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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 06.02.2011, 22:19
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php
Absatz 2.e
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #27  
Alt 06.02.2011, 22:19
Benutzerbild von Zuendkerze
Zuendkerze Zuendkerze ist offline
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Boot: Rio 500 Onda
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Ich habe auch einen Bootsanhänger (ARCO 450kg), der mit einer Motorrad und Fahradschiene versehen wurde. Der Trailer hat ein schwarzes kennzeichen und Steuerpflichtig. In den Papieren steht aber trotzdem noch Bootsanhänger für Sportzwecke.

Hallo,
mein Hänger läuft seit 06.2005 (Neukauf) als Anänger für Sportzwecke, mit grünem Kennzeichen.
Wer Steuern bezahlt ist selber Schuld.
Ich mußte zwischendurch auch mal Steuern zahlen, weils geändert wurde.
Das Ganze ist aber zurückgenommen worden.

MFG
Peter
__________________
Gruß

Peter
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  #28  
Alt 06.02.2011, 22:36
W.Bligh W.Bligh ist offline
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871 Danke in 516 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Abhandlungen von 1993 brauch ich nicht ganz durchlesen. Die sind halt nicht mehr gültig.

Gruß Jürgen

Das ist natürlich ein echtes, gewichtiges und überzeugendes Argument!

Die Definition des Hängers zum Transport für Sportgeräte bleibt aber bestehen. Und damit darf ich auch Fahrräder transportieren, und das war die Frage! Der Rest ist sinnloses Palaver um eine Randbemerkung.
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  #29  
Alt 07.02.2011, 07:46
wotan01 wotan01 ist offline
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Boot: Kutter , alt aber bezahlt
1.522 Danke in 542 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Wotan, ich fahre Mercedes, nicht Actros


Nun, viele Leute haben als Zugmaschine für ihr Boot einen pickup oder einen kleintransporter , meist werden Die dann als LKW oder Kleintransporter zu gelassen.
Und da fällst du auch unters Sonntagsfahrverbot wenn dein Gespann zum Beispiel schwerer als 3,8 Tonnen (Stimmt das -weis es einer besser ?) Das Fahrverbot gilt dann auch für Sport und Campinganhänger...
Pickup und 2 Tonnen Trailer ist verboten !
Generell gilt Fahrverbot für LKW mit Anhänger mit steuerpflichtigem Kennzeichen, auch wenn da "Anhänger für Sportzwecke" in den Papieren steht. Kostet etwa 400 Euro für den Fahrer und nochmals das Gleiche für den Halter....
Lediglich LKW mit Campinganhänger oder Sportanhänger unter 3,8 Tonnen (?) zulässigem Gesamtgew. dürfen ohne Sondergenehmigung an Tagen mit Fahrverbot fahren.
Da gab es schon gewaltigen Ärger....
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  #30  
Alt 07.02.2011, 08:08
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Ihr schreibt immer von: "Anhänger für Sportgeräte". Guckt mal in eure Zulassungsdokumente was dort unter 5 steht? Bei mir steht: "...für Sportgeräte -Bootstransporter-."

Zwar ist die Geschichte Landessache und selbst die Kreise setzen verschieden um, aber die Spezifizierung " Bootstransporter" steht bestimmt überall drinnen.
Und wenn nicht, sollten wir die ganzen Stränge sofort löschen, um nicht "schlafende Hunde" zu wecken.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (07.02.2011 um 08:16 Uhr)
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