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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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HU-Neuerung ab 2.te Quartal 2011
Neben der Erweiterung das Pruefumfangs -und natürlich auch der Verteuerung- in 2011, wurde die Rückdatierung bei Fristüberschreitung des 29ers gekippt.
Bedeutet: Egal wie lange der Prüftermin überzogen wurde, es gibt wieder 24 Monate und zwar in jedem Bundesland. Man munkelt, dass im Gegenzug die 3, 5, 8 monatige Ueberziehungsfristen angepasst und dessen OWIs deutlich angehoben werden. @ Mods Ich finde den Kernstrang irgendwie nicht. Verschiebt ihr bitte passend?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (04.01.2012 um 11:02 Uhr) Grund: ABC |
#2
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Stimmt...aber wenn der Termin um mehr als 2 Monate überzogen ist, dann kostet das gepflegte 20% mehr...wegen "überhöhtem Prüfungsaufwand".
Quelle Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#3
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Meiner hat noch Tüv bis 1/12 also werd ich erst am 1.4 zum Tüv damit ich volle 2 Jahre bekomme. Danke für den Tipp. Im Okt. wurde noch Rückdatiert.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#4
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Ja,aber dann zahlst du Aufschlag.Aber nur 20%.
Geändert von jaguar10 (03.01.2012 um 17:40 Uhr) |
#5
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War bei uns in Hessen schon lange (wieder) so.
Ohne Aufschlag.
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#6
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Zitat:
Bei letzterebn bekommst du doch sowieso 2 Jahre. Oder hab ich nen Denkfehler? Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#7
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Zitat:
Fahre ich im Januar zum Tüv bekomme ich auch nur Tüv bis 1/14 und wenn ich im April fahre bis 4/14 (alte Regelung nur bis 1/14). Ist mir die 20% Mehrkosten wert.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#8
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???
die bundesweit gültige StVZO war in Hessen anders ??
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#9
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Keine Ahnung was die StVZO dazu sagt Aber ich kann das für Hessen bestätigen, ich habe gerade mal die Prüfunterlagen rausgekramt und nachgeschaut, weil ich genau wissen wollte wann es war:
Ich war in 5/2010 mit meinem alten Anhänger bei der Dekra (Wetzlar/LDK/Hessen), der TÜV wäre eigentlich schon 3/2010 fällig gewesen. Damals sage mir der Prüfer, ich hätte Glück, es wäre gerade wieder geändert worden und würde nicht mehr zurückgeklebt. Plakette bis 5/2012 bekommen und zufrieden wieder nach Hause gefahren ...
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Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
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#10
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hier fehlt der Kopfschüttel-Smilie ...
ic hab jetzt extra nochmal nachgesehen... die HU §29 ist in der STVZO also Bundesgesetz und für alle Bundesländer gleich ... da hast du einen guten Prüfer "erwischt" http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptun...29#Deutschland
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#11
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Ja Dieter,
soll aber im Saarland auch schon immer so gewesen sein, wenn der TÜV Prüfer , der es mir erzählte nicht gelogen hat.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#12
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Klugscheißmodus: Es ist kein Gesetz sondern eine Rechtsverordnung.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#13
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Das wurde in mehreren Bundesländern - in Bayern wohl auch - anders gehandhabt als im Gesetz vorgesehen.
Mal sehen, wenn ich den Auflieger erst im August zusammen mit der SZM vorführe, habe ich 33% (4 Monate) mehr, zahle nur 20% mehr ... lohnt sich |
#14
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Zitat:
Zitat:
Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4 |
#15
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Ich muss jährlich ...
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#16
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du hast es gut, ich täglich !
