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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.08.2011, 16:28
herr0 herr0 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 07.08.2011
Beiträge: 4
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard positiver alkoholtest nach dem slippen

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Topic bin, wenn nicht bitte ins richtige verschieben. Danke

Ich war gesten mit meinem Boot am See bei einem Feuerwerk. Am See hab ich dann ein paar Bier gedrunken. Eigendlich wollten wir am Boot schlafen eben wegen dem Alkoholkonsums. Aber gleich nach dem Feuerwerk hat es eine Unwetterwarnung gegeben. Und das Unwetter ist auch gekommen. Sturm+ starker Regen+ kurz sogar Hagel.

Also hatten wir keine andere Möglichkeit als das Boot aus dem See zu bringen. (Not kennt kein Gebot). Wir sind also ans Ufer und wollten das Boot slippen. Wir wollten das Boot nur aus dem Wasser kriegen und am Slippplatz stehen lassen, so das wir keine anderen behindern. Wie ihr euch denken könnt waren wir nicht die einzigen die ihr Boot aus dem Wasser kriegen wollten, und so kam es zu Streiteren. Darum ist auch die Polizei gekommen.

Unser Boot war aus dem Wasser (Gefahrenbereich) 15m von der Slippanlage entfernt. Dort wollten wir das Gespann Auto + Boot stehenlassen. Die Polizisten haben sich dann aber die Autofahrer vorgenommen (Alkoholtest). Bei mir war der Test positiv. (1,4 Promille). Jetzt steht ein Führerscheinentzug im Raum. Aber nun meine Frage, wenn Not kein Gebot kennt dürfte das Slippen nicht strafbar sein.

Sind hier Leute denen das auch schon passiert ist oder jemand der die Rechtslage kennt. Bin für eure hilfe dankbar.

Grüße

Herr0
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  #2  
Alt 07.08.2011, 16:35
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 439
1.009 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Ich denke da hast du keine Chance.
Irgendwer anders wäre gewiss greifbar gewesen um die paar Meter zu fahren.
"Not" seh ich da nicht wirklich.
Gefährdung Anderer war gegeben, da du ja selbst schreibst, dass einiges los war.

Was da kommt kannst du hier nachlesen.
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/alkohol.html
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (07.08.2011 um 16:42 Uhr)
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  #3  
Alt 07.08.2011, 16:40
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.06.2011
Ort: bei Ketzin (BRB)
Beiträge: 120
Boot: noch in der Sparphase
611 Danke in 338 Beiträgen
Standard

Hallo Herr0,

ein paar Fragen:

- Befindet sich die Slipanlage auf einem Privatgrundstück?

- Hat die Polizei gesehen wie Du das Fahrzeug bewegt hast?

- Musstest Du zur Blutabnahme?

Ab 1,1 Promille befindet man sich meines Wissens nach im Bereich einer Straftat,
das ist dann wirklich sehr unangenehm. Wie Stralsunder schon schreibt "Not"
lässt sich da wohl nicht so einfach erklären.


Viele Grüsse

Danny
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  #4  
Alt 07.08.2011, 16:42
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.09.2006
Ort: Ruhrstadt
Beiträge: 1.073
Boot: Moderboot
Rufzeichen oder MMSI: Ahoi Freunde
2.862 Danke in 1.224 Beiträgen
Standard

Was für ein bemerkenswerter erster Beitrag eines Neuen hier im BF.

Herzlich Willkommen im Forum!
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #5  
Alt 07.08.2011, 16:49
Benutzerbild von Thomas_B
Thomas_B Thomas_B ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Cuxland
Beiträge: 1.646
Boot: Westerly Centaur 'Bloody Mary'
3.647 Danke in 1.592 Beiträgen
Standard

Moin,

Büschen Hack auf einem Tümpel ist keine Not, angeschickertes Panikslippen ist auch keine sonderlich gute Idee.
Nen Wetterbericht gabs ja wohl auch schon vor dem ersten Bier?

Falls das kein Privatgelände war, trags wie ein Mann.

