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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fahrräder auf Bootstrailer?
Moinsen!
Darf man auf einem Trailer mit grünem Kennzeichen zusätzlich zum Boot auch Fahrräder mitnehmen, z.B. auf einem geeigneten Träger auf der Deichsel (Gewicht muß natürlich passen)?
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Und immer eine handbreit Wasser unter der Fußmatte, ääh unterm Kiel! Gruß Ralf |
#2
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Moin,
gesetzlich (Last) Ja....steuerlich betrachtet Nein (Sportgeräteanhänger)...geh mal in die Suchfunktion...da gibt es "unendlich" viele Tröts drüber. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#3
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Ich glaube steuerlich gesehen könntest Du sogar wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
#4
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Da bin ich aber nicht so sicher ! Der Anhänger ist für Sportzwecke.
So wie ich das rauslese, transportiert er das Bot auf dem Trailer und hat noch Fahrräder drauf. Auch Fahrräder sind Sportgeräte. Ich glaube nicht , daß er da Ärger bekommt. Du bekommst auch keinen Ärger, wenn du im Boot Angelgerätschaften transportierst. Solange das Boot dabei ist ist das kein Problem. |
#5
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Ich habe auch einen Bootsanhänger (ARCO 450kg), der mit einer Motorrad und Fahradschiene versehen wurde. Der Trailer hat ein schwarzes kennzeichen und Steuerpflichtig. In den Papieren steht aber trotzdem noch Bootsanhänger für Sportzwecke.
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Gruß Carsten |
#6
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Zitat:
Aber auch ich habe in meinem Fahrzeugschein stehen: Bootsanhänger für Sportzwecke. Daraus verstehe ich, dass sich dieser Anhänger nur auf den Bootssport erstreckt und somit nicht auf Räder. Aber ich kann das vielleicht auch falsch interpretieren.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
#7
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Hallo,
diese Treads und solche mit ähnlichen Themen gibts schon zu hauf. Und immer melden sich Skeptiker, die ein Fahrrad o.ä. als Grundlage für Steuerhinterziehung anführen. Allerdings hat sich in keinem der mir bekannten Treads schon einmal jemand geoutet, der wegen so was angezeigt wurde. Wenn du aber aller letzte Sicherheit haben wilslt, dann ruf doch einfach bei deiner Zulassungstelle an. Ansonsten, so halte ichs: drauf was ich brauche unter Berücksichtigung ordentlicher Ladungssicherung und des zGg. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#8
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Zitat:
Wenn ich in den Urlaub fahre, transportiere ich meinem Boot auch immer die Di Blasi (Klappmoped). Ist ja rein rechtlich am Papier auch verboten.
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Gruß Carsten |
#9
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Ich habe es ja nur mal gesagt, dass es passieren könnte.
Ob es wirklich soweit kommt ist wirklich sehr fraglich. Auch ich würde mir nichts schei**en und würde die Räder mitnehmen. Ich habe auf meinem Bootstrailer auch schon mal Holz transportiert und habe gewusst dass man das nicht machen darf. Natürlich ohne Boot.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
#10
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Zitat:
Erkläre dem kontrollierenden Polizisten, daß die Fahrräder eben an Bord dabei sind -eben um vom Hafen zum Beispiel in die Stadt fahren zu können.- Beides ist Sport bzw. gehört sogar in gewisser Hinsicht zusammen. Zum schwarzen steuerpflichtigen Kennzeichen : Es gab die Zeit "vor TÜV und Zulassung" - da trugen die Sportanhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Dann mussten Alle Trailer zum TÜV und bekamen die ersten - ich glaube 2 Jahre schwarze Kennzeichen und mussten auch versteuert werden. Das wurde dann geändert und es wurden auf Antrag !! die grünen Nummern ausgegeben , du musst das mit der Zulassungsstelle abklären. Ich besitze auch einen Motorrad-Plattformanhänger für mein altes Seitenwagengespann, auch mit grüner Nummer... Mit der schwarzen Nummer darfst du gewerblich mit dem Anhänger tätig werden. Zum Beispiel Motorräder oder Boote gegen Entgeld von A nach B bringen, du fällst aber auch ins Sonntagsfahrverbot, wenn das Zugfahrzeug eine LKW Zulassung hat ! Befreit davon sind nur Campinganhänger und Anhänger für Sportzwecke (mit grüner Nummer ).
