinke.
Was macht das denn für einen Unterschied?
Darf man denn im Schlafanzug mit Promille fahren?
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  #33  
Alt 09.07.2010, 20:35
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Der Autoführerschein ist erst ab 1,1 o/oo (absolute Fahruntüchtigkeit) in Gefahr. Das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen Land- und Wasserfahrzeugen, es spricht nur allgemein von Kraftfahrzeugen. Ein Entzug des Pkw-Führerscheins ist aber auch dann nicht zwingend. Das liegt im Ermessensbereich des Richters, und gegebenfalls der Führerscheinbehörde. Diese könnte, wenn sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen und eine MPU fordern. Bringt man die nicht innerhalb der gesetzten Frist (auf eigene Kosten) bei folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Moin Rheinsegler, das sieht z.B. das OLG Rostock vollkommen anders:
Aus den Gründen:
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts umfasst der Begriff des “Kraftfahrzeuges” in §§ 69, 69a StGB nicht motorbetriebene Boote oder Schiffe. Nach ganz vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur gilt für den Begriff des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB die verkehrsrechtliche Definition des § 1 Abs. 2 StVG, so dass nur Landfahrzeuge erfasst werden, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (vgl. etwa BayObLG, MDR 1993, S. 1100, 1101; OLG Oldenburg, NJW 1969, S. 199 [OLG Oldenburg 10.09.1968 - 4 Ss 225/68] (zu § 42m StGB a.F., dem Vorläufer des § 69 StGB); Athing, in: Münchener Kommentar, StGB, § 69, Rn. 30; Geppert, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 69, Rn. 22; Hentschel, NZV 1993, S. 84, Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 69, Rn. 3 i.V.m. § 44, Rn. 3; Stree, in: Schönke/Schröder, § 69, Rn. 11, jeweils m.w.N.). Boote fallen danach, soweit es § 69 StGB betrifft, generell nicht unter das Merkmal “Kraftfahrzeug”.
OLG Rostock, Beschluss vom 26.06.2008, Az: 1 Ss 95/08 I 49/08
Vorinstanz: AG Wolgast – 08.01.2008 – AZ: 3 Cs 468/07
__________________
Gruss Vestus
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  #34  
Alt 09.07.2010, 21:05
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Was macht das denn für einen Unterschied?
Darf man denn im Schlafanzug mit Promille fahren?
Nein ich fahr ja auch in dem Fall nicht mehr weil :
Boot vorne und hinten mit dem Anker gesichert ,Motor aus
Grill an. der Schlafanzug war nur ein Scherz
Und ich liege in einem ruhigen Bereich wo kein Verkehr herrscht mit Ankerlicht/Ball.
Sollte ich natürlich auf die Idee kommen doch noch fahren zu wollen mach ich mich strafbar.
Aber da frage ich die NL Waschpo nochmal genauer nach wie das in NL geregelt ist
In Deutschland ist das Klar da geht das wohl nicht.
__________________
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Gruß Andreas

Geändert von Laminator (09.07.2010 um 21:28 Uhr)
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  #35  
Alt 09.07.2010, 21:12
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dann schmeiß ich drei Anker oder nehm halt noch 2 mit weil alleine schmeckt das Bier ja eh nicht
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
Wo die herkommen gibts noch mehr davon.
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Gruß Andreas

Geändert von Chemo12000 (10.07.2010 um 04:58 Uhr)
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  #36  
Alt 09.07.2010, 21:41
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Mir geht es auch eigentlich nicht ums komatöse Besaufen, sondern eher darum mal Abends ein Bier mit Freunden zu trinken. Und da ich bis jetzt immer gedacht habe das 0,00% ist habe ich nichtmal das gemacht.

Gruß Aaron
Und das ist auch gut so...

