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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 27.08.2011, 16:19
bodo48 bodo48 ist offline
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Da scheint es wohl unterschiedliche Regelungen zu geben. Schon möglich, dass die Marinas (und vielleicht auch Vermieter oder Campingplatzbetreiber) eine Anmeldung und später eine Abmeldung machen. Bei der Polizei mußt du den Aufenthaltszeitraum gleich bei der Anmeldung angeben. Ob du anschliessend woanders hinfährst oder das Land verläßt, kann kein Mensch nachvollziehen.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #27  
Alt 27.08.2011, 17:05
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ist das in der heutigen Zeit eigentlich noch nachvollziehbar, daß man sich als Tourist in einem zivilisierten Land noch bei der Polizei anmelden muß?
Moin,
nimm einfach mal die USA. Du kommst da mit dem Boot an und möchtest ein paar Wochen an der Küste oder binnen fahren. Hier ein brauchbarer Beitrag ( http://hinnerk-weiler.de/blog/2011/0...seformalitaten ) und da unter USA lesen. Als wir da waren, ging es schon fast genauso zu.
Und nun maule noch einer über Kroatien.
gruesse
Hanse
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  #28  
Alt 27.08.2011, 17:18
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allround57 allround57 ist offline
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Wir werden auf unserem Campingplatz über das Tourismusbüro angemeldet.
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Gruß

Jochen
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  #29  
Alt 27.08.2011, 17:55
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
nimm einfach mal die USA. Du kommst da mit dem Boot an und möchtest ein paar Wochen an der Küste oder binnen fahren. Hier ein brauchbarer Beitrag ( http://hinnerk-weiler.de/blog/2011/0...seformalitaten ) und da unter USA lesen. Als wir da waren, ging es schon fast genauso zu.
Und nun maule noch einer über Kroatien.
gruesse
Hanse
Dass die Amis mitunter etwas seltsam ticken habe ich auch schon von anderer Seite gehört
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Gruß
Ewald
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 27.08.2011, 18:14
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So ist das.
Auch wenn du dir ein Zimmer mietest oder auf einem Campingplatz bist, wirst du von denen angemeldet.
Ja, aber doch nur für die Zeit, wo du dich da aufhältst?! Wir waren immer nur mal eine oder 2 Nächte in verschiedenen Marinas, nicht ständig! Und was schriftliches bekommt man über die polizeiliche Anmeldung wohl auch nicht. Warum musste dann der ...(Name vergessen) 500 Kuna Strafe bezahlen, konnten die dann nachweisen, dass er sich nicht angemeldet hat.
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #31  
Alt 27.08.2011, 18:48
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Neu ist diese Vorschrift allerdings nicht, die gab es schon zu Titos Zeiten. Sozusagen ein Relikt aus Zeiten des sozialistischen Überwachungsstaates.


Diese Vorschrift ist kein Relikt ........., sondern findet in den meisten Staaten, auch im Schengenraum, in ähnlicher Form Anwendung.

Z.B. aus Wikipedia -"Visumfreiheit" :

"Grundsätzlich bedürfen Drittstaatsangehörige (keine Staatsangehörigkeit zu Kategorie I bis IV) nach Art. 5 Abs. 1 b des Schengener Grenzkodex zur Einreise und zum Aufenthalt eines Visums, sofern sie nicht von dieser Visumpflicht befreit sind. (Diese Vorschrift gilt in den Staaten der Kategorien I und II)
Die Befreiung von der Visumpflicht ergibt sich für das Überschreiten der Außengrenzen dabei vordringlich aus Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) 539/2001. Der dort benannte Personenkreis kann sich anschließend visumfrei im gesamten Schengengebiet auf der Grundlage des Art. 20 des Schengener Durchführungsübereinkommens aufhalten. (Gilt ebenfalls im Gebiet der Staaten nach Kategorie I und II.)
Die Aufenthaltsdauer ist begrenzt auf so genannte "Kurzaufenthalte" von insgesamt maximal 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraumes von sechs Monaten nach einer so genannten "ersten Einreise". Dabei werden alle Aufenthaltszeiten im gesamten Schengengebiet während des Bezugszeitraumes zusammengerechnet. Eine "erste Einreise" ist die allererste (nachweisbare) Einreise in das Schengengebiet und alle nächsten Einreisen nach frühestens jeweils einem halben Jahr nach einer "ersten Einreise" (frei nach Urteil des EuGH "Bot"). Da die Bezugszeiräume nur durch eine (frei terminierbare) "erste Einreise" bestimmt werden, folgen diese regelmäßig nicht unmittelbar aufeinander. Dabei ist auch das Aneinanderhängen von unmittelbar aufeinander folgenden Kurzaufenthalten (derzeit) zulässig, siehe folgendes vereinfachtes Beispiel:
  • Erste Einreise nach Schengen am 1. Januar, Ausreise am Folgetag (zwei Tage Aufenthalt, Festlegung des Bezugszeitraumes auf 1. Januar - 30. Juni)
  • nächste Einreise nach Schengen am 5. April, Ausreise am 30. Juni (86 Tage Aufenthalt, keine erste Einreise, da noch keine sechs Monate nach der vorangegangenen ersten Einreise)
  • nächste Einreise am 1. Juli, Ausreise am 20. September (82 Tage Aufenthalt, die Einreise ist erneut eine "erste" Einreise, da seit der letzten ersten Einreise sechs Monate vergangen sind, Festlegung eines neuen Bezugszeitraumes auf 1. Juli bis 31. Dezember)
  • Die (eigentlich rein formelle) Ausreise am 30. Juni ist zwingend erforderlich, da erstens nur ununterbrochene Aufenthalte von bis zu 90 Tagen erlaubt sind und zweitens die Aufenthalte 90 Tage in einem Bezugszeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten dürfen."
Es gelten also vice versa ähnliche Vorschriften für den Kurzaufenthalt bis 90 Tage im Schengenraum, als auch
in Kroatien.
Deshalb benötigt hüben wie drüben der besuchte Staat zum Nachweis und Überprüfung der Aufenthaltsdauer eine diesbezügliche Anmeldung bei den vorgesehenen Stellen.
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Gruß Werner
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  #32  
Alt 27.08.2011, 20:13
bodo48 bodo48 ist offline
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Werner, eine Verpflichtung zur polizeilichen Anmeldung kann ich deinen Ausführungen aus Wikipedia nicht entnehmen.
Ich war 1978 zum ersten Mal in Kroatien (ehemals Jugoslawien). Damals schon war in allen Informationsquellen die lückenlose polizeiliche Anmeldung als höchst wichtig eingestuft. In der Realität sah das allerdings ganz anders aus. Ich bin dort häufiger kontrolliert worden, nach einer Anmeldung hat nie jemand gefragt, ich hatte auch keine.
Später habe ich viele Jahre mit dem Wohnmobil u.a. ganz Südeuropa bereist. Das war noch vor EU und Schengen. Von einer Meldepflicht habe ich in keinem Land jemals was gehört. Ich war nie auf Campingplätzen, sondern habe immer irgendwo wild gestanden. An den Stränden fanden häufig Polizeikontrollen statt. Nach einer polizeilichen Anmeldung hat nie jemand gefragt.

