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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.03.2012, 22:02
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Charliechen Charliechen ist offline
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Boot: Bayliner 2655 Bj 93
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Standard Eu konformitätsbescheinigung MwSt Zoll

Hallo !
Ich versuche gerade mal die Zusammenhänge um diese Begriffe zu verstehen und zu trennen.
Ich habe eine Bayliner 2655 bj 92. Ich habe dafür sogar die Originalrechnung von 1992
In der der Ersteigentümer die MwSt abführt. Reicht das, oder brauche ich, wenn
Ich z.B. Nach Kroatien fahre noch ein inf3 Formular, wenn ich bei Wiedereintritt in die
Eu keine Probleme haben möchte ?
Und was hat MwSt überhaupt mit Zoll zu tun ? Wenn ich mal irgendwie mit meinem Boot nach
Kroatien fahre und gar nichts mache und möchte dann wieder zurùck in die Eu,
Habe ich die Sorge, dass ich an der slowenischen Grenze beweisen muss, dass es ein deutsches
Boot ist. Ist denn MwSt und Zoll hier das Gleiche? Oder sind das 2 verschiedene Beiträge, die ich bei
problemen dann zahlen muss ? Ich finde es hier sehr unübersichtlich im Forum, da manchmal
In diesem Zusammenhang von Zoll und manchmal von MwSt geredet wird.

Ich hatte mal ein polnisches ganzia Boot. Das habe ich mir ganz normal und hochoffiziell
Von einem deutschen Händler gekauft. Es stand in der Halle ausgestellt. Ich habe eine
Rechnung bekommen, habe das Geld überwiesen- also alles ganz offiziell.
Das Boot war ca. 1 Jahr alt und wurde von mir bereits als Gebrauchtboot gekauft. Ich bin dann ein Jahr damit gefahren und
habe es dann weiterverkauft. Ob und wann der Erstbesitzer mal MwSt bezahlt hat wusste ich nicht.
Das wollte der Käufer von mir wissen. Ich habe geantwortet, dass ich da keine Ahnung von habe und
habe ihn an das Geschäft verwiesen, wo ich das Boot gekauft habe, da die bestimmt was zum Vorbesitzer sagen
Können. Da wurde dann gesagt, alles habe seine Richtigkeit, da eine Eu konformitätsbescheinigung vorliegt.
Was ist das und was hat das mit der Steuer und zollfrage zu tun? Angeblich sei das für neuere Boote mit bj nach 1998 wichtig, ältere Boote brauchen das nicht. Bedeutet das auch, dass für so alte Boote, wie meine jetzige bayliner 2655 Bj 92
Sämtliche Zoll und MwSt fragen egal sind ? Muss man sich bei solch alten Booten um gar nichts mehr kümmern
(inf3 Formular etc). ?
Also wie ihr seht- etwas konfused bzgl. Der Begriffe "MwSt, Zoll, konformitätsbescheinigung"
Danke, schon mal,
Jürgen.
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  #2  
Alt 30.03.2012, 22:15
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Standard

So weit ist weis , geht es um die Einfuhrumsatzsteuer von 19%.
Und die wird jedes mal fällig, wenn ich etwas nach EU einführe.

Aber mal ne blöde Frage:
Wieso macht du nicht in D eine Zulassung
, z.B Intertational beim ADAC. Kaufvertrag vorlegen und gut ist.
Nummer ran und wieder nach D oder wo auch immer dahin hin fahren willst.
Ganz ohne Ärger und Zollfragen.
Bis 1996 ( 1998 ) benötigts Du ja nicht mal ne CE oder eine Vorführung.
Grüße
Frank
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  #3  
Alt 30.03.2012, 22:50
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Also ich schnall das nicht ?
Kann mir mal einer die Dinge aufdröseln?
Was hat denn die Ce überhaupt mit dieser Thematik zu tun ?
Ich habe ja sogar einen Intermationalen Schein mit Nummer vom Dmyv
Aber was hat das mit der Notwensigkeit eines Inf3 Formulares
Und evt Problemen bei der Wiedereinfuhr zu tun ?
Was bedeutet genau ce Bescheinigung, wofür braucht an die
Und warum nicht bei alten Booten ?
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  #4  
Alt 31.03.2012, 01:33
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Hallo Charliechen,
in der neuen Boote ist die Sache genau erklärt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 31.03.2012, 13:50
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Also ich schnall das nicht ?
Kann mir mal einer die Dinge aufdröseln?
Was hat denn die Ce überhaupt mit dieser Thematik zu tun ?
Ich habe ja sogar einen Intermationalen Schein mit Nummer vom Dmyv
Aber was hat das mit der Notwensigkeit eines Inf3 Formulares
Und evt Problemen bei der Wiedereinfuhr zu tun ?
Was bedeutet genau ce Bescheinigung, wofür braucht an die
Und warum nicht bei alten Booten ?
Moin, ich versuchs mal.