Gruß,
Thomas
__________________
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

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  #6  
Alt 07.08.2011, 16:51
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Auf den ersten blick ist eine entsprechende strafe gerechtfertigt, zumal es unwahrscheinlich ist, niemanden auftreiben zu können, der stattdessen den pkw fahren konnte und 1,4 am steuer auf einem stark genutzten slip eine massive gefährdung von passanten bedeutet. Wie ists wohl zu den "streitereien" gekommen, die sogar einen polizeieinsatz erfordern ?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 07.08.2011, 16:54
herr0 herr0 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 07.08.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo Herr0,

ein paar Fragen:

- Befindet sich die Slipanlage auf einem Privatgrundstück?

- Hat die Polizei gesehen wie Du das Fahrzeug bewegt hast?

- Musstest Du zur Blutabnahme?

Ab 1,1 Promille befindet man sich meines Wissens nach im Bereich einer Straftat,
das ist dann wirklich sehr unangenehm. Wie Stralsunder schon schreibt "Not"
lässt sich da wohl nicht so einfach erklären.


Viele Grüsse

Danny
hi danny,

slippanlage ist auf einem öffentlichen grundstück.
mir wurde das blut abgenommen, und die polizei hat auch gesehen dass ich mein auto+boot bewege.
da mein boot uber 1tonne wiegt, darf ja auch niemand ohne e-führerschein fahren.

danke für die hilfe

heinz
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  #8  
Alt 07.08.2011, 16:57
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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Ort: Stralsund
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1.009 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
da mein boot uber 1tonne wiegt, darf ja auch niemand ohne e-führerschein fahren.
Letzteres währe aber deutlich billiger und eher noch als Not-Handlung durchgegangen
Ab gesehen davon, dass man durchaus mehr als 750Kg mit dem B ziehen darf
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #9  
Alt 07.08.2011, 16:58
Benutzerbild von schabi0815
schabi0815 schabi0815 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: hallo oder huhu. Ansonsten auch Roman :-)
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Standard

Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
da mein boot uber 1tonne wiegt, darf ja auch niemand ohne e-führerschein fahren.
Kannst ja anderst interpretieren. In der Not wäre der fehlende Führerschein weniger gefährlich als deine 1,4 Promille. Das ist ein rechter Batzen

Trags wie ein Mann!
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Netten Gruss aus der Schweiz

Roman

/Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich /
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  #10  
Alt 07.08.2011, 17:02
TK,s-TJ TK,s-TJ ist offline
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Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
hi danny,

slippanlage ist auf einem öffentlichen grundstück.
mir wurde das blut abgenommen, und die polizei hat auch gesehen dass ich mein auto+boot bewege.
da mein boot uber 1tonne wiegt, darf ja auch niemand ohne e-führerschein fahren.

danke für die hilfe

heinz
Selbst Schuld, oder Sorry eigene Dämlichkeit
Wenn der ohne E-Schein das Teil aus dem Teich geholt hätte, weil Sturm und der Chef breit; hätte die sicher beide Augen zugedrückt.

So wie schon vorher, geschrieben: Ärgern und hoffen das es nicht noch einen gibt für breites Bootfahren
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  #11  
Alt 07.08.2011, 17:04
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Standard

Hallo Heinz,

ok, dann kann ich nur sagen ab zum Anwalt und sich ordentlich beraten/verteidigen
lassen.

Damit niemand etwas falsch versteht für mich gilt 0,0 in jedem Fahrzeug im öffentlichem
Raum, aber die Angst um das Boot und der Wille das Fahrzeug direkt dort stehen zu
lassen spricht auch für Heinz. Wer weiss wieviele von uns ähnlich gehandelt hätten.
Es ist nicht gut und muss auch bestraft werden - gar keine Frage -, aber
zusätzliche Häme braucht er von uns auch nicht.

Wer ist schon wirklich unschuldig?


Viele Grüsse

Danny
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  #12  
Alt 07.08.2011, 17:07
Benutzerbild von curdjuergens
curdjuergens curdjuergens ist offline
Captain
 
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Boot: Mastercraft X-35ss
759 Danke in 358 Beiträgen
Standard

Sehe ich auch so...
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  #13  
Alt 07.08.2011, 17:13
Benutzerbild von ReneBenischka
ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Boot: Gobbi 315 SC
711 Danke in 322 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Wer ist schon wirklich unschuldig?
Ich denke so ziemlich keiner. Aber er wird da nicht raus kommen... Sein Boot in Sicherheit bringen ist auch keine Not. Ein bisschen Sturm versenkt auch kein Boot. Was machen den die Dauerlieger!? Wenn überhaupt würde sich nur AKUTE Gefahr für Leib und Leben mildernd auswirken.