Das scheint wirklich ein ausschliesslich kroatisches Problem zu sein. Bleibt abzuwarten, wie sich das entwickelt, wenn Kroatien der EU beitritt.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #33  
Alt 28.08.2011, 22:23
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Hi,

ich denke mal, dass es tatsächlich von den Personen abhängt, ob sie Lust dazu haben, was (unaangenehmens) zu arbeiten oder nicht.
Als unangehehm möchte ich jede Art von Papierkrieg bezeichnen
Um noch mal auf mein Eingangs-Rabac-Beispiel zurückzukommen:
Der Hafen"meister" war ein junger Kerl, vielleicht ein Student, der da seinen Ferienjob macht? (Dann ist er aber schon ein paar Jahre Student, aber egal)
Der flitzt auch mir seinem Roller zur Tanke und holt für die Leute vom "Rent-a-Boat" Sprit, vertritt mal eben einen Ticketverkäufer für ein paar Minuten, und wenn ein Boot hereinkommt, zieht er flux seine "Dienstweste" an, eine Leuchtweste mit einem Aufschrieb.
Leute, für den Kerl ist es doch nur Aufwand, ist es nur unangenehmer Aufwand, Papierkrieg, hinter dem er keinen Sinn sieht, einen Fremden auch noch anzumelden! Also lässt er es, weil er die Polizisten hier kennt, und die wollen anscheinend auch nicht mehr arbeiten als sie müssen.

Wo anders mag das anders sein, das ist unbestritten.
Deshalb war es uns so wichtig, eine polizeiliche Anmeldung zu bekommen!

Ob das polizeiliche Anmelden eine kroatische Eigenheit ist, kann ich nicht beurteilen!
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #34  
Alt 28.08.2011, 22:28
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Ja, aber doch nur für die Zeit, wo du dich da aufhältst?! Wir waren immer nur mal eine oder 2 Nächte in verschiedenen Marinas, nicht ständig! Und was schriftliches bekommt man über die polizeiliche Anmeldung wohl auch nicht.
Klar, nur über die Aufenthaltsdauer. Als Anmeldebestätigung genügte die CP Quittung.

Bei mir hatten die gar nicht auf das Datum geschaut. Ich zeigte einfach eine Handvoll Quittungen und gut war.

Das kann natürlich auch reines Glück gewesen sein, für wahrscheinlicher halte ich aber das berühmte "wie man in Wald reinruft ...."
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  #35  
Alt 29.08.2011, 10:52
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Und was schriftliches bekommt man über die polizeiliche Anmeldung wohl auch nicht.
In der Marina bekommst du eine Rechnung, ich denke (hoffe), dass diese im Zweifel als Nachweis ausreicht.
Wir haben auf alle Fälle alle Rechnungen aufbewahrt.
Die Nächte die wir in Buchten lagen, verbrachten wir genau genommen
"schwarz" in Kroatien.

Bei der Anmeldung des Bootes in Biograd, hatte ich um eine Anmeldung
für uns gebeten. Dies wurde leider nicht gemacht.
Dafür ging die Bootsanmeldung in Biograd sehr schnell, routiniert und freundlich.
Zwei sehr nette, junge Damen bemühten sich um die Skipper am frühen Sonntag morgen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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