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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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jetzt stellt sich natürlich die frage, was ist eine Erdung ? |
#27
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sie müssen am Schutzleitersystem angeschlossen sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Nochmal: besser nicht versuchen als Laie schlauer zu sein, als die Normen es vorschreiben - einfach so machen, wie vorgeschrieben und alles ist in Ordnung.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#29
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Das ist absolut falsch!
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#30
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Wir haben alle 4Jahre eine Elektro Befundung,und die Landseitige Absicherung entspricht vollkommen den Vorschriften. Ich hänge nicht noch einmal einen zusätzlichen FI ins Bad,der im Verteilerkasten genügt. Gruss Christian Gruss Christian
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#31
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1. Metallene Gehause von Verbrauchern müssen geerdet sein daher ist der Schutz des FI schon hierrüber geährleistet. Bei einem Körperschluss auf einem Kunstoffboot (L1 an Kunstoff) wird keine gefährliche Berührungsspannung entstehen da der Kunstoff isoliert. Da wird höchstens ein Verbraucher nicht funktionieren der FI aber uach nicht auslösen. Was also meinst du ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#32
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Oder liegst du nur immer in deinem Heimathafen?
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#33
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Deine Antwort wird wahrscheinlich sein: ich benutze keine Bohrmaschine/Fön, wenn ich mit den Füßen im Wasser bin.
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#34
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Also nochmal für Langsame:
Bohrmascheine/Fön in Betrieb mit Körperschluss Füße im Wasser (wahrscheinlich noch Bahrfuss oder) Im Landanschluss der PE unterbrochen Wenn das zusammen kommt halte ich ausschau nach dem Flugzeug das gerade im Sturzflug auf mein Boot ist. 1. Wenn die Füße im Wasser sind sind elektrische Geräte die an 220 V liegen tabu. (deine vermutete Antwort ist also richtig) 2. Föhn brauch ich nicht. (siehe Album) 3. Ich mache jedes Jahr nach dem Winterlager eine Schutzleiterstrohmbahnmessung und eine Isolationsmessung an meinem System und bin daher sicher das es in Ordnung ist. Füsse im Wasser könnte max in der Dusch passieren. Diese besteht aus einem Kunstoffbecken was nichtleitend ist daher kann der Strom auch nicht abfließen (geschlossener Stromkreislauf !!!). Überall wo sonst Wasser wäre währe die erste devise Wasser entfernen und nicht noch die Haare föhnen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (25.01.2012 um 16:23 Uhr) |
#35
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Da hast schon Recht,da hat es einen Sinn wenn ich die E-Anlage nicht kenne,einen FI an Bord zu haben. Nun ich Segle am Neusiedlersee,und die Vorschriften werden in allen Häfen genau eingehalten,wenn nicht wird abgeklemmt. Gruss Christian |
#36
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hats bei mir gefunkt |
#37
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Wenn ich richtig weis ist es in Deutschland generell Vorgeschrieben dass die Landanschlüsse mit einem FI ausgestattet sind. Ich kenne leider derzeit nicht die dafür richtie VDE vorschrift.
In Den Hääfen in Frankreich wo ich bisher war waren auch immer FI-Verbaut. Kann mir daher gut vorstellen ,dass es eine EU-Verordnung davür gibt.
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#38
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Tja mein Fön ist aus Stoff und Stromlos. Benutze ihn für den ganzen Körper
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#39
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Stimmt nicht.
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#40
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Diese dummen Bemerkungen von solch lustigen Komikern, die nichts verstanden haben, bringen mich immer mehr dazu nichts mehr zu erklären. Ich bin dann mal weg.... btw, Fön und Föhn ist nicht das Gleiche.
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#41
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#42
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Zusätzlich ist klar das Elektrische Geräte die ein Metallgehäuse haben Geerdet sein müssen. Daher fliegt schon bei einem Körperschluss der FI ohne das man das Gerät berührt. Sollte man ein Verbindung haben fliegt zu 100% auch der FI da hast du recht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#44
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Hab da Gehudelt,hast Recht das der FI auch auslöst.
Gruss Christian |
#45
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Ein FI muß im Boot verbaut sein.
Es gibt kombinierte FI-Sicherungen (zweipolig), das ist von Vorteil, da nicht sofort alles abschaltet. Die Steckdosen sollten wenn möglich über eine Erdung (Erdungsschwamm außen am Rumpf) verfügen, zumindest aber einen Potentialausgleich (IT-Netz), wenn es evtl. Elektrolyseprobleme gibt und ein Trenntrafo verbaut wurde. Der Satz mit dem Kunststoffboot ist Quatsch, evtl. hat das Boot andere Schutzvorrichtungen (Kupfergewebe im Laminat oder punktuell geerdete Bauteile) und der Kontakt nach außen kann auch über Wasserleitungen hergestellt werden. Wer an der E-Anlage arbeiten möchte, sollte sich lokal beim Fachmann informieren,
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#46
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Also Leute....