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#11
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Hallo,
der Gesetzestext (§ 18 II Nr. 6 StVZO) definiert folgendermaßen: Spezialanhänger zum nichtkommerziellen Transport von Sportgeräten und Tieren. Ein Fahrrad ist imho mehr Sportgerät als ein Motorboot und nirgendwo steht, dass man nur ein Teil transportieren dürfe! Was das Kennzeichen betrifft: Meins hat schwarze Schrift und der Hänger ist dennoch steuerfrei. Was keiner weiß und daher auch nie beachtet wird, der Anhängerschein oder eine Ablichtung müsste am abgstellten Hänger direkt angebracht sein |
#12
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Zitat:
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#13
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Zitat:
Ich kann mich noch daran erinnern,daß ich einen Vordruck ausfüllen musste worauf ich versichern musste,daß ich den Trailer ausschlieslich für Sportzwecke und privat nutze-dannach war der Trailer steuer befreit. Wir hatten hier dann eine Gebietsreform und neue Schilder bekommen, die Schilder für die Sportanhänger waren dann grün beschriftet Allerdings - so die Polizei - gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger (Gleichgültig ob Hundefänger LKW oder 7,49 Tonner) nur für Campinganhänger oder sichtbar steuerbfreite Sportanhänger. Solltest du mit dem schwarzen Kennzeichen an Sonn/Feiertagen angehalten werden, könnte das richtigen (teuren) Ärger geben ! Die Polizei lässt nur die grünen Kennzeichen gelten . |
#14
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#15
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Wotan, ich fahre Mercedes, nicht Actros
Geändert von W.Bligh (06.02.2011 um 21:44 Uhr) |
#16
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Na du hast das doch geschrieben, woher hast du das denn?
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#17
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Sorry, falsch verstanden!
Zitat:
Findet man in Google, ich hab es nur als .pdf abgespeichert |
#18
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Zitat:
wenn du schon Gesetze zitierst, dann solltest du die richtigen zitieren und nicht "altes Eisen". Die StVZO ist schon lange zu großen Teilen durch die FZO ersetzt. Auch dein zitierter §18. Außerdem geht es hier nicht um zulassungsfreie Fahrzeuge, sondern um steuerbefreite. Oder ziehst du deinen Trailer hinter einem Traktor mit 25km/h? Und dann noch dieser Unfug, daß ich meine ZulBeschI an meinen Tailer tackern muß Da würde sich ja jeder potentielle Trailerdieb freuen, daß er auch gelich noch die Papiere zum Anhänger dazu bekommt. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#19
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Zitat:
die Gesetzgebung ist zwar langsam, aber dein zitierter Kommissar hat die genannte Abhandlung 1993 geschrieben. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#20
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Zitat:
Lies erst mal Alles durch, vor Du schreist |
#21
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Ich habe unsere Bootsausrüstung, zu der auch 2 Klappfahrräder, Matratzen, Gasflaschen, Werkzeugkoffer, Porta-Potti usw. gehören, zum größten Teil im Boot verstaut, ohne die Gewichtsgrenze zu überschreiten. Bis jetzt hat das noch niemand moniert. Ich bin sicher, den etwaigen Prozeß zu gewinnen. Allein weil die entsprechenden Vorschriften auch nicht eindeutig sind.
Wer in seinem Pferdeanhänger auch noch seinen Sattel und einen Ballen Heu zur Versorgung des Tieres transportiert, macht sicher auch nichts verkehrt. Und wer das Heu ohne Pferd im Sportanhänger transportiert hat Stroh im Kopf!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#22
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Zitat:
http://www.bernd-huppertz.de/Fachart...oad/1993-5.pdf Du beziehst dich bestimmt auf diesen Absatz: Damit ist klargestellt, daß die erwähnten Bescheinigungen sich "am" Fahrzeug be finden müssen. Der weit verbreiteten An- sicht, diese Bescheinigungen lediglich am Standort des Fahrzeugs vorhalten zu müs- sen, wird damit ausdrücklich nicht gefolgt Damit ist aber mit Sicherheit nicht gemeint das die Papiere sich am Fahrzeug befinden müssen. Sondern vielmehr das die Abe bei der Fahrt mitgeführt wird. Aber, das hat mit der neuen Zulassungsbescheinigungskacke auch ein Ende. Da bekommst du nämlich eine ZB Teil 1( ehemaliger Zulassungsschein) auch für Fahrzeuge die nur eine ABE haben und keine ZB Teil 2( ehemaliger KFZ-Brief). Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#23
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Abhandlungen von 1993 brauch ich nicht ganz durchlesen. Die sind halt nicht mehr gültig.
Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#24
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Zitat:
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#25
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Zitat:
Deinen Trailer mußt du zulassen. Die Zulassungsstelle teilt dir dann ein amtliches Kennzeichen zu und teilt dem Finanzamt mit, daß es sich um einen Sportanhänger handelt. Deshalb bekommst du dann keine Aufforderung die Steuer zu zahlen. Das sind zwei paar Stiefel und sollten nicht zusammen gewürfelt werden. Und die FZO bezieht sich ausschließlich auf ZULASSUNG und nicht Steuerfreiheit. Gruß Jürgen
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