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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 04.04.2012, 17:05
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Standard Mehrwertsteuer

Hallo Charliechen,

hier aktuelle Infos des ADAC:

EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf: Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des
Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss
dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechung muss
generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen
sein.
Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer innerhalb
der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer!

Eine ausführliche Information zur Umsatzsteuer für Bootsbesitzer innerhalb der EU erhalten Sie
auch unter www.adac.de/sportschifffahrt Ratgeber Wassersport, FAQ.

Alternativ beim Kauf von einem Händler:
Rechnung mit Differenzbesteuerung:
http://www.steuertipps.de/lexikon/d/...enzbesteuerung
oder Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #27  
Alt 04.04.2012, 18:59
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Standard

@ Charlienchen:

Wäre nett wenn Du ab und zu mal die Absatztaste benutzen würdest, dann liest es sich einfach besser.

Da das Boot in Deutschland ist solltest Du das Inf3 ohne Probleme bekommen.

Vergiss den IBS nicht, nimm zur Not noch den alten Kaufvertrag mit und dann ist für die nächsten drei Jahre Ruhe.

Hier noch ein Link dazu:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html

P.S.: Fahre bitte nicht blauäugig nach Kroatien.
__________________
Gruss Vestus
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  #28  
Alt 04.04.2012, 19:11
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Standard

Jetzt reißen alle stricke und ich werde direkt hinter der Grenze in Kroatien angehalten. was kann da schlimmsten Falls passieren? Hier denke ich doch noch gar nichts, oder ?

Doch, Du darfst vor Ort die kroatische Mehrwertsteuer auf den Zeitwert des Bootes entrichten
Wenn diese der EU beigetreten sind.
Oder aber auf dem Weg dorthin Z.B. in Slowenien
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #29  
Alt 04.04.2012, 19:18
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Standard

Die Einfuhrumsatzsteuer IST die Mehrwertsteuer nur mit einem spezifisch andren Namen. Diese wird, vereinfacht gesagt, beim Import vom Zoll eingehoben und buchmäßig beim Steuerpflichtigen erfasst. Somit bekommt das Finanzamt auch diese Information und die Steuer wird nicht doppelt erhoben.
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Johann
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  #30  
Alt 04.04.2012, 19:39
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Standard

Wie schaut es da eigentlich mit einen Boot aus, das in der EU hergestellt worden ist und auch dort Verkauft worden ist! Der Erstkäufer ist Namentlich bekannt, ich bin der zweite Besitzter. Leider habe ich keine orginal Rechnung, da ich das Boot von einen Händler habe.

Dürfte aber auch kein Problem sein, da man bei Kauf eines Gegenstandes in der EU immer die MwSt. zahlen muß (als Privatperson)! und somit ist es ja logisch das für das Boot MwSt. gezahlt worden ist!

oder hat da jemand eine andere Meinung?
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  #31  
Alt 04.04.2012, 19:50
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Zitat:
Zitat von Howa Beitrag anzeigen
Wie schaut es da eigentlich mit einen Boot aus, das in der EU hergestellt worden ist und auch dort Verkauft worden ist! Der Erstkäufer ist Namentlich bekannt, ich bin der zweite Besitzter. Leider habe ich keine orginal Rechnung, da ich das Boot von einen Händler habe.

Dürfte aber auch kein Problem sein, da man bei Kauf eines Gegenstandes in der EU immer die MwSt. zahlen muß (als Privatperson)! und somit ist es ja logisch das für das Boot MwSt. gezahlt worden ist!

oder hat da jemand eine andere Meinung?
Siehe #26
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Freddy

