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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Da war mal was vor längerer Zeit
http://www.boote-forum.de/showthread...n+reservemotor
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Servus Willi |
#27
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Zitat:
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#28
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Hallo Ralf,
auch bei schnellen Booten und Registrierung in D (und deutsche Flagge) entfällt diese Verpfichtung weil auf (!) einem Boot unter deutscher Flagge deutsches Recht gilt, d. h. aber auch die deutsche Führerscheinpflicht. Der fehlende Schein ist aber für manchen Deutschen ein Grund dass er sein Boot unter NL-Flagge fährt, dann muss er sich natürlich an die NL Vorschriften für die Kennzeichnungnhalten. Daher wirst Du abhängig davon wen der beiden Skipper(Typen) Du antriffst unterschiedliche Antworten bekommen und beide haben Recht - bezogen auf deren eigene Situation - In der Literatur wird unterstellt dass der deutsche Skipper die deutsche Führerscheinpflicht erfüllt, sein Schiff in Deutschland registriert und unter deutscher Flagge fährt, was er strenggenommen auch müsste, und zwar in dieser Verbindung. Ich fahre seit 15 Jahren und davon ca. 9 Jahre in NL, ein langsames Schiff (Verdränger) ca. 10 mtr. lang unter deutscher Flagge, habe den Bootsnamen rechts und links am Bug und die Registrierung am Heck alles ca. 10 cm hoch. Da das Schiff im April wieder nach NL geht habe ich mich jetzt erkundigt ob mein Wissensstand noch aktuell ist. Ist so! Die Niederländer sehen das mit der Flaggenführung und der Führescheinpflicht erheblich lockerer als die Deutschen. Sie dulden auch bei deutschen Eignern (NL Registrierung) die NL-Flagge an Bord und in Folge das Fahren ohne Führeschein entsprechend dem niederländischem Recht. Nur wenn die NL-Flagge am Boot ist, dann ist auch die Kennzeichnung nach NL Vorschriften Pflicht. Die manchmal erforderliche Ermittlung von "Verkehrssündern" wird natürlich durch die NL Vorschriften erleichtert. Daher auch die Begrenzung dieser Vorschriften auf schnelle Boote und vergleichbare Geräte. MfG J12BF Geändert von J12BF (20.01.2013 um 17:30 Uhr) |
#29
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Zitat:
Zur Führerscheinpflicht in NL für Deutsche mit einem in Deutschland zugelassenen Boot, das auch die seutsche Flagge führt, gibt es leider immer weder in den Bootsforen widersprüchliche Aussagen. Mir wurde mehrfach von der niederländischen WSP versichert, dass für deutsche Boote unter 15m Länge und einer möglichen Geschwindigkeit unter 20 km/h dieselbe Regelung gelte wie für Niederländer, nämlich keine Führerscheinpflicht. Vermutlich gibt es allerdings in NL genau so wie in der BRD Polizisten, die die offiziellen Vorschriften nicht richtig kennen. Gruß Wepi @schimi/charlyvoss: Die belgische Formulierung lautet zwar nicht wörtlich "Reservemotor", aber wie soll man sonst z.B. ein 10m-Schiff beim Ausfall der Hauptmaschine wie verlangt geeignet fortbewegen und steuern? Leider kann ich hier nicht ad hoc einen link zur entsprechenden belgischen Vorschrift liefern, aber da das Thema in mehreren Foren heftig diskutiert wurde, hilft die Suchfunktion sicher weiter. Auf der BOOT in Düsseldorf habe ich am Sonnabend auf dem belgischen Gemeinschaftsstand leider erfahren, dass diese Vorschrift trotz der heftigen internationalen Proteste bisher nicht aufgehoben worden sei.