Einfuhrumsatzsteuer ist der Bruder der inländischen Mehrwertsteuer und muss so ziemlich für alles gezahlt werden was erstmalig in die EU eingeführt wird. Daher ist es angebracht sich für wertvolle Gegenstände, wie Boote, bei der Ausfuhr aus der EU vom Zoll eine Bescheinigung geben zu lassen dass man diesen Gegenstand vorübergehend ausführt.

Mit dieser Bescheinigung hat man dann bei der Wiedereinfuhr erstmal keine Probleme, oder man legt halt eine Rechnung vor aus der hervorgeht dass die Steuer schon einmal innerhalb der EU abgeführt wurde.

Bei Booten kommt noch hinzu das die Steuer erneut fällig wird wenn das Boot länger als drei Jahre ausserhalb der EU gewesen ist. Da hat so mancher Weltumsegler eine böse Überraschung erlebt.

Wenn die Rechnung für das Boot oder die Zollbescheinigung älter als drei Jahre ist sollte man Belege mitführen aus denen glaubhaft hervorgeht dass das Boot mindestens einmal in diesem Zeitraum in der EU war. Das kann eine Reparaturrechnung sein oder auch eine Quittung über Liegeplatzgebühren.

Beweispflichtig ist der Steuerzahler, nicht der Zoll.

Bei Booten vor, ich glaube 1989, geht man automatisch davon aus dass Sie versteuert sind.

Etliche Eigner haben sich ihr Boot direkt von der Werft z.B. nach Kroatien mehrwersteuerfrei liefern lassen, was auch völlig legal ist. Das Boot wurde in Deutschland registriert, was auch legal ist. Aber eben von diesen Eignern möchte Vater Staat auch die Umsatzsteuer haben, sobald sie ihr Boot in die EU einführen.

Ähnlich ist es mit der CE. Altbestand in der EU hat Bestandsschutz, nicht aber alte Boote die erstmalig in die EU eingeführt werden.

Alles klar?
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 31.03.2012, 21:59
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Vielen dank vestus !
So allmählich dämmert es ! Das war sehr freundlich von dir es so genau zu erklären!
Nur noch die Frage, - was genau bedeutet Ce und welchen Sinn hat diese. Hat das auch was mit der Einfuhrsteuer zu tun ?

Ich habe ja einen Bayliner der offensichtlich 1991 oder 92 in den USA gebaut wurde. Also muss er ja irgendwann mal in Deutschland eingeführt worden sein- nämlich 1992. Ich habe eine Rechnung von 1992 von einem deutschen Händler und dem Erstkäufer. Die Rechnung ist komplett deutsch und das Geschäft hat seinen Sitz in Bielefeld. trotzdem ist der Betrag in Us Dollar aufgeführt. Es steht unter dem Us Dollar Preis aber 14% MwSt (waren ja andere Zeiten) und dann die Summe in Dollar der MwSt. (keine Ahnung, warum man in Deutschland das Boot im Dollar verkauft-Wechselkurse?)
Damit habe ich also dokumentiert, dass der Erstkäufer MwSt bezahlt hat. Aber hat er damit dann auch automatisch die Einfuhrsteuer bezahlt? Oder hat man sich mit "MwSt " auf der Rechnung nur ungenau ausgedrückt und meint damit die Einfuhrsteuer. Werden die beiden Begriffe oft identisch verwendet und vermischt/verwechselt ?

Vielen dank schon einmal !
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  #7  
Alt 01.04.2012, 04:13
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CE bedeutet dass das Boot europäischen Standards entspricht und hat nichts mit Steuern zu tun.

Wenn Du Deinen Bayliner 1992 bei einem Händler in D erworben hast, geht Dich das nichts mehr an. Mit der Rechnung wird nachgewiesen dass das Boot spätestens zu diesem Zeitpunkt hier in Verkehr gebracht wurde.

Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer sind im weitesten Sinne das Gleiche. Erstere wird auf hierzulande erworbene Dienstleistungen und Güter erhoben, zweitere auf eingeführte Dienstleistungen und Güter, der Steuersatz ist aber der selbe.

