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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Du irrst - lies gaaanz langsam was ich geschrieben habe ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#27
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Hallo,
für das Nutzen und somit auch das Parken meines Fahrzeuges zahle ich Steuern. Hierdurch bin ich berechtigt, mein Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen. Hierbei gibt es keine zeitbeschränkung, bzw. wenn man es genau nimmt schon: Für neue Autos max. 3 für ältere 2 jahre........dann muss dieses nämlich zum TÜV Zitat:
Gruß Axel |
#28
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@thball
Sorry, mein Posting ging etwas am Thema vorbei, ich war irrtümlich in 3a statt in 3b. @Täuberich Du kannst mir sicher auch erklären, was daran "Sondernutzung" ist, wenn das Auto nicht fährt und dabei die Straße zerrüttet, sondern ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt ist? Und da spielt es überhaupt keine Rolle, weshalb er parkt. In meinem Fall war es eben so, dass er von einem anderne Auto kaputtgefahren wurde, andere sind vielleicht verreist oder krank oder sonst etwas. Du solltest zufrieden sein über jedes Auto, das ruht und nicht noch zusätzlich rollt. Ist dir klar, was auf unseren Straßen los wäre, wenn jedes Fahrzeug immer fahren würde? Nebenbei bemerkt erstaunt mich, dass du von "knappem Parkraum" schreibst. Ich rede nicht vom "Schwabenland", wo der Parkraum anscheinend knapp ist - liegt vielleicht auch an den Parkkünsten der Fahrer dort? - sondern von Berlin. Und hier, wo ich stehe, würde der Parkraum auch dann nicht knapp, wenn noch fünf Sattelzüge mehr hier stünden Ist halt Metropole ... |
#29
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Dass bezahlte KFz Steuern zurm Parken im öffentlichen Raum berechtigen, ist mir vollkommen neu.
Der öffentliche Strassenraum gehört allen. Allerdings "mißbraucht" ihn täglich die Gruppe der Autobesitzer ganz egoistisch für private (Dauer)Abstellzwecke. Ein Rechtsanspruch aufs Parken aus der Steuerzahlung abzuleiten ist abenteuerlich. Wer neu baut, muß Stellplätze bauen, nachweisen oder ablösen, sowas kostet im Schwabenland fünfstellig pro Platz. Wer Pech hat, bekommt Anwohnerparken aufs Auge gedrückt und bezahlt dann jedes Jahr fürs Parken entsprechend Gemeinderatbeschluß zusätzlich zur KFz Steuer. Und alle anderen, die einfach auf der Strasse parken, bezahlen nix? Eigentlich rechtswidrig wegen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, oder? Ich bin mir ganz sicher, daß diese kommunale Einkommensquelle zukünftig in ganz erheblichen Umfang herbeigezogen wird. Übrigends, die Schweizer haben sich mit ihrer harten Regelung ganz hervorragend arrangiert. |
#30
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Du schreibst so schnell, da hilft auch kein langsames Lesen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#31
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Das ist keine Antwort !
Wenn Du immer noch auf Deiner Behauptung beharren solltest, dann lies Dich mal hier ein ==> Bayrisches Straßen- und Wegegesetz Ich war ebenso ungläubig wie Du, bis mir ein (von bösen Nachbarn gerufener) Polizist das klar machte ! Anlass war mein Wohnwagen, der vor meinem Haus auf der Straße stand. Erst als ich dem Beamten klarmachte, dass ich den WW urlaubsfertig mache und er deshalb da stehe ( und auch so lange das stehen bleiben würde !), war er zufrieden und schlich von dannen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
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Zitat:
Gruß Axel |
#33
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Zitat:
Und es gab schon immer freie Parkplätze und kostenpflichtige Parkplätze, für alle gleiches Recht, oder? Wenn ich einen freien finde...Schwein gehabt. Dass bei Neubauten mittlerweile Stellplätze nachzuweisen sind (auch vor der eigenen Garage) ist auch normal, wo ist denn dein Problem. Wenn du sooo dringend einen Freien brauchst suche ich mal im Großraum Stade oder Koblenz und sage dir Bescheid. Ist es Neid?
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gregor |
#34
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#35
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... und da greift der von thball verlinkte §12, Absatz 3b:
"(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."
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#36
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ok, stimmt, ist off topic, das Thema betrifft aber Hänger und KFZ.
