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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.07.2011, 18:04
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Mar-Thar Mar-Thar ist gerade online
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Es gibt in den US drei Kuppungsgrößen
Weiß ich doch, hatte ich irgendwo weiter oben auch schon mal geschrieben, daß bei einem 2 5/16 der Zugkopf umgebaut werden muß. Und bei dem ganz kleinen stellt sich das Problem eh nicht, da er auf eine deutsche Kugel gar nicht draufpaßt (falls man ihn doch draufwürgt, dürfte die Lenkfähigkeit des Gespanns danach ziemlich eingeschränkt sein)

mfg
Martin
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  #27  
Alt 19.07.2011, 22:22
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
......... (falls man ihn doch draufwürgt, dürfte......
...das die US Antischlingerkupplung sein
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #28  
Alt 20.07.2011, 21:17
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin,

Mutmaßlich jedenfalls keine seit über 300 Jahren bekannten Allgemeinplätze, die noch nicht mal ansatzweise was mit der Fragestellung zu tun haben.


Im Zweifelsfall derselbe wie immer: Der Fahrzeugführer. Und was die "grobe Fahrlässigkeit" angeht:

Der Kugeldurchmesser für kleine US-Kupplungen sind 2" bzw. 50.8mm, also 0.8mm mehr als in Deutschland, wo das Verschleißmaß für eine (deutsche/europäische) Kugel bei 49mm liegt, also schon mehr Spiel erlaubt ist als bei einem einwandfreien US-Zugkopf auftritt. (Um das Maß zu prüfen, habe ich sogar seit Urzeiten eine Grenzrachenlehre noch irgendwo im Werkzeugschrank liegen)

Solange der leere Trailer ausreichend Stützlast auf die Kupplung bringt, wovon wohl auszugehen ist, wenn es sich nicht gerade um einen Segelboot-Trailer handelt, hätte ich nicht die geringsten Hemmungen, einen leeren Trailer in ansonsten einwandfreiem Zustand mit ordentlicher Lichtleiste und Überführungskennzeichen quer durch D zu zerren. (Aber ich stelle mich auch ohne Gewissensbisse jeden Tag für 1-2 Minuten auf einen Behinderten-Parkplatz oder ins Halteverbot, wenn ich die Post hole, mag also sein, daß ich Deinen moralischen Ansprüchen in Verkehrsfragen nicht genüge, wenn hier nach verwertbaren Tips gefragt wird. Trotzdem nehme ich stark an, daß Rudi mit meiner Antwort mehr anfangen kann als mit Deiner ...)

mfg
Martin

vielen dank für die aufmunternden belehrungen. wenn der amikopf im bestfall 50,8mm mist, ergibt sich ein abstand von 0,2mm bis zur verschleißgrenze. wenn der amikopf eine toleranz von lächerlichen 0,3mm nach oben aufweist, ist das spiel auf der kugel 1,1mm. immer noch lächerlich. wenn der hänger von der kupplung springt ist auch das lächerlich, dann hängt er ja am sicherungsbändsel. und wenn er sich unkontrolliert auf den weg macht, dan trägt der fahrzeugführer die verantwortung. auch das ist lächerlich.
ich habe angst vor menschen, die so argumentieren wie du. weil die wissen offensichtlich nicht, was verantwortung bedeutet.
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  #29  
Alt 20.07.2011, 23:31
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Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
ich habe angst vor menschen, die so argumentieren wie du.
Das überrascht mich jetzt aus offensichtlichen Gründen nicht wirklich. Wahrscheinlich wirfst Du auch Joghurts am Tage des Verfalldatums weg und fährst in 30-Zonen 26Km/h?

