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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Als unhöflich empfinde ich vor allem Respektlosigkeit. Es kann verschiedene Gründe habe, warum sich mal ein Fehler einschleicht. Wichtig ist doch wohl der Inhalt in einem Forum, indem es um Wassersport geht und nicht um die deutsche Sprache. Die Hintergründe, warum es diese Fehler beim schreiben gibt, gewollt oder nicht, entziehende sich doch denen, die sie anzeigen. Grüße.
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Grüße. Ervin Rude
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#27
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Zitat:
Grüße.
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Grüße. Ervin Rude |
#28
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Zitat:
So war es zumindest bei mir und das habe ich vorher beim zuständigen WSA erfragt (Berlin). Der Verkäufer hat den Verkauf dem WSA entsprechend mitgeteilt und gut wars. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#29
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Ich hab auch vom Vorbesitzer das WSA KEnnzeichen übernommen und dazu die Originalpaiere vorlegen müssen.
Wir haben vertraglich vereinbart, dass ich das Boot binnen 14 Tagen ummelde und ihm die Bestätigung zusende ( Neue Paiere eingescannt und zugemailt). Somit war er zufriede und ich. Ich hab bei einem Bootsverkauf das Genauso gemacht und vom Käufer keine Bestätigung üvber die Ummeldung bekommen. Ein Anruf beim WSA und der freundliche Beamte meinte nur "kommen sie mit dem Kaufvertrag und ihrem Ausweis vorbei dann wird das boot abgemeldet." Ich dann nach Mannheim und das boot abgemeldet. kein Problem. Der WSA Beamte kopierte den Kaufvertrag und meldete die Abmeldung an das WSA in dem das Boot nun fährt (das wusste ich ja vom neuen Besitzer). Diese Informierte scheinbar die WSP vorort denn ich bekam ca 3 Monate später nen wütenden Anruf, dass die WSP den neuen Besitzer angehlaten hat und er nun eine Anzeige bekommen hat weill er ohne Zulassung rumgefahren ist. Ich Verwies ihn auf unseren Vertrag und den Passus binnen 14 Tagenn Umzumelden und wünschtte ihm noch viel Spass mit dem Boot.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (07.03.2012 um 08:30 Uhr)
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#30
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Zitat:
Willst Du auf Nummer Sicher gehen schickst Du Deinem WSA eine Kopie des KV.
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Gruss Vestus |
#31
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Hi,
ich habe mein Boot gerade auch verkauft , ich werde meinen WSA Ausweis im orginal mitgeben . Dann kann der Käufer die alte Nummer behalten , wenn er das nicht möchte legt er den WSA Ausweis bei der Neuanmeldung vor und bittet um löschung meiner Nummer. Genau so werde ich auch meinen Trailer mit grüner Nummer angemeldet mitgeben , im Kaufvertrag wird dann vermerkt das Trailer und Boot binnen 1 Woche ab oder umzumelden sind. Ist für den Käufer so um einiges angenehmer. Gruß Udo |
#32
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......Teile der KFZ-Zulassungsstelle und evtl. Deiner Versicherung den Trailerverkauf mit und halte die Übergabe schriftlich fest (gibt Vordrucke dafür im I-Net), dann hat der Käufer ab dem Zeitpukt das Risiko.....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#33
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die Übergabe von Boot und Trailer wird ja mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten So habe ich es bisher bei allen meinen KFZ´s gemacht die ich verkauft habe und das waren nicht wenige Gruß Udo |
#34
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Zitat:
was soll das bringen? Die Papiere gehören zum Boot. Vielleicht möchte der Käufer das Boot bei einem anderen WSA oder beim ADAC anmelden. Dann beginnt die Rennerei. Oder kaufst Du ein Auto auch ohne Papiere?
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Gruss Vestus |
#35
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Hmmmm, also ich habe vom damaligen Besitzer des Bootes den Orginalschein mitbekommen (dieses grau Teil). Bin dann damit (incl. Kaufvertrag) zum WSA Rheine gefahren und umgemeldet. Nummer behalten weil es das gleiche WSA war Im Kaufvertrag wurde das unverzügliche ummelden (spätestens bis zum....)von Boot und Trailer schriftlich festgehalten. Zum guten Schluß die geforderten Unterlagen (also die auf meinen Namen) an die Versicherung meiner Wahl geschickt und aus die Maus.
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#36
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Dann gibt es keinen Ausweis für Kleinfahrzeugkennzeichen mehr.....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#37
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Servus an alle die helfen wollen!!!!!Und Danke an die, die hier ihr wissen Uns nicht wissenden mitteilen!
