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  #26  
Alt 07.03.2012, 06:06
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Bewusst falsch oder nachlässig schreiben gilt hier im Forum als unhöflich, und das ist gut so!

Als unhöflich empfinde ich vor allem Respektlosigkeit. Es kann verschiedene Gründe habe, warum sich mal ein Fehler einschleicht. Wichtig ist doch wohl der Inhalt in einem Forum, indem es um Wassersport geht und nicht um die deutsche Sprache. Die Hintergründe, warum es diese Fehler beim schreiben gibt, gewollt oder nicht, entziehende sich doch denen, die sie anzeigen.

Grüße.
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Grüße.

Ervin Rude
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  #27  
Alt 07.03.2012, 06:08
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Zitat:
Zitat von maschine006 Beitrag anzeigen
@Vestus

Ich muß ihm doch den Ausweis mitgeben sonst kann der Käufer das Boot nicht ummelden??

Woher weiss ich, das er das auch macht?


Oder schreib doch bitte, wies gemacht wird!

Danke
Hallo, nicht mitgeben, zum wsa senden und den Verkauf mitteilen. Fertig.

Grüße.
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Ervin Rude
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  #28  
Alt 07.03.2012, 06:28
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
Hallo, nicht mitgeben, zum wsa senden und den Verkauf mitteilen. Fertig.

Grüße.
Wenn der neue Besítzer die Nummer vom WSA behalten möchte, braucht er das Original, anders wird das nix.

So war es zumindest bei mir und das habe ich vorher beim zuständigen WSA erfragt (Berlin).

Der Verkäufer hat den Verkauf dem WSA entsprechend mitgeteilt und gut wars.

Gruß
Martin
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  #29  
Alt 07.03.2012, 07:55
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Ich hab auch vom Vorbesitzer das WSA KEnnzeichen übernommen und dazu die Originalpaiere vorlegen müssen.

Wir haben vertraglich vereinbart, dass ich das Boot binnen 14 Tagen ummelde und ihm die Bestätigung zusende ( Neue Paiere eingescannt und zugemailt).
Somit war er zufriede und ich.

Ich hab bei einem Bootsverkauf das Genauso gemacht und vom Käufer keine Bestätigung üvber die Ummeldung bekommen.
Ein Anruf beim WSA und der freundliche Beamte meinte nur "kommen sie mit dem Kaufvertrag und ihrem Ausweis vorbei dann wird das boot abgemeldet."
Ich dann nach Mannheim und das boot abgemeldet. kein Problem.
Der WSA Beamte kopierte den Kaufvertrag und meldete die Abmeldung an das WSA in dem das Boot nun fährt (das wusste ich ja vom neuen Besitzer). Diese Informierte scheinbar die WSP vorort denn ich bekam ca 3 Monate später nen wütenden Anruf, dass die WSP den neuen Besitzer angehlaten hat und er nun eine Anzeige bekommen hat weill er ohne Zulassung rumgefahren ist.
Ich Verwies ihn auf unseren Vertrag und den Passus binnen 14 Tagenn Umzumelden und wünschtte ihm noch viel Spass mit dem Boot.
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 07.03.2012, 16:56
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Zitat:
Zitat von maschine006 Beitrag anzeigen
...Ich muß ihm doch den Ausweis mitgeben sonst kann der Käufer das Boot nicht ummelden??

Woher weiss ich, das er das auch macht?...
Wenn Du einen anständigen Kaufvertrag hast, nicht "Frieda verkauft an Paul", sondern mit den Angaben des Käufers aus dem Perso, kann Dir das egal sein.

Willst Du auf Nummer Sicher gehen schickst Du Deinem WSA eine Kopie des KV.
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Gruss Vestus
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  #31  
Alt 07.03.2012, 17:03
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Hi,
ich habe mein Boot gerade auch verkauft , ich werde meinen WSA Ausweis im orginal mitgeben .
Dann kann der Käufer die alte Nummer behalten , wenn er das nicht möchte legt er den WSA Ausweis bei der Neuanmeldung vor und bittet um löschung meiner Nummer.

Genau so werde ich auch meinen Trailer mit grüner Nummer angemeldet mitgeben , im Kaufvertrag wird dann vermerkt das Trailer und Boot binnen 1 Woche ab oder umzumelden sind.

Ist für den Käufer so um einiges angenehmer.

