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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.03.2011, 11:56
achim1 achim1 ist offline
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Standard Kennzeichengröße in Holland

Hi Leute,

früher war in NL eine Höhe der Buchstaben und Zahlen von 15 cm vorgeschrieben. In Deutschland nur 10 cm. Weis von euch jemand ob das noch aktuell ist??? Oder hat sich das durch die EU geändert, denn durch die EU sind die Holländer ja auch gezwungen worden die deutschen Zulassungen (z. B. IBS) anzuerkennen.

Viele Grüße Achim
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  #2  
Alt 30.03.2011, 12:32
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Ja, 15 cm

http://www.dmyv.de/index.php?id=381
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
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  #3  
Alt 30.03.2011, 12:33
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skip skip ist offline
Captain
 
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hier steht nichts von einer vorgeschriebenen Grösse bei Booten unter 20 m.
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...rsportfuehrer/
(runterblättern bis Kennzeichnung)
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MfG Skip
Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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  #4  
Alt 30.03.2011, 12:41
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von skip Beitrag anzeigen
hier steht nichts von einer vorgeschriebenen Grösse bei Booten unter 20 m.
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...rsportfuehrer/
(runterblättern bis Kennzeichnung)
aber hier , weiter unten

http://www.dmyv.de/index.php?id=381
__________________
Gruß
Axel

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  #5  
Alt 30.03.2011, 13:08
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
Lieutenant
 
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Hallo Zusammen,

früher war das richtig, da musste man das Boot auch noch in NL zulassen. Das ist aber nicht mehr nötig, wenn es in Deutschland zugelassen ist und somit entfallen auch die (häßlichen großen) holländischen Ziffern.

__________________
Freundliche Grüße
Birgit

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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  #6  
Alt 31.03.2011, 00:40
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo achim1,
10 cm große Kennzeichen werden in Holland anerkannt, bei schnellen Booten muß das Kennzeichen aber an beiden Seiten sein
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 31.03.2011, 07:55
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
Commander
 
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295 Danke in 166 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

früher war das richtig, da musste man das Boot auch noch in NL zulassen. Das ist aber nicht mehr nötig, wenn es in Deutschland zugelassen ist und somit entfallen auch die (häßlichen großen) holländischen Ziffern.

Aber man sollte einen Eigentumsnachweis mit sich führen.
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #8  
Alt 31.03.2011, 08:50
Benutzerbild von timonolte
timonolte timonolte ist offline
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570 Danke in 391 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

früher war das richtig, da musste man das Boot auch noch in NL zulassen. Das ist aber nicht mehr nötig, wenn es in Deutschland zugelassen ist und somit entfallen auch die (häßlichen großen) holländischen Ziffern.

Genau so isset!!!!
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  #9  
Alt 31.03.2011, 09:46
-Alex- -Alex- ist offline
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Boot: bei dem Sommer besser ein U-Boot :-(
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also ich hab auch von einer 10 cm vorschrift gehört in NL jedoch dunkle schrift auf hellem grund und umgekehrt... ich hab meine aufkleber in einem gold-beige machen lassen, mal sehen ob da wer was zu meckern hat

euch allen eine geile bootssaison 2011 !
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  #10  
Alt 03.04.2011, 17:46
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Hallo,

ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben - bzw.etwas von euch erfahren.
Wer kann mir denn sagen,wie teuer in Holland eine Registrierung eines Sportbootes ist.

Ich trage mich mit dem Gedanken,ein Boot zu kaufen und habe erfahren,das es dort um einiges günstiger und unkomplizierter sein soll.

Vielen Dank an die Spezialisten
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  #11  
Alt 03.04.2011, 18:04
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Boot: Wieder auf Suche
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Kostete 25,70 bei dem Postkantor.
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #12  
Alt 03.04.2011, 22:56
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Bergischer Löwe,
unkomplizierter ist es nur wenn du nur in NL fährst,
fährst du mit dem Boot in D kann das schon mal Probleme geben
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #13  
Alt 04.04.2011, 09:27
Renni Renni ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben - bzw.etwas von euch erfahren.
Wer kann mir denn sagen,wie teuer in Holland eine Registrierung eines Sportbootes ist.

Ich trage mich mit dem Gedanken,ein Boot zu kaufen und habe erfahren,das es dort um einiges günstiger und unkomplizierter sein soll.

