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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Die Bereitschaft, die Maschine jederzeit einsetzen zu können ist in meinen Augen nicht unerheblich.
Mit dem Kegel verzichtet man auf seine Sonderrechte als Segler - auch wenn die Maschine ausgekuppelt läuft finde ich den Kegel o.k., denn die Manövrierfähigkeit ist in der Tat um die Maschinenkraft ergänzt (bei unseren schnellstartenden Dieseln zwar kein so erheblicher Unterschied, aber wenn ich da an diese alten holländischen Segler mit Glühkopf denke...) . Ein Motorboot ist ja auch nicht - sagen wir mal beim An- und Ablegen - für den Moment des ausgekuppelten Antriebes ein Ruderboot oder sowas, sondern beleibt ja auch die ganze Zeit ein Maschinenfahrzeug. Das wäre ja noch schöner: Ich kreuze mir Maschinenunterstützung in die Schlei. Wenn ich mal eben Vorfahrt haben will, muß ich nur schnell auskuppeln???? Irgendwie nicht, oder?
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Gruß, Philip |
#27
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moin,
scheint in der tat ermessensspielraum zu sein...aber: es geht um die möglichkeit, schnell kurs zu ändern, wenn es erforderlich ist. das bedeutet, es ändern sich die vorfahrtsregeln. fahrwasser hin-oder her. und das ist m.a. der entscheidende punkt: mit motor an werde ich einem segler gegenüber, der per definition in seiner "ausweichfähigkeit" einem mobo nachteile hat, ausweichflichtig. that´s it. ich glaube nicht, dass ein hahn danach kräht, wenn der motor unter segeln kurz vorm hafen gestartet wird, und ich nehme die plünnen runter. das sieht jeder, und richtet sich darauf ein. ob man bei fahrt des seglers beurteilen kann, ob der jpckel mitläuft? ich denke im zweifel nein. also sollte ich, wie immer, klare verhältnisse schaffen. ich kANN mit laufender maschine anders als unter segeln. und das sollten die anderen wissen. evtl. vermeidet man so eine möglicherweise gefährliche situwation, wenn einer auf das ausweichen des anderen wartet |
#28
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Zitat:
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#29
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Zitat:
Willy |
#30
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@ Platscher
a) Die SeeSchStrO hat mit dieser Frage offenbar nichts zu tun; auch im Lehrbuch zum Sportbootführerschein See wird dieses Thema unter KVR behandelt. b) Ich denke, erstmal muss die Polizei mir beweisen, dass meine Maschine eingekuppelt war; Kühlwasser tritt auch im Leerlauf aus; sofern eine Klärung der Frage, ob die Maschine ein- bzw. ausgekuppelt war, nicht von entscheidender Wichtigkeit (z. B. hinsichtlich der Klärung eines Unfalls) ist, wird sich wohl kein Richter auf das 'Schraubenwasser-Argument' einlassen und ein mögliches Verfahren abschmettern. @ Kapitaen52 Zitat: "Also auf nummer Sicher und rauf mit dem Kegel ist doch kein Akt oder ?" Die Frage ist doch, wie die in den KVR definierte Regel umzusetzen ist. Wenn nun jeder eine Regel auslegt, wie es ihm gefällt, ist die Regel nichts wert und wenn es sich dabei um eine sicherheitsrelevante Regel handelt, ist sie gefährlich. Es kann ja nicht sein, dass der eine sagt "Kegel hoch, wenn Maschine läuft", der nächste meint "Kegel hoch, nur wenn Maschine auch eingekuppelt" und ein dritter meint "ich zieh das Ding immer hoch, ob die Maschine nun läuft oder nicht, kann ja nicht schaden" (ich weiß, hast Du nicht gesagt). Zitat: "Und so wie ich unsere Gesetzeshüter kenne sagen die bestimmt, daß alleine die Bereitschaft des Motors (also laufender Motor) reicht damit die Vorschrift greift." Das Wort 'Bereitschaft' in einer Begründung muss ja auch Sinn machen, und es ist ja auch Auslegungssache - hier wohl eine Zeitfrage. Denn wenn mein Motor innerhalb von - sagen wir mal - fünf Sekunden startet, ist er dann nicht auch schon in 'Bereitschaft', wenn er noch aus ist? -- Der Kegel ist ein Hinweis für andere Fahrzeuge, deren Führer sich auf eine Regel verlassen. Also muss doch für alle klar(!) sein, in welchem Fall dieser gezeigt wird. Gruß Michael. |
#31
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Du bist betrunken, sitzt im Winter vor der Kneipe in deinem Auto und die Füße werden kalt. Machst den Motor wegen der Heizung an und die Polizei kommt.
Ich denke da reicht allein die Tatsache dass der Motor als Hauptantriebsaggregat eingebaut und im laufenden Zustand betriebsbereits zum fahren ist. sonst könnte man doch -wenn vorhanden- die Standheizung anschmeissen. Der Segler hat zwei vollwärtige Antriebsmöglichkeiten. Segel und Motor. Und wenn dieser läuft, dann ist er betriebsbereit und die rein mechanische Trennung von Kurbelwelle und Propellerwelle macht da nicht die Kohle fett. Er läuft. Daher sage ich als Mobo: Maschine an = Kegel setzen (... finde ich ebsser an ihn zu erhängen. Hat er wirklich nicht verdient der Gute. )
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Gruß, Thomas |
#32
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Beim Handy im Auto reicht ja auch nur das Handy in der Hand zu halten...