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  #32  
Alt 04.04.2012, 20:42
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Charliechen Charliechen ist offline
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Was muss diese Erstrechnung denn an Daten enthalten. Ist schon klar: damaliges Kaufdatum, ausgewiesene MwSt
und die Nummer des Bootes. Aber sonst noch etwas ?? Was ist mit Bootsmotor und Trailernummer? Ich habe sogar Erstrechnung meines Bootes von 1992 gefunden mit Boots und Motornummer. Aber der Motor wurde schon mal mehr oder weniger getauscht. Welche teile neu sind und ob nun gerade auch das Teil, welches das auch immer ist, auf dem die Nummer steht getauscht wurde, weis ich nicht.
Kann es dann sein,dass ich im Extremfall bei einer Kontrolle mit der Rechnung mein Boot klar Kriege, aber den Motor nachbesteuern muss ?
Ach ja noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, was ist mit Zoll ???? Siehe meine Fragen in einen Beiträgen oben, wenn ich im Extremfall mein Boot in Deutschland aufgrund fehlender Nachweise mal nachversteuern musste und es 10.000 Euro Wert ist, müsste ich ja 1900 Euro steuer zählen (19%) und auch noch Zoll ?? Wie viel ? Und ggf eine Strafe,da mir Steuerhinterziehung unterstellt werden kann ? Und das alles nur, weil man privat gekauft hat und die Erstrechnung nicht mehr existiert ?
Gruß,
Jürgen.
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  #33  
Alt 04.04.2012, 20:59
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Was muss diese Erstrechnung denn an Daten enthalten. Ist schon klar: damaliges Kaufdatum, ausgewiesene MwSt
und die Nummer des Bootes. Aber sonst noch etwas ?? Was ist mit Bootsmotor und Trailernummer? Ich habe sogar Erstrechnung meines Bootes von 1992 gefunden mit Boots und Motornummer. Aber der Motor wurde schon mal mehr oder weniger getauscht. Welche teile neu sind und ob nun gerade auch das Teil, welches das auch immer ist, auf dem die Nummer steht getauscht wurde, weis ich nicht.
Kann es dann sein,dass ich im Extremfall bei einer Kontrolle mit der Rechnung mein Boot klar Kriege, aber den Motor nachbesteuern muss ?
Ach ja noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, was ist mit Zoll ???? Siehe meine Fragen in einen Beiträgen oben, wenn ich im Extremfall mein Boot in Deutschland aufgrund fehlender Nachweise mal nachversteuern musste und es 10.000 Euro Wert ist, müsste ich ja 1900 Euro steuer zählen (19%) und auch noch Zoll ?? Wie viel ? Und ggf eine Strafe,da mir Steuerhinterziehung unterstellt werden kann ? Und das alles nur, weil man privat gekauft hat und die Erstrechnung nicht mehr existiert ?
Gruß,
Jürgen.
In der Rechnung sind Rumpf-, Motor,- und Antriebsnummer sowie die Mehrwertsteuer und die Anschrift des Erstkäufers ausgewiesen/sollten ausgewiesen sein.
Zoll und ausgetauschte Teile sowie der Trailer sind außen vor
Motornummer wirst Du ja in den Bootspapieren geändert haben, oder?
Zur Steuerhinterziehung kann Dir das FA Auskunft geben......

Sollten die deutschen Behörden die Steuer einziehen dann 19 %, ansonsten wird der Steuersatz des jeweiligen Landes fällig
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #34  
Alt 04.04.2012, 21:04
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Standard Nachtrag

Ich habe sogar Erstrechnung meines Bootes von 1992 gefunden mit Boots und Motornummer.

Diese solltest Du immer mitführen
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Freddy

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  #35  
Alt 04.04.2012, 21:08
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Standard

Mach es nicht so kompliziert. Zoll wäre 1,7 %. Du führst aber nicht ein, also betrifft es Dich auch nicht.

Tschüss.
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Gruss Vestus
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  #36  
Alt 04.04.2012, 21:23
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Ich muss das unbedingt mal checken !!!! Wo genau finde ich bei einem mercruiser 5,7 260 ps die Seriennummer ?
Und die vom alpha One ? Die untere Einheit wurde jetzt ausgetauscht. Wo steht hier die nummer? Muss ich auch den Austausch der unteren Einheit in irgendwelchen bootspapieren nacherfassen (IBS oder Wsa Zulassung ?)
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  #37  
Alt 05.04.2012, 07:50
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Ich muss das unbedingt mal checken !!!! Wo genau finde ich bei einem mercruiser 5,7 260 ps die Seriennummer ?
Und die vom alpha One ? Die untere Einheit wurde jetzt ausgetauscht. Wo steht hier die nummer? Muss ich auch den Austausch der unteren Einheit in irgendwelchen bootspapieren nacherfassen (IBS oder Wsa Zulassung ?)