Gibt natürlich auch welche, die hier richtig nach Rechtschreibfehlern suchen. Sollen sie doch.Vielleicht geht ihnen dabei einer Ab.Keine Ahnung Zum Thema. Der Kaufvertrag zählt so zu sagen. Den Trailer würde ich auch angemeldet lassen. Aber ich weiss ja net was er mit dem Boot die eine Woche macht, bevor er es Ummeldet. Das macht mir ein wennig Angst |
#38
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brauht dir keine ANgst zu machen.
Du solltest für deine Unterlagen die Papiere kopieren. Ab dem Tag des Kaufes und der Übergabe ist voll und ganz der Käufer verantwortlich. Der Übergabetag wird ja im Kaufvertrag festgehalten und durch unterschrift bestätigt. Lass dir beim Kauf auhc den Perso zeigen zum Bestätigen der Daten. wenn der Käufer nicht rechtzeiig abmeldet kannst du mit der Kopie und dem Kaufvertrag das Boot bzw. den Trailer abmelden. Dann wirds für dn Käufer unter umständen richtig teuer. ich würde einen Kaufvertragsvordruck aus dem Netz verwenden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#39
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Zitat:
Wer sich den Stress antun möchte, bitte sehr....
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Gruss Vestus Geändert von vestus (07.03.2012 um 19:38 Uhr)
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Iss ja schon gut , ich fahr eh nur Boote aus 5Neuland oder älter Bj.83.......
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du must nachweisen das es vor 1998 in die EU eingeführt wurde. Ansonsten muss man CE machen auch für ein Boot BJ. 1980 mit der Anmeldung beim WSA,ADAC,DMYV, oder auch sonstwo innerhalb der EU kannst du dies nachweisen. Ansonsten wird wohl eine CE zu machen sein. Daher ist immer wichtig die vorige Anmeldung als Käufer zu haben. dies ist z.B. sehr interresannt wenn man ein Boot in Kroatien kaufen will und nahc Deutschland bringen. 1. MWSt Nachzahlen 2. CE Nachweisen oder einfuhr in die EU vor 1998
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Zitat:
hery |
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Zitat:
Im Moment der schriftlichen Übergabe gehen die Risiken auf den Übernehmer über, den Ärger im Fall aller Fälle hat man allerdings erstmal an der Backe.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#45
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Ist ein Schaden entstanden z.B. Unfall mit Fahrerflucht ist als erstes der Halter verantwortlich. Das wäre als Verkäufer ich. Durch den Kaufvertrag in dem Ich nachweisen kann, dass ein neuer Besitzer vorhanden ist, geht die Haftung auf den Käufer über. Bei PKW Käufen besteht sogar eine 6 monatige Ummeldepflicht. Ich kann wenn ich im Kaufvertrag eine Ummeldefrist eintrage mit der Kopie des Fahrzeugscheins und dem Original des Kaufvertrags eine Zwangsabmeldung durchführen. Die Abmeldekosten muss dann allerdings ich übernehmen und kann diese dann vom Käufer einfordern (was unrealistisch ist). Der Käufer bekommt dann Besuch vom Ordnungsamt oder der Polizei die das Fahrzeug entstempeln. Dies gilt für KFZ Für Boote sieh meine Erfahrung #29
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Zitat:
So eine CE Prüfung kann recht teuer sein (1-2k€) ohne die Kosten die für Nachrüstungen fällig sind.
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Zitat:
hery |
#48
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Ab Diesem Zeitpunkt ist der neue Halter Haftpflichtig. Die Steuer erlischt mit der Zwangsabmeldung wenn du diese nicht gemacht hast bist du selber schuld. Da muss man die von der Zulassungstelle besonders auffordern dies zu machen. da dies mit Arbeit für die Damen verbunden ist. Die Versicherung bekommt noch am Tag des Verkaufes ein Kündigungsfax mit dem Vertrag und rechnet dann Taggenau mit mir ab. Da bist du wohl etws falsch vorgegeangen.
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#49
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Dann kann ich ja morgen Kaufverträge schreiben(auf namen xxx) für meine Pkws,und sie der Versicherung faxen .Scharf ab morgen brauche ich keine Versicherung mehr zu zahlen.
Du selber kannst keine Haftpflicht Versicherung KFZ kündigen wenn du keine neue hast. Ist mir aber auch wurst ,ich gebe nach. hery |
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Dann hast du richtige Probleme.
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