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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 06.01.2012, 00:57
AVB AVB ist offline
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Eine Rückdatierung länger als 6 Monate ist sehrwohl möglich.
Erst wenn die 24 Monate um sind, hat man es "geschafft" sich eine
Periode zu sparen.
So sind die Vorschriften.
Was die KÜS macht bzw. gemacht hat, ist was anderes. Man kann ja auch
mal nen Fehler machen oder was falsch verstanden haben....
Die AU ist Bestandteil der HU, welche bei Nichtbestehen einen erheblichen
Mangel darstellt. Daraus resultiert,daß eine bestandene HU nie ohne bestandene AU möglich ist. Deshalb konnte auch die Plakette vorne fallen.
Soweit, so gut.
Was das für Probleme in der Praxis bei Werkstätten mit sich bringt,ist was anderes.Ich krieg kein Auto abgenommen, welches noch keine AU hat.
Wenn wir morgens Tüv Termin haben und zehn Autos zur Abnahme dastehen,
kann man sich vorstellen was das für ein zeitliches Theater ist....

Gruß Axel
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  #27  
Alt 06.01.2012, 01:19
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Ja Dieter,

soll aber im Saarland auch schon immer so gewesen sein, wenn der TÜV Prüfer , der es mir erzählte nicht gelogen hat.
Stimmt!!!
Aus Rlp sind deswegen viele ins Saarland gefahren, wenn`s sich"gelohnt" hat.

Gr
Nobbi
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  #28  
Alt 06.01.2012, 06:51
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Genau wegen solcher Leute wurde die Rückdatierung eingeführt

Ist das denn so schwer, sich einfach mal an Regeln zu halten?
Das ist wie so vieles zweischneidig.

Der Haftungsumfang der TÜVler ist auch nicht so toll.
Z.B. wenn die Karre bei ASU in einen Drehzahlbereich gequält wird, der im Betrieb eh nie genutzt wird, und dann verreckt sitzt Du lausig in Lee.

Wenn zum "Zeitpunkt der Prüfung" alles fit war und Dir die Karre beim vom Hof fahren zerfällt kannst Du auch nicht alles auf den TÜV schieben.

Und manche Mängel sind für den normalen Menschenverstand auch nicht immer nachvollziehbar. Da kennt doch praktisch jeder ein Geschichte dazu.

Solange die Prüfungen so in ihrer allgemeinen Gültigkeit sind wie derzeit, es also durchaus möglich ist bei einem Prüfer durch zu fallen, bei dem anderen zu bestehen, oder einfach den Prüfanbieter zu wechseln um zu bestehen, fällt es schwer die technische Sorge zur Sicherheit auf den Strassen als treibende Kraft zu sehen.
Da denkt man eher an eine Lizenz zum Geld drucken.

Regeln haben sicher Vorteile aber sie sollten nachvollziehbar, sinnvoll und nicht willkürlich sein.
__________________
Gruß
Kai
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  #29  
Alt 06.01.2012, 13:31
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von AVB Beitrag anzeigen
Ich krieg kein Auto abgenommen, welches noch keine AU hat.
Ich schon
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  #30  
Alt 06.01.2012, 14:00
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Das ist wie so vieles zweischneidig.

Der Haftungsumfang der TÜVler ist auch nicht so toll.
Z.B. wenn die Karre bei ASU in einen Drehzahlbereich gequält wird, der im Betrieb eh nie genutzt wird, und dann verreckt sitzt Du lausig in Lee.

Wenn zum "Zeitpunkt der Prüfung" alles fit war und Dir die Karre beim vom Hof fahren zerfällt kannst Du auch nicht alles auf den TÜV schieben.

Und manche Mängel sind für den normalen Menschenverstand auch nicht immer nachvollziehbar. Da kennt doch praktisch jeder ein Geschichte dazu.

Solange die Prüfungen so in ihrer allgemeinen Gültigkeit sind wie derzeit, es also durchaus möglich ist bei einem Prüfer durch zu fallen, bei dem anderen zu bestehen, oder einfach den Prüfanbieter zu wechseln um zu bestehen, fällt es schwer die technische Sorge zur Sicherheit auf den Strassen als treibende Kraft zu sehen.
Da denkt man eher an eine Lizenz zum Geld drucken.