Ich kann mich da noch an die 70iger erinnern.
Mein Vater und sein Kumpel sind die Weser hoch.
An der ersten Brücke hatten die beiden schon ne Flasche Rum leer...
Und wir Kinder waren mit an Bord..
Unverantwortlich..
Wenn ich das mit heute vergleiche dann bin ich froh das die meisten zur Besinnung gekommen sind und den Alk während der Fahrt oder unter Anker weglassen oder zumindestens sehr stark einschrenken...
Kann aber auch nur von den Leuten reden die ich kenne...
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Gruß Andrea
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  #37  
Alt 09.07.2010, 22:22
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Laminator Laminator ist offline
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Naja vom Komasaufen unter Fahrt und Anker war nicht die Rede
Eins ist eh klar :Alkohol, Hände weg vom Steuer.
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  #38  
Alt 09.07.2010, 22:26
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hempelche hempelche ist offline
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Hm das ist doch alles nicht so wild

Die Berufsschifffahrt fährt doch auch mir ordentlich Standgas:

http://www.bsu-bund.de/cln_005/nn_22...cht_558_07.pdf

Da ist der Kamerad auch mit 2,5 Promille eingeschlafen

Ist schon Lustig was die Profis da zum Teil so zusammenfahren
http://www.bsu-bund.de/cln_005/nn_99...tml?__nnn=true
__________________
Gruß
Markus

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  #39  
Alt 09.07.2010, 23:16
Jan_Cux Jan_Cux ist offline
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Ok, besoffen zu fahren ist überhaupt keine Gute Idee... Aber 1 Weissbier 0.5 l zum Mittag oder/und eins zum Abendbrot , wenn ich denn vor Anker liege sehe ich nicht als Problem an. Auto fahren würd ich nach 2 Bier zwar auch schon nicht mehr, aber in einer stillen Sommernacht auf dem Boot (vor Anker), die Gefahr eines aufziehenden Unwetters, das Boot verholen zu müßen läßt sich ja auch mit hören des Wetterberichtes eingrenzen...
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  #40  
Alt 09.07.2010, 23:33
Marco_Pdm Marco_Pdm ist offline
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Und sollte es tatsächlich so sein, dass euf einem ankernden (am ruhenden Verkehr teilnehmenden ) Schiff/Boot ein Schiffsführer vorhanden sein muss, weil sich der Anker lösen könnte... dann sollte man es sich gut überlegen, ob man mit seiner Liebsten oder Freunden baden geht. Zumindest sollte dann jemand an Board bleiben...

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  #41  
Alt 10.07.2010, 06:40
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Zitat:
Zitat von printingmichel Beitrag anzeigen
Kann man nicht einen Rudergänger bestimmen der über 16 ist und nüchtern bleibt?

Ansonsten ist die Pappe für das Auto ja auch weg, was noch viel schlimmer wäre.
Nur, wenn der Mensch den Schein hat und zum Schiffsführer bestimmt wird.
Gruß,

Jörg
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  #42  
Alt 10.07.2010, 12:46
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Nein ich fahr ja auch in dem Fall nicht mehr weil :
Boot vorne und hinten mit dem Anker gesichert ,Motor aus
Grill an. der Schlafanzug war nur ein Scherz
Und ich liege in einem ruhigen Bereich wo kein Verkehr herrscht mit Ankerlicht/Ball.
Sollte ich natürlich auf die Idee kommen doch noch fahren zu wollen mach ich mich strafbar.
Aber da frage ich die NL Waschpo nochmal genauer nach wie das in NL geregelt ist
In Deutschland ist das Klar da geht das wohl nicht.

Ach sooo, na das wußte ich nicht.
Wie wird denn das Verhältnis gerechnet? Wieviel Bier pro Anker? 1:1? Oder 2:1??
Wäre mal interessant zu wissen.

Ne, jetzt mal im ernst - solange der Schiffsführer auf'm Boot ist solange hat er nüchtern zu bleiben.
Das ist beim gemütlichen Anker sehr dööf, iss aber so.
Niemand kann vorhersehen das nichts Unvorhersehbares passiert.

Was machst du:
- wenn ein Gewitter aufzieht?
- wenn ein Mitfahrer zum Arzt muß
- wenn dein Kahn leck schlägt?
- wenn dich jemand rammt?
- wenn ein anderer Ankerlieger deine Hilfe benötigt?
- wenn die NL-Waschpo kommt und dich bittet Anker zu lichten...

Wenn die dir was wollen - können sie das und werden sie das.
Überleg's dir also gut!