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#17
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Zitat:
Ist das denn so schwer, sich einfach mal an Regeln zu halten?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#18
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Terminverschiebung
Moin Moin,
mein derzeitiger Trailer-HU-Termin ist zum Glück im Sommer. Wenn z.B. der HU Termin im Januar liegt, dann ist es eher lästig, den Trailer unterm Boot herauszupuhlen, über evt. gesalzene Strassen zum Prüfort und wieder zurück, Trailer aufwändigst waschen und wieder unters Boot etc. Da warte ich lieber bis April, wenn das Boot dann eh schon im Wasser liegt und das Salz auch weniger ist. Und das ist mir dann auch ein wenig mehr Geld wert, wenn ich auch nicht so ganz verstehe, wo der erhöhte Aufwand liegt ? In meiner Seefahrtzeit habe ich den TÜV manchmal um 9 Monate überzogen, bin dann zum freundlichen Prüfer um die Ecke gefahren und habe anstandslos meine 24 Monate bekommen.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
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#19
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Die Verordnung ist Landessache. Deswegen gibt es auch Tuev Tourismus.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#20
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Zitat:
Typischer 50er-Fahrer... Dass das Fahrzeug in Ordnung ist wird doch am Tag der Prüfung festgestellt und warum sollte man nicht ab den Tag für 2 Jahre wieder fahren dürfen?
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#21
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Zitat:
Aber vielleicht habe ich ja Glück und verkaufe den Zug vorher, jetzt wird er bald nicht mehr benötigt ... |
#22
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Also ich hab heute mit unserem Dekra Prüfer gesprochen.
Der sagte, daß die Abschaffung der Rückdatierung zwar zum 01.01.12 vorgesehen war, aber nicht durchgegangen ist. Der nächste Termin sei zum 01.04. vorgesehen, aber auch noch nicht sicher. Saarland hat das Theater noch nie mitgemacht, Hessen hat's 2010 gekippt. Soweit meine Infos. Ich hatte heute ein Fzg aus 10/2011 zum Tüv, der ist wie gewohnt zurückdatiert worden... Gruß Axel
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#23
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Knackpunkt ist wohl eine Detailabstimmung mit dem BMV. Bei terminlichen Verzug wollen einige Bundeslaender eine Erweiterte-Untersuchg einführen, die natürlich auch in Rechnung gestellt wird. Ziel soll sein: eine bundeseinheitliche Reglung durchzusetzen. Nun gibt oder gab es aber eine Interessengruppe, die mit Klage drohten, weil die Aenderungsverordnung in ihrem Bundesland eine Verteuerung, ohne Gegenleistung bedeutet, da dort halt keine Rückdatierung umgesetzt wurde. Das Problem scheint aber gelöst zu sein. Eines ist aber wie immer klar, billiger oder Mehrleistung gibt es nicht.
Aber die EU klopft ja schon an der Tür, sodass bald eine EU-Ausland Untersuchung statthaft wäre.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#24
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Ich denke für den Bootstrailer kann es Sinn machen zu überziehen, wenn man wie ich, schnell noch im Dezember einen Neuen für die Überführung zulässt und dann beim ersten TÜV Termin nach dem Winter vorfährt!
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Grüsse vom ulmerle. |
#25
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Hallo, eine Rückdatierung war nur bis 6 Monate möglich.
Habe letztes har einen Hänger zur KÜS gebracht. 1 Jahr ohne TÜV Der hat aktuell geklebt, da länger als 6 Monate.. Wer das eingeführt hat? Die TÜV Mafia , die perfekte Lobbyarbeit bei dem Bundestag gemacht hat. Hier haben sich kriminelles Stuckturen aufgebaut und können damit erheblichen politischen Einfluss ausüben. Es werden sogar Bestechungsgelder vermutet. Oder kann mir einer mal erklähren, was eine Abgasuntersuchung beim einer TÜV Hauptuntersuchung verloren hat? Der Tüv ist schon längst zu einer Behördenpolizei geworden, die nur noch am Rande was mit Verkehrssicherheit zu tun hat. Jeder Versuch das zu deregulieren, ist bis jetzt gescheitert, weil die TÜV Lobby so mächtig ist. Grüße der Frank
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