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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 06.01.2011, 15:08
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... man könnte ja auch das Topp- oder Rundumlicht auf eine kleine Platte setzen, so das das Deck abgeschattet wird. Sieht auch Sch.... aus, aber blendet nicht mehr!

Gruss, Christian

Stimmt, aber ein Topplicht an sich kann ja auch nicht blenden
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Gruß
Yvonne
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  #27  
Alt 06.01.2011, 15:10
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... man könnte ja auch das Topp- oder Rundumlicht auf eine kleine Platte setzen, so das das Deck abgeschattet wird. Sieht auch Sch.... aus, aber blendet nicht mehr!

Gruss, Christian
Hast Du das mal praktisch versucht?

Gruß Torben
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  #28  
Alt 06.01.2011, 15:24
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christian.k christian.k ist offline
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... ja, sowohl an der Topplaterne eines Seglers als auch bei einem grösseren Boot mit der Topplaterne am Schornstein. Es reichen schon ein paar Zentimeter, dann liegt das Deck im Dunkeln!
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  #29  
Alt 06.01.2011, 15:43
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Was ist mit einem Ankerlicht??? Muß das auch BSH zulassung haben oder brauch man die nicht???

Kannst Du mir sagen bzw. zeigen wie eine Stecker und die passende Steckdose aussieht für das Topplicht?
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Gruß
Yvonne
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  #30  
Alt 06.01.2011, 15:46
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... ja, sowohl an der Topplaterne eines Seglers als auch bei einem grösseren Boot mit der Topplaterne am Schornstein. Es reichen schon ein paar Zentimeter, dann liegt das Deck im Dunkeln!
Guck Dir mal das Boot an, um das es hier geht.
Kein Mast, kein Schornstein...
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  #31  
Alt 06.01.2011, 15:50
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Kann ich dafür soetwas verwenden???

http://www.awn.de/Technik/Bordelektr...39rlaqgp65tbn6
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Gruß
Yvonne
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  #32  
Alt 06.01.2011, 16:42
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Als Nichtelektriker sag ich mal ja.
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  #33  
Alt 06.01.2011, 22:40
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Kann ich dafür soetwas verwenden???

http://www.awn.de/Technik/Bordelektr...39rlaqgp65tbn6
ja, perfekt!
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  #34  
Alt 06.01.2011, 22:47
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Kein Mast, kein Schornstein...
Ja, und? Da das Topplicht nicht im freien Luftraum installiert werden wird gibt es auch eine Möglichkeit so eine Blende zu montieren. Probier es mal mit einem Stück Pappe aus. Habe ich im letzten Sommer für einen Überführungstörn gemacht. Vorher hatte die zweifarbenlaterne (falsch montiert) die Reling hübsch rot/grün beleuchtet und das Topplicht setzte dann noch ein strahlendes Funkeln drauf. In stockdunkler Nacht sieht du dann nichts mehr!

Gruss, Christian
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  #35  
Alt 06.01.2011, 23:06
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Ich meinte nur aufgrund der Lampenhöhe und des Durchmessers...
Da wird die Platte schon eine gewisse Größe haben müssen.
Je weiter die Lampe oben sitzt, desto kleiner kann die Platte natürlich sein.

Gruß Torben
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  #36  
Alt 07.01.2011, 08:37
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
ja, perfekt!
Brauch diese Steckdose auch wieder eine Sicherung???

Und wieviele Pole und Ampere sollte das Teil haben?? Es gibt ja verschiedene?
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Gruß
Yvonne
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  #37  
Alt 07.01.2011, 11:07
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Zitat:
Zitat von christian.k Beitrag anzeigen
... Vorschriften Binnen und See sind unterschiedlich (Binnen = CE Zulassung, See = BSH, Rina o.ä. Zulassung, diese sind Binnen aber auch zulässig!)

...
Leider taucht dieser Unsinn immer wieder in Foren auf. Inzwischen sind zwar auch Lichter zulässig, die nicht vom BSH, sondern von ausländischen Gesellschaften geprüft worden sind, sofern sie die vorgeschriebenen Werte erreichen. Fraglich bleibt, wie man erkennt, ob ein solches Licht diese Werte einhält. Es müßte also zumindest eine entsprechende Prüfbescheinigung vorhanden sein. Aber es ist absoluter Unsinn, zu behaupten, dass Binnen eine CE-Zulassung ausreiche. Dies trifft nicht zu. Die CE-Bescheinigung sagt absolut nichts über die Zulassung dieser Lichter Binnen wie auf See aus!