Wenn nummerierte Teile getauscht wurden, und du ein Dokument hast, in dem u.a. auch die Motornummern etc. eingetragen sind, ist es wohl selbstverständlich, dass nach einem Austausch auch diese Daten im Dokument geändert werden müssen, also anderer Motor, andere Motornummer - sonst hast du ein Papier ohne Wert.

Wenn du umziehst, musst du dich doch auch ummelden und der Perso muss geändert werden.
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der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #38  
Alt 05.04.2012, 18:38
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Zitat:
Zitat von Howa Beitrag anzeigen
Wie schaut es da eigentlich mit einen Boot aus, das in der EU hergestellt worden ist und auch dort Verkauft worden ist! Der Erstkäufer ist Namentlich bekannt, ich bin der zweite Besitzter. Leider habe ich keine orginal Rechnung, da ich das Boot von einen Händler habe.

Dürfte aber auch kein Problem sein, da man bei Kauf eines Gegenstandes in der EU immer die MwSt. zahlen muß (als Privatperson)! und somit ist es ja logisch das für das Boot MwSt. gezahlt worden ist!

oder hat da jemand eine andere Meinung?
Dann hast du sicher auch eine Rechnung von dem, wie ich annehme deutschen, Händler?! Somit ist es gut, da Du damit auch Steuer gezahlt hast!
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Johann
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  #39  
Alt 16.04.2012, 12:41
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Standard Inf 3

Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Ohne den Artikel zu kennen:

Dein Bekannter vom Finanzministerium ist scheinbar nicht mit dem Zollwesen be-oder vertraut. Der Reispass ist im Schengenraum Angelegenheit der Polizei. Der Zoll trägt dort nichts ein. Man benötigt deshalb ein extra Zollformular, welches allerdings schon auf der örtlich zuständigen Zollstelle und nicht erst an der Grenze gelöst, bzw. bestätigt werden kann. Auch ist die EUSt eine Angelegenheit vom Zoll und nicht des Finanzamtes.
Ich habe mir jetzt zur Sicherheit ein INF 3 Formular besorgt(kostet bei der SIHK 0,50€). War damit bei unserem Zollamt(übrigens, sehr freundliche Mitarbeiter in der zu besuchenden Exportabteilung) und habe nach den Positionen gefragt die von mir ausgefüllt werden müssen:
Pos. 1 +3 kommt die eigene Anschrift rein Pos 3 das Land(zB HR) Pos. 4 das Boot mit Rumpfnummmer und den Motor; Tranzom und Antriebsnummer.Dazu die Trailer Identnummer. Pos 5+6 das Gespanngewicht; Pos. 7 der geschätzte Wert oder die Versicherungssumme die angegeben ist. Mehr ist nicht einzutragen.
Nun gibt es die Möglichkeit das Objekt der Begierde beim Zoll vorzuführen oder wenn nahe bei kommt unser Zoll auch vor Ort(kostenpflichtig; ca. 60€ für eine Stunde). Das Formular ist dann auf Dauer gültig und brauch nur bei Kontrollen vorgelegt werden; kein extra Stopp an der Grenze und freiwilliges Vorweisen. Asche auf mein Haupt wenn dies alles bekannt war.
__________________
zum Bayliner Tabellen Eintrag
http://www.bayliner-tabelle.de
Viele Grüße aus dem EN-Kreis
Peter
Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz)
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  #40  
Alt 16.04.2012, 12:44
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soviel Asche aber auch , da wächst alles doppelt so schnell....
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  #41  
Alt 16.04.2012, 19:06
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Zitat:
Zitat von Skipper T Beitrag anzeigen
Das Formular ist dann auf Dauer gültig und brauch nur bei Kontrollen vorgelegt werden; kein extra Stopp an der Grenze und freiwilliges Vorweisen.
Moin,

das Formular ist zwar auf Dauer gültig, nützt aber nichts wenn es älter als drei Jahre ist.