Dass Deine Rechnung in US-Dollar ausgestellt wurde ist zwar ungewöhnlich, massgebend ist aber der Ort der Rechnungsstellung und Übergabe. Bist also auf "der sicheren Seite".

Noch ein Tip: Aufgrund des geplanten EU-Beitritts von Kroatien ist mit verschärften Kontrollen zu rechnen, die Zöllner haben schon die Taschenrechner parat. Fahr mit Deinem Boot vor dem Urlaub zu einer Zollstelle bei Dir in der Nähe und lass Dir ein Inf3 ausstellen, dann musst Du nicht mit einem slowenischen Zöllner diskutieren.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 01.04.2012, 19:40
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Danke, dass mit der inf3 Mache ich dann wohl zur Sicherheit mal. Hätte ich gerne zu Hause in Ruhe
Vor der Fahrt zum Zoll Ausgefüllt, aber man scheint sich das nicht im Internet downloaden zu können?

Wenn ich mein Boot länger als 3jahre außerhalb der Eu habe, heißt es hier im Forum, muss ich es neu verzollen bei
Wiedereintritt in die Eu. Was ist damit gemeint ? Meint man damit neu versteuern, also 16 % mwst zahlen?
Oder ist mi Zoll was anderes gemeint in diesem Zusammenhang?

Mal eine andere Überlegung: wir wollen das Boot ja 2 Jahre in Kroatien lassen. Wenn im Juli 2013 der Beitritt
Von Kroatien zur Eu abgewickelt ist, ist Kroatien ja eu-Mitglied. Meine alte Rechnung belegt, dass das Boot aus der Eu kommt. Dann dürfte es ja 2014 bei der Rückfahrt keine Probleme mehr geben? Dann fahre ich ja von eu zu eu
Eine wirkliche Grenze mit Kontrollen Sollte es dann ja logischerweise gar nicht mehr geben ? Und das inf3 interessiert doch bei der Einreise diesen Sommer sowieso nicht, oder ? Demnach bräuchte ich ja rein theoretisch Auch keine Inf3 oder habe ich da einen Denkfehler ?

Geändert von Charliechen (01.04.2012 um 20:13 Uhr)
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  #9  
Alt 01.04.2012, 20:18
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Moin,

m.E hast Du einen Denkfehler: Deine Rechnung ist älter als drei Jahre. Auch wenn Du mit dem Boot aus Kroatien kommst, woher weiss der kroatische EU-Zöllner woher das Boot kommt, vielleicht Einreise über den Seeweg aus Afrika?

Beweispflichtig ist der Eigner.

Die HR-Lieger werden zum Zeitwert nachversteuern müssen. Schäuble und Konsorten sind auch nicht blöd.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 02.04.2012, 19:25
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Meine Idee war eben, dass es dich dann keine kroatischen Zöllner mehr gibt, da die Grenze dann mehr oder weniger weg ist, so als wenn ich nach Holland oder Österreich fahren wùrde. Und wo keine Grenze ist würde ich ja auch keine Zöllner antreffen, die das Boot kontrollieren, oder ?
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  #11  
Alt 02.04.2012, 19:50
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Meine Idee war eben, dass es dich dann keine kroatischen Zöllner mehr gibt, da die Grenze dann mehr oder weniger weg ist, so als wenn ich nach Holland oder Österreich fahren wùrde. Und wo keine Grenze ist würde ich ja auch keine Zöllner antreffen, die das Boot kontrollieren, oder ?
Moin,

da liegst Du einem Irrtum auf.

Auf Binnenländer wie Österreich mag das zutreffen.

Kroatien aber hat eine Aussengrenze und die meisten Häfen dort sind als Zollhäfen deklariert, ähnlich unserer Freihäfen.

Selbst auf der Ostsee wird vom Zoll kontrolliert. Zwar selten, aber wenn es einen erwischt wirds teuer.

Hol Dir das Inf3 und gut ist.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 02.04.2012, 20:35
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Ok, ich hol mir ein inf3 auf jeden fall.
Aber das inf3 besagt doch nur, dass das Boot am Datum des Formulares in Deutschland war.
Also würde man doch auch für ein illegales Boot in Deutschland ein inf3 bekommen. Die fragen ja nicht nach Originalrechnungen, wie ich gehört habe. Also Belege ich doch mit dem Formular im Ernstfall auch nicht, dass jemals
Einfuhrsteuer oder Zoll oder was auch immer (habe immer noch nicht verstanden, ob es Steuer und Zoll oder nur eines von beiden gibt?????) gezahlt wurde.