1. In Deutschland MUSS an jedem Landanschluss ein FI verbaut sein. 2. Jede Steckdose die jetzt neu installiert wird muss über einen FI gesichert sein. Dies gilt nur für einen reinen Austausch nicht. Bestandsschutz gibt es KEINEN! 3. Ein Fi im Boot ist daher auch bei neuen Booten, Umbauten, Erweiterungen usw. vorgeschrieben (VDE, Fliegende Bauten, ja Fliegende Bauten da nicht sichergestellt ist ob der an Land auch regelmäßig getestet/geprüft wird. (Spätestens hier sollte so manchem Verein jetzt der Arsch auf Grundeis gehen) In vermieteten Objekten ist ein Nachweis zu führen über die Prüfungen mit Prüftaste und über regelmäßige Messungen, sonst ist der Vorstand dabei wenn was passiert. Und zu guter Letzt ist ein FI immer sinnvoll, spätestens im Urlaubsland. Aber ohne regelmäßige Prüfungen/Messungen ist das eh trügerisch. Gruß, Rene (Elektrotechnikermeister
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" Geändert von ReneBenischka (27.01.2012 um 08:47 Uhr)
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#47
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Sofern der FI funktioniert. 100% gibt es nicht
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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#48
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Es gibt selbstverständlich Normen, die nicht bloß eine Empfehlung darstellen, sondern verbindlich sind.
Wie bereits beschrieben, müssen hier in Ö "Elektro-Atteste" sowohl für Sportboote als auch von Steganlagen mit Stromversorgund wiederkehrend den Behörden vorgelegt werden. (Bei Nicht-Vorlage wird die Betriebserlaubnis aufgehoben). Die dazu verbindliche Norm hier in Ö ist die ÖVE-EN 1 Teil 4.93 "Besondere Anlagen: Elektrische Anlagen für Marinas (Liegeplätze) und Wassersportfahrzeuge" (Für Fahrzeuge, die nicht Sportfahrzeuge sind, gilt nochmals was anderes) (ÖVE ist das ö. Gegenstück zum VDE) Die genannte Norm ist "harmonisiert", dh. sie gilt als EN in der gesamten EU. Und das nicht erst seit kurzem, sondern seit vielen Jahren. Die entsprechende DIN bitte ich selbst herauszusuchen. (Hier in Ö ist dieser Teil der EN 1, wie ich aus Erfahrung weiß, nur wenigen E-Technikern bekannt. Die meisten haben trotz Meisterbrief oder Ing.-Titel keine Ahnung davon. Aber hier sind solche Anlagen ja auch auf vielleicht einige Dutzend Steganlagen und ein paar Hundert Boote landesweit beschränkt). Als Schutzeinrichtung ist eine der folgenden 3 Varianten zwingend vorgeschrieben (Zitat): 1. Nullung (TN-System mit Zusatzschutz); es darf nur das TN-S-System verwendet werden. 2. Fehlerstrom-Schutzschaltung mit Nennfehlerströmen I(deltaN) <= 0,03 A 3. Schutztrennung durch Trenntransformatoren gem. ÖVE EN 60742 Zu 1. und 3. siehe Abbildungen. ... Erforderliche Potenzialausgleichsleitungen sind in Kupferleitung flexibel mit einem Mindestquerschnitt von 4mm² auszuführen. (Anmerkung: was alles zu "erden" ist, ist auch angeführt, zB Reling, Borddurchlässe, Poller usw.) Vieles, was man im Handel bekommt, ist im Geltungsbereich der EN (also in der EU) schlicht verboten, zB die Anschluss-Stücke mit Schuko auf der einen und CEE-Steckern auf der anderen Seite, weil zB aufgrund dieser Norm die Versorgungsleitung zwischen Land und Boot aus EINEM Stück bestehen muss. Darüberhinaus ist auch die max. Länge des Landstromkabels festgelegt, ebenso wie der genaue Kabeltyp. Bei neueren Booten mit Landstrom-Übernahme ab Werft sollte das alles kein Thema sein, weil ohne Einhaltung der Norm kein CE möglich ist. Ab 2013 oder 2014 wird es dann ja so sein, dass beim Nachrüsten von Landstromübernahmen auch durch einen Fachbetrieb CE erlischt und neu gemacht werden muss. Aber das weiß noch keiner, wie das in der Praxis aussehen wird. Es gibt hier also keine "Meinung", sondern es gibt eindeutige Vorschriften. Mir ist bewusst, dass in D die Einhaltung auf Booten nicht überprüft wird. Das ändert aber nichts an der Verbindlichkeit. Bei und wird das überprüft, und zwar wiederkehrend je nach Bootsalter, idR alle 5 Jahre. An den Stegen je nach behördlicher Auflage jährlich oder im Abstand von bis zu 5 Jahren. .
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#49
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Ich habe jetzt halt dochmal die VDE-CD gestartet
Bei uns gilt die VDE0100-Teil 709 für die Marina und DIN EN 60092-507 (VDE 0129-507) für die Boote. Gruß, Rene
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#50
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..nun meine frage...das es nach heutigem "stand der technik" vorgeschrieben ist... einen FI im bordnetz zu haben ist mir einleuchtend...aber was passiert wenn ich ein älteres boot habe und dort is noch kein FI eingebaut...mit diesem boot liege ich am steg in unmittelbarer entfernung (ca.2m) zum verteiler...der mit einem geprüftem und funktionierendem FI versehen ist...ist der FI an bord dann nur eine "zusatz sicherung" oder ist es lebensgefährlich wenn ich an bord keinen FI habe?...immer unter der voraussetzung das landseitig alles bestens ist. |
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