LG
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  #14  
Alt 07.08.2011, 17:18
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.990
2.040 Danke in 1.134 Beiträgen
Standard

Hallo Heinz,

das einzige,was dich ehrt ist die Tatsache das du dein Boot aus dem Wasser geholt hast,damit es eventuell keine anderen Boote im Unwetter beschädigt.

Vielleicht stimmt das den Richter etwas gnädiger beim Verhängen vom Strafmass,
aber ans "Zu-Fuss-gehen"solltest du dich schon mal ganz vorsichtig gewöhnen.

Aber da kann dir nur ein Anwalt helfen.

Viele Grüße
Andreas
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  #15  
Alt 07.08.2011, 17:24
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: keines
5.457 Danke in 3.178 Beiträgen
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Oder der Richter sieht es noch kritischer,
beim vor Anker liegen gibt es doch auch ne Promille-Grenze oder?


Saufen darf man eigentlich nur vest vertäut am Steg, oder irre ich??
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
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  #16  
Alt 07.08.2011, 17:26
lancelot65 lancelot65 ist offline
Fleet Captain
 
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Beiträge: 970
2.637 Danke in 850 Beiträgen
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Hallo und herzlich willkommen im Forum,

an deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt für Verkehrsrecht besorgen. Allerdings glaube ich nicht, dass du mit "mildernden Umständen" rechnen kannst.
Ich verurteile zwar das du mit reichlich Bier im Schädel Boot und Auto bewegt hast, wünsche dir aber Glück für die Verhandlung.
Sind auch noch andere kontrolliert worden? Was ist dabei rausgekommen?
Halte uns doch mal auf dem laufenden!
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  #17  
Alt 07.08.2011, 17:27
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.512
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.760 Danke in 5.890 Beiträgen
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hatten wir das Thema nich erst aktuell?
__________________

Gruß Heinz,


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  #18  
Alt 07.08.2011, 17:30
Benutzerbild von schabi0815
schabi0815 schabi0815 ist offline
Ensign
 
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Ort: Kanton San Galle
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Boot: Gummiente
Rufzeichen oder MMSI: hallo oder huhu. Ansonsten auch Roman :-)
68 Danke in 35 Beiträgen
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jein, da hatte ein Besoffener seinen Kumpel fahren lassen
__________________
Netten Gruss aus der Schweiz

Roman

/Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich /
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  #19  
Alt 07.08.2011, 17:41
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NonesensE NonesensE ist offline
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Beiträge: 170
Boot: Hobie 14
765 Danke in 436 Beiträgen
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Was ich noch nicht ganz verstehe ist: Wo/wie habt ihr denn gelegen? Am Steg oder vor Anker? Wenn ersteres, hält der Steg erfahrungsgemäß kein Unwetter aus? Dann hätte ich mein Boot niemals dorthin gelegt. Wenn zweiteres: Vor Anker gelten, genau wie in Fahrt, 0,5 Promille. Und der Wetterbericht war ja wohl auch schon vorher vorhanden. Wie ich es auch drehe und wende, ich finde keine wirklich mildernden Umstände...

Gruß
Jan, der mit dem Pegel schon längst k****** über der Reling hinge...
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  #20  
Alt 07.08.2011, 17:43
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tirador1267 tirador1267 ist offline
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Wer hat denn das Boot zum ausslippen gefahren ?????

Bestimmt jemand der Nüchtern war................
__________________
Gruß

Hartmut

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  #21  
Alt 07.08.2011, 18:10
herr0 herr0 ist offline
Deckschrubber
 
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Zitat:
Zitat von NonesensE Beitrag anzeigen
Was ich noch nicht ganz verstehe ist: Wo/wie habt ihr denn gelegen? Am Steg oder vor Anker? Wenn ersteres, hält der Steg erfahrungsgemäß kein Unwetter aus? Dann hätte ich mein Boot niemals dorthin gelegt. Wenn zweiteres: Vor Anker gelten, genau wie in Fahrt, 0,5 Promille. Und der Wetterbericht war ja wohl auch schon vorher vorhanden. Wie ich es auch drehe und wende, ich finde keine wirklich mildernden Umstände...

