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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Daß man als Verantwortlicher an Bord Alkohol in größeren - so wie auch in kleineren - Mengen zu sich nehmen muß versteh ich nicht.
Man sollte doch auf jede Situation vorbereitet sein, kann man da nicht mal Größe zeigen und die anderen Feiern lassen, während man selbst auf sie aufpasst und auf Alk verzichtet? Was wäre gewesen, wenn einer über Bord gegangen wäre? Ich kann nix machen, ich bin voll?? ![]() ![]() Ich hab kein Mitleid. Ich muß eher darüber lachen, wie man sich hier noch in aller Öffentlichkeit zum Seppl machen muß... Torben
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#27
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![]() Zitat:
irgendwas hast Du da (wo auch immer) falsch aufgeschnappt ![]() Du darfst auch mit 1,3 promille keine kurz vor der Geburt stehende Frau ins Krankenhaus fahren ... und auch nicht die Höchstgeschwindigkeit überschreiten ![]() gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#28
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Sorry! Aber das ist echt peinlich. Ein Rudel angetrunkener, panischer Skipper kommt sich am Slip in die Wolle und dann wird noch gejault, wenn die selbst herbeigerufene Obrigkeit die Gunst der Stunde nutzt. Da erscheint das Gezerre um die "Freiheit" des Trinkens an Bord (Petition) doch gleich in einem glanzvollem Licht.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#29
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Hi !
Ja, was für ein Zufall .. ![]() Wer diesen Thread ernst nimmt ist wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert. Merkt mal was. ![]() Gruß, Jörg |
#30
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![]() Zitat:
btw, bei Materiellen Dingen ein Notfall? Kann man auch bei Rot über die Ampel brettern wenn einem einfällt das das Bügeleisen zu Hause noch an ist? |
#31
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Hallo Herr0,
wenn Du Glück hast, ist nur der Autoführerschein weg. Gruß Ralph |
#32
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![]() Zitat:
![]() Ich möchte keinem mit 1,4 im Tee auf dem Wasser begegnen.
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]()
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#33
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Geschieht dir Recht …..
![]() ![]() Die einzigste Gefahr sehe ich bei dir …..Fährt besoffen Boot – Auto – und denkt er wäre im recht …. wenn ein Kind überfahren hättest „“ was dann „“ kommt dann auch die Aussage es war ein Notfall … ![]()
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Gruß Michael
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#34
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![]() Zitat:
Mein Wissensstand ist das die allgemeine Fahrerlaubnis entzogen wird, d.h. auch Boot fahren ist dann nicht mehr drin. Und ich finde das auch gut so. Was ich noch nicht verstanden habe ist welche Gefahr denn für ein Boot besteht wenn es bei Sturm an einer Boje hängt? Wind und Wellen von vorne, keine Boote, Stege oder Kaimauern an denen das Boot schaden nehmen könnte in Reichweite. Eigentlich liegt das Boot an der Boje doch wie in Abrahams Schoß.
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Gruß Christoph
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#35
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Was war den nun die grössere Gefahr?
Der Sturm oder der wilde angesoffene Haufen sich prügelnde Bootsfahrer? Ich denke die Spinatmützen haben Richtig gehandelt!
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti ![]()
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#36
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Also der Auto Führerschein ist mindestens 6 Monate weg! Über 1.1 Promille liegen wir im Bereich einer Straftat. Ich hoffe nur für dich, dass es dein erstes Vergehen mit Alkohol ist. Sonst droht auf jeden Fall eine MPU. Und die wünsche ich keinem hier
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#37
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Was muss vorfallen, dass jemand an einer Slipprampe die Polizei ruft??
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#38
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#39
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() @Heinz Selber Schuld ![]()
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Gruß Carsten
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#40
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@ HerrO
zum Thema Anhängerführerschein. Das Leergewicht vom Zugfahrzeug muss schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger und das Gespann darf dann ein Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten! |
#41
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![]() Zitat:
das hat aber mit diesem Thread so rein garnix zu tun ![]() (auch 1,4 im Mors? ![]()
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]()
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#42
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HerrO hats doch selbst ins Gespräch gebracht mit dem Führerschein und dem Bootsgewicht
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#43
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Im Nebensatz erwähnt, ja, aber das spielt doch keine Rolle hier würde ich meinen
![]() Das Thema ist doch, ich bin rotzevoll erst Boot und dann Auto gefahren und das Wetter ist daran schuld. Sorry, HerrO, das ist nicht die die ideale geschweigen denn die übliche Begrüssung hier, aber das sind nunmal die Fakten, die du geschildert hast. Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz ![]() |
#44
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Auf jeden Fall wird Dir der Führerschein entzogen. Nach Ablauf einer
Sperrfrist kannst ihn dann neu beantragen. Dabei können Bedingungen gemacht werden, meist Nachschulungen oder MPU (bei Erstverstoß mitunter noch nicht). Weiter: 7 Punkte, Geldstrafe.
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Beste Grüße John |
#45
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Mich würde folgender Unterschied interessieren:
a) ich liege vor Anker b) ich liege an einer Boje (gemietet und offiziell) c) ich liege z.B. In Roermond im Hafen Meine Freundin (gerade SBF Binnen bestanden...) behauptet: "ist alles still liegen".... Hm, ich sage: wenn ich aber im Hafen liege, dort z.B. ausgiebig Geburtstag gefeiert habe.... ist das etwas Anderes als vor Anker ? Wie seht ihr das ? Vor Anker, an der Boje und im Hafen ist = Still liegen oder: Im Hafen ist das festgemachte Boot wie eine wochenendwohnug ?
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan ![]() |
#46
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Ankern ist genau wie Festmachen "still liegen". (Lt. Elwis)
Dabei führt man kein Wasserfahrzeug, Alkohol über 0,5 Promille müsste also erlaubt sein, insbesondere da es beim still liegen auch keinen Fahrzeugführer gibt/geben muss.
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#47
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![]() Zitat:
Das würde bedeuten, daß eine Minimalmannschaft unter 0,5promille bleiben muß.
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Gruß Ewald |
#48
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So wurde es mir auch beim Lehrgang erzählt, nur findet es sich nicht in den Unterlagen (Hinweis erbeten) und widerspricht sich doch auch in sich, da ein Boot vor Anker ja auch gänzlich ohne Mannschaft (per Schlauchi an Land) sein kann, oder ?
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#49
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Meine Frage ging ja mehr in Richtung im Hafen liegen...
Ok, gefählich ist es am Wasser immer
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan ![]() |
#50
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![]() Zitat:
immer wieder interessant. ![]() ![]() |
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