Noch mal zum Verständnis. Ich habe mir vor 3 Jahren mal bei einem ganz normalen Bootshändler mit eigener Ausstellungshalle hier im Ort ein kleines in Polen hergestelltes- damals 1 Jahr altes- also bj 2008' - gebrauchtes Motorboot gekauft.
Da hatte ich nur eine Rechnung für den Gebrauchtpreis von xxxx Euro und eine eu konformitätsbescheinigung und die Papiere für den Trailer bekommen. Anmeldung etc. War Service vom Laden. Ich hatte keine Originalrechnungen vom Erstkäufer mit ausgew. MwSt gesehen. Einfach vertraut, dass ein anerkannte Händler, der dort bis heute noch seriös Boote verkauft und Sbf Kurse gibt, weis, was er tut. Habe dann privat mit völlig gutem Gewissen das Boot nach einem Jahr weiterverkauft, ohne mir was Schlimmes dabei zu denken. Aber der Käufer, der mir das Boot privat abgekauft hat, hat doch
Nun ein Problem bei Kontrollen innerhalb der Eu, oder ? ein Inf. 3 würde er vor einem Kroatienurlaub bekommen. Aber sollte Kroatien Eu Land werden oder er mal in einem anderen Eu Land , z.B in Holland geprüft werden, ob sein Boot nicht von Polen hierher geschmuggelt wurde und auch versteuert ist, hätte er doch ein Problem, oder wie seht ihr das .?
Und geht es immer nur um die Steuer oder auch um Zoll. Muss man für ein Boot, welches außerhalb der Eu gebaut wurde, bei der Ersteinfuhr in die Eu Steuer und Zoll (wieviel ?) oder ist das das Gleiche ?
Danke!
Jürgen.
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  #13  
Alt 02.04.2012, 20:59
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Zum einen gehört Polen zur EU, zum anderen ist ein Boot, welches einmal in D angemeldet wurde, auf ewig und drei Tage von erneuter CE und Steuer in D befreit. Ausser es wird für mehr als drei Jahre ausserhalb der EU verbracht.
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  #14  
Alt 03.04.2012, 19:54
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Ich habe irgendwo gelesen (hier im Forum? Finde ich jetzt Grade nicht wieder, dass ein Österreicher in Holland angehalten würde und die Herren Darauf bestanden haben die Originalrechnungen mit ausgewiesener MwSt zusehen. Dann hätte doch dort auch gereicht, die Anmeldung in Österreich, also einem Eu Land zu zeigen, wenn das Thema dann ein für alle Male durch wäre.
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  #15  
Alt 03.04.2012, 20:08
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Hallo an Alle;
auch ich bin aufgescheucht durch den verwirrenden Artikel in der Boote Zeitschrift über die Einfuhrumsatzsteuerbeweispflicht.
Nachdem ich mit einem guten Bekannten gesprochen habe der im Bundesfinanzministerium als Wirtschaftsprüfer arbeitet ist in dem Artikel der Boot mehreres angeführt was auch zum Teil mit der Einfuhrumsatzsteuer nichts oder nur am Rande zu tun hat. Der Präzedenzfall der hier aufgeführt wird hat reine weg was mit Vertragsrecht zu tun wo es um die Forderung eines Nachweises geht.
Betroffen sind doch die , die privat von Privat ein Boot mit Kaufvertrag aus 1. oder weiterer Hand gekauft haben und keine Rechnung vom Erstkauf mehr erhalten haben da nicht mehr vorhanden wodurch die Einfuhrumsatzsteuer des importierenden Händlers belegt werden kann.
Laut Aussage meines Bekannten sollte ich bei einer Urlaubsfahrt nach Kroatien vor verlassen der deutschen Grenze mir einen Eintrag am Zoll in meinen Reisepass machen lassen der belegt, dass ich dass Boot zur Urlaubsfahrt in ein Nicht EU Land mitnehme.
Sollte doch jemand irgendwann mal auf den Trichter kommen bei meinem Bj. 1996 und 2007 erworbenen Boot noch einen Beleg verlangen kann man im renzbereich der Verjährungsfrist sein und ein darauf aufbauender Rechtstreit wird nicht von Erfolg gezeichnet sein, für wen auch immer.
Trotzdem habe ich die EMEA Brunswickvertretung in Belgien angeschrieben mit meinen Bootsdaten und diese gebeten mir den Importeur zu benennnen um einen eventuellen Beleg zu bekommen. Diese haben recht zügig geantwortet mit dem Ergebnis, dass man die deutsche Vertretung von Brunswick angeschrieben hat in der Hoffnung von diesem eine Klärung zu bekommen. Ich warte noch, werde aber das Schreiben nochmals zum Wochenende wiederholen. Habe auch das WSA angeschrieben die ebenso schnell und freundlich antworteten mit der Aussage, dass sie keine Anschriften aus Datenschutzgründen weitergeben dürfen(nur bei Anforderung von Gericht).
Somit sind alle die, die ein Gebrauchtboot offiziell erworben haben von privat ohne den Beleg der Originalrechnung mit Einfuhrumsatzsteuer die Dummen; so wie ich da ich es nicht wußte. Probleme sind halt nur für die da die die EU für eine Zeit mit dem Boot verlassen(Urlaubsfahrt).
Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen BF ler der hier die Aussichten bei einem Rechtsstreit bewerten kann der mit dem Finanzamt deswegen in Konflikt gerät.
__________________
zum Bayliner Tabellen Eintrag
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Viele Grüße aus dem EN-Kreis
Peter
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  #16  
Alt 03.04.2012, 20:08
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@Charliechen:

