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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Erstmal vielen Dank für Eure Anregungen.
Gerade habe ich von einer Segelschule gehört, daß es tatsächlich einen Eintrag ins Führungszeugnis aufgrund von Führerscheinentzug gibt. Die genauen Voraussetzungen konnte mir die Dame nicht erklären. Interessant war zu erfahren, daß ein solcher alkoholbedingter Eintrag nicht selber einsehbar ist. So muß man also eine "offizielle Stelle" bitten, das Führungszeugnis zu prüfen. Hier wurde mir empfohlen, meinen Freund an den Yachtverband zu verweisen, die sein Führungszeugnis einsehen können, um ihm dann zu sagen, ob dort wirklich etwas gravierendes steht. Den Ausgang werde ich berichten.
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) Geändert von Micha° (18.08.2011 um 13:00 Uhr) Grund: ... |
#27
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Hä? Du kannst doch jederzeit ein Führungszeugnis anfordern. Und dann selber nachschauen.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#28
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Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen, ein privates und ein
behördliches (Belegart O). Die Inhalte sind unterschiedlich. Für Führerscheinzwecke wird ein behördliches benötigt, das direkt an die Behörde geschickt wird. Das erhält man nicht selbst. Nach § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG kann man für ein behördliches Zeugnis verlangen, daß es, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein vom Antragsteller benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Der Antrag ist beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt zu stellen (13 Euro). Das Zuegnis wird nach der Einsicht nach Wahl des Antragsteller an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet. Alternativ und kostenfrei ist eine Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug. Hierzu stellt man einen formlosen Antrag auf Einsichtnahme in den persönlichen Bundeszentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz, Sachgebiet: Tilgung, in dem ein Amtsgericht genannt werden muß, zu dem die Unterlagen übermittelt werden, und von dem man zur Einsicht benachrichtigt wird. So erfährt man, was im Zeugnis stehen würde. Man erhält aber kein Zeugnis ausgestellt.
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Beste Grüße John
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#29
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Ne... Es gibt verschiedene Arten davon. Das vom Typ 0 ist nur für Behörden und von dir nur beim Amtsgericht einsehbar..
Zu sbät..
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http://www.facebook.com/sava.pasic
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#30
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Zitat:
es geht auch nicht um die Frage des "Charakterschweines", sondern um die Frage, ob jemand, der offensichtlich betrunken ein Kfz führt charakterlich in der Lage ist regelkonform ein Boot zu führen. Ich kenne einen "einmaligen Promillesünder", der 0,90 Promille hatte. Dieser mußte nicht zur MPU, sondern "nur" die Pappe neumachen. Daraus schliesse ich jetzt, das dein Freund mehr intus hatte oder öfter auffällig war! Das die Meinung über die nötige Charakterstärke für den SBF angekratzt ist, wenn man betrunken Auto fährt bleibt wohl nicht aus.
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#31
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Zitat:
Les mal hier zum Führungszeugnis: http://www.bundesjustizamt.de/cln_10...57952bodyText6
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#32
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Danke John, das hättest Du ja gleich schreiben können!
Stefan, schon klar ... ich kenne ihn halt ...
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#33
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Danke Wolf,
wie sollte er also vorgehen?
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#34
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Zitat:
Meine Scheine sind vom Motoryachtverband und Segler-Verband ausgestellt. Darunter steht "Ermächtigt durch Bundesministerium für Verkehr ...". Prüft das das Verkehrsministerium oder gelten die Verbände als Behörde? |
#35
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1. Einsehen das es nicht um Abzocke geht , sondern er selbst mit seinem Alkohol am Steuer das Problem ist
2. zunächst das 1. Problem lösen, bevor er ein 2. verursacht |
#36
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Zitat:
Alkoholismus ist eine Erkrankung und hat nichts mit Charakterschwäche zu tun.
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Beste Grüße John |
#37
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Zitat:
Auf www.Frag-einen-Anwalt.de bekommt man Rechtsberatung für einen recht kleinen Obulus. Das MPU's abzocke sein könnten, vermute ich auch mal (Feste Druchfallquoten in der Vergangenheit=Willkürliche Entscheidungen). -Andererseits stimme ich aber auch User Wepi zu, daß der Führerschein wohl kaum grundlos entzogen sein wird usw. Mein Tipp: Wenn das Vergehen, was den Führerscheinentzug nach sich zieht, mehr als 10 Jahre her ist, dürfte es Problemlos laufen, da er nämlich danna uch wieder nen Autoführerschein ohne MPU machen kann. - Woher ich das habe? - Von der oben geannten Website aus Juristenhand - öffentlich nachzulesen. Gruß, "Jespers"
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#38
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Zitat:
Auch bei Alkoholikern ist es Charakterschwäche, wenn betrunken Auto gefahren wird! Auch sie können die Karre stehen lassen! |
#39
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Wer 4 Bier und 4 Korn kippt, und dann noch Auto fahren kann, hat eine
massive Alkoholgewöhnung. Otto Normaltrinker kann bei diesem Quantum nur noch vorsichtig kriechen. Ich muß mich leider wiederholen: das Verkennen der eigenen Erkrankung ein Symptom der Alkoholabhängigkeit.
