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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 10.07.2010, 22:37
Benutzerbild von Start_Driver
Start_Driver Start_Driver ist offline
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Standard Trailer ins Parkverbot geschoben!

Ich war die Woche am Bodensee und hab am Montag den Trailer in einem Industriegebiet bei Lindau ordnungsgemäs geparkt.
(Siehe Bild 1)

Als ich heute den Trailer abgehohlt habe hatte jemand den Trailer ca. 10m nach vorne geschoben und damit stand er (mit Strafzettel!) im Halteverbot!
(Siehe Bild 2)

Ich bin ja schonmal froh dass die Unterlegkeile wieder ordentlich dran waren und sonst nichts kaputt ist aber das ist schon unverschämt!
=> Ich hab daher natürlich auch bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattet.

So nun meine Frage:
Die normale "Diebstahlsicherung" an der Anhängerkupplung bringt da ja nichts, macht Ihr noch zusätzliche Sicherungen dran?
(Motorradschloß am Rad? (und dann das Rad aber noch mit Felgenschlössern fest machen ....?! )
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  #2  
Alt 10.07.2010, 22:56
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in so einem Fall ist eine Parkkralle sicher nicht falsch
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 10.07.2010, 22:56
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ich sichere mit Radkralle.

das muss man dann wegkranen
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #4  
Alt 10.07.2010, 22:57
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UPS... überschneidung



da kann aber einer Bootfahrer wohl nicht leiden.
Frechheit siegt
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  #5  
Alt 10.07.2010, 22:57
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Das haben die Grünen Jungs da selber rein geschoben.....

Von nix kommt nix!
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Grüße Martin

Die alten Götter sind nicht tot, sie denken vielmehr, dass wir es seien.
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  #6  
Alt 10.07.2010, 23:04
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Man kann einfach eine Kette mit Schloß durch ein Rad stecken.

Ist es nicht grundsätzlich verboten einen Anhänger im öffentlichen Raum länger zu parken?
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #7  
Alt 10.07.2010, 23:34
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TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
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184 Danke in 68 Beiträgen
Standard Einfache Diebstahlsicherung

Das kann man ganz einfach lösen.

Man sucht sich eine Stelle an der sich der "angezogene" Festellbremshebel mit einem anderen Befestigungspunkt überschneidet.

Dort heftet man zwei Ösen oder große Unterlegscheiben an, eine an den Handbremshebel, eine an den festen Befestigungspunkt.

Nun zieht man im "angezogenen" Zustand einfach ein Vorhängeschloß durch die beide Ösen. Die Feststellbremse läßt sich nun nicht mehr lösen ohne das Schloß zu entfernen.

Demnach kann man den Trailer auch nicht so ohne weiteres klauen aber auch nicht ins Halteverbot schieben.
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #8  
Alt 11.07.2010, 00:21
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Schmidtdl Schmidtdl ist offline
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Hallo,

Zitat:
Ist es nicht grundsätzlich verboten einen Anhänger im öffentlichen Raum länger zu parken?
nein, es ist nicht grundsätzlich verboten. Aber es gilt wie auch bei Autos eine Höchstparkdauer von max. 2 Wochen. Danach muss umgeparkt werden.

Es gibt wohl auch noch verschärfte Regelungen für Anhänger über 2 t, da kann man wohl nicht mehr überall einfach so zwei Wochen parken, die Einzelheiten kenne ich aber nicht aus dem FF, bei Bedarf bitte selbst ergoogeln.
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Sebastian
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Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich,...aber praktisch nicht!
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  #9  
Alt 11.07.2010, 09:40
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Zitat:
Zitat von Marfi Beitrag anzeigen
Das haben die Grünen Jungs da selber rein geschoben.....
... wohl eher jemand der dort in der Ecke arbeitet und gerne selber den Parkplatz haben wollte!
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Peer

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  #10  
Alt 11.07.2010, 11:24
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
... wohl eher jemand der dort in der Ecke arbeitet und gerne selber den Parkplatz haben wollte!
Der Heuriedweg ist übers Wochenende die zentrale Parkstrecke für LKW und Sattelzüge, aber auch unter der Woche für Wartende. Wahrscheinlich hat nur ein LKW-Fahrer Deinen Hänger ohne böse Absicht etwas verschoben, um für seinen Zug Platz zu schaffen.
Ich bin sicher, dass die Polizei Lindau Dir das auch so erklärt und das "Pickerl" erlassen hat.


Übrigens würde ich dort niemals meinen Trailer abstellen in dieser verlassenen Gegend. 100m weiter auf der linken Seite ist die Fa. Boote-Fröhlich. Hättest Du dort mal nachgefragt, dann würde man Dir einen Platz gegeben haben. Oder aber auch in Lindau-Zech bei Hoeckle .....

