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  #26  
Alt 07.09.2004, 16:56
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Glückwunsch zu Deiner Gesetzstreue, lieber Belem.
Danke.


Zitat:
Nach meiner Kenntnis gelten folgende Kosten:

Frequenzzuteilung Seefunkstelle 55.00 Euro
Seefunkstelle 20.00 jährlich
Schiffsfunkstelle (Binnenfunk) 25.00 järlich

Wäre schön, wenn sich da was gändert hätte.
Aktuelle Gebühren für eine kombinierte Schiffs-/Seefunkstelle:
Frequenzzuteilung (einmalig) 130,00 Euro
Frequenznutzungsbeitrag See-/Schiffsfunkstelle 2004 18,30 Euro
EMV-Beitrag See-/Schiffsfunkstelle 2004 4,00 Euro

Zum Vergleich der Amateurfunk:
Rufzeichenzuteilung (2001) 25,56 Euro
TKG-Beitrag 2002 3,20 Euro
EMV-Beitrag 2002 15,34 Euro


Zitat:
Die Prüfungsgebühr bei der Afug-Lizenz ist ein Trinkgeld gegen die beim Seefunkzeugnis.
Die bis zuletzt (2002) geltenden Gebühren der RegTP für Seefunkzeugnisse:

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker 160,00DM/81,81 Euro
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis ... 140,00DM/71,58 Euro

Zum Vergleich die Trinkgelder der Amateurfunkprüfungen (2001)
Prüfungsgebühr Klasse 1 170,00 DM/86,92 Euro
Prüfungsgebühr Klasse 2 130,00 DM/66,47 Euro

Die ab 01.01.2003 geltenden Gebühren für Seefunk-Prüfungen durch DSV/
DMYV liegen allerdings deutlich höher als die früheren der RegTP.


Zitat:
Im übrigen halte ich die derzeit im Seefunk genutzte Technik und die Betriebsabwicklung einerseits für einen Rückschritt und andererseits für überholt.
Das mag man so sehen, wenn man unberücksichtigt lässt, in welch extrem
langen Zeiträumen der Seefunk denken muss, wenn er von Kalifornien
bis Bangla Desh kompatibel bleiben soll.


Zitat:
Vielleicht kann mir mal jemand erklären, wie man heutzutage per UKW-Funk ein vorbeifahrendes Schiff ruft, ohne dessen Selektivrufzeichen zu kennen.
Ganz einfach, man sieht im AIS-Display nach und wählt die dort sichtbare
MMSI für einen individuellen Routineanruf an. Alternativ geht es natürlich
nach wie vor über Kanal 16, die Pflicht zur Hörwache gilt immer noch und
wird wohl auch noch eine ganze Weile gelten.

Belem
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  #27  
Alt 07.09.2004, 19:35
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Ganz einfach, man sieht im AIS-Display nach und wählt die dort sichtbare
MMSI für einen individuellen Routineanruf an. Alternativ geht es natürlich
nach wie vor über Kanal 16, die Pflicht zur Hörwache gilt immer noch und
wird wohl auch noch eine ganze Weile gelten.


Sag mal, hast Du beruflich mit der Seefunkerei zu tun oder hältst Du Kurse ab?
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 07.09.2004, 21:46
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule
Hallo Paul
Rufe das Fahrzeug an Position XY (evtl. näher beschreiben,Tanker, Container....), bei uns auf dem Rhein Bergfahrer(Talfahrer) -Ortslage(Revierkenntnis).
z.B. Bergfahrender Tanker unterhalb Homberger Brücke.
Vielen Dank Feddo,
nach meiner Erfahrung wird im Westatlantik (dem Revier, in dem ich seit Jahren ausschließlich segle) auf den großen Schiffen kaum noch Kanal 16 abgehört. Daher meine Frage.
Zur Binnenschifffahrt kann ich mangels Ahnung noch nicht mal kompetente Fragen stellen.
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  #29  
Alt 07.09.2004, 23:01
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Hallo Neptun

ich habe meine Segelscheine beim Sirup gemacht und war sehr zufrieden. Über den Funkkurs kann ich wenig sagen. Die Preise empfinde ich mehr als fair. Und an den Prüfungsgebühren kann der Michael Hornig nix ändern.