Regeln haben sicher Vorteile aber sie sollten nachvollziehbar, sinnvoll und nicht willkürlich sein.
Veto !
Ich bin mal mit einen T2 Diesel zur AU gefahren.
Die AU lehnten Werkstätten ab ohne den Zahnriehmen zu wechseln.
Kosten um die 300 Euro.
Und selbst beim TÜV musste ich unterscheiben, das Schäden vom TÜV
nicht gezahlt werden. Hätte ich mich gewiegert, hätte ich keine TÜV erhalten.
So einfach machen das sich die Jungs. Die drücken sich nicht nur dort vor ihrer Haftung.
Selbst vor Gerich gegen soche Machenschaften angeklagt,
stehen die auf einmal mit dutzende von Gutachtern und Anwälten ,
alle bezahlt von den Prüforganisationen, vor dem Richter. Da hat der Verbraucher keine
Möglichkeit mehr.

Die Prüfung 3 X Vollgas bis in den Drehzahlbegrenzer ist nicht
nur Praxisfremd sondern vorsätzlicher Motormord.
Selbst bei Vollgas auf der Autobahn wird der Zahnriehmen nicht
so belastet wie bei der Prüfung.
Und nun ratet mal, wer auch gehen den Protest der Werkstätten
diese Prüfmethode vorgeschlagen hat und diese zum Gesetzt gedrängt hat.
Verbraucher hatte da kein Wort mirzureden.

Spätestens seit der AUK für Motorräder hat der Tüv seine Unschuld für mich verlohren.
Hier wurde solange Druck auf die Behördenvertreter ausgeübt, bis diese nachgegeben haben.
Wieder hatte das "Volk" keine Einspruchmöglichkeit. Nicht mal ein Mitwirkugsrecht.

Verärgerte Grüße
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  #31  
Alt 06.01.2012, 14:18
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Es geht auch anders.
Man Könnte Hersteller für ihre Produkte haftbar machen.
Sollte nach 100 000 Km das
Regelverhalten beim Abgasverhalten nicht mehr der Norm entsprechen,
muss der Hersteller auf seine Kosten nachbessern.
Der weis am besten, was er für Mist konstuiert ist.

So etwas gibt es in der USA schon
( 40 000 Meilen Test , nicht wie in der EU mit
Betrugstricks wie abgeklemter Klimaanlage , Lima ,
Drehzahltest und Test- optimierter Software )
für ein paar Wochen

Das lehten die Hersteller in der EU strickt ab, zu teuer
Auf Grund der korruptiver Verstrickung zwischen Fahrzeugherstellern
und der Politik, speziell in D, war das leider in der EU nicht möglich.

In punto TÜV und Herstellerhaftung sind die USA schon längst
ein Vorbild weil es dort funktionierende Verbraucherverbände
gibt. Da sind wir Lichtjahre von entfernt.

Hier dürfen die Mist produzieren, in den Umlauf bringen und der Eigentümer des Produktes
muss für Herstellerfehler zahlen.

Wäre das so, würde der Tüv ja nicht mehr so viel verdienen können.

Und BTT
Das was der Tüv sich mit der Rückdatierung eingeführt hat , ist sich eine
feste Einnahmequelle geschaft zu haben. Unabhänging ob man da war oder nicht,
er bekommt sein Geld, unabhänging ob eine Prüfung vorlag oder nicht.
Eine Steuer ! Dagegen wurden Strafanzeigen eingereicht.
Der TÜV hat keine Steuerhoheit, steht auch nirgendwo so im einem Gesetz drin.
Für mich gehören alle die , die daran beteiligt waren , hinter Gitter!
Vor allen auch jene Richter, die aufgrund von politischen Druckes Urteile zugunsten
der Prüforganisationen in punto Rückdatierung getroffen haben.

Grüße
Frank

Geändert von corvette-gold (06.01.2012 um 14:33 Uhr)
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  #32  
Alt 06.01.2012, 15:53
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Naja, meinen mittlerweile 34 Jahre alten Motor hat das bis heute nicht umgebracht, also Motormord ... ist mehr als nur ein bisschen übertrieben.
Sowohl mein Bus als auch meine BMW gehen immer mal wieder in den Begrenzer, das ist völlig normal.
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  #33  
Alt 06.01.2012, 16:19
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Veto !
Ich bin mal mit einen T2 Diesel zur AU gefahren.
...
gibt's doch gar nicht ...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 06.01.2012, 16:37
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
gibt's doch gar nicht ...
Deshalb wollten die den auch nicht prüfen,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #35  
Alt 07.01.2012, 00:36
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich schon
Ja nee, is klar.
über sowas red ich nicht.
Offiziell geht's nicht und die meisten machen es aus Angst vor Kontrolle
nicht.