Gruß Udo
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  #32  
Alt 07.03.2012, 17:51
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......Teile der KFZ-Zulassungsstelle und evtl. Deiner Versicherung den Trailerverkauf mit und halte die Übergabe schriftlich fest (gibt Vordrucke dafür im I-Net), dann hat der Käufer ab dem Zeitpukt das Risiko.....
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  #33  
Alt 07.03.2012, 18:17
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
......Teile der KFZ-Zulassungsstelle und evtl. Deiner Versicherung den Trailerverkauf mit und halte die Übergabe schriftlich fest (gibt Vordrucke dafür im I-Net), dann hat der Käufer ab dem Zeitpukt das Risiko.....
Hi ,
die Übergabe von Boot und Trailer wird ja mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten
So habe ich es bisher bei allen meinen KFZ´s gemacht die ich verkauft habe und das waren nicht wenige
Gruß Udo
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  #34  
Alt 07.03.2012, 18:29
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
Hallo, nicht mitgeben, zum wsa senden und den Verkauf mitteilen. Fertig.

Grüße.
Moin,

was soll das bringen? Die Papiere gehören zum Boot. Vielleicht möchte der Käufer das Boot bei einem anderen WSA oder beim ADAC anmelden. Dann beginnt die Rennerei.

Oder kaufst Du ein Auto auch ohne Papiere?
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Gruss Vestus
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  #35  
Alt 07.03.2012, 18:37
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Hmmmm, also ich habe vom damaligen Besitzer des Bootes den Orginalschein mitbekommen (dieses grau Teil). Bin dann damit (incl. Kaufvertrag) zum WSA Rheine gefahren und umgemeldet. Nummer behalten weil es das gleiche WSA war
Im Kaufvertrag wurde das unverzügliche ummelden (spätestens bis zum....)von Boot und Trailer schriftlich festgehalten.
Zum guten Schluß die geforderten Unterlagen (also die auf meinen Namen) an die Versicherung meiner Wahl geschickt und aus die Maus.

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Grüße
Andreas


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  #36  
Alt 07.03.2012, 18:56
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

was soll das bringen? Die Papiere gehören zum Boot. Vielleicht möchte der Käufer das Boot bei einem anderen WSA oder beim ADAC anmelden. Dann beginnt die Rennerei.

Oder kaufst Du ein Auto auch ohne Papiere?
Ist jetzt hier zwar nicht Thema, aber was machst Du, wenn Du ein abgemeldetes Boot kaufst ??

Dann gibt es keinen Ausweis für Kleinfahrzeugkennzeichen mehr.....
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  #37  
Alt 07.03.2012, 18:59
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Servus an alle die helfen wollen!!!!!Und Danke an die, die hier ihr wissen Uns nicht wissenden mitteilen!

Gibt natürlich auch welche, die hier richtig nach Rechtschreibfehlern suchen.
Sollen sie doch.Vielleicht geht ihnen dabei einer Ab.Keine Ahnung

Zum Thema.

Der Kaufvertrag zählt so zu sagen.
Den Trailer würde ich auch angemeldet lassen.
Aber ich weiss ja net was er mit dem Boot die eine Woche macht, bevor er es Ummeldet.

Das macht mir ein wennig Angst
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  #38  
Alt 07.03.2012, 19:06
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brauht dir keine ANgst zu machen.

Du solltest für deine Unterlagen die Papiere kopieren.
Ab dem Tag des Kaufes und der Übergabe ist voll und ganz der Käufer verantwortlich. Der Übergabetag wird ja im Kaufvertrag festgehalten und durch unterschrift bestätigt.
Lass dir beim Kauf auhc den Perso zeigen zum Bestätigen der Daten.

wenn der Käufer nicht rechtzeiig abmeldet kannst du mit der Kopie und dem Kaufvertrag das Boot bzw. den Trailer abmelden. Dann wirds für dn Käufer unter umständen richtig teuer.

ich würde einen Kaufvertragsvordruck aus dem Netz verwenden.
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  #39  
Alt 07.03.2012, 19:27
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Ist jetzt hier zwar nicht Thema, aber was machst Du, wenn Du ein abgemeldetes Boot kaufst ??

Dann gibt es keinen Ausweis für Kleinfahrzeugkennzeichen mehr.....
Das melde ich mit den glaubhaft gemachten Angaben aus dem Kaufvertrag an. Allerdings benötige ich dann auch einen CE-Nachweis für Boote die vor weniger ca. als 13 3/4 Jahren erstmals in die EU eingeführt wurden. Mit einer alten Anmeldung erübrigt sich das Thema.

Wer sich den Stress antun möchte, bitte sehr....
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (07.03.2012 um 19:38 Uhr)
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  #40  
Alt 07.03.2012, 20:44
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das melde ich mit den glaubhaft gemachten Angaben aus dem Kaufvertrag an. Allerdings benötige ich dann auch einen CE-Nachweis für Boote die vor weniger ca. als 13 3/4 Jahren erstmals in die EU eingeführt wurden. Mit einer alten Anmeldung erübrigt sich das Thema.