Trotzdem, eins noch: Neid sicher nicht, vor 15 Jahren habe ich in Stuttgart ein MFH gebaut, inklusive TG für 13 Fahrzeuge. Heute sind die Strassenparker auf uns neidisch, weil wir und meine Miteigentümer immer ein eigenes Plätzchen in der TG haben. Allerdings lagen die Baukosten der TG locker bei 40.000 DM pro Platz, aber immer noch besser als abzulösen und immer noch nicht parken zu können. Und weil sie neidisch sind, parken sie besonders gern die Einfahrt zu, pro Jahr lassen wir 3 bis 4 mal abschleppen. Ein Nachbar staut sich seit Jahren mit einem alten Roller (den er nur zu diesem Zweck vorhält) seinen persönlichen Parkplatz vorm Haus frei. Und führt sich auf wie Rumpelstilz wenn es einer unwissend wagt, den Roller anzulangen. Sowas ist nach meinen Recherchen vollkommen legal. Solange das so ist, zweifle ich sehr stark an der (moralischen) Berechtigung, hemmungslos der Allgemeinheit gehörende Flächen privat zu nutzen. |
#37
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Zitat:
Du musst aber böse Nachbarn haben! Im Stadtgebiet stehen bei uns einige Anhänger rum (ob jetzt bis zwei Wochen oder länger kann ich mangels fehlender Lust zur Überwachung nicht sagen). In der Regel scheint es niemanden zu stören. Ich nehme mal an, dass das Problem war, dass es kein eingezeichneter Parkplatz vor Deinem Haus ist? Ich habe jetzt aber das Gesetz nicht durchgelesen (welchen Artikel meinst Du denn?). Und ich will Dich schon gar nicht ermutigen heute Nacht mit einem Farbeimer einen Parkplatz einzuzeichnen... Sorry für die anderen wegen der Detailfrage, aber ich finde die Lindau spezifische Frage recht interessant.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#38
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Zitat:
Wo das in dem von mir erwähnten Gesetz steht weiß ich nicht - aber die Polizisten wussten das. Und wenn es Flybridge wegen seiner Aussage " StVG und StVZO sind überall gleich, da Bundesgesetze." tatsächlich interessiert kann er es sich ja suchen ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#39
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Zitat:
Bestenfalls noch Art. 18a "Unerlaubte Sondernutzung" ist einschlägig, aber der lautet "Werden Autowracks oder andere Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt..." Wenn also nicht verbotswidrig (diese dopplte Verneinung ist wieder mal typischer Gesetzeskauderwelsch) geparkt wird, ist alles in Butter. Die Anzeige würde ich entspannt austesten.
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Beste Grüße John |
#40
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problematisch wird es doch nur dann, wenn die Maße des Fhzg.´s / Anhängers einfach nicht zum Parkplatz passen ( Länge bzw. Breite - ragt in den Verkehrsraum)
Täuberich: Wer ist die Allgemeinheit? Alle anderen, die da zufällig auch parken wollen? Richtig! Alle berechtigten Verkehrsteilnehmer und zugelassenen Fahrzeuge. Und es gilt bei allen Parkplätzen: Wer zuerst kommt ...! Da gibt es auch Urteile zu. Scheint doch Neid oder Mißgunst zu sein. Wenn ich einen Parkplatz suche, interessieren mich nur die unbelegten leeren Plätze. Die Plätze die bereits besetzt sind, sind mir absolut schnuppe, erst recht wie lange die da schon stehen / ... noch stehen wollen oder wessen Fhzg. das ist. Das Einzige was ich nicht witzig finde, ist wenn Leute es nicht schaffen, sich beim Parken wenigstens grob an die Markierung zu halten und so andere behindern / gefährden oder einfach nur den reibungslosen Fluss beeinträchtigen. Das gehört für mich (Genauso wie das Ansinnen, ein Langzeitparker soll einem Kurzzeitparker doch gefälligst kampflos das Feld überlassen und sein Fhzg. doch bitte notfalls hochkant ins Wohnzimmer stellen oder sich eine Tiefgarage bauen. ) zur Sorte: "Hoppla, hier komm ich!"
Und die kann ich....
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gregor Geändert von Dicke Lippe (16.07.2010 um 06:07 Uhr) |
#41
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Zitat:
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Zitat:
Gruß Axel |
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Zitat:
Ciao Thomas
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Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com |
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