Vielen Dank an die Spezialisten

Wie so komplizerit? Also ich fand die Registrierung beim ADAC recht einfach zumal man granichts machen muss außer ein Fromular ausfüllen, Eigentumsnachweis kopieren und nach München schicken. Paar Tage später kamm der internationale Bootschein. Ich glaube der Spaß hat 25,- Euronen gekostet.

Salute
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  #14  
Alt 04.04.2011, 10:41
-Alex- -Alex- ist offline
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Boot: bei dem Sommer besser ein U-Boot :-(
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ich hab beim WSA Köln 18 € bezahlt und konnte mir sogar mein Kennzeichen aussuchen
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  #15  
Alt 04.04.2011, 12:17
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rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Wer kann mir denn sagen,wie teuer in Holland eine Registrierung eines Sportbootes ist.
Wenn das Sportboot beim WSA in Deutschland angemeldet ist, muss es in Holland nicht mehr extra angemeldet werden und es müssen auch keine extra Kennzeichen für NL aufgeklebt werden.

"Registrierungspflicht für Boote schneller als 20 km/h
Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kenn­zeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig. Alle so nicht gekennzeichneten "schnellen Fahrzeuge" (auch Was­serjets, Waterbikes u.ä.), müssen eine niederländische Registrierungsnummer führen." Zitat Deutscher Motoryachtverband
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Freundliche Grüße
Birgit

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Geändert von rabfanfamilie (04.04.2011 um 12:19 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #16  
Alt 04.04.2011, 12:18
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Zitat:
Zitat von -Alex- Beitrag anzeigen
ich hab beim WSA Köln 18 € bezahlt und konnte mir sogar mein Kennzeichen aussuchen

Genauso ging es auch in Duisburg und die Gebühr wird nur einmal erhoben!
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Freundliche Grüße
Birgit

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  #17  
Alt 03.01.2013, 20:22
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Moin,
auf die Gefahr hin, das ich "Schimpfe" kriege:
mir ist das alles zu schwammig in den offiziellen Texten.
wenn ich mit einem deutschen Boot durch Holland fahre, welches kleiner als 20m, und langsamer als 20km/h ist, reicht dann die Kennzeichnug am Heck, oder muß ich dann für die Holländer extra auch noch auf beiden Seiten kleben?
ich find "nur am Heck" deutlich schicker, der Bootsname steht doch schon auf beiden Seiten dran .....
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #18  
Alt 03.01.2013, 20:33
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin,
auf die Gefahr hin, das ich "Schimpfe" kriege:
mir ist das alles zu schwammig in den offiziellen Texten.
wenn ich mit einem deutschen Boot durch Holland fahre, welches kleiner als 20m, und langsamer als 20km/h ist, reicht dann die Kennzeichnug am Heck, oder muß ich dann für die Holländer extra auch noch auf beiden Seiten kleben?
ich find "nur am Heck" deutlich schicker, der Bootsname steht doch schon auf beiden Seiten dran .....
Frag mal den Kollegen
http://www.boote-forum.de/showpost.p...89&postcount=2
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Servus Willi
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  #19  
Alt 04.01.2013, 12:38
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin,
auf die Gefahr hin, das ich "Schimpfe" kriege:
mir ist das alles zu schwammig in den offiziellen Texten.
wenn ich mit einem deutschen Boot durch Holland fahre, welches kleiner als 20m, und langsamer als 20km/h ist, reicht dann die Kennzeichnug am Heck, oder muß ich dann für die Holländer extra auch noch auf beiden Seiten kleben?
ich find "nur am Heck" deutlich schicker, der Bootsname steht doch schon auf beiden Seiten dran .....
reicht nicht, und ist auch nicht schwammig, sondern eindeutig:

"Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff "schnelles Fahrzeug" bereits erfüllt ist, wenn die Möglichkeit besteht, schneller als 20 km/h fahren zu können (Hartschalen-Beiboot mit z.B. 5-PS Außenbordmotor). "

Quelle:http://www.dmyv.de/index.php?id=381
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #20  
Alt 04.01.2013, 14:09
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
reicht nicht, und ist auch nicht schwammig, sondern eindeutig:

"Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff "schnelles Fahrzeug" bereits erfüllt ist, wenn die Möglichkeit besteht, schneller als 20 km/h fahren zu können (Hartschalen-Beiboot mit z.B. 5-PS Außenbordmotor). "

Quelle:http://www.dmyv.de/index.php?id=381

und genau da, bei dem Begriff "schnelles Schiff" find ich´s für mich nicht eindeutig. unser Boot wird sicher nicht auf 20km/h oder mehr kommen. und da brauch ich dann trotzdem die Kennzeichnung an den Seiten?
sorry, vieleicht bin ich ja auch nur nicht in der Lage, den Gesetzestext zu verstehen. für mich geht das da nur um die -Schnellen Schiffe, oder?