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  #43  
Alt 10.07.2010, 13:24
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Rico-Base Rico-Base ist offline
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Auf dem Wasser (nicht im haven)
immer Wachsam und Reaktionsfähig bleiben.
Und außer dem bekommste besoffn auch keine Ankerpeilung mehr hin
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LG Ric
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  #44  
Alt 10.07.2010, 14:38
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Der Autoführerschein ist erst ab 1,1 o/oo (absolute Fahruntüchtigkeit) in Gefahr. Das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen Land- und Wasserfahrzeugen, es spricht nur allgemein von Kraftfahrzeugen. Ein Entzug des Pkw-Führerscheins ist aber auch dann nicht zwingend. Das liegt im Ermessensbereich des Richters, und gegebenfalls der Führerscheinbehörde. Diese könnte, wenn sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen und eine MPU fordern. Bringt man die nicht innerhalb der gesetzten Frist (auf eigene Kosten) bei folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Rheinsegler, das sieht z.B. das OLG Rostock vollkommen anders:
Aus den Gründen:
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts umfasst der Begriff des “Kraftfahrzeuges” in §§ 69, 69a StGB nicht motorbetriebene Boote oder Schiffe. Nach ganz vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur gilt für den Begriff des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB die verkehrsrechtliche Definition des § 1 Abs. 2 StVG, so dass nur Landfahrzeuge erfasst werden, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (vgl. etwa BayObLG, MDR 1993, S. 1100, 1101; OLG Oldenburg, NJW 1969, S. 199 [OLG Oldenburg 10.09.1968 - 4 Ss 225/68] (zu § 42m StGB a.F., dem Vorläufer des § 69 StGB); Athing, in: Münchener Kommentar, StGB, § 69, Rn. 30; Geppert, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 69, Rn. 22; Hentschel, NZV 1993, S. 84, Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 69, Rn. 3 i.V.m. § 44, Rn. 3; Stree, in: Schönke/Schröder, § 69, Rn. 11, jeweils m.w.N.). Boote fallen danach, soweit es § 69 StGB betrifft, generell nicht unter das Merkmal “Kraftfahrzeug”.
OLG Rostock, Beschluss vom 26.06.2008, Az: 1 Ss 95/08 I 49/08
Vorinstanz: AG Wolgast – 08.01.2008 – AZ: 3 Cs 468/07
Vestus, du hast Recht, was den Entzug der Autoführerschins im Strafverfahren angeht. Da kann nach eine Trunkenheitsfahrt als Schiffsführer nichts passieren. Das Urteil das du gefunden hast wollte ich soeben auch posten, aber du warst schneller.

Anders ist es mit der Beurteilung der Fahreigung durch die Führerscheinstelle: Die kann grundsätzlich auch Trunkenheitsfahrten mit dem Boot berücksichtigen. Das wurde zum Beispiel hier gemacht.
__________________
Gruß Robert
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  #45  
Alt 10.07.2010, 21:26
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Was machst du:
- wenn ein Gewitter aufzieht?
- wenn ein Mitfahrer zum Arzt muß
- wenn dein Kahn leck schlägt?
- wenn dich jemand rammt?
- wenn ein anderer Ankerlieger deine Hilfe benötigt?
- wenn die NL-Waschpo kommt und dich bittet Anker zu lichten...


1 Gewitter : vorher überlegen wo man ankert,es macht keinen Sinn die Anker ein zu holen und mit 9 Kmh den 10 Km entfernten Hafen anzusteuern . Wenn da ,Gewitter weg. (schon mindestens 10 mal erlebt die Gewitter)
Mitfahrer zum Arzt :meisst alleine ansonsten Waschpo anrufen.
Kahn Leck :raus springen und die 10 Meter zum Ufer planschen,bis die 2 Anker eingeholt sind steht Du eh im Wasser.
Rammen :das selbe ,Land schwimmen Waschpo rufen.
Anderer Ankerlieger .Waschpo ,RDW etc.
Da ich alkoholisiert bin darf ich kein Steuer mehr anrühren.
Anker lichten ?
Warum sollte die Waschpo das auf ausgewiesenen Liegeplätzen oder in Ufernähe ausserhalb der Fahrtrouten
wollen? Aber abgenommen das würde passieren ie Politi darauf hinweisen (Alköhol)und Sie bitten das für mich zu erledigen.