Haben wir denn keinen von der Waschpo hier, der uns sagen kann wie er das sehen würde?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#33
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Zitat:
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#34
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da fällt mir ein:
Ein Polizist kommt zu einer Bäuerin, von der man behauptet, dass sie schwarz Schnaps brenne. Die Bäuerin sagte, dass das nicht stimme. Der Polizist bestand auf einer Hausdurchsuchung. Im Keller fand er eine hervorragend eingerichtete Brennerei und sagte zur Bäuerin: "Hier ist aber doch eine Brennanlage!" Die Bäuerin antwortet: "Ja, das stimmt, aber ich brenne keinen Schnaps!" Der Polizist: "Aber Sie haben die Vorrichtung dazu!" Die Bäuerin: "Jetzt sage aber ich Ihnen etwas - Sie haben mich vergewaltigt! Ich werde das Ihrem Vorgesetzten melden!!" Er: "Was sagen Sie da!? Ich habe Sie nicht vergewaltigt!" Sie: "Aber Sie haben die Vorrichtung dazu!" Paßt doch, oder?
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Gruß, Philip |
#35
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Jo
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus |
#36
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Zitat:
bye Hinnerk |
#37
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Also ich finde den §§ leider nicht mehr, aber habe im SBF-Kurs definitiv gelernt "sobald der Motor läuft". Weil der Segler dann einfach keine Vorrechte mehr benötigt, weil er ähnlich "Ausweichfähig" ist wie ein Mobo (in der Theorie, von der Praxis ich nix Ahnung).
Also gelehrt wird es so! Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#38
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Zitat:
Kegel ist klar - aber IM Vorschiff????? Dann kann er auch auf der Vorschiffskoje liegen, da wird er auch gut gesehen wenn man im Schiff ist Anneke |
#39
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Zitat:
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#40
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Zitat:
Willy |
#41
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Ich meine: KEIN Kegel!
Denn bei dieser Vorschrift geht es ja um die Manövrierfähigkeit des jeweiligen Bootes bei der entsprechenden Antriebskraft. Und damit um die Ausweichfähigkeit etc. Ist das Segel die alleinige Antriebskraft, dann ist das (Segel-)boot eben nicht so manövrierfähig wie unter Motor und kann die entsprechenden Rechte für sich in Anspruch nehmen. Das wird dadurch gezeigt, dass das Segelboot eben KEINEN Kegel führt. Umgekehrt zeigt es durch den Kegel, dass es die gleichen Manöver durchführen kann wie ein MoBo und ist deswegen diesen gleichgestellt. Ich lasse fast immer das Großsegel drauf, wenn ich unter Motor fahre, da das Boot dann stabiler liegt. (Allerdings besitze ich keinen Kegel) Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#42
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Ich hab jetzt auch noch mal im W. Paul, Seeverkehrsrecht für die Schiffsführung seegehender Yachten, 1995 nachgesehen(das Teil ist extrem unübersichtlich, selbst für ein juristisches Buch ) .
Dort steht auf Seite 108 (RandNr. 1 265): Zitat:
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#43
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Zitat:
Oder warum wird in diesem Text diese Unterscheidung gemacht? Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#44
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Segler sollten immer mit Kegel fahren !!
Gruss vom MOBO
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Gruss Andree ..wenns läuft denn läufts, sonst.... |
#45
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Zitat:
bei Paul heißt es auf Seite 32 zum Begriff "Segelfahrzeug" : Zitat:
Der einzige Grund für die Unterscheidung, der mir spontan einfällt, ist einerseits das Fahren mit Segeln unter Motor gegen den Wind und das "dänische Kreuzen". Soll heißen, in dem einen Fall habe ich die Segel gesetzt, nutze sie aber nicht als Antrieb, in dem zweiten Fall hilft der Motor dem Segel (oder umgekehrt). Was gescheiteres fällt mir im Moment nicht ein |
#46
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Zitat:
Damit bist Du genauso manövrierfähig wie ein Mobo. Wenn es deine eigene und eindeutige Willenserklärung ist, dass Du die mechanische Verbindung zwischen Motor und Propeller trotz laufender Maschine unterbrichst, kann man nicht mehr von "nicht fähig" sondern nur noch von gewollt "nicht können" sprechen. Mit anmachen der Maschine verlierst Du nach meinem Verständnis deine Sonderrechte. Wenn Du nun zusätzlich die Segel oben läßt und dich damit der "Gefahr" aussetzt doch nicht so manövrierfähig zu sein wie gewollt, da der Wind nach oder beim Ausweichen die Kursänderung deines Bootes behindern sollte, dann ist das selbst schuld und bedarf keines Sonderrechtes.
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Gruß, Thomas |
#47
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Oh Cyrus,
hast Du jemals gedacht, daß man soviel über einen KEGEL schreiben kann Gruß, Uwe |
#48
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Zitat:
Nicht wirklich. Aber heißt der Kegel nicht Motorkegel?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#49
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Gerade ein Gespräch mit der Wasserschutzpolizei Heiligenhafen gehabt.
Folgende Auskunft erhalten "Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort führen, wo er am besten gesehen werden kann." So ist das Gesetz ! Läuft die Maschine nur mit, um z.B. die Batterie zu laden, braucht der Kegel nicht gesetzt zu werden!!!!!!!! Nach Aussage des Beamten, beobachten sie schon genau, bevor sie jemanden anhalten, ob der Propeller mitarbeitet. Gruß UWE PS War ein sehr netter und auskunftsfreudiger Beamter.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#50
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Zitat:
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Gruss Andree ..wenns läuft denn läufts, sonst.... |
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