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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Frequenzzuteilung (einmalig) 130,00 Euro Frequenznutzungsbeitrag See-/Schiffsfunkstelle 2004 18,30 Euro EMV-Beitrag See-/Schiffsfunkstelle 2004 4,00 Euro Zum Vergleich der Amateurfunk: Rufzeichenzuteilung (2001) 25,56 Euro TKG-Beitrag 2002 3,20 Euro EMV-Beitrag 2002 15,34 Euro Zitat:
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker 160,00DM/81,81 Euro Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis ... 140,00DM/71,58 Euro Zum Vergleich die Trinkgelder der Amateurfunkprüfungen (2001) Prüfungsgebühr Klasse 1 170,00 DM/86,92 Euro Prüfungsgebühr Klasse 2 130,00 DM/66,47 Euro Die ab 01.01.2003 geltenden Gebühren für Seefunk-Prüfungen durch DSV/ DMYV liegen allerdings deutlich höher als die früheren der RegTP. Zitat:
langen Zeiträumen der Seefunk denken muss, wenn er von Kalifornien bis Bangla Desh kompatibel bleiben soll. Zitat:
MMSI für einen individuellen Routineanruf an. Alternativ geht es natürlich nach wie vor über Kanal 16, die Pflicht zur Hörwache gilt immer noch und wird wohl auch noch eine ganze Weile gelten. Belem |
#27
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Ganz einfach, man sieht im AIS-Display nach und wählt die dort sichtbare
MMSI für einen individuellen Routineanruf an. Alternativ geht es natürlich nach wie vor über Kanal 16, die Pflicht zur Hörwache gilt immer noch und wird wohl auch noch eine ganze Weile gelten. Sag mal, hast Du beruflich mit der Seefunkerei zu tun oder hältst Du Kurse ab?
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#28
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nach meiner Erfahrung wird im Westatlantik (dem Revier, in dem ich seit Jahren ausschließlich segle) auf den großen Schiffen kaum noch Kanal 16 abgehört. Daher meine Frage. Zur Binnenschifffahrt kann ich mangels Ahnung noch nicht mal kompetente Fragen stellen. |
#29
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Hallo Neptun
ich habe meine Segelscheine beim Sirup gemacht und war sehr zufrieden. Über den Funkkurs kann ich wenig sagen. Die Preise empfinde ich mehr als fair. Und an den Prüfungsgebühren kann der Michael Hornig nix ändern. Aber mal was Generelles und bezogen auf Charterboote: Auf See ist es ja praktisch üblich, dass auf Charterschiffen ein mehr oder weniger angemeldetes Funkgerät an Bord ist. Aber gibt es auch Binnen Charterboote mit Funk? Und braucht man´s? Wir waren mal von der Müritz nach Berlin unterwegs. Es gab grob drei Schleusentypen: bediente Sportbootschleusen (da wurde man gesehen, kein Anruf nötig), Selbstbedienungsschleusen und die Berufsschifffahrtsschleusen Nähe Berlin (die hatten Gegensprechanlagen an der Sportbootwartestelle). Also ehrlich. Wir haben den Binnenfunk nie vermißt. Aber der Schein schadet nicht. Machen marsch marsch ![]() Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#30
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moin setzt doch mal berlin als wohort in dein profil so kann man die fraktion der berliner besser erkennen le loup |
#31
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Beiträge für Frequenznutzung (2004: 18,30 Euro) und EMV (2004: 4,00 Euro) hingegen jährlich. Dazu kommen ggfs. noch jährliche Kosten für eine Ab- rechnungsgesellschaft, wobei die Wahl nur DP07 lauten kann (30,00 Euro). Zitat:
Der UKW-Schein für den Seefunk wird meist kurz als SRC bezeichnet, voll ausgeschrieben heißt er: "Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC])" Der UKW-Schein für den Binnenschifffahrtsfunk heißt: "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)" Die Prüfungsgebühren für die Scheine liegen jeweils etwas über 90,00 Euro, bei gleichzeitiger Prüfung gibt es einen geringen Nachlass (ca. 15,00 Euro). Belem |
#34
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[quote="Belem"]
Zitat:
Beiträge für Frequenznutzung (2004: 18,30 Euro) und EMV (2004: 4,00 Euro) hingegen jährlich. Dazu kommen ggfs. noch jährliche Kosten für eine Ab- rechnungsgesellschaft, wobei die Wahl nur DP07 lauten kann (30,00 Euro). Was bedeutet den Abrechnungsgesellschaft für was brauch man die? nur wenn man sich verbinden lassen will oder brauche ich die auch wenn ich (nur) Funken möchte? |
#35
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Hallo Neptun23,
hier mein Senf dazu: ![]() Ich würde, wenn überhaupt, das "See-Funkzeugnis" (also das SRC) machen, wenn ich ab und zu mal auf die Ostsee (oder andere Küstengewässer) befahre, und sei es nur als Charterer. Es ist immer gut zu wissen, wie man die DSC-Geräte richtig und schnell bedienen kann. Im Binnenland würde ich mir den anderen Funkschein sparen, da reicht imho ein Handy. (Ich habe alle WSP- und DLRG-Nummern für den Notfall eingespreichert.) Höchstens, wenn ich dauernd auf dem Rhein oder anderen großen Flüssen unterwegs wäre, würde ich mir das mit dem UBI noch überlegen. Hast Du evtl. hier in Berlin schon eine preisgünstige Lernmöglichkeit (Kurs) ausfindig gemacht, z.B. VHS oder Uni oder so ? Alleine die Prüfungsgebühren sind ja nicht ganz ohne... ![]() Ich spiele schon seit 2 Jahren selbst mit dem Gedanken "für alle Fälle" das SRC zu machen, vielleicht sogar autodidaktisch. Was schon einige hier und woanders auch empfohlen haben. Allerdings macht das Lernen wahrscheinklich in der Gruppe mehr Spaß. btw... beim Chartern (Griechenland, Karibik, Spanien) habe ich so einen Schein allerdings noch nie gebraucht. (Ich weiss: In Kroatien sieht das anders aus.) Bei www.tim-koester.de gibt es einen sehr guten Online-SRC-Trainer, auch für andere Scheine! Gruß Fun_Sailor |
