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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Unter Anker die Kante geben...
Ein soeben geführtes Telefonat mit einem -Mitglied (Nick fängt mit P an und hört mit a auf ) warf mal wieder die alte Frage auf.
Man ist allein an Bord und wirft den Anker. Selbstverständlich ist die Stelle zum Ankern erlaubt. Nachdem man es sich gemütlich gemacht hat, greift man in die Kühlbox nach dem ersten Bier. Bei einem bleibt es nicht, der Abend wird spät, die Nacht lang... Eine Dose gibt die andere... Problem mit Alkohol am Steuer? Das Boot ankert, ist aber nicht fest an Land und nicht in Fahrt. Wer weiß was?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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... und wenn der Anker sich löst?
Ich würde das mit dem übermäßgien Alk beim Ankern lassen. Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975 |
#3
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Kann wirklich nichts passieren..
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Mit 0,49 Promille kein Problem.
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#5
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Ist nicht erlaubt, bei Kontrolle ist der lappen weg!!
Vor Anker ist das Boot zwar nicht "in Fahrt" aber es handelt sich um eine "Fahrtunterbrechung" und da hat der Schiffsführer nüchtern zu sein. Und sollte der Anker nicht halten wirst Du das Boot ja auch unverzüglich wieder in Fahrt nehmen wollen. Grüße Jan
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#6
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ich weiß, dass ich in so einer Situation keinen Alkohol trinken würde.
Solange das Boot ankert und nicht im Hafen am Steg liegt, befindet es sich aus meiner Sicht im "öffentlichen Verkehrsraum" und es kann jederzeit erforderlich werden auf Gefahrensituationen zu reagieren oder das Boot zu verlegen. Ist aber nur meine persönliche Meinung und nicht durch Gesetze oder Verordnungen gestützt. (ausser vielleicht von gesundem Menschenverstand und guter Seemannschaft!?) Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#7
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Zitat:
Soweit ich mich erinnern kann muß der Schiffsführer , auch vor Anker liegend , in der Lage sein das Schiff zu steuern . Du könntest auf Gefahren nicht reagieren , mal abgesehen vom Anker , der ja halten soll , kann das Wetter umschlagen und dich zwingen einen geschützteren Ort aufzusuchen etc. Ich meine auch vor Anker gilt 0,49 Promille
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. lg Heiko
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#8
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Bitte mal lesen
Zitat:
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Geändert von Akki (09.07.2010 um 16:17 Uhr)
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#9
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Echt? Ich dachte auf dem Wasser gilt IMMER 0,00%
Gruß Aaron
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#10
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Zitat:
MANGELAFTE VORBEREITUNG DER REISE ! Wer so viel Sprit dabei hat, dass er kaum noch aus der Koje kommt, ist mehr als gut vorbereitet! Ihr habt mich überzeugt. Das Problem ist, dass der Kollege schon vorgefahren ist, schon an der Leine hängt und mit Sicherheit schon zwei Mal in die Kühlbox gegriffen hat. Liest hier jemand aus Roermond mit?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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In Schweden ja. In D genau wie auf der Strasse, ich meine das sind jetzt 0,5.
Gruß Torben |
#12
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Hier geht es um NL.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
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Echt? Hast du da zufällig einen Link dazu? Ich hätte schwören können das es früher so war aber jetzt auf 0,00% herabgesetzt wurde..
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#14
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Zitat:
Zum Glück gilt bei mir immer 0,0 Promille.
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst |
#15
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Mit weit über 2 Promille mal eben so vor Anker hätte ich mir noch was ganz anderes gedacht .....
In meinen Augen ist der billig davongekommen. |
#16
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Mir geht es auch eigentlich nicht ums komatöse Besaufen, sondern eher darum mal Abends ein Bier mit Freunden zu trinken. Und da ich bis jetzt immer gedacht habe das 0,00% ist habe ich nichtmal das gemacht.
Gruß Aaron
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#17
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Wie siehts denn aus wenn man das Boot verlässt und einen Landgang macht?
Dann darf man das ja auch nicht, oder?
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Viele Grüße aus Berlin Dirk |
#18
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Wenn du eine Ankerwache hast, kannst du klar an Land gehen.
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst |
#19
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Kann man nicht einen Rudergänger bestimmen der über 16 ist und nüchtern bleibt?
Ansonsten ist die Pappe für das Auto ja auch weg, was noch viel schlimmer wäre. |
#20
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Zitat:
Na ich denke das dagegen ja auch nichts zu sagen ist. 2,23 °%(?) ist aber schon ein gaaanz grooosses Bier.
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst |
#21
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Zitat:
Aber deshalb mußt du trotzdem nüchtern bleiben solange du Schiffsführer bist. |
#22
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OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück
Aha, muss also nicht zwingend sein. Im übrigen sind die Strafen in der Schiffahrt bei weitem nicht so drakonisch wie im Straßenverkehr. Unter hier: http://www.sportbootfuehrerschein.de...fuhrerscheins/ gibts nette Berichte. |
#23
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Wir sind in den Niederlanden auch schon kontrolliert worden ,lagen auf einem See vor Anker(2Boote zusammen 4Anker abends) und hatten ein Fläschen Wein auf.
Die wollten nur die Angelpapiere sehen und verabschiedeten sich mit einem lasst euch den Wein schmecken. Ob das da jetzt verboten ist ist mir nicht ganz klar. Ob man da bei der nächsten Kontrolle mal fragen soll? (nüchtern) Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken Das muß doch in irgend einem Niederl.-Gesetzbuch vermerkt sein.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#24
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Ich denke Binnen wird dies auch etwas anders gehandhabt oder? Hoffe ich zumindest...
Gruß Matthias |
#25
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Zitat:
Der Autoführerschein ist erst ab 1,1 o/oo (absolute Fahruntüchtigkeit) in Gefahr. Das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen Land- und Wasserfahrzeugen, es spricht nur allgemein von Kraftfahrzeugen. Ein Entzug des Pkw-Führerscheins ist aber auch dann nicht zwingend. Das liegt im Ermessensbereich des Richters, und gegebenfalls der Führerscheinbehörde. Diese könnte, wenn sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen und eine MPU fordern. Bringt man die nicht innerhalb der gesetzten Frist (auf eigene Kosten) bei folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
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