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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
ich fahr heuer das erste mal mit einem eigenen gebrauchten boot nach kroatien,permit passt noch. soweit ich weiß muß ich nur die personenliste ändern lassen.bekomme ich die beim hafenamt? gruß thomas |
#27
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Mit der Permitnummer existiert auch eine Personenliste, auf der die gleiche Nummer aufgeklebt ist. Auf dieser Liste stehen ja schon Namen wenn das Permit noch nicht abgelaufen ist. Deine Namen müßten hinzugetragen werden beim Capitano. Solltest du diese Liste nicht haben, mußt du ein neues Permit beantragen. ![]() Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. ![]() |
#28
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![]() Hast Du das Boot schon auf Deinen Namen umgemeldet ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#29
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Sobald das Boot einen anderen Eigner hat, ist das Permit ungültig.
Auch der Rabatt bei der nächsten Anmeldung verfällt.
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Grüsse aus Dortmund ![]() ![]() Jörg
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#30
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Dass Kroatien die WSA-Zulassung (vorerst noch) akzeptiert, darauf kann man keinen Rechtsanspruch ableiten.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Hallo Fred,
was heißt denn vorerst? Soll sich in naher Zukunft diesbezüglich was ändern?
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Gruß Stefan |
#32
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Fred hat wieder mal Recht! Letztes Jahr hatten wir Besuch von einem Bekannten, der sein Schlauchboot mit WSA-Duisburg-Zulassung beim Hafenkapitän in Preko/Ugljan anmelden wollte. Er wurde zunächst mit der Begründung abgewiesen, der WSA-Schein berechtige nur zum Fahren auf deutschen Wasserstraßen. Nur weil ich den Hafenkapitän seit vielen Jahren kenne, bekam er dann doch noch seinen Schein.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#33
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Aber wer die Kroaten kennt weiß, wie schnell die etwas ändern ..... Siehe den Beitrag #32 von Kornatix - das Verhalten des LK Preko führt solche Einlassungen : Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#34
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brauch wohl ein neues weil ich erstens keine liste vom vorbesitzer bekommen habe und weil ich es jetzt in österreich anmelde. werd mal in rab zum hafenkapitän schaun. übrigens brauchen wir in österreich für kroatien einen eigenen seebrief,die normale anmeldung reicht da nicht. lg thomas |
#35
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Hallo
@Dass Kroatien die WSA-Zulassung (vorerst noch) akzeptiert, darauf kann man keinen Rechtsanspruch ableiten. Warum nicht? Ist doch ein offizielles Dokument mit Bundesadler. Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#36
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ich kann dir nur von österreich aus die gründe sagen. erstens bekommt ein seebrief nur ein boot über 5m. da wird auch genau eingetragen wer eigentümer ist (einer muß mindestens 51% haben,2,3...rest) und einer der eigentümer soll auch am boot in kroatien sein sonst kanns teuer werden(schwarz charter). am seebrief ist auch genau der fahrtenbereich eingetragen, bei mir 3 sm von der küste (bis 5,99m bootslänge) und es ist nicht nur in deutsch. ich schätze es geht darum dass die kroaten besser kontrollieren können! |
#37
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#38
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Weil die WSA-Zulassung eine Zulassung für deutsche Binnenschifffahrtsstraßen, und keine Seezulassung ist !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#39
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der IBS vom ADAC ist aber auch keine see-zulassung, oder?
grüßle dieter |
#40
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siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Flaggenzertifikat ![]() |
#41
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Wenn Du meinst - ich diskutiere darüber nicht mehr !!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#42
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Der IBS ist ein Registrierungsnachweis! (der ist auch nahezu international gültig, muss allerdings alle 2 Jahre erneuert werden - wenn er außerhalb Deutschlands als Nachweis benötigt wird)
Für die See-Zulassung ist neben der CE-Kategorie Deines Bootes in erster Linie Dein Befähigungsnachweis von Bedeutung. Gruß, Rascala
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Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe wie zwischen dem Bitz und dem Glühwürmchen (Mark Twain) |
#43
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Hatte ein RIB, 1999 und 2000 keine probleme beim Anmelden. Hatte eine ganz normale Karte vom ARBÖ wo alle Daten vermerkt waren. Dann aufeinmal keine Gültigkeit mehr. Mein Boot war 4,8m lang. Seebrief ? Nein. Habe dann eine Donauzulassung gemacht. Mußte dann noch den Hafenkapitän überzeugen das ich keinen Seebrief bekomme. Aber Schlußentlich war dann alles gut.
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Gruß Helmut. ![]() |
#44
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![]() Zitat:
ja is etwas komisch das es erst ab 5 m einen seebrief gibt. das problem ist hat du lebst ohne immer im ungewissen ob du den hafenkapitän überzeugen kannst. ich kenne einen der hat an der grenzkontrolle schon eine stunde gebraucht weil sein vater mit dem boot unterwegs war und nicht der sohn auf dem es angemeldet war.hat auch irgendwie geklappt, aber wenn mal nicht ![]()
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#45
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![]() Hat doch sonst kein Land so etwas bzw. werden einfachere Dokumente akzeptiert.
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___________________ Gruß Werner |
#46
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bitte sag mir die Antwort.
Den auch ich wundere mich ....... mehr als nur. Sag jetzt ja nicht, das es von Nachbar in Not kommt. ![]()
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Gruß Helmut. ![]() |
#47
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"Der einzige uneingeschränkt weltweit gültige Registrierungsnachweis für Sportboote ist das Flaggenzertifikat
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Interna...er_Bootsschein siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Flaggenzertifikat" Ist zwar im Zusammenhang mit einem Kleinfahrzeug nicht wichtig, aber der einzige wirklich uneingeschränkt gültige Registrierungsnachweis ist ein Eintrag ins Seeschiffsregister. Peter |
#48
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![]() Zitat:
![]() Peter, hier geht es um eine HilleRoda16 also knappe 5m. Deine Antwort ist hier absolut nicht zielführend @all hier geht es doch um einen Kollegen, der fragt: Zitat:
![]() Vielleicht sollten wir die Liste hier mal erstellen, die rechtlich einwandfrei ist und nicht schwammig. Nur so kann dieser Trööt in der kommenden Zeit anderen Usern noch helfen. ![]() Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. ![]() |
#49
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![]() Zitat:
Hier vermischen sich die rechtlichen Vorschriften für Deutschland und Österreich. Die Österreicher haben strengere und auch zeit-u.kostenaufwändigere Auflagen zu erfüllen, um zu einem Bootsdokument zu kommen, welches in Kroatien anerkannt wird. Unter 5 m eine, von der jeweiligen Landesregierung ausgestellte "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge", welche eine Sachverständigenüberprüfung des Bootes alle 5 Jahre zur Voraussetzung hat. Über 5 m der Seebrief , der erst nach Vorliegen eines Meßbriefes von einem speziellen Sachverständigen (keine 10 Personen in ganz Österreich) von der Landesregierung ausgestellt wird. Die Sachverständigen sind natürlich vom Antragsteller zu bezahlen.
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___________________ Gruß Werner |
#50
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@Flipperskipper:
...und ich dachte immer Deutschland ist Weltmeister in bürokratischer Pedanterie! ![]() Ihr Armen, Ihr übertrifft uns bei Booten ja noch! ![]()
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Grüße Thomas
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