Gruß Ralf
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Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #21  
Alt 04.01.2013, 14:17
Wepi Wepi ist offline
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Man kann leider nicht immer darauf vertrauen, dass die Angaben in Publikationen des DMYV oder in Bootszeitschriften auch wirklich stimmen.
Die in dem Link des DMYV behauptete Ausrüstungspflicht mit einem Funkgerät bei Fahrten auf dem Rhein, dem Amsterdam-Rhein-Kanal usw. ist niemandem bekannt. In Belgien gibt es diese Pflicht leider uneingeschränkt für Boote aller Nationen, aber meines Wissens bisher nicht in den Niederlanden. Selbst holländische Charterboote sind binnen in der Regel nicht mit Funk ausgestattet.
Wenn die Vorschrift wirklich zuträfe, könnte kein deutsches Boot mehr ohne Funkgerät vom Rhein kommend in NL einreisen.
Weiß da jemand wirklich Bescheid, nicht nur vom Hörensagen?
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (04.01.2013 um 14:27 Uhr)
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  #22  
Alt 04.01.2013, 14:26
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Mal doch einfach deine Kennung auf ein Blatt Papier und leg es von innen in die Scheibe.

Gruß Uli07
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  #23  
Alt 04.01.2013, 17:24
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin,
auf die Gefahr hin, das ich "Schimpfe" kriege:
mir ist das alles zu schwammig in den offiziellen Texten.
wenn ich mit einem deutschen Boot durch Holland fahre, welches kleiner als 20m, und langsamer als 20km/h ist, reicht dann die Kennzeichnug am Heck, oder muß ich dann für die Holländer extra auch noch auf beiden Seiten kleben?
ich find "nur am Heck" deutlich schicker, der Bootsname steht doch schon auf beiden Seiten dran .....
für unter 15m und langsamer als 20kmh brauchst du garkeine kennzeichen.

wenn du aber welche hast müssen diese auf beiden seiten angebracht sein.
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  #24  
Alt 20.01.2013, 11:14
Wepi Wepi ist offline
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946 Danke in 520 Beiträgen
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Hallo,
ich muß meine Aussage zu den Angaben in der Broschüre des DMYV bezüglich der Ausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge in NL mit einem Funkgerät korrigieren.

Zitat:
...
Für Kleinfahrzeuge gilt eine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen auf folgenden Gewässern :
- auf dem Rhein, Waal, Lek, den Amsterdam-Rijnkanaal, den Gewässern in Südholland, Zeeland und den Seeschifffahrtsstraßen: bei der Radarfahrt oder der Fahrt bei geringer Sicht;
- auf sonstigen Binnengewässern : bei der Radarfahrt.
...
Durch den eigentlich nicht notwendigen Doppelpunkt ist der Text mißverständlich. Es gibt in NL also keine generelle Funkausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge. Nur unter bestimmten Ausnahmebedingungen (Radarfahrt oder geringe Sicht) ist auf einigen Gewässern ein Funkgerät auch für Kleinfahrzeuge Pflicht.
Nur Belgien kocht da ein eigenes Süppchen und verlangt tatsächlich als einziges EU-Land eine solche generelle Funkausrüstung (und einen Reservemotor!) Ob Galeerensklaven akzeptiert werden, weiß ich nicht.
Gruß
Wepi
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  #25  
Alt 20.01.2013, 13:27
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen

Nur Belgien kocht da ein eigenes Süppchen und verlangt tatsächlich als einziges EU-Land eine solche generelle Funkausrüstung (und einen Reservemotor!)

Das ich bei einem einmotorigen Boot einen Reservemotor mitführen muß,
habe ich noch nicht gehört. Hast du da eine Quellenangabe?
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