@schnatty79: Wieso bringst Du nicht im Heckbereich ein Rundumlicht auf einem Steckmast mind. 1m höher als die Zweifarbenlaterne am Bug an? Das wäre zulässig. Sie muß natürlich auf jeden Fall über allen Bootsteilen und dem Kopf des Steuermanns liegen. Die Blendung nach vorn dürfte auszuhalten sein und höchstens bei Rückwärtsfahrt stören. Da könnte man sie ja eventuell kurz ausschalten. Fährst Du denn überhaupt nachts? Am Tage bei unsichtigem Wetter dürfte vom so angebrachten 360°-Licht auch kaum große Blendwirkung ausgehen. Wenn Du das vorhandene Hecklicht verkaufst und auch kein zusätzliches Toplicht anschaffen mußt (was bei Hecklicht notwendig wäre) dürfte der Kauf eines Rundumlichts doch zu verkraften sein.
Gruß
Wepi
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  #38  
Alt 07.01.2011, 14:54
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Leider taucht dieser Unsinn immer wieder in Foren auf. Inzwischen sind zwar auch Lichter zulässig, die nicht vom BSH, sondern von ausländischen Gesellschaften geprüft worden sind, sofern sie die vorgeschriebenen Werte erreichen. Fraglich bleibt, wie man erkennt, ob ein solches Licht diese Werte einhält. Es müßte also zumindest eine entsprechende Prüfbescheinigung vorhanden sein. Aber es ist absoluter Unsinn, zu behaupten, dass Binnen eine CE-Zulassung ausreiche. Dies trifft nicht zu. Die CE-Bescheinigung sagt absolut nichts über die Zulassung dieser Lichter Binnen wie auf See aus!

@schnatty79: Wieso bringst Du nicht im Heckbereich ein Rundumlicht auf einem Steckmast mind. 1m höher als die Zweifarbenlaterne am Bug an? Das wäre zulässig. Sie muß natürlich auf jeden Fall über allen Bootsteilen und dem Kopf des Steuermanns liegen. Die Blendung nach vorn dürfte auszuhalten sein und höchstens bei Rückwärtsfahrt stören. Da könnte man sie ja eventuell kurz ausschalten. Fährst Du denn überhaupt nachts? Am Tage bei unsichtigem Wetter dürfte vom so angebrachten 360°-Licht auch kaum große Blendwirkung ausgehen. Wenn Du das vorhandene Hecklicht verkaufst und auch kein zusätzliches Toplicht anschaffen mußt (was bei Hecklicht notwendig wäre) dürfte der Kauf eines Rundumlichts doch zu verkraften sein.
Gruß
Wepi
Meines Wissens nach wäre die Kombination in Kroatien mit einer Rundumleuchte am Heck und einer Zweifarbenleuchte am Bug aber nicht erlaubt.
Nein Nachts nicht, höchstens wenn unsichtiges Wetter
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Yvonne

Geändert von schnatty79 (07.01.2011 um 15:01 Uhr)
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  #39  
Alt 07.01.2011, 14:59
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Also die Zweifarben-Lampe in der Mitte, haut irgendwie nicht hin.

Hier steht das anders drin und auch gleich für Kroatien bzw. See ein paar

Hinweise.

Schau hier: nur Möglichkeit Mitte das 1 und 3 Bild sind identisch

Also brauch ich die Topplaterne
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Gruß
Yvonne
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  #40  
Alt 07.01.2011, 17:02
Hendrik Hendrik ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd66 Beitrag anzeigen
Hallo,

ein deutsches Boot unter deutscher Flagge muß auch in Kroatien den deutschen Vorschriften entsprechen, was in Deutschland erlaubt ist, ist in diesem Fall auch für dich in Kroatien erlaubt.

Bernd
Wenn diese Aussage richtig ist, wovon ich auch stark ausgehe, hast Du doch hiermit...

Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach wäre die Kombination in Kroatien mit einer Rundumleuchte am Heck und einer Zweifarbenleuchte am Bug aber nicht erlaubt.
[...]
...gar kein Problem. Ist doch alles bestens.

Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Schau hier: nur Möglichkeit Mitte das 1 und 3 Bild sind identisch
Also brauch ich die Topplaterne
Bitte löst Euch doch mal von diesem däm***** pdf. Dokument.
Hab das jetzt schon so oft hier im Forum als Diskussionsaufhänger gefunden...
Ein paar Bildchen irgendeiner Yachtschule sind nicht unbedingt die beste Quelle. Wer sagt, dass die noch aktuell, vollständig und 100%ig richtig sind?

Es gibt durchaus "offizielle Originalquellen" im Netz, wo man den aktuellen Stand ganz genau nach lesen kann.
Leider macht dies die Geschichte auch nicht unbedingt einfacher.
Wer aber ein wenig die Forensuche bemüht wird unzählige Tröööts zum Thema Lichterführung finden.
Einige davon sind wirklich auf hohem Niveau geführt, sprich arbeiten nur mit den Gesetzesquellen.
Wobei ich auch sagen muss, dass ich da ebenfalls langsam abschnalle, wenn es um Spitzfindigkeiten geht. Daher stehe ich, wie Torben, mit dem Thema ein wenig auf Kriegsfuß, obwohl es mich immer interessiert und ich schon unzählige Stunden damit verbracht habe...
Meist wissen WaschPo und sogar Leute der Behörden selbst, nicht über sämtliche Details und aktuellen Regelungen bescheid.

Zweifarbenleuchte mit weißem Rundumlicht (360°) 1m darüber ist jedenfalls DIE Kombination, welche in jedem Fall für beide Bereiche, See und Binnen, zulässig ist!
Soweit ich weiß, muss das Rundumlicht dabei nicht genau über der Zweifarbenleuchte hängen, sondern lediglich auf der Kiellinie. Ich bin mir nicht ganz sicher (würde mich selbst mal interessieren), aber eine außermittige Anbringung ist, meine ich, nicht zulässig.
__________________
Gruß

Hendrik

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  #41  
Alt 07.01.2011, 17:41
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Zitat:
Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen

Bitte löst Euch doch mal von diesem däm***** pdf. Dokument.
Hab das jetzt schon so oft hier im Forum als Diskussionsaufhänger gefunden...
Ein paar Bildchen irgendeiner Yachtschule sind nicht unbedingt die beste Quelle. Wer sagt, dass die noch aktuell, vollständig und 100%ig richtig sind?

Es gibt durchaus "offizielle Originalquellen" im Netz, wo man den aktuellen Stand ganz genau nach lesen kann.
Leider macht dies die Geschichte auch nicht unbedingt einfacher.
Wer aber ein wenig die Forensuche bemüht wird unzählige Tröööts zum Thema Lichterführung finden.
Einige davon sind wirklich auf hohem Niveau geführt, sprich arbeiten nur mit den Gesetzesquellen.
Nun gut, dann halt die offizielle Seite vom BSH (See)

Es ging bei den "Bildchen", um eine anschauliche Seite, mit der man (Frau) was anfangen kann.

Aber wie schon erwähnt, würde ich es so lassen, wie es ist, mit dem Hinweis auf die ursprünglich werksseitige Ausrüstung, denn um ein Versetzen der Zweifarbenlaterne zum Bug, kommt man sonst nicht herum.
__________________
Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #42  
Alt 07.01.2011, 18:23
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Schau hier: nur Möglichkeit Mitte das 1 und 3 Bild sind identisch

