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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kennzeichengröße in Holland
Hi Leute,
früher war in NL eine Höhe der Buchstaben und Zahlen von 15 cm vorgeschrieben. In Deutschland nur 10 cm. Weis von euch jemand ob das noch aktuell ist??? Oder hat sich das durch die EU geändert, denn durch die EU sind die Holländer ja auch gezwungen worden die deutschen Zulassungen (z. B. IBS) anzuerkennen. Viele Grüße Achim |
#2
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#3
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hier steht nichts von einer vorgeschriebenen Grösse bei Booten unter 20 m.
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...rsportfuehrer/ (runterblättern bis Kennzeichnung)
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MfG Skip Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen! |
#4
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Zitat:
http://www.dmyv.de/index.php?id=381
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#5
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Hallo Zusammen,
früher war das richtig, da musste man das Boot auch noch in NL zulassen. Das ist aber nicht mehr nötig, wenn es in Deutschland zugelassen ist und somit entfallen auch die (häßlichen großen) holländischen Ziffern.
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht |
#6
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Hallo achim1,
10 cm große Kennzeichen werden in Holland anerkannt, bei schnellen Booten muß das Kennzeichen aber an beiden Seiten sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Aber man sollte einen Eigentumsnachweis mit sich führen.
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Viele Grüße Falk
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#8
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Genau so isset!!!!
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#9
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also ich hab auch von einer 10 cm vorschrift gehört in NL jedoch dunkle schrift auf hellem grund und umgekehrt... ich hab meine aufkleber in einem gold-beige machen lassen, mal sehen ob da wer was zu meckern hat
euch allen eine geile bootssaison 2011 !
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#10
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Hallo,
ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben - bzw.etwas von euch erfahren. Wer kann mir denn sagen,wie teuer in Holland eine Registrierung eines Sportbootes ist. Ich trage mich mit dem Gedanken,ein Boot zu kaufen und habe erfahren,das es dort um einiges günstiger und unkomplizierter sein soll. Vielen Dank an die Spezialisten |
#11
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Kostete 25,70 bei dem Postkantor.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#12
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Hallo Bergischer Löwe,
unkomplizierter ist es nur wenn du nur in NL fährst, fährst du mit dem Boot in D kann das schon mal Probleme geben
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Zitat:
Wie so komplizerit? Also ich fand die Registrierung beim ADAC recht einfach zumal man granichts machen muss außer ein Fromular ausfüllen, Eigentumsnachweis kopieren und nach München schicken. Paar Tage später kamm der internationale Bootschein. Ich glaube der Spaß hat 25,- Euronen gekostet. Salute |
#14
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ich hab beim WSA Köln 18 € bezahlt und konnte mir sogar mein Kennzeichen aussuchen
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#15
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Zitat:
"Registrierungspflicht für Boote schneller als 20 km/h Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig. Alle so nicht gekennzeichneten "schnellen Fahrzeuge" (auch Wasserjets, Waterbikes u.ä.), müssen eine niederländische Registrierungsnummer führen." Zitat Deutscher Motoryachtverband
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht Geändert von rabfanfamilie (04.04.2011 um 12:19 Uhr) Grund: Tippfehler
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#16
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Zitat:
Genauso ging es auch in Duisburg und die Gebühr wird nur einmal erhoben!
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht |
#17
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Moin,
auf die Gefahr hin, das ich "Schimpfe" kriege: mir ist das alles zu schwammig in den offiziellen Texten. wenn ich mit einem deutschen Boot durch Holland fahre, welches kleiner als 20m, und langsamer als 20km/h ist, reicht dann die Kennzeichnug am Heck, oder muß ich dann für die Holländer extra auch noch auf beiden Seiten kleben? ich find "nur am Heck" deutlich schicker, der Bootsname steht doch schon auf beiden Seiten dran .....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#18
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...89&postcount=2
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Servus Willi |
#19
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Zitat:
"Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff "schnelles Fahrzeug" bereits erfüllt ist, wenn die Möglichkeit besteht, schneller als 20 km/h fahren zu können (Hartschalen-Beiboot mit z.B. 5-PS Außenbordmotor). " Quelle:http://www.dmyv.de/index.php?id=381
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#20
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Zitat:
und genau da, bei dem Begriff "schnelles Schiff" find ich´s für mich nicht eindeutig. unser Boot wird sicher nicht auf 20km/h oder mehr kommen. und da brauch ich dann trotzdem die Kennzeichnung an den Seiten? sorry, vieleicht bin ich ja auch nur nicht in der Lage, den Gesetzestext zu verstehen. für mich geht das da nur um die -Schnellen Schiffe, oder? Gruß Ralf
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#21
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Man kann leider nicht immer darauf vertrauen, dass die Angaben in Publikationen des DMYV oder in Bootszeitschriften auch wirklich stimmen.
Die in dem Link des DMYV behauptete Ausrüstungspflicht mit einem Funkgerät bei Fahrten auf dem Rhein, dem Amsterdam-Rhein-Kanal usw. ist niemandem bekannt. In Belgien gibt es diese Pflicht leider uneingeschränkt für Boote aller Nationen, aber meines Wissens bisher nicht in den Niederlanden. Selbst holländische Charterboote sind binnen in der Regel nicht mit Funk ausgestattet. Wenn die Vorschrift wirklich zuträfe, könnte kein deutsches Boot mehr ohne Funkgerät vom Rhein kommend in NL einreisen. Weiß da jemand wirklich Bescheid, nicht nur vom Hörensagen? Gruß Wepi Geändert von Wepi (04.01.2013 um 14:27 Uhr)
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#22
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Mal doch einfach deine Kennung auf ein Blatt Papier und leg es von innen in die Scheibe.
Gruß Uli07 |
#23
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Zitat:
wenn du aber welche hast müssen diese auf beiden seiten angebracht sein. |
#24
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Hallo,
ich muß meine Aussage zu den Angaben in der Broschüre des DMYV bezüglich der Ausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge in NL mit einem Funkgerät korrigieren. Zitat:
Nur Belgien kocht da ein eigenes Süppchen und verlangt tatsächlich als einziges EU-Land eine solche generelle Funkausrüstung (und einen Reservemotor!) Ob Galeerensklaven akzeptiert werden, weiß ich nicht. Gruß Wepi |
#25
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Zitat:
Das ich bei einem einmotorigen Boot einen Reservemotor mitführen muß, habe ich noch nicht gehört. Hast du da eine Quellenangabe? |
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