Also jetzt werdet nicht albern und zerpfückt hier alles bis aufs letzte i Tüpfelchen
Ich werde mich Sachkundig machen und berichte dann wie das in NL geregelt wird.
Ich bin schon Kontrolliert worden und es ist nichts passiert seitens der Politi. (Angelpapiere ,Zulassung fürs Boot ,schönen Tag noch, wieder sehen und Prost)
In Deutschland sieht das anders aus, aber die können mich sowieso mal -------------------- in Holland besuchen.
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  #46  
Alt 11.07.2010, 16:55
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Was machst du:
- wenn ein Gewitter aufzieht?
- wenn ein Mitfahrer zum Arzt muß
- wenn dein Kahn leck schlägt?
- wenn dich jemand rammt?
- wenn ein anderer Ankerlieger deine Hilfe benötigt?
- wenn die NL-Waschpo kommt und dich bittet Anker zu lichten...
Wenn ich mir das so durchlese... da darf ich wohl auch abends im Wohnmobil nichts trinken. Könnte ja sein, daß jemand das WoMo rammt oder die Polizei die Straße räumen will.
Und auf einer Hütte in Schweden auch nicht, denn auch da könnte ja jemand zum Arzt müssen.
Was macht man am Steg, wenn die Leinen reißen oder jemand sie kappt?
Ich will das Thema nicht lächerlich machen, aber irgendwo gibt es Grenzen, womit man rechnen muß, und in einem Katastrophenfall wird sicher auch kein Richter etwas sagen, wenn man mal mit 0.8 Promille das Boot verholt oder mit dem Auto durch den Wald fährt.
Es geht ja weder darum, daß sich alle an Bord ins Koma saufen noch darum, daß jemand verantwortungslos einen Anker fallen lässt, nichts überprüft und dann mit dem Wodka anfängt.
Nebenbei: unabhängig von der Frage, was sinnvoll ist oder zu verantworten, sollte man schon auch mal herausbekommen, was die Gesetze der einzelnen Länder dazu sagen. Kann jedenfalls nichts schaden bei der Entscheidung.
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  #47  
Alt 11.07.2010, 20:33
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In Deutschland und Seebereich.

Ein Boot muss außerhalb von Verkehrswegen so verbracht werden, dass es weder durch innere oder äußere Einflüsse -keine Fahrt mehr über Grund machen kann. Nur dann darf getrunken werden.

Anker ich z.B. in 10m Tiefe, habe ich ein Wirkradius bei guter Seemannschaft von 40- 50m, in dem sich das Boot durch äußere Einflüsse über Grund bewegt und somit FüG macht, also nix Schnaps.

Was nun reines Ankern oder echtes Stillliegen ist, kann ziemlich schwammig sein. Wir handhaben es so, dass der Skipper zum Selbstschutz außerhalb des Liegeplatzes nur Wasser bekommt, auch wenn es theoretisch ein Stilliegen wäre.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #48  
Alt 11.07.2010, 20:40
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Ich darf doch aber mein Boot völlig unbemannt/beaufsichtigt am Eisen baumeln lassen und mich an Land im Zelt besaufen
Dann könnte ich auch stramm in der Plicht hocken, macht doch keinen Unterschied.

Wie sieht es aus bei Anker + Landleine?
__________________
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #49  
Alt 11.07.2010, 20:40
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Hallo,
die Vergleiche mit Wohnmobilen und auf der Rückbank des Autos finde ich gut.
In der Straßenverkehrsordnung steht auch nicht, dass ich auf mein Auto, Wohnwagen oder Fahrrad aufzupassen habe, wenn ich es auf einen nicht klar ausgewiesenen Parkplatz stelle.

Fakt ist, zumindest in D und ich bin mir fast sicher, dass es in NL nicht viel anders sein wird, dass Fahrzeuge in der Binnenschifffahrt beim Stilliegen/Ankern unter Aufsicht einer geeigneten einsatzbereiten Wache stehen müssen, solange sie nicht dauerhaft festgemacht sind (§7.08 BinSchStrO/RheinSchPV). Die Schifffahrtspolizeibehörden sind einschlägig der Meinung, dass die Beeinträchtigung durch Alkohol oder Betäubungsmittel die Einsatzbereitschaft von Besatzungsmitgliedern ausschließt.
Da der Schiffsführer und der Eigentümer für den korrekten Einsatz der Wache verantwortlich ist, muss dieser auch bei Nicht-Beachtung mit Repressalien rechnen.

Bis dann

Dominic
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Alt 11.07.2010, 21:04
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
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Wie sieht es aus bei Anker + Landleine?
Das ist so ein Beispiel, ich würde so geparkt feiern.

Ankern ist doch ein Manöver, darf ich das Boot unbeaufsichtigt lassen?
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