Wer sich den Stress antun möchte, bitte sehr....

Iss ja schon gut , ich fahr eh nur Boote aus 5Neuland oder älter Bj.83.......
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  #41  
Alt 07.03.2012, 21:02
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Iss ja schon gut , ich fahr eh nur Boote aus 5Neuland oder älter Bj.83.......
das Baujahr ist nicht entscheidend.

du must nachweisen das es vor 1998 in die EU eingeführt wurde. Ansonsten muss man CE machen auch für ein Boot BJ. 1980

mit der Anmeldung beim WSA,ADAC,DMYV, oder auch sonstwo innerhalb der EU kannst du dies nachweisen. Ansonsten wird wohl eine CE zu machen sein. Daher ist immer wichtig die vorige Anmeldung als Käufer zu haben.

dies ist z.B. sehr interresannt wenn man ein Boot in Kroatien kaufen will und nahc Deutschland bringen.
1. MWSt Nachzahlen
2. CE Nachweisen oder einfuhr in die EU vor 1998
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Alt 07.03.2012, 21:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
brauht dir keine ANgst zu machen.

Du solltest für deine Unterlagen die Papiere kopieren.
Ab dem Tag des Kaufes und der Übergabe ist voll und ganz der Käufer verantwortlich. Der Übergabetag wird ja im Kaufvertrag festgehalten und durch unterschrift bestätigt.
Lass dir beim Kauf auhc den Perso zeigen zum Bestätigen der Daten.

wenn der Käufer nicht rechtzeiig abmeldet kannst du mit der Kopie und dem Kaufvertrag das Boot bzw. den Trailer abmelden. Dann wirds für dn Käufer unter umständen richtig teuer.

ich würde einen Kaufvertragsvordruck aus dem Netz verwenden.
Mit einer Kopie bekommst du gar nichts abgemeldet.und so lange der Trailer auf deinem Namen steht,bist du auch Haftbar.

hery
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  #43  
Alt 07.03.2012, 21:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das Baujahr ist nicht entscheidend.

du must nachweisen das es vor 1998 in die EU eingeführt wurde. Ansonsten muss man CE machen auch für ein Boot BJ. 1980

mit der Anmeldung beim WSA,ADAC,DMYV, oder auch sonstwo innerhalb der EU kannst du dies nachweisen. Ansonsten wird wohl eine CE zu machen sein. Daher ist immer wichtig die vorige Anmeldung als Käufer zu haben.

dies ist z.B. sehr interresannt wenn man ein Boot in Kroatien kaufen will und nahc Deutschland bringen.
1. MWSt Nachzahlen
2. CE Nachweisen oder einfuhr in die EU vor 1998
Ok, derartige Kaufabsichten hab ich nicht vorrausgesetzt, für die 83er Glastron hab ich noch die Anmeldung von irgendeinem schweineteuren Bayrischen Gewässer vorliegen..., meine Tätärä-Boote sind nachweislich in D gefertigt, vor 1989............
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  #44  
Alt 07.03.2012, 21:21
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Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Mit einer Kopie bekommst du gar nichts abgemeldet.und so lange der Trailer auf deinem Namen steht,bist du auch Haftbar.

hery
Das halte ich für sehr weit hergeholt....

Im Moment der schriftlichen Übergabe gehen die Risiken auf den Übernehmer über, den Ärger im Fall aller Fälle hat man allerdings erstmal an der Backe.
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Alt 07.03.2012, 21:21
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Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Mit einer Kopie bekommst du gar nichts abgemeldet.und so lange der Trailer auf deinem Namen steht,bist du auch Haftbar.

hery
Nicht richtig.

Ist ein Schaden entstanden z.B. Unfall mit Fahrerflucht ist als erstes der Halter verantwortlich. Das wäre als Verkäufer ich. Durch den Kaufvertrag in dem Ich nachweisen kann, dass ein neuer Besitzer vorhanden ist, geht die Haftung auf den Käufer über. Bei PKW Käufen besteht sogar eine 6 monatige Ummeldepflicht.

Ich kann wenn ich im Kaufvertrag eine Ummeldefrist eintrage mit der Kopie des Fahrzeugscheins und dem Original des Kaufvertrags eine Zwangsabmeldung durchführen.
Die Abmeldekosten muss dann allerdings ich übernehmen und kann diese dann vom Käufer einfordern (was unrealistisch ist). Der Käufer bekommt dann Besuch vom Ordnungsamt oder der Polizei die das Fahrzeug entstempeln.