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#30
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Hier noch eine Ergänzung zur Führerscheinpflicht in NL in der Hoffnung, dass damit hier endlich Schluss mit den falschen Behauptungen zu diesem Thema ist:
Alle Stellen (DMYV, ADAC, Wasserschutzpolizei haben mir auf der BOOT in Düsseldorf noch einmal bestätigt (teilweise auch in deren Informationsbroschüren uber Bootfahren in NL zu lesen), dass man in NL für Boote unter 15m Länge und einer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit unter 20km/h keinen Führerschein benötigt. Dies gilt ohne Unterschied für Niederländer wie für Ausländer. Behauptungen, dass in NL auf deutschen Booten deutsches Recht gelte oder die geführte Nationalflagge maßgebend sei u.ä. sind reine Märchen. Die deutschen Sportbootführerscheine werden in NL anerkannt, sind aber für die oben genannte Bootskategorie keine Pflicht. Siehe dazu auch folgenden Link: http://www.buurtaal.de/blog/bootsurlaub-niederlande# Und wer es partout immer noch nicht glauben will, sollte sich an das niederländische Verkehrsministerium wenden! (IVW.NL) Gruß Wepi
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#31
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#24
Hallo Wepi
In deinem Beitrag # 24 schreibst Du :Nur Belgien kocht da sein eigenes Süppchen: Hier bist Du nicht mehr auf dem laufenden. Zur Zeit als die Sache micht den zwei Funkgeräten 2008/2009 für großen Aufstand sorgte, habe ich mich wehement eingesetzt und großen Schriftfverkehr mit der belgischen "mobilit.fgov.be" mit der FVT WSV Koblenz und zuletzt mit Brüssel mit dem damaligen Minister Verheugen geführt. Alles auch nochmal zum nachlesen im Forum unter meinen Schreiben. Grundsätzlich besteht für Sportboote in Belgien keine Funkausrüstungspflicht. Wenn Funk, dann auf freiwilliger Basis. Der königliche Erlass vom 24.September 2006 wo dieser "Blödsinn" drinn steht wurde von der COMMITEE RAINWAT 2010 zurückgenommen. Leider habe ich jetzt hier nicht das Rundschreiben was im Mai 2010 bei uns im Yachthafen "De Spaanjeerd" überall ausgehangen wurde vorliegen. Darin heißt es kurz gesagt: Für die Sportschifffahrt ändert sich überhaupt nichts, es betrifft nur die Berufsschifffahrt. Vielleicht kann mir das kurz vom Ralf Schmidt bestätigt werden. Gruß Amigo Bodo
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Hallo Wepi,
ich habe mit der belgischen WSP guten Kontakt, da die bei uns im Hafen an den Wochenenden immer ihr Boot zu Wasser lassen. Habe auch schon Unterlagen direkt aus den persönlichen Unterlagen der Beamten ausgehändigt bekommen, die meine Fragen betrafen (nur auf Flämisch) aber man kann sie lesen, wenn auch nur langsam. Werde diesen Tröt mir mit Stichworten notieren und sobald die Saison angefangen hat und die Kameraden wieder da sind sofort einhaken. Vielleicht auch, sollte ich in Wessem einkaufen, mal eben dort auf der Wache hereinschauen. Denn da die Maas ja gemeinschaftlich ist, sind dort niederländer und belgier öfters anwesend. Werde dann auf den Tröt zurückkommen. Ich bezweifel das sehr, denn die WSP habe ich schon mit zu mir am Boot gehabt und wenn da ein Reservemotor sein müßte, den ich nicht habe, so hätte man mich schon bestimmt darauf angesprochen. Der Hinweiß von Verdrängerwilli ist ja aus 2007. Ob das noch Bestand hat?? Paddel oder Riemen, daß ist bekannt. Gruß Amigo Bodo
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Möchte hier nochmals in die Diskussion bezüglich der Kennzeichen in NL einsteigen. Mein Boot liegt ab April in NL und hat bisher nur das Kennzeichen am Heck.
Das eine Kennzeichnung auf beiden Seiten vorgeschrieben ist, ist mir klar. Ich würde nur gern auf meinem kleinen Boot (6,60m) die Kennzeichen im hinteren Drittel, und nicht am Bug, aufkleben, da sie dort besser passen. Denkt Ihr da gibt es Probleme? |
#34
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Zitat:
in der vergangenen Woche habe ich mich auf der BOOt am belgischen Gemeinschaftsstand auch noch einmal erkundigt. Ergebnis: beide Vorschriften Funkausstattungspflicht und Reserveantrieb sind angeblich trotz der zahlreichen internationalen Proteste weiterhin Vorschrift. Mit einem Padel kann man ein 12m-Schiff nicht fortbewegen. Es wäre aber sicher interessant, einmal eine offizielle Aussage dazu zu bekommen. Ob das die belgische Wasserschutzpolizei wirklich verbindlich kann, weiß ich nicht. Ich habe leider sowohl bei der deutschen wie auch der niederländischen Wasserschutzpolizei immer wieder einmal Beamte getroffen, die die neuesten Vorschriften nicht richtig kannten. Ist halt menschlich, besonders wenn Vorschriften neu sind oder häufig geändert werden. Sicherer wäre es, wenn die belgischen Polizisten Dir eine Kopie der betreffenden Vorschriften geben könnten oder eine Auskunft des zuständigen belgischen Ministeriums, vermutlich wie bei uns des Verkehrsministeriums. Ich habe wegen des Reserveantriebs noch nicht dort angefragt, weil ich bisher glaubte, mangels Funkausrüstung Belgien ohnehin meiden zu müssen. Wäre schün, wenn Deine Angaben zur Funkausrüstung zutreffen. Seltsam allerdings, dass sowohl die deutsche Wasserschutzpolizei und die Leute auf dem belgischen Gemeinschftsstand der BOOT behaupten, dass die Funkausrüstungspflicht in Belgien auch für Sportfahrzeuge weiter gelte. Kennst Du ein amtliches belgisches Dokument, an das man über das IN kommen kann, das die Aufhebung dieser Vorschrift bestätigt? Gruß Wepi Geändert von Wepi (28.01.2013 um 22:45 Uhr) |
#35
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Hallo positroneone,
kannst du ruhig so machen Hauptsache du hast auch Feuerlöscher und Quickstop an Bord
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#36
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Hallo Torsten,
wie Ralf Schmidt schon geschrieben hat, kannst Du das sicher machen. Meines Wissens lautet die Vorschrift: "An beiden Seiten" aber nicht, dass dies unbedingt am Bug sein muss. Gruß Wepi
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Artikel 8.02 BPR, Satz eins, schreibt "beiderseits". Da steht nichts von Bug oder Heck.
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Hallo Wepi,
am 6.Febr. 13 hab ich in Roermond einen Termin bei meiner Versicherung und fahre daher weiter nach Belgien zum Hafen. Werde dann im Büro vorstellig werden und nach dem Aushang fragen, der damals im Hafen die Neuigkeit über den Funk beinhaltete. Wenn ich mich recht erinnere, stand da auch der Paragraf und die belgische Instution mit drinn. Das wärs doch dann. Du hast jetzt ein 12m Boot angeführt. Damals hieß es in der Verordnung, daß Boote ab 7,00m mit 2 Funkgeräten ausgerüstet werden müßten. Ein Gerät für nautische Meldungen abzuhören und das andere für Schiff/Schiff weil das Switschen zwischen zwei Kanälen verboten wäre. Umgekehrt, ein Boot unter 7,00m mit Funk kann beliebig Switschen. Wo hat da der Sinn gelegen. Das war es auch was mich so auf die Palme getrieben hatte, außerdem noch der Hinweis, daß Handfunken erlaubt seien. Jeder weis doch, daß Handfunken im Binnenfunk ohne Atis nicht erlaubt sind. Kenne genug aus unserem Hafen, die sich illegal mit den Dingern ausgerüstet haben. Eben darum hat man dann den belgiern von Seiten der REINWAAT (Rheinanliegerstaaten) den Alleingang untersagt. Gruß Amigo Bodo
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#39
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@ amigo: Hier noch eine Ergänzung zur Frage Funkausrüstungspflicht in Belgien.
Auf der BOOT 2013 bekam ich auf dem belgischen Gemeinschaftsstand eine Broschüre des Waterwegen en Zeekanaal NV mit dem Titel: "De pleziervaart op de bevaarbare waterwegen in Vlaanderen". Dort steht auf Seite 10 bezüglich Funkausrüstung: Zitat:
Gruß Wepi Geändert von Wepi (29.01.2013 um 12:04 Uhr)
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#40
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Kennzeichengröße/Funk Belgien
Hallo Wepi,
wie ich schon geschrieben habe, wollte ich mich kundig machen. Bei der Waschpo in Maasbracht war nur ein holl. Beamter anwesend. Habe mich ausgiebig mit ihm unterhalten über Funk und Reservemotor. Über Funk konnte er mir folgendes berichten. Es stimmt tatsächlich, daß Boote über 7 Meter länge in Belgien Funk an Bord haben müssen. Die Funkhoheit dort liegt im Ermessen der Wallonen. Da aber die Flamen dies anders sehen liegt hier eine Grauzone vor. Die holländische und die belgische Waschpo (hier die Flamen) haben die Kontrollen über die Gemeinschaftliche Maas bis Mastricht und anders herum Zuid Willemsvaart usw. Da in Holland keine Funkausrüstungspflicht besteht ist man sich hier in einem Dossier (aber nur zu Dienstzwecken) einig, daß man auf die Kontrolle von Funk im Bereich der Gemeinschlichen Maas verzichtet. Wie aber schon gesagt nur inoffiziell und nur in diesem Abschnitt. Kontrolliert wird aber nach dem Scheepvaartreglement Gemeenschappelijke Maas. Hab ich auch nicht an Bord, muß ich mir also schnellstens besorgen. (Wateralmanak Teil 1) Zum Reservemotor verhält es sich ebenso. 