Das nächste Mal rufst Du mich an und ich versorge für diese Zeit Deinen Trailer.
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 11.07.2010, 11:44
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Hallo Peer,

ärgerlich, aber ich denke auch, dass hier ein LKW-Fahrer "seinen" Parkraum erweitert hat.

Gibt andere Plätze - beim nächsten mal kann ich Dir gerne hierzu einen Tipp geben. Höckle und Fröhlich wollen wahrscheinlich einen Obulus haben.

Danke noch für die Bilder/Filme! Sehe selten mein Boot in voller Fahrt!
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Tom

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  #12  
Alt 11.07.2010, 11:46
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Höckle und Fröhlich wollen wahrscheinlich einen Obulus haben.
Mag sein, aber immer noch besser als unbeaufsichtigt den Trailer abzustellen - wenn er geklaut wird ist das Heulen groß und die Versicherung zahlt nix !
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Gruß Fred
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  #13  
Alt 11.07.2010, 11:51
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mag sein, aber immer noch besser als unbeaufsichtigt den Trailer abzustellen - wenn er geklaut wird ist das Heulen groß und die Versicherung zahlt nix !
das mag sein, aber bei uns stehen mehrere Trailer unbeaufsichtigt im Stadtgebiet. Werden nicht alle geklaut! Ich wüsste auch nicht wann ich jemals in der Zeitung gelesen hätte, dass ein Anhänger/Trailer oder Ähnliches geklaut worden ist.
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  #14  
Alt 11.07.2010, 11:51
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Zitat:
Zitat von Schmidtdl Beitrag anzeigen
Hallo,

nein, es ist nicht grundsätzlich verboten. Aber es gilt wie auch bei Autos eine Höchstparkdauer von max. 2 Wochen. Danach muss umgeparkt werden.
Für Anhänger stimmt das, für Autos, egal ob PKW, Womo oder LKW, nicht.
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  #15  
Alt 11.07.2010, 16:01
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Start_Driver Start_Driver ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mag sein, aber immer noch besser als unbeaufsichtigt den Trailer abzustellen - wenn er geklaut wird ist das Heulen groß und die Versicherung zahlt nix !
Wieso sollte die Versicherung nix zahlen?
Der Trailer ist doch in der Boote-Versicherung mit drin.
(Und gegen Diebstahl war er ja mittels Schloß an der Hängerkupplung gesichert)

Das mit dem LKW Parkplatz mag sein, ist aber trotzdem unter aller Kanone und für mich nicht nachvolziehbar. Damit ich selber einen "legalen" Parkplatz habe einen anderen ins Parkverbot zu schieben ist nicht ok!

Trotzdem werd ich wenn ich mal wieder in der Ecke bin gerne auf Eure Tips und Hilfe bezüglich Hängerparken zurück kommen!
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  #16  
Alt 11.07.2010, 18:01
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
Trotzdem werd ich wenn ich mal wieder in der Ecke bin gerne auf Eure Tips und Hilfe bezüglich Hängerparken zurück kommen!
Du hast doch ein Windy - gelle ?

Und der Fröhlich hat Windy-Vertretung, da rennst Du mit dem Oldtimer offene Türen ein ....
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Gruß Fred
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  #17  
Alt 15.07.2010, 10:32
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mike124 mike124 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Für Anhänger stimmt das, für Autos, egal ob PKW, Womo oder LKW, nicht.

Moin moin,

ist so nicht ganz richtig: Parken ist - egal womit - immer nur das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen/Anhängern. Bei längerem Abstellen wird aus dem Parken eine (erlaubnispflichtige) Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes. Hat man die nicht, so gibts ein Ordnungsgeld.
Als Regel (Verwaltungsanweisung) gilt allgemein eine 2-Wochenfrist. Wird manchmal mit Kreidestrichen am Reifen kontrolliert...

Bei Anhängern wird diese Sondernutzung nur eher verfolgt als bei einem Auto.

