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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Charliechen,
hier aktuelle Infos des ADAC: EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechung muss generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer! Eine ausführliche Information zur Umsatzsteuer für Bootsbesitzer innerhalb der EU erhalten Sie auch unter www.adac.de/sportschifffahrt Ratgeber Wassersport, FAQ. Alternativ beim Kauf von einem Händler: Rechnung mit Differenzbesteuerung: http://www.steuertipps.de/lexikon/d/...enzbesteuerung oder Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#27
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@ Charlienchen:
Wäre nett wenn Du ab und zu mal die Absatztaste benutzen würdest, dann liest es sich einfach besser ![]() Da das Boot in Deutschland ist solltest Du das Inf3 ohne Probleme bekommen. Vergiss den IBS nicht, nimm zur Not noch den alten Kaufvertrag mit und dann ist für die nächsten drei Jahre Ruhe. Hier noch ein Link dazu: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html P.S.: Fahre bitte nicht blauäugig nach Kroatien.
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Gruss Vestus
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#28
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Jetzt reißen alle stricke und ich werde direkt hinter der Grenze in Kroatien angehalten. was kann da schlimmsten Falls passieren? Hier denke ich doch noch gar nichts, oder ?
![]() Doch, Du darfst vor Ort die kroatische Mehrwertsteuer auf den Zeitwert des Bootes entrichten ![]() Wenn diese der EU beigetreten sind. Oder aber auf dem Weg dorthin Z.B. in Slowenien
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#29
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Die Einfuhrumsatzsteuer IST die Mehrwertsteuer nur mit einem spezifisch andren Namen. Diese wird, vereinfacht gesagt, beim Import vom Zoll eingehoben und buchmäßig beim Steuerpflichtigen erfasst. Somit bekommt das Finanzamt auch diese Information und die Steuer wird nicht doppelt erhoben.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#30
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Wie schaut es da eigentlich mit einen Boot aus, das in der EU hergestellt worden ist und auch dort Verkauft worden ist! Der Erstkäufer ist Namentlich bekannt, ich bin der zweite Besitzter. Leider habe ich keine orginal Rechnung, da ich das Boot von einen Händler habe.
Dürfte aber auch kein Problem sein, da man bei Kauf eines Gegenstandes in der EU immer die MwSt. zahlen muß (als Privatperson)! und somit ist es ja logisch das für das Boot MwSt. gezahlt worden ist! oder hat da jemand eine andere Meinung?
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#31
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![]() Zitat:
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#32
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Was muss diese Erstrechnung denn an Daten enthalten. Ist schon klar: damaliges Kaufdatum, ausgewiesene MwSt
und die Nummer des Bootes. Aber sonst noch etwas ?? Was ist mit Bootsmotor und Trailernummer? Ich habe sogar Erstrechnung meines Bootes von 1992 gefunden mit Boots und Motornummer. Aber der Motor wurde schon mal mehr oder weniger getauscht. Welche teile neu sind und ob nun gerade auch das Teil, welches das auch immer ist, auf dem die Nummer steht getauscht wurde, weis ich nicht. Kann es dann sein,dass ich im Extremfall bei einer Kontrolle mit der Rechnung mein Boot klar Kriege, aber den Motor nachbesteuern muss ? Ach ja noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, was ist mit Zoll ???? Siehe meine Fragen in einen Beiträgen oben, wenn ich im Extremfall mein Boot in Deutschland aufgrund fehlender Nachweise mal nachversteuern musste und es 10.000 Euro Wert ist, müsste ich ja 1900 Euro steuer zählen (19%) und auch noch Zoll ?? Wie viel ? Und ggf eine Strafe,da mir Steuerhinterziehung unterstellt werden kann ? Und das alles nur, weil man privat gekauft hat und die Erstrechnung nicht mehr existiert ? Gruß, Jürgen. |
#33
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![]() Zitat:
Zoll und ausgetauschte Teile sowie der Trailer sind außen vor ![]() Motornummer wirst Du ja in den Bootspapieren geändert haben, oder? Zur Steuerhinterziehung kann Dir das FA Auskunft geben...... Sollten die deutschen Behörden die Steuer einziehen dann 19 %, ansonsten wird der Steuersatz des jeweiligen Landes fällig ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#34
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Ich habe sogar Erstrechnung meines Bootes von 1992 gefunden mit Boots und Motornummer.
Diese solltest Du immer mitführen ![]()
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#35
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Mach es nicht so kompliziert. Zoll wäre 1,7 %. Du führst aber nicht ein, also betrifft es Dich auch nicht.