Aber mal was Generelles und bezogen auf Charterboote: Auf See ist es ja praktisch üblich, dass auf Charterschiffen ein mehr oder weniger angemeldetes Funkgerät an Bord ist. Aber gibt es auch Binnen Charterboote mit Funk? Und braucht man´s? Wir waren mal von der Müritz nach Berlin unterwegs. Es gab grob drei Schleusentypen: bediente Sportbootschleusen (da wurde man gesehen, kein Anruf nötig), Selbstbedienungsschleusen und die Berufsschifffahrtsschleusen Nähe Berlin (die hatten Gegensprechanlagen an der Sportbootwartestelle).

Also ehrlich. Wir haben den Binnenfunk nie vermißt. Aber der Schein schadet nicht. Machen marsch marsch

Gruß
Christoph
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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  #30  
Alt 07.09.2004, 23:39
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Standard Re: schwer ist nicht alles

Zitat:
Zitat von Neptun23
....uns (Berlin) bis an die Müritz.....

moin
setzt doch mal berlin als wohort in dein profil

so kann man die fraktion der berliner besser erkennen

le loup

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  #31  
Alt 08.09.2004, 08:11
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Neptun23 Neptun23 ist offline
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Standard Re: schwer ist nicht alles

Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Neptun23
....uns (Berlin) bis an die Müritz.....

moin
setzt doch mal berlin als wohort in dein profil

so kann man die fraktion der berliner besser erkennen

le loup

Wird gemacht dachte Heimathafen reicht aus
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  #32  
Alt 08.09.2004, 08:14
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Neptun23 Neptun23 ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Glückwunsch zu Deiner Gesetzstreue, lieber Belem.

Nach meiner Kenntnis gelten folgende Kosten:

Frequenzzuteilung Seefunkstelle 55.00 Euro
Seefunkstelle 20.00 jährlich
Schiffsfunkstelle (Binnenfunk) 25.00 järlich

.
Ist das eine einmalige Gebühr?? oder jährlich zu entrichten? und was für ein Schein benötige ich wenn ich Binnen und See Funken möchte oder brauche ich da 2 Scheine? hier werden mir Namen von Lizenzen und Scheinen um die ohren gehauen die ich noch nie gehört habe
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  #33  
Alt 08.09.2004, 08:33
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Neptun23
Ist das eine einmalige Gebühr?? oder jährlich zu entrichten?
Die Gebühr für die Frequenzzuteilung (130,00 Euro) fällt nur einmal an, die
Beiträge für Frequenznutzung (2004: 18,30 Euro) und EMV (2004: 4,00 Euro)
hingegen jährlich. Dazu kommen ggfs. noch jährliche Kosten für eine Ab-
rechnungsgesellschaft, wobei die Wahl nur DP07 lauten kann (30,00 Euro).


Zitat:
und was für ein Schein benötige ich wenn ich Binnen und See Funken möchte oder brauche ich da 2 Scheine? hier werden mir Namen von Lizenzen und Scheinen um die ohren gehauen die ich noch nie gehört habe
Es gibt seit dem 01.01.2003 leider getrennte Scheine für See und Binnen.

Der UKW-Schein für den Seefunk wird meist kurz als SRC bezeichnet, voll
ausgeschrieben heißt er:
"Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC])"

Der UKW-Schein für den Binnenschifffahrtsfunk heißt:
"UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)"

Die Prüfungsgebühren für die Scheine liegen jeweils etwas über 90,00 Euro,
bei gleichzeitiger Prüfung gibt es einen geringen Nachlass (ca. 15,00 Euro).