#36
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Soweit das Amtsdeutsch. Das heißt im Klartext, wenn du vom Schiff aus ein Telefongespräch führen willst. Telegramm gehörte wohl auch dazu. Gibt´s die eigentlich noch? Ich habe das nicht vor, deshalb habe ich auch keine Abrechnungsgesellschaft. Das musst du bei der Anmeldung deiner Funke der RegTp mitteilen. Dann steht in der Zuteilungsurkunde unter Art des Verkehrs "CR". Funken kannst du jedoch bist der Arzt kommt! ![]() Mit Funkzeugnis! ![]() |
#37
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am öffentlichen Nachrichtenverkehr den Service von DP07 mit 30,00 Euro im Jahr zu unterstützen, selbst wenn man keine Telefongespräche per Seefunk führen will. Zitat:
ren. Die Deutsche Post hat aus demselben Grund auch lediglich die Inlands- telegramme abschaffen können. Belem |
#38
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Vielen Dank an alle für eure Info`s und Denkanstösse |
#39
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20.05.03 Telegramme kommen mit der normalen Post Wie das Handelsblatt berichtet, werden Telegramme bereits seit einiger Zeit nicht mehr sofort, sondern erst mit der normalen Postzustellung ausgeliefert. Grund ist die verstärkte Nutzung der elektronischen Kommunikation. Die Telegramm-Nachfrage sei rückläufig, sagte eine Sprecherin der Deutschen Post. Deshalb sei das Auslandstelegramm schon vor einigen Jahren abgeschafft worden. Naja, verstehen kann ich das schon, ob das jetzt aber auch für Seefunktelegramme zutrifft ? Trotzdem ist man aber noch in der Lage, via Seefunk einen "Brief" zu verschicken. Eigentlich eine witzige Vorstellung. ![]() |
#40
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Belem |
#41
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Hallo,
ich habe gelesen, daß ab 2008 die Funkzeugnisse Pflicht sein sollen, also bestehende Führerscheine ohne Funkzeugniss ungültig werden. Quelle: http://www.rolfdreyer.de/ Zitat:
Ist das bestätigt? Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#42
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Der SKS wird aber als Fahrerlaubnis nirgendwo verlangt, deshalb ist das nur von theoretischem Interesse. Beim Sportbootführerschein See, der für uns reicht, braucht man nach wie vor kein Funkzeugnis. Sieht aber bei SSS und SHS anders aus, die braucht man ja bei gewerbsmäßigen Einsatz von Sportbooten. Das soll übrigens auch für "Altinhaber" gelten. Ob man allerdings so kühn ist, einem SKS Inhaber seinen Schein abzunehmen, welcher freiwillig erstanden wurde, nur weil jetzt sein SRC fehlt, mag ich ernsthaft bezweifeln. |
#43
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"Alte" Scheine können nicht nachträglich ungültig werden. Es gibt bei derartigen Neuerungen immer einen Bestandsschutz, so dass die Neuerungen immer nur für neue Scheine gelten. Die Juristen haben dafür auch einen Fachbegriff, der mir im Moment aber nicht einfällt...
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#44
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#45
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Danke Wolf,
da hab ich doch tatsächlich die beiden Führerscheine verwechselt. Gruß Markus(der jetzt wieder beruhigt ist)
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#46
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geltenden Änderungen kannst Du z.B. hier nachlesen: http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SSSVOrd.html Das ist geltendes Recht, aber es gibt Anzeichen dafür, dass diese Vorschrift wieder geändert werden soll. Danach muss in Zukunft der Schiffsführer die Funkzeugnisse besitzen, die ihm die Betätigung aller an Bord befindlichen Funkeinrichtungen erlauben. Belem |
#47
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#48
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Gesetzgeber gefällt, von Dir z.B. einen Sehtest für Deinen LKW- oder PKW- Führerschein alle fünf Jahre zu fordern, und Du bringst den nicht bei, dann wird Dein alter Führerschein ungültig, selbst wenn Du ihnvor dem Ersten Weltkrieg abgelegt haben solltest. Die "alten" Seefunkzeugnisse gelten in der gewerblichen Schifffahrt seit 2002 nur noch für fünf Jahre. Dann musst Du sie verlängern lassen, sonst werden sie ungültig (Nur mal so als Beispiel). Zitat:
schutz ist einfach unzutreffend. belem |
#49
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Zitat:
sein lassen (zumindest solange Du Dich nicht auf einer deutschen Seeschiff- fahrtsstraße mit einer Verkehrszentrale aufhältst, s. § 3 Abs. 1 SeeSchStrO). Zitat:
für die an Bord vorhandenen Funkanlagen ein Funkzeugnis zu haben, ob Du sie benutzt oder nicht, widrigenfalls Du eine Ordnungswidrigkeit begehst. Zitat:
Belem |
#50
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![]() --> Muss demzufolge der Vercharterer in einem solchen Fall/Fahrgebiet **immer** ein Funkzeugnis zum obligatorischen SBF See von seinen Kunden verlangen ?? In der Praxis macht das doch wohl keine Firma. Die verlangen doch nur den SBF See, so weit ich weiß.... (steht jedenfalls nix Gegenteiliges in den zahlreichen Homepages drinne ![]() Fragende Grüße vom Fun_Sailor |
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