Dies gilt für KFZ

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  #46  
Alt 07.03.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Ok, derartige Kaufabsichten hab ich nicht vorrausgesetzt, für die 83er Glastron hab ich noch die Anmeldung von irgendeinem schweineteuren Bayrischen Gewässer vorliegen..., meine Tätärä-Boote sind nachweislich in D gefertigt, vor 1989............
sollte man aber wissen wenn man mal ein gebrauchtes Boot kaufen will.

So eine CE Prüfung kann recht teuer sein (1-2k€) ohne die Kosten die für Nachrüstungen fällig sind.
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Alt 07.03.2012, 22:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nicht richtig.

Ist ein Schaden entstanden z.B. Unfall mit Fahrerflucht ist als erstes der Halter verantwortlich. Das wäre als Verkäufer ich. Durch den Kaufvertrag in dem Ich nachweisen kann, dass ein neuer Besitzer vorhanden ist, geht die Haftung auf den Käufer über. Bei PKW Käufen besteht sogar eine 6 monatige Ummeldepflicht.

Ich kann wenn ich im Kaufvertrag eine Ummeldefrist eintrage mit der Kopie des Fahrzeugscheins und dem Original des Kaufvertrags eine Zwangsabmeldung durchführen.
Die Abmeldekosten muss dann allerdings ich übernehmen und kann diese dann vom Käufer einfordern (was unrealistisch ist). Der Käufer bekommt dann Besuch vom Ordnungsamt oder der Polizei die das Fahrzeug entstempeln.

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Wenn ich von dir ein PKW kaufe ,und 10 Minuten später einem anderem Auto hinten reinfahre .Zahlst du,(Haftpflicht)deinen Kaufvertrag kannst du dir an die Wand nargeln. Und mit dem zwangsabmelden genauso.Habe mal über ein Jahr Steuer und Versicherung bezahlt,weil das Fahrzeug nicht zu finden war.

hery
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  #48  
Alt 07.03.2012, 22:34
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Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Wenn ich von dir ein PKW kaufe ,und 10 Minuten später einem anderem Auto hinten reinfahre .Zahlst du,(Haftpflicht)deinen Kaufvertrag kannst du dir an die Wand nargeln. Und mit dem zwangsabmelden genauso.Habe mal über ein Jahr Steuer und Versicherung bezahlt,weil das Fahrzeug nicht zu finden war.

hery
Ich halte bei PKW Verkauf an Priveat nicht nur das Datum sondern auch die Uhrzeit der Übergabe fest.
Ab Diesem Zeitpunkt ist der neue Halter Haftpflichtig.
Die Steuer erlischt mit der Zwangsabmeldung wenn du diese nicht gemacht hast bist du selber schuld. Da muss man die von der Zulassungstelle besonders auffordern dies zu machen. da dies mit Arbeit für die Damen verbunden ist.

Die Versicherung bekommt noch am Tag des Verkaufes ein Kündigungsfax mit dem Vertrag und rechnet dann Taggenau mit mir ab.
Da bist du wohl etws falsch vorgegeangen.
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Alt 07.03.2012, 22:48
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Dann kann ich ja morgen Kaufverträge schreiben(auf namen xxx) für meine Pkws,und sie der Versicherung faxen .Scharf ab morgen brauche ich keine Versicherung mehr zu zahlen.
Du selber kannst keine Haftpflicht Versicherung KFZ kündigen wenn du keine neue hast.

Ist mir aber auch wurst ,ich gebe nach.

hery
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  #50  
Alt 07.03.2012, 22:53
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Zitat von hery Beitrag anzeigen
Du selber kannst keine Haftpflicht Versicherung KFZ kündigen wenn du keine neue hast.

hery
Wenn ich kein Auto besitze (ab dem zeitpunkt des Verkaufes hab ich ja keines mehr) muus ich auch keine HAftpflicht dafür bezahlen. Somit kann ich sobald ich es verkaugt habe meine bestehende Haftpflicht kündigen.

Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Dann kann ich ja morgen Kaufverträge schreiben(auf namen xxx) für meine Pkws,und sie der Versicherung faxen .Scharf ab morgen brauche ich keine Versicherung mehr zu zahlen.
hery
da du ja den KAufvertrag mit dem Namen des Käufers unterschreibst und dieser nicht existiert, Erfüllt das zumindest den Tatbestand des Betruges. Somit ist die Kündigung rückwirkend unwirksam. Eventuell sogar Urkundenfälschung. und die Versicherung wird dir mit sicherheit auch kündigen.
Dann hast du richtige Probleme.
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