100% konnte er mir nur etwas über Holland sagen. Hier gibt es Vorschriften für die folgenden Gewässer: Nederrijn, Gelderse Ijssel, Boven-Merwerde, Pannerdensch Kanaal. Hier muß man einen Reservemotor haben (Kleinfahrzeuge auch Segelboote) die 6 KM erreichen können. Ist auch nachzulesen in :ADAC Sportschifffahrt Niederlande. Hier und in weiteren Links zu Belgien findet man nichts. Wer Lust hat, kann ja mal selbst noch nachsehen. WEPI d.h. mit den Worten der Waschpo, daß man auch getrost folgende Route in holland/Belgien fahren kann. Roermond, Maasbracht, Wilhelminakanal, Maastricht, Zuis Willemsvaart, Bocholt, Weert, zurück nach Roemond. Ist eine schöne Strecke. Allerdings erheben die Flamen auf ihrem Gebiet eine Gebühr in Form einer Vinette von 25 Euro für 3 Monate. Aber einen Abstecher am Wochenende zu uns nach der Spaanjeerd könnte doch drin sein. Wenn ja, dann mal PN Gruß Bodo PS. Halte das aber weiterhin im Hinterkopf und werde in der Saison wenn die WP bei uns im Hafen aufkreuzt vorstellig werden.
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Hallo Bodo,
vielen Dank für diese Informationen. Dass auch in NL auf einigen Gewässern ein Hilfsmotor vorgeschrieben sein soll, war mir neu. Ich hatte das zwar auch in der ADAC-Broschüre gelesen, es aber für eine der leider nicht seltenen ADAC-Fehlinformationen gehalten. Werde versuchen, dazu eine offizielle Quelle zu bekommen, denn auch in Broschüren der niederländischen Wassersportverbände wird davon nichts erwähnt. Nur dass auf einigen dieser Gewässer bei unsichtigem Wetter Radar Pflicht ist und dann bei Radarfahrt eine Funkausrüstung vorgeschrieben ist. Gruß Wepi |
#43
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Man sollte in diesem Zusammenhang noch daruaf hinweisen, dass alle amtlichen Kennzeichen eines EU-Mitgliedslandes, also hier etwa ein deutsches, in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, also hier den Niederlanden, gültig und anerkannt ist.
Ein Boot mit einem amtlichen Deutschen Kennzeichen darf dieses in den Niederlanden also durchaus in 100mm Höhe und nur am Speigel angebracht führen. Die 150mm Höhe sowie der Zwang zur beiderseitigen Anbringeung gelten für eine Niederländische Registrierung. Groetjes Matthias. |
#44
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Zitat:
Gruß Wepi Geändert von Wepi (12.02.2013 um 23:50 Uhr) |
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Och man .....
immer wenn ich denke, dass ich dann doch mal eine klare deutliche und unmissverständliche Aussage zu dem Thema lese, kommt da wieder was anderes ..... Aber mal ehrlich, ich hab da auch schon "rumtelefoniert" und geschrieben: 2 "Experten" 3 Aussagen, welche sich zwar überschneiden, aber nicht wirklich decken ....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
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Hallo Die Nadel,
das liegt auch daran, daß dir jeder Polizist was anderes erzählt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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Zitat:
aber die sollten doch eigentlich alles das selbe erzählen. Kann doch nicht sein, dass ich beim einen ohne Beanstandung durch komme, und der nächste will ein Bußgeld. wo zum Teufel gibt´s eine aussagekräftige und verständliche Antwort auf diese Fragen - kann doch nicht so schwierig sein, dachte ich jedenfalls mal ....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
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ist aber bei vielen Sachen so,
jeder hat so seine Sachen die im wichtig sind, viele Sachen geraten auch in Vergessenheit z.B. die Sache mit dem Antifouling, da spricht heute kein Mensch mehr von ist ja mit dem Abwassertank genauso, wird erst ein riesen Theater drum gemacht, und verschwindet nun langsam in der Versenkung
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Zitat:
(http://wetten.overheid.nl/BWBR000866...tum_06-10-2012) Grüße Matthias. |
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Hallo Matthias,
offenbar hast Du die von Dir als Link angehängte Broschüre des DMYV nicht aufmerksam genug gelesen. Denn dort steht auf Seite 12 folgender Hinweis zu den deutschen Kennzeichen: Zitat:
Gruß Wepi
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