Gruß Axel
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  #36  
Alt 07.01.2012, 00:49
AVB AVB ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Veto !
Ich bin mal mit einen T2 Diesel zur AU gefahren.
Die AU lehnten Werkstätten ab ohne den Zahnriehmen zu wechseln.
Kosten um die 300 Euro.
Und selbst beim TÜV musste ich unterscheiben, das Schäden vom TÜV
nicht gezahlt werden. Hätte ich mich gewiegert, hätte ich keine TÜV erhalten.
So einfach machen das sich die Jungs. Die drücken sich nicht nur dort vor ihrer Haftung.
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Die Prüfung 3 X Vollgas bis in den Drehzahlbegrenzer ist nicht
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Selbst bei Vollgas auf der Autobahn wird der Zahnriehmen nicht
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Verärgerte Grüße

Ich mußte eine Versicherung nachweisen, welche den Staat vor Regress
ansprüchen bei Motorschäden während der AU Prüfung freistellt.
Ansonsten hätte ich die Freigabe zur Durchführung nicht erhalten.

Soweit ich weiß, darf der Tüv, als offiziell beauftragte Institution
eine Prüfung garnicht ablehnen

Gruß Axel
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  #37  
Alt 07.01.2012, 06:48
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
gibt's doch gar nicht ...
Nicht ab Werk.
Aber hier z.B.: http://www.birkmamero.de/news.htm
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #38  
Alt 07.01.2012, 12:13
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Kleiner Auszug aus eine Äußerung eines TÜV Prüfers :
"
Warum der Prüfer die Schuld auf sich nimmt verstehe ich allerdings nicht, denn du musst die AU durchführen lassen, er muss sie durchführen. Seiner Sorgfaltspflicht ist er nachgekommen (Ölstand und Öltemp.), somit ist ihm daraus kein Strick zu drehen.

Es tut mit leid für dich, aber den Schaden trägst du selber.

Ich habe selber schon mal einen Motor bei ner Diesel-AU zerstört, der Zahnriemen ist gerissen.

Aber ich habe vorher geprüft:

-ob der Motor warm ist
-ob der Ölstand OK ist
-ob der Wechselintervall des Riemens nicht überschritten ist

Rechtlich war die Sache somit einwandfrei, ich und die Firma in der ich beschäftigt war mussten nicht haften, sondern der Halter selber.
Auszug Ende.

Sprich:

Du musst dem Prüfer ein Fehlverhalten nachweisen.

Viel Spaß !
Und eine Beauftragte Werkstatt leht die AU ab, wenn sie nicht
den Zustand des Zahnriemens kennt.
Älter als 5 Jahre ? AU nur, wenn wir den erneuern, sonnst fahren sie

doch selber zum TÜV . Genau so ist mir das ergangen , bei einer VW Vertragswerkstatt in Berlin .


Ähm VW BUS T2 1,6l Diesel
Sah so aus, nur in Farbe Orange
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/sh...RT&tabNumber=2


Grüße
der Frank
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  #39  
Alt 07.01.2012, 12:40
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Hallo, eine Rückdatierung war nur bis 6 Monate möglich.
Habe letztes har einen Hänger zur KÜS gebracht.
1 Jahr ohne TÜV
Der hat aktuell geklebt, da länger als 6 Monate...
Hättest du sagen müssen, dass du den Trailer aktuell aus einem anderen
EU Land eingeführt hast, nur um TÜV drauf zu machen.
__________________
.
.

Akki

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  #40  
Alt 07.01.2012, 15:56
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von AVB Beitrag anzeigen
Ja nee, is klar.
über sowas red ich nicht.
Offiziell geht's nicht und die meisten machen es aus Angst vor Kontrolle
nicht.

Gruß Axel
Warum denn nicht? Natürlich geht es offiziell und ich habe kein Problem damit, darüber zu reden: Selbstzünder, EZ 1969
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  #41  
Alt 07.01.2012, 16:15
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen

...


Ähm VW BUS T2 1,6l Diesel
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Grüße
der Frank

Das ist ein T3 Typ 2.... Den T2 bis 81 gab es in EU nicht mit Diesel.
Ist aber egal, wollte nur lustig sein. Muss man auch nicht wissen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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