Tschüss.
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Gruss Vestus
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#36
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Ich muss das unbedingt mal checken !!!! Wo genau finde ich bei einem mercruiser 5,7 260 ps die Seriennummer ?
Und die vom alpha One ? Die untere Einheit wurde jetzt ausgetauscht. Wo steht hier die nummer? Muss ich auch den Austausch der unteren Einheit in irgendwelchen bootspapieren nacherfassen (IBS oder Wsa Zulassung ?) |
#37
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![]() Zitat:
Wenn nummerierte Teile getauscht wurden, und du ein Dokument hast, in dem u.a. auch die Motornummern etc. eingetragen sind, ist es wohl selbstverständlich, dass nach einem Austausch auch diese Daten im Dokument geändert werden müssen, also anderer Motor, andere Motornummer - sonst hast du ein Papier ohne Wert. Wenn du umziehst, musst du dich doch auch ummelden und der Perso muss geändert werden.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#38
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![]() Zitat:
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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#39
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![]() Zitat:
Pos. 1 +3 kommt die eigene Anschrift rein Pos 3 das Land(zB HR) Pos. 4 das Boot mit Rumpfnummmer und den Motor; Tranzom und Antriebsnummer.Dazu die Trailer Identnummer. Pos 5+6 das Gespanngewicht; Pos. 7 der geschätzte Wert oder die Versicherungssumme die angegeben ist. Mehr ist nicht einzutragen. Nun gibt es die Möglichkeit das Objekt der Begierde beim Zoll vorzuführen oder wenn nahe bei kommt unser Zoll auch vor Ort(kostenpflichtig; ca. 60€ für eine Stunde). Das Formular ist dann auf Dauer gültig und brauch nur bei Kontrollen vorgelegt werden; kein extra Stopp an der Grenze und freiwilliges Vorweisen. Asche auf mein Haupt wenn dies alles bekannt war.
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zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter ![]() Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz)
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#40
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soviel Asche aber auch , da wächst alles doppelt so schnell....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#41
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![]() Zitat:
das Formular ist zwar auf Dauer gültig, nützt aber nichts wenn es älter als drei Jahre ist. Wenn zusätzlich kein Beleg mitgeführt wird aus dem ersichtlich ist, dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen ist = Zahlemann & Söhne.
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Gruss Vestus |
#42
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... in drei Jahren ist HR in der EU, dann ist für HR INF3 Geschichte.
![]() was für ein schönes Satz ![]() oder sagt man schöner ? ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#43
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![]() Zitat:
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Gruss Vestus |
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nicht bei mir
![]() ich fahre dann Müritz ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#45
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Dass ist ja das Schöne: Einmal drin = immer drin
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Gruss Vestus |
#46
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Freunde, jetzt mal langsam.
Will nicht dumm sterben bzw. nach HR fahren. Schande über mein Haupt..... War die letzten Monate wenig im Forum unterwegs und irgendwie habe ich den Anschluss verloren. VON WAS SPRECHT IHR BITTE ![]() Darf ich mit meinem Boot nicht mehr nach Kroatien? Ich habe es vor 4 Jahren gebraucht in Deutschland gekauft und hab im Leben keine Orginalrechnung davon. Es ist Bj. 1993 aber viel mehr weiß ich davon nicht. Für Infos wäre ich euch sehr dankbar, da es in 4 Wochen in die Flitterwochen nach Rab gehen soll. THX Micha
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Scully ![]() |
#47
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![]() Zitat:
Zitat:
Wo wird registriert, wann welches Boot angemeldet war? Die Erstrechnung dürfte wohl zwischenzeitlich den Kompostkreislauf ein zweites Mal durchlaufen... ![]() Mein Boot lag mal nahe Berlin und war dort auch mit einem Kleinfahrzeugkennzeichen angemeldet. Wenn das sicher reicht, dann höre ich bereits auf mir Gedanken darüber zu machen bevor ich so richtig damit begonnen habe... ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#48
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Siehe Beitrag #26 und folge den Links,
dort ist doch alles klar definiert ![]() Die Registerung ist doch irrelevant ![]()
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#49
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Kopfhämmer-Schlaubischlumpf, das las ich.
Danke für die Infos. Zu meiner gestellten Frage, ob Zitiertes sicher ist, für Dich umformuliert: Ob das als Nachweis gilt, sagst Du jedoch nichts.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#50
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Nein, das reicht, definitiv, nicht
![]() Eine Zulassung hat nichts mit den entrichteten Abgaben zu tun, dort interessiert nur der Eigentumsnachweis.
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