Nee, das war ein Deutscher in Deutschland kurz hinter der Schweizer Grenze. Und die Schweiz gehört nun mal nicht zur EU.
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  #17  
Alt 03.04.2012, 20:11
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Zitat:
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Moin,

Auf Binnenländer wie Österreich mag das zutreffen.

Und hier irrst auch Du. Auch in Österreich gibt es (mobile) Zollkontrollen! Und die haben schon so manchem eine böse Überraschung beschert.

Wissen nur die wenigsten

Alles geregelt im Zollkodex!


Wenn man in der EU angehalten wird und die Originalrechnungen naturgemäß nicht mit hat bekommt man eine Nachfrist für den zu erbringenden Nachweis.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann

Geändert von coronet (03.04.2012 um 20:22 Uhr) Grund: Nachtrag mit Nachfrist
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  #18  
Alt 03.04.2012, 20:19
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Hallo an Alle;
auch ich bin aufgescheucht durch den verwirrenden Artikel in der Boote Zeitschrift über die Einfuhrumsatzsteuerbeweispflicht.
Nachdem ich mit einem guten Bekannten gesprochen habe der im Bundesfinanzministerium als Wirtschaftsprüfer arbeitet ist in dem Artikel der Boot mehreres angeführt was auch zum Teil mit der Einfuhrumsatzsteuer nichts oder nur am Rande zu tun hat. Der Präzedenzfall der hier aufgeführt wird hat reine weg was mit Vertragsrecht zu tun wo es um die Forderung eines Nachweises geht.
Betroffen sind doch die , die privat von Privat ein Boot mit Kaufvertrag aus 1. oder weiterer Hand gekauft haben und keine Rechnung vom Erstkauf mehr erhalten haben da nicht mehr vorhanden wodurch die Einfuhrumsatzsteuer des importierenden Händlers belegt werden kann.
Laut Aussage meines Bekannten sollte ich bei einer Urlaubsfahrt nach Kroatien vor verlassen der deutschen Grenze mir einen Eintrag am Zoll in meinen Reisepass machen lassen der belegt, dass ich dass Boot zur Urlaubsfahrt in ein Nicht EU Land mitnehme.
Sollte doch jemand irgendwann mal auf den Trichter kommen bei meinem Bj. 1996 und 2007 erworbenen Boot noch einen Beleg verlangen kann man im renzbereich der Verjährungsfrist sein und ein darauf aufbauender Rechtstreit wird nicht von Erfolg gezeichnet sein, für wen auch immer.
Trotzdem habe ich die EMEA Brunswickvertretung in Belgien angeschrieben mit meinen Bootsdaten und diese gebeten mir den Importeur zu benennnen um einen eventuellen Beleg zu bekommen. Diese haben recht zügig geantwortet mit dem Ergebnis, dass man die deutsche Vertretung von Brunswick angeschrieben hat in der Hoffnung von diesem eine Klärung zu bekommen. Ich warte noch, werde aber das Schreiben nochmals zum Wochenende wiederholen. Habe auch das WSA angeschrieben die ebenso schnell und freundlich antworteten mit der Aussage, dass sie keine Anschriften aus Datenschutzgründen weitergeben dürfen(nur bei Anforderung von Gericht).
Somit sind alle die, die ein Gebrauchtboot offiziell erworben haben von privat ohne den Beleg der Originalrechnung mit Einfuhrumsatzsteuer die Dummen; so wie ich da ich es nicht wußte. Probleme sind halt nur für die da die die EU für eine Zeit mit dem Boot verlassen(Urlaubsfahrt).
Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen BF ler der hier die Aussichten bei einem Rechtsstreit bewerten kann der mit dem Finanzamt deswegen in Konflikt gerät.
Ohne den Artikel zu kennen:

Dein Bekannter vom Finanzministerium ist scheinbar nicht mit dem Zollwesen be-oder vertraut. Der Reispass ist im Schengenraum Angelegenheit der Polizei. Der Zoll trägt dort nichts ein. Man benötigt deshalb ein extra Zollformular, welches allerdings schon auf der örtlich zuständigen Zollstelle und nicht erst an der Grenze gelöst, bzw. bestätigt werden kann. Auch ist die EUSt eine Angelegenheit vom Zoll und nicht des Finanzamtes.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #19  
Alt 03.04.2012, 20:30
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Die mobilen Zollkontrollen haben wir (leider) auch. Aber an den Binnengrenzen interessieren die sich nur für Tabak, Alkohol, Drogen und Waffen.

Schiffe bzw. Boote in Bezug auf Steuern werden nur an den Aussengrenzen kontrolliert. Da diese dem freien Warenverkehr innerhalb der EU unterliegen, wäre alles andere auch rechtswidrig.

Ausserdem muss ich mich revidieren. Ihr seid ja gar kein Binnenland, jedenfalls nicht im Sinne der EU = A/CH Grenze. Asche auf mein Haupt.
__________________
Gruss Vestus
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  #20  
Alt 03.04.2012, 20:46
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Zitat:
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Die mobilen Zollkontrollen haben wir (leider) auch. Aber an den Binnengrenzen interessieren die sich nur für Tabak, Alkohol, Drogen und Waffen.

Schiffe bzw. Boote in Bezug auf Steuern werden nur an den Aussengrenzen kontrolliert. Da diese dem freien Warenverkehr innerhalb der EU unterliegen, wäre alles andere auch rechtswidrig.

Ausserdem muss ich mich revidieren. Ihr seid ja gar kein Binnenland, jedenfalls nicht im Sinne der EU = A/CH Grenze. Asche auf mein Haupt.
FL nicht zu vergessen

Die mobilen Kontrollen kümmern sich bei uns übrigens um ALLES: Waren, Gepäck, Zollpapiere, Fahrzeuge, Bargeld, bestimmungsgemäße verwendung, Heizöl im Tank...
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Johann
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FL nicht zu vergessen
Au Backe, jetzt wird es ein ganzer Aschenkasten.
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  #22  
Alt 03.04.2012, 21:24
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Aber zurück zum Thema:
INF3 bei/m zuständigen/r Zollamt/ Zollstelle besauch als tätigen lassen und gut ist.
Oder das Boot ist in der EU zugelassen und hat einen nachweislichen Liegeplatz in der Gemeinschaft (gehabt). Würde auch reichen, da es keine amtliche (Binnen-)Zulassung ohne entrichtete Abgaben gibt.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #23  
Alt 04.04.2012, 10:04
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Da auch ich ein Boot von privat gekauft habe, habe ich auch nicht die Neukaufrechnung des Erstbesitzers mit der ausgewiesenen MwSt.
Da mein Boot aber kein Importboot ist, sondern gebaut hier in Deutschland, stellt sich da überhaupt diese Frage wegen der zu beweisenden und bezahlten MwSt?
Bin doch ein wenig verwirrt.
__________________
Schöne Grüsse vom Dreiländereck

Andreas
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  #24  
Alt 04.04.2012, 10:57
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Moin,

es gibt nicht wenige Deutsche die sich ihr fabrikneues Schiff direkt von der Werft umsatzsteuerfrei aus Deutschland voellig legal nach Kroatien haben liefern lassen.
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 04.04.2012, 14:21
Benutzerbild von Charliechen
Charliechen Charliechen ist offline
Commander
 
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Also gar nicht mal so einfach !
Ich sehe das so- bitte verbessert mich, wenn das falsch ist !!
Wenn ich hier beim Zollamt ein inf3 beantrage, muss ich dort mit meinem
Riesengespann (bayliner 2655 auf 3'