Also brauch ich die Topplaterne
Diese immer noch in diversen Foren und anderen Publikationen gezeigten Bildchen kannst Du vergessen. Sie sind meist nicht aktuell, oder es werden Anordnungen gezeigt, die nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zeigen und andere vergessen. Solche Fehler findet man sogar in Publikationen für Wassersportler von WSA oder anderen amtlichen Stellen.
Die Verwendung einer doppelfarbigen Kombination der Seitenlichter am Bug plus einem mindestens 1m höherem Rundumlicht ist für Boote unter 12m auf jeden Fall sowohl auf See wie auch binnen zulässig und die preisgünstigste Möglichkeit. Dabei ist nicht festgelegt, ob das Rundumlicht z.B. auf halber Schiffslänge oder auch am Heck geführt wird. Es muss allerdings mittig und nicht seitlich montiert sein. Seit 01.03.2000 ist es (wie bis dahin nur auf See) auch binnen zulässig, getrennte Seitenlichter mit mind. 1m höher angebrachtem Toplicht bzw. Rundumlicht zu führen. Diese 2000 eingeführte Regelung, die unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung erlassen worden war, hat nun auch Bestand, wie mir schriftlich vom zuständigen Bundesverkehrsministerium mitgeteilt wurde.
Siehe auch hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=wepi
Ob wirklich in Kroatien, wie Du behauptest, für deutsche Boote angeblich abweichende Regeln gelten, weiß ich nicht genau, glaube es aber nicht. Meines Wissens wird dort, wie schon Bernd66 schrieb, die in Deutschland gültige Lichterführung akzeptiert.
Gruß
Wepi
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  #43  
Alt 07.01.2011, 18:46
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Diese immer noch in diversen Foren und anderen Publikationen gezeigten Bildchen kannst Du vergessen. Sie sind meist nicht aktuell, oder es werden Anordnungen gezeigt, die nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zeigen und andere vergessen. Solche Fehler findet man sogar in Publikationen für Wassersportler von WSA oder anderen amtlichen Stellen.
Die Verwendung einer doppelfarbigen Kombination der Seitenlichter am Bug plus einem mindestens 1m höherem Rundumlicht ist für Boote unter 12m auf jeden Fall sowohl auf See wie auch binnen zulässig und die preisgünstigste Möglichkeit. Dabei ist nicht festgelegt, ob das Rundumlicht z.B. auf halber Schiffslänge oder auch am Heck geführt wird. Es muss allerdings mittig und nicht seitlich montiert sein. Seit 01.03.2000 ist es (wie bis dahin nur auf See) auch binnen zulässig, getrennte Seitenlichter mit mind. 1m höher angebrachtem Toplicht bzw. Rundumlicht zu führen. Diese 2000 eingeführte Regelung, die unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung erlassen worden war, hat nun auch Bestand, wie mir schriftlich vom zuständigen Bundesverkehrsministerium mitgeteilt wurde.
Siehe auch hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=wepi
Ob wirklich in Kroatien, wie Du behauptest, für deutsche Boote angeblich abweichende Regeln gelten, weiß ich nicht genau, glaube es aber nicht. Meines Wissens wird dort, wie schon Bernd66 schrieb, die in Deutschland gültige Lichterführung akzeptiert.
Gruß
Wepi

Gäbe es denn eine Rundumleuchte mit BSH Zulassung???
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Yvonne
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  #44  
Alt 07.01.2011, 19:42
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Zitat:
Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen
Zweifarbenleuchte mit weißem Rundumlicht (360°) 1m darüber ist jedenfalls DIE Kombination, welche in jedem Fall für beide Bereiche, See und Binnen, zulässig ist!

Soweit ich weiß, muss das Rundumlicht dabei nicht genau über der Zweifarbenleuchte hängen, sondern lediglich auf der Kiellinie. Ich bin mir nicht ganz sicher (würde mich selbst mal interessieren), aber eine außermittige Anbringung ist, meine ich, nicht zulässig.
zu 1) Richtig, damit bist du überall auf der sicheren Seite!

zu 2) Binnen darf das Rundumlicht bei gleicher Höhe auch VOR der Zweifarblaterne montiert sein, auf See muss das Rundumlicht in jedem Fall (je nach LüA mind. 1m, bis zu 12m) ÜBER der Zweifarblaterne stehen. Werden beide Laternen an einem Mast montiert - ist alles ok, siehe 1

Mittig oder in Kiellinie ist grundsätzlich nicht diskutierbar. Ausnahme: Das Hecklicht darf XXX% ausserhalb der Mitte montiert werden.

Gruss, Christian
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  #45  
Alt 07.01.2011, 19:43
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... die Lichterführung ist in der KVR geregelt,

Regel 23 (c) (iii) KVR
Regel 23 (c) (i) KVR

die auch in Kroatien gilt!

Gruss, Christian
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  #46  
Alt 07.01.2011, 21:28
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Gäbe es denn eine Rundumleuchte mit BSH Zulassung???
Gibt es massenhaft. Mit normalen Glühlampen, aber inzwischen auch in LED-Ausführung. Die ist allerdings teurer.
Gruß
Wepi
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