Zitat:
Zitat von piep Beitrag anzeigen
weil die wissen offensichtlich nicht, was verantwortung bedeutet.
So muss es wohl sein. Gutmenschentum ist doch echt ne tolle Sache. Ich hingegen bin allerdings bekennender Realist.

mfg
Martin
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Alt 24.07.2011, 22:05
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Also, da ich neben dem Wassersport u.a. auch noch Motorrad fahre, sehe ich das mit der Ami-Kupplung unabhängig von meinem Beruf sehr konservativ. Es gibt halt Dinge, bei denen man vorher überdenken sollte, was als "GAU" eintreten kann. Und wenn da aufgrund nicht "passender" Komponenten, wie es nun einmal bei einer Ami-Kupplung und einem EU-Kugelkopf der Fall ist, der Anhänger allein auf Reisen gehen kann, hört es bei mir definitiv auf. Ich rede jetzt nicht von einer Fahrt mit geringer Geschwindigkeit vom Liegeplatz in die 500 Meter entfernte Halle vom Winterlager. Aber auf 40 km Fahrtstrecke über öffentliche Straßen sind auch noch jede Menge andere Menschen unterwegs. Das können andere Autofahrer, Motorradfahrer und auch die Fußgängerin mit ihrem Kinderwagen sein...

Was die 2,60 Meter Breite angeht, würde ich ehrlich gesagt auch keine schlafenden Hunde wecken. Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand mitbekommen.
Für die Zugvorrichtung gibt es vllt. aber eine EU-Kupplung, mit der man den Anhänger umrüsten kann. Das hätte dann auch den Vorteil, dass bei der späteren Verwendung beim Bootstransport im Hafen eine sichere Zugverbindung vorhanden ist. Eine neue Zugklaue für meinen ungebremsten Trailer hat ca. 18 Euro gekostet und die hat eine Typengenehmigung. Allerdings weiß ich nicht, was der Ami für eine Aufnahme hat und ob solche Umrüstkupplungen überhaupt hergestellt werden.

Der Vergleich mit dem kurzfristigen Parken im Haltverbot hinkt aus meiner Sicht etwas...

Gruß und handbreit
__________________
Mirko

Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern???
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Alt 25.07.2011, 00:46
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Und wenn da aufgrund nicht "passender" Komponenten, wie es nun einmal bei einer Ami-Kupplung und einem EU-Kugelkopf der Fall ist, der Anhänger allein auf Reisen gehen kann, hört es bei mir definitiv auf.
Bin ich denn der Einzige, der tatsächlich schon mal versucht hat, einen US-Zugkopf von einer deutschen Kugel zu hebeln, um genau das zu testen?? Scheint ja beinahe so. Wenn (!) die 2"-Zugvorrichtung nicht total ausgelutscht ist und wenn (!) die Kugel in Ordnung ist, dann passiert auf einer normalen Straße mit einem unbeladenen Trailer und ausreichender Stützlast genau gar nichts! Das mag beim Anfahren/Bremsen ein wenig Klappern, da ja nun mal fast ein mm Spiel vorhanden ist, aber wenn man nicht gerade versucht, irgendwelche Treppen oder hohen Bordsteine runter zu fahren, fällt das Ding auch nicht von der Kugel !
Nur zur Erinnerung: Es ging dem Fragesteller nicht darum, Trailer samt Boot von der Küste nach Hause zu überführen. Er wollte lediglich wissen, ob er den leeren US-Trailer 30Km hinterherziehen kann, und das kann er zumindest vom technischen Standpunkt aus. Dass es nicht zulässig sein mag, ist eine ganz andere Sache. Und daß man so eine Aktion nicht mit einem 58mm-Zugkopf auf einer 50mm-Kugel oder mit einem beladenen Trailer durchführt, darüber waren wir uns imho wohl auch alle einig...

Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Eine neue Zugklaue für meinen ungebremsten Trailer hat ca. 18 Euro gekostet und die hat eine Typengenehmigung. Allerdings weiß ich nicht, was der Ami für eine Aufnahme hat und ob solche Umrüstkupplungen überhaupt hergestellt werden.
Nicht daß ich wüßte. Nachdem ich vergeblich versucht hatte, für die Trailer-Überführung für meinen Touareg eine 2 5/16 - Kugel zu bestellen, habe ich meinen Trailer damals direkt im Hafen in Bremerhaven von hydraulischer US-Auflaufbremse auf ungebremst umgebaut. Die meisten, die ich bisher gesehen habe, hatten ein quadratisches oder rechteckiges Zugrohr, im Gegensatz zu den meist runden in D. Wenn man vor Ort umbauen will/muß, hilft es natürlich ungemein, vorher schonmal zu wissen, was für einen Zugkopf man bestellen muß.

mfg
Martin
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