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Beste Grüße John |
#40
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..also bin ich alkoholabhängig...ich kriech leider nach 4bier und 4 korn noch nicht...aber gut das ich jetzt weiß das ich nen alki bin...manchmal könnte ich auch ohne alk kotzen...
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#41
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Zitat:
4 Bier = 2000 ml a 5,5 Vol% = 110 ml Alk 4 Korn = 40 ml a 50 Vol% = 20 ml Alk Das zu kippen entspricht bei 80 kg Körpergewicht 1,625 Promille. Wenn Du da tatsächlich noch stehst, muß Du Dir wirklich Sorgen machen. Ergänzung: Der Wert ist tief im ersten Stadium einer Alkoholvergiftung.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (18.08.2011 um 14:04 Uhr) Grund: Ergänzung |
#42
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Zitat:
..jo ich steh dann noch...kann aber nach deiner rechnung nur an meinen 95kg liegen...aber ist schon richtig...wer nach diesem saufgelage noch steht ist nen alki...prost... |
#43
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mal `ne kurze Story zum Nachdenken:
Mein Kumpel geht in die Kneipe und säuft sich die Hacke dicht weil er STress mit seiner Tusse hat. Im Rausgehen (oder besser gesagt "kriechen") drückt ihm jemand den Autoschlüssel in die Hand mit den Worten "kannste mal bei meinem Auto gucken, da stimmt was mit der Kupplung nicht" (er ist Mechaniker) Er geht raus auf den Parkplatz, startet den Polo, legt den Gang ein - plopp - aus und die Grünen stehen vor ihm Ergebnis 1,6 Promille und Anordnung einer MPU. Dazu sollte er sich vorher bei TüV einer Alkoholikertherapie anschließen die mal eben 1000 DM kosten sollte. Er hat das abgelehnt, ein Jahr lang NULL Alkohol getrunken, alle 6 Wochen Leberwerte messen lassen etc. Lange Rede, kurzer Sinn - er hat 4 Jahre gekämpft und dann letztlich die Alkoholikergruppe besucht. Danach ging alles ratzfatz. Für mich ist das reine Geldschinderei und die stecken alle unter einer Decke. Und - mal im Ernst : Ich bin kein Alkoholiker aber ich vertrage trotzdem 6 1/2 Liter Weizen über den Abend verteilt bei rund 110 KG ohne tot umzufallen Muß ich mich jetzt schämen ?
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#44
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..6,5liter = 13 flaschen..du solltest dich nicht nur schämen...DU BIST nen alki...wenn du es nicht glaubst...frag johnB der weiß was du für nen trunkenbold bist...
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#45
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Zitat:
Nach 6,5 Liter wär` ich wahrscheinlich wirklich tot
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#46
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#47
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...da haste aber nen "x" vergessen und ansonsten fang ich für 3liter bier erst garnicht an zu trinken..du weichei.. |
#48
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Zitat:
4 Bier = 1333 ml mit 5 Umdrehungen = 66,7 ml EtOH 4 Korn = 80 ml mit 40% = 32 ml EtOH Nach Faustformel (Pro "Alkoholeinheit" 0,1-0,2 Promille) und in Anbetracht meines (zu) geringen Körpergewichtes käme ich aber auch auf 1,6 Promille - wenn ich das denn innerhalb kurzer Zeit ohne zu kübeln kippen könnte. Über einen langen Abend verteilt geht das, mir gehts am nächsten Tag dennoch besch...eiden. Wenn man aber rechnet, daß man pro Stunde etwa 0,1 Promill abbaut, komme ich bei Konsum von 20-2 Uhr auf 1 Promille als Maximum. Das bedeutet, ich dürfte morgens um sieben sogar schon wieder fahren - wenn ich denn könnte. Ich traue mich aber nicht vor frühestens Mittag hinters Steuer, weil mein Kreislauf so im Eimer ist... Schöne Grüße Jan |
#49
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Zitat:
Man hätte ja bei den 4 Bier auch bayrische(s) Maß nehmen können. Dann wären wir bei 4 l; auf der Wies'n auch mit 6 % Stammwürze.
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Beste Grüße John |
#50
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Sportliche Grüsse vom Bodensee Markus |
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