Gruß
Jan, der mit dem Pegel schon längst k****** über der Reling hinge...
ich habe mein boot normalerweise zuhause, und habe mir eine boje von einem freund ausgeborgt, der sein boot zur zeit nicht im see hat.

danke für die aufmunternden beiträge

heinz
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  #22  
Alt 07.08.2011, 18:16
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kabimibo kabimibo ist offline
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"Not kennt kein Gebot"

oder anders "rechtfertigender / entschuldigender Notstand ist klar geregelt.

(http://www.google.de/search?q=rechtf...ient=firefox-a)

Da seh ich nichts, was du anbringen könntest
__________________
Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #23  
Alt 07.08.2011, 18:24
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Topic bin, wenn nicht bitte ins richtige verschieben. Danke

Ich war gesten mit meinem Boot am See bei einem Feuerwerk. Am See hab ich dann ein paar Bier gedrunken. Eigendlich wollten wir am Boot schlafen eben wegen dem Alkoholkonsums. Aber gleich nach dem Feuerwerk hat es eine Unwetterwarnung gegeben. Und das Unwetter ist auch gekommen. Sturm+ starker Regen+ kurz sogar Hagel.

Also hatten wir keine andere Möglichkeit als das Boot aus dem See zu bringen. (Not kennt kein Gebot). Wir sind also ans Ufer und wollten das Boot slippen. Wir wollten das Boot nur aus dem Wasser kriegen und am Slippplatz stehen lassen, so das wir keine anderen behindern. Wie ihr euch denken könnt waren wir nicht die einzigen die ihr Boot aus dem Wasser kriegen wollten, und so kam es zu Streiteren. Darum ist auch die Polizei gekommen.

Unser Boot war aus dem Wasser (Gefahrenbereich) 15m von der Slippanlage entfernt. Dort wollten wir das Gespann Auto + Boot stehenlassen. Die Polizisten haben sich dann aber die Autofahrer vorgenommen (Alkoholtest). Bei mir war der Test positiv. (1,4 Promille). Jetzt steht ein Führerscheinentzug im Raum. Aber nun meine Frage, wenn Not kein Gebot kennt dürfte das Slippen nicht strafbar sein.

Sind hier Leute denen das auch schon passiert ist oder jemand der die Rechtslage kennt. Bin für eure hilfe dankbar.

Grüße

Herr0
Entweder ist dein Beitrag ein Fake bzw. der Versuch ein bisschen Stimmung zu machen oder du bist seltsam naiv!

Warum:

Naiv genug mit 1,4 Promille und bei polizeilicher Präsenz ein Fahrzeug zu bewegen....

....dir hier, statt bei einem Fachanwalt, Rechtsauskunft zu holen.....

....oder, wie schon bemerkt, dein Beitrag ist der Versuch ein wenig zu porovozieren.......
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #24  
Alt 07.08.2011, 18:33
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
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Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
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Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
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Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
..........Wie ihr euch denken könnt waren wir nicht die einzigen die ihr Boot aus dem Wasser kriegen wollten, und so kam es zu Streiteren. Darum ist auch die Polizei gekommen.
Allein diese beiden Sätze find ich schon nen Hammer
__________________
Gruß Andrea
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  #25  
Alt 07.08.2011, 18:44
Benutzerbild von NonesensE
NonesensE NonesensE ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.08.2009
Ort: Gifhorn
Beiträge: 170
Boot: Hobie 14
765 Danke in 436 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von herr0 Beitrag anzeigen
ich habe mein boot normalerweise zuhause, und habe mir eine boje von einem freund ausgeborgt, der sein boot zur zeit nicht im see hat.

danke für die aufmunternden beiträge

heinz
Ich bin kein Anwalt für Schiffverkehrsrecht, aber ich gehe mal davon aus, daß an einer Boje liegen rechtlich gleichwertig mit vor Anker liegen ist...

Gruß
Jan
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