Wenn zusätzlich kein Beleg mitgeführt wird aus dem ersichtlich ist, dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre einmal in der EU gewesen ist = Zahlemann & Söhne.
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Gruss Vestus
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  #42  
Alt 16.04.2012, 19:29
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... in drei Jahren ist HR in der EU, dann ist für HR INF3 Geschichte.


was für ein schönes Satz
oder sagt man schöner ?
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  #43  
Alt 16.04.2012, 19:58
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... in drei Jahren ist HR in der EU, dann ist für HR INF3 Geschichte.


was für ein schönes Satz
oder sagt man schöner ?
Schön wäre es. HR ist dann Aussengrenze der EU. Und dann wird INF3 mehr denn je benötigt.
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Gruss Vestus
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  #44  
Alt 16.04.2012, 20:03
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nicht bei mir
ich fahre dann Müritz
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  #45  
Alt 16.04.2012, 20:05
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
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  #46  
Alt 16.04.2012, 20:28
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Freunde, jetzt mal langsam.
Will nicht dumm sterben bzw. nach HR fahren.

Schande über mein Haupt..... War die letzten Monate wenig im Forum unterwegs und irgendwie habe ich den Anschluss verloren.

VON WAS SPRECHT IHR BITTE !

Darf ich mit meinem Boot nicht mehr nach Kroatien?

Ich habe es vor 4 Jahren gebraucht in Deutschland gekauft und hab im Leben keine Orginalrechnung davon. Es ist Bj. 1993 aber viel mehr weiß ich davon nicht.

Für Infos wäre ich euch sehr dankbar, da es in 4 Wochen in die Flitterwochen nach Rab gehen soll.

THX

Micha
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  #47  
Alt 16.04.2012, 20:59
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Zum einen gehört Polen zur EU, zum anderen ist ein Boot, welches einmal in D angemeldet wurde, auf ewig und drei Tage von erneuter CE und Steuer in D befreit. Ausser es wird für mehr als drei Jahre ausserhalb der EU verbracht.
Zitat:
Zitat von coronet Beitrag anzeigen
Oder das Boot ist in der EU zugelassen und hat einen nachweislichen Liegeplatz in der Gemeinschaft (gehabt). Würde auch reichen, da es keine amtliche (Binnen-)Zulassung ohne entrichtete Abgaben gibt.
Ist Zitiertes sicher?
Wo wird registriert, wann welches Boot angemeldet war?
Die Erstrechnung dürfte wohl zwischenzeitlich den Kompostkreislauf ein zweites Mal durchlaufen...

Mein Boot lag mal nahe Berlin und war dort auch mit einem Kleinfahrzeugkennzeichen angemeldet.
Wenn das sicher reicht, dann höre ich bereits auf mir Gedanken darüber zu machen bevor ich so richtig damit begonnen habe...
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #48  
Alt 16.04.2012, 21:07
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Siehe Beitrag #26 und folge den Links,
dort ist doch alles klar definiert

Die Registerung ist doch irrelevant
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #49  
Alt 16.04.2012, 22:29
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Kopfhämmer-Schlaubischlumpf, das las ich.

Danke für die Infos.

Zu meiner gestellten Frage, ob Zitiertes sicher ist, für Dich umformuliert: Ob das als Nachweis gilt, sagst Du jedoch nichts.
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #50  
Alt 16.04.2012, 22:44
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Nein, das reicht, definitiv, nicht

Eine Zulassung hat nichts mit den entrichteten Abgaben zu tun,
dort interessiert nur der Eigentumsnachweis.
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noch einen schönen Tag

Freddy

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