Gruß, Mike
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  #18  
Alt 15.07.2010, 10:45
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Chaabo Chaabo ist offline
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Da gibt es aber auch Unterschiede ob FZ mit schwarzer (steuerpflichtig) oder grüner (steuerbefreit) Nummer!
Letztere dürfen meines Wissens gar nicht abgekuppelt im öffentlichen Raum abgestellt werden.
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  #19  
Alt 15.07.2010, 13:02
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Chaabo Beitrag anzeigen
Da gibt es aber auch Unterschiede ob FZ mit schwarzer (steuerpflichtig) oder grüner (steuerbefreit) Nummer!
Letztere dürfen meines Wissens gar nicht abgekuppelt im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Die Straße um die es hier geht ist in Lindau und Lindau gehört zu Bayern !
Da gilt das bayr. Straßen- und Wegerecht und das unterscheidet sich erheblich von den restlichen Bundesländern !
Da ich selbst da wohne habe ich auch einmal mit einem Wohnwagen mit diesem sonderbaren Spezialgesetz eine Begegnung gehabt indem mich die Polizei aufforderte, den WW zu entfernen !
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  #20  
Alt 15.07.2010, 13:48
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Flybridge Flybridge ist offline
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StVG und StVZO sind überall gleich, da Bundesgesetze.
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Micha


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  #21  
Alt 15.07.2010, 13:57
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Grauer Bär Grauer Bär ist offline
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Ich lege meine Lichtleiste in den Kofferaum des Autos (dann kann sie nicht geklaut werden) und auch ein Trailer ohne Lichtleiste und Nummernschild ist nicht so spannend. Aber unbeaufsichtigt würde ich meinen Trailer auch nicht so einfach im Urlaub herumstehen lassen. Aber ist das Knöllchen nicht vielleicht sogar billiger gewesen als ein erlaubter Parkplatz ?
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  #22  
Alt 15.07.2010, 14:05
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Zitat:
Zitat von mike124 Beitrag anzeigen
Moin moin,

ist so nicht ganz richtig: Parken ist - egal womit - immer nur das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen/Anhängern. Bei längerem Abstellen wird aus dem Parken eine (erlaubnispflichtige) Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes. Hat man die nicht, so gibts ein Ordnungsgeld.
Als Regel (Verwaltungsanweisung) gilt allgemein eine 2-Wochenfrist. Wird manchmal mit Kreidestrichen am Reifen kontrolliert...

Bei Anhängern wird diese Sondernutzung nur eher verfolgt als bei einem Auto.

Gruß, Mike
Das ist kompletter Unsinn. Mit genau dieser Behauptung hat man versucht, mich hier zu verjagen. Ich habe dann immer gesagt, man solle einfach eine Anzeige schreiben und wir würden das dann vor Gericht klären. Es kam nie zu einer Anzeige. Weil die jeweiligen Polizisten zugeben mussten, dass es nicht verboten ist. Und das, obwohl ich auch noch im Auto wohne ...
Mein Sattelzug wurde 8 Monate nicht einen Millimeter bewegt, weil das Lenkgetriebe kaputt war. Kein Strafzettel. Lasse ich aber den Auflieger einzeln länger als 14 Tage stehen, habe ich sofort ein Ticket.
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  #23  
Alt 15.07.2010, 14:31
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Hallo,

viel Spaß beim Lesen (3b):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html

Dies gilt auch in Lindau - obwohl wir Bayern sind!
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Tom

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  #24  
Alt 15.07.2010, 14:59
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Du hast auch gelesen, dass es da um Fahrzeuge über 7,5t und um Anhänger über 2t zGM geht, ja? Und dass es sich nur auf bestimmte Gebiete, nämlich um reine und allgemeine Wohngebiete, Sondergebiete und Kurgebiete handelt?
Im Klartext heißt das: keine Beschränkung für Fahrzeuge bis 7,5t zGM. Für Anhänger gibt es noch einen Paragraphen, der die Abstellzeit ohne Zugfahrzeug auf 2 Wochen begrenzt, unahhängig von der zGM.
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  #25  
Alt 15.07.2010, 15:10
Täuberich Täuberich ist offline
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Wenn Du Deinen Sattelzug 8 Monate wegen defektem Lenkgetriebe in den öffentlichen Verkehrsraum stellst, gehört Dir eigentlich eine massive Rechnung für Sondernutzung des öffentlichen Raums verpasst.

Ob das Rechtens wäre oder legal, ist mir dabei komplett wurscht!
Sowas hat mit Rücksicht und Gemeinwohl zu tun.

Außerdem, nicht betriebsbereite KFZ dürfen meines Wissens nach sowieso nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

In den Städten gibts jede Menge Spezialisten die ihre abgestellten Möhren monatelang nicht bewegen, was bei knappem Parkraum schlichtweg assozial ist. Aktuell haben wir einen vorm Haus, der hat noch die schwarzen Schneeränder auf der Haube, solange wurde der nicht mehr bewegt.

Da lob ich mir die Schweizer, zumindest in Luzern ist über Nacht das Abstellen von Fahrzeugen auf der Strasse komplett untersagt, Fehlbare werden sofort gebüßt!

Andreas
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