Belem
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  #34  
Alt 08.09.2004, 10:06
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Neptun23 Neptun23 ist offline
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[quote="Belem"]
Zitat:
Zitat von Neptun23
Ist das eine einmalige Gebühr?? oder jährlich zu entrichten?
Die Gebühr für die Frequenzzuteilung (130,00 Euro) fällt nur einmal an, die
Beiträge für Frequenznutzung (2004: 18,30 Euro) und EMV (2004: 4,00 Euro)
hingegen jährlich. Dazu kommen ggfs. noch jährliche Kosten für eine Ab-
rechnungsgesellschaft, wobei die Wahl nur DP07 lauten kann (30,00 Euro).


Was bedeutet den Abrechnungsgesellschaft für was brauch man die? nur wenn man sich verbinden lassen will oder brauche ich die auch wenn ich (nur) Funken möchte?
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  #35  
Alt 11.09.2004, 16:49
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Hallo Neptun23,

hier mein Senf dazu:
Ich würde, wenn überhaupt, das "See-Funkzeugnis" (also das SRC) machen, wenn ich ab und zu mal auf die Ostsee (oder andere Küstengewässer) befahre, und sei es nur als Charterer. Es ist immer gut zu wissen, wie man die DSC-Geräte richtig und schnell bedienen kann.
Im Binnenland würde ich mir den anderen Funkschein sparen, da reicht imho ein Handy. (Ich habe alle WSP- und DLRG-Nummern für den Notfall eingespreichert.) Höchstens, wenn ich dauernd auf dem Rhein oder anderen großen Flüssen unterwegs wäre, würde ich mir das mit dem UBI noch überlegen.

Hast Du evtl. hier in Berlin schon eine preisgünstige Lernmöglichkeit (Kurs) ausfindig gemacht, z.B. VHS oder Uni oder so ? Alleine die Prüfungsgebühren sind ja nicht ganz ohne...

Ich spiele schon seit 2 Jahren selbst mit dem Gedanken "für alle Fälle" das SRC zu machen, vielleicht sogar autodidaktisch. Was schon einige hier und woanders auch empfohlen haben. Allerdings macht das Lernen wahrscheinklich in der Gruppe mehr Spaß.

btw... beim Chartern (Griechenland, Karibik, Spanien) habe ich so einen Schein allerdings noch nie gebraucht. (Ich weiss: In Kroatien sieht das anders aus.)
Bei www.tim-koester.de gibt es einen sehr guten Online-SRC-Trainer, auch für andere Scheine!

Gruß Fun_Sailor
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  #36  
Alt 11.09.2004, 17:06
Wolf
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Zitat:
Zitat von Neptun23

Was bedeutet den Abrechnungsgesellschaft für was brauch man die? nur wenn man sich verbinden lassen will oder brauche ich die auch wenn ich (nur) Funken möchte?
Die brauchst du, wenn deine Seefunkstelle am öffentlichen Nachrichtenaustausch in der Verkehrsrichtung See-Land teilnimmt.
Soweit das Amtsdeutsch.
Das heißt im Klartext, wenn du vom Schiff aus ein Telefongespräch führen willst.
Telegramm gehörte wohl auch dazu. Gibt´s die eigentlich noch?

Ich habe das nicht vor, deshalb habe ich auch keine Abrechnungsgesellschaft.
Das musst du bei der Anmeldung deiner Funke der RegTp mitteilen.
Dann steht in der Zuteilungsurkunde unter Art des Verkehrs "CR".

Funken kannst du jedoch bist der Arzt kommt!
Mit Funkzeugnis!
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  #37  
Alt 12.09.2004, 08:49
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Das heißt im Klartext, wenn du vom Schiff aus ein Telefongespräch führen willst.
[...]
Ich habe das nicht vor, deshalb habe ich auch keine Abrechnungsgesellschaft.
Das musst du bei der Anmeldung deiner Funke der RegTp mitteilen.
Dann steht in der Zuteilungsurkunde unter Art des Verkehrs "CR".
Wobei es in der Nord-und Ostsee so verkehrt nicht ist, über die Teilnahme
am öffentlichen Nachrichtenverkehr den Service von DP07 mit 30,00 Euro
im Jahr zu unterstützen, selbst wenn man keine Telefongespräche per
Seefunk führen will.


Zitat:
Zitat von Wolf
Telegramm gehörte wohl auch dazu. Gibt´s die eigentlich noch?
Die sollte es noch geben, da hierfür internationale Vereinbarungen existie-
ren. Die Deutsche Post hat aus demselben Grund auch lediglich die Inlands-
telegramme abschaffen können.

Belem
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  #38  
Alt 12.09.2004, 09:49
Benutzerbild von Neptun23
Neptun23 Neptun23 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor
Hallo Neptun23,

hier mein Senf dazu:
Ich würde, wenn überhaupt, das "See-Funkzeugnis" (also das SRC) machen, wenn ich ab und zu mal auf die Ostsee (oder andere Küstengewässer) befahre, und sei es nur als Charterer.Gruß Fun_Sailor
Hi Fun Sailor, denke auch auch das wenn der SRC reicht. Aber so richtig bin noch nicht von überzeugt. Wir wollen nächstes Jahr das erstemal ein bischen Ostseeluft mit eignem Boot schnuppern. Werde wohl danach entscheiden ob er für mich wichtig ist.

Vielen Dank an alle für eure Info`s und Denkanstösse
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  #39  
Alt 12.09.2004, 13:00
Wolf
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Wolf
Telegramm gehörte wohl auch dazu. Gibt´s die eigentlich noch?
Die sollte es noch geben, da hierfür internationale Vereinbarungen existie-
ren. Die Deutsche Post hat aus demselben Grund auch lediglich die Inlands-
telegramme abschaffen können.

Belem
Auszug aus dem Handelsblatt:

20.05.03
Telegramme kommen mit der normalen Post
Wie das Handelsblatt berichtet, werden Telegramme bereits seit einiger Zeit nicht mehr sofort, sondern erst mit der normalen Postzustellung ausgeliefert. Grund ist die verstärkte Nutzung der elektronischen Kommunikation. Die Telegramm-Nachfrage sei rückläufig, sagte eine Sprecherin der Deutschen Post. Deshalb sei das Auslandstelegramm schon vor einigen Jahren abgeschafft worden.

Naja, verstehen kann ich das schon, ob das jetzt aber auch für Seefunktelegramme zutrifft ?

Trotzdem ist man aber noch in der Lage, via Seefunk einen "Brief" zu verschicken.
Eigentlich eine witzige Vorstellung.
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  #40  
Alt 12.09.2004, 18:47
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Die Telegramm-Nachfrage sei rückläufig, sagte eine Sprecherin der Deutschen Post. Deshalb sei das Auslandstelegramm schon vor einigen Jahren abgeschafft worden.
Danke für die Korrektur, das hatte ich genau umgekehrt in Erinnerung.

Belem
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  #41  
Alt 13.09.2004, 12:02
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MarkusB MarkusB ist offline
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Hallo,

ich habe gelesen, daß ab 2008 die Funkzeugnisse Pflicht sein sollen, also bestehende Führerscheine ohne Funkzeugniss ungültig werden.


Quelle:

http://www.rolfdreyer.de/

Zitat:
Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) werden ab 2008 zur Pflicht für die Sportschifffahrt. Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen bis zum 1.1.2008 das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC), Sportseeschiffer oder Sporthochseeschiffer das Allgemeine Betriebszeugnis (LRC) erwerben, wenn sie ihre Fahrtberechtigung nicht verlieren wollen.

Ist das bestätigt?

Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
wird am Ende beides verlieren.
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  #42  
Alt 13.09.2004, 13:37
Wolf
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Zitat:
Zitat von MarkusB
Hallo,

ich habe gelesen, daß ab 2008 die Funkzeugnisse Pflicht sein sollen, also bestehende Führerscheine ohne Funkzeugniss ungültig werden.


Quelle:

http://www.rolfdreyer.de/

Zitat:
Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) werden ab 2008 zur Pflicht für die Sportschifffahrt. Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen bis zum 1.1.2008 das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC), Sportseeschiffer oder Sporthochseeschiffer das Allgemeine Betriebszeugnis (LRC) erwerben, wenn sie ihre Fahrtberechtigung nicht verlieren wollen.

Ist das bestätigt?

Gruß Markus
IMHO schon. Mir ist das auch so bekannt.

Der SKS wird aber als Fahrerlaubnis nirgendwo verlangt, deshalb ist das nur von theoretischem Interesse. Beim Sportbootführerschein See, der für uns reicht, braucht man nach wie vor kein Funkzeugnis.
Sieht aber bei SSS und SHS anders aus, die braucht man ja bei gewerbsmäßigen Einsatz von Sportbooten.
Das soll übrigens auch für "Altinhaber" gelten.
Ob man allerdings so kühn ist, einem SKS Inhaber seinen Schein abzunehmen, welcher freiwillig erstanden wurde, nur weil jetzt sein SRC
fehlt, mag ich ernsthaft bezweifeln.
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  #43  
Alt 13.09.2004, 13:44
Benutzerbild von Olaf
Olaf Olaf ist offline
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"Alte" Scheine können nicht nachträglich ungültig werden. Es gibt bei derartigen Neuerungen immer einen Bestandsschutz, so dass die Neuerungen immer nur für neue Scheine gelten. Die Juristen haben dafür auch einen Fachbegriff, der mir im Moment aber nicht einfällt...
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #44  
Alt 13.09.2004, 13:46
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusB
ich habe gelesen, daß ab 2008 die Funkzeugnisse Pflicht sein sollen, also bestehende Führerscheine ohne Funkzeugniss ungültig werden.
Grundsätzlich besteht bei Sportbootscheinen Bestandsschutz, sie werden also durch Änderungen von Prüfungsverordnungen nicht ungültig. Was Deine Quelle anbelangt Markus, das ist doch wohl eine Segelschule. Du kannst Dir ja denken, mit was der sein Geld verdient.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #45  
Alt 13.09.2004, 13:51
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Danke Wolf,

da hab ich doch tatsächlich die beiden Führerscheine verwechselt.

Gruß Markus(der jetzt wieder beruhigt ist)
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  #46  
Alt 13.09.2004, 14:57
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusB
Hallo,

ich habe gelesen, daß ab 2008 die Funkzeugnisse Pflicht sein sollen, also bestehende Führerscheine ohne Funkzeugniss ungültig werden.

[...]

Ist das bestätigt?
Den Text derSportseeschifferscheinverordnung mit den ab 01.01.2008
geltenden Änderungen kannst Du z.B. hier nachlesen:

http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SSSVOrd.html

Das ist geltendes Recht, aber es gibt Anzeichen dafür, dass diese Vorschrift
wieder geändert werden soll. Danach muss in Zukunft der Schiffsführer die
Funkzeugnisse besitzen, die ihm die Betätigung aller an Bord befindlichen
Funkeinrichtungen erlauben.

Belem
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  #47  
Alt 13.09.2004, 15:05
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Danach muss in Zukunft der Schiffsführer die
Funkzeugnisse besitzen, die ihm die Betätigung aller an Bord befindlichen
Funkeinrichtungen erlauben.
Also, das ist ja jetzt auch nicht anders. Mir schreibt heute keiner vor, ob ich eine Funke an Bord habe oder nicht. Wenn ich mir aber eine zulege, muß ich ein paar Spielregeln einhalten, was das Gerät anbelangt, was meine Lizenz anbelangt und was die "Frequenzzuteilung" anbelangt. Und wie schon erwähnt, es gilt für bereits abgelegte Prüfungen Bestandsschutz.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #48  
Alt 13.09.2004, 15:07
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Olaf
"Alte" Scheine können nicht nachträglich ungültig werden.
Natürlich können alte Scheine nachträglich ungültig werden. Wenn es dem
Gesetzgeber gefällt, von Dir z.B. einen Sehtest für Deinen LKW- oder PKW-
Führerschein alle fünf Jahre zu fordern, und Du bringst den nicht bei, dann
wird Dein alter Führerschein ungültig, selbst wenn Du ihnvor dem Ersten
Weltkrieg abgelegt haben solltest.

Die "alten" Seefunkzeugnisse gelten in der gewerblichen Schifffahrt seit 2002
nur noch für fünf Jahre. Dann musst Du sie verlängern lassen, sonst werden
sie ungültig (Nur mal so als Beispiel).


Zitat:
Es gibt bei derartigen Neuerungen immer einen Bestandsschutz, so dass die Neuerungen immer nur für neue Scheine gelten. Die Juristen haben dafür auch einen Fachbegriff, der mir im Moment aber nicht einfällt...
Ich wäre auf den Begriff sehr gespannt, aber Dein Konzept von einem Bestands-
schutz ist einfach unzutreffend.

belem
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  #49  
Alt 13.09.2004, 15:22
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
Also, das ist ja jetzt auch nicht anders.
Doch, das würde anders werden, sollte die Änderung kommen.

Zitat:
Mir schreibt heute keiner vor, ob ich eine Funke an Bord habe oder nicht.
Richtig, aber wenn Du eine an Bord hast, kannst Du sie einfach abgeschaltet
sein lassen (zumindest solange Du Dich nicht auf einer deutschen Seeschiff-
fahrtsstraße mit einer Verkehrszentrale aufhältst, s. § 3 Abs. 1 SeeSchStrO).

Zitat:
Wenn ich mir aber eine zulege, muß ich ein paar Spielregeln einhalten, was das Gerät anbelangt, was meine Lizenz anbelangt und was die "Frequenzzuteilung" anbelangt.
Wenn die angedachte Änderung kommt, bist Du als Schiffsführer verpflichtet,
für die an Bord vorhandenen Funkanlagen ein Funkzeugnis zu haben, ob Du
sie benutzt oder nicht, widrigenfalls Du eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Zitat:
Und wie schon erwähnt, es gilt für bereits abgelegte Prüfungen Bestandsschutz.
Und wie von mir schon erwähnt, ist das einfach unzutreffend.

Belem
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  #50  
Alt 23.09.2004, 11:08
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
(...) Richtig, aber wenn Du eine an Bord hast, kannst Du sie einfach abgeschaltet
sein lassen (zumindest solange Du Dich nicht auf einer deutschen Seeschiff-
fahrtsstraße mit einer Verkehrszentrale aufhältst, s. § 3 Abs. 1 SeeSchStrO).
Wie ist denn das aber nun mit den Charterbooten (in D), die eine Funke an Bord haben ? Wenn ich als Kunde (ohne SRC) also nun bspw. auf der Ostsee in einem Gebiet chartere, wo es so 'ne Verkehrszentrale gibt.
--> Muss demzufolge der Vercharterer in einem solchen Fall/Fahrgebiet **immer** ein Funkzeugnis zum obligatorischen SBF See von seinen Kunden verlangen ??

In der Praxis macht das doch wohl keine Firma. Die verlangen doch nur den SBF See, so weit ich weiß.... (steht jedenfalls nix Gegenteiliges in den zahlreichen Homepages drinne )

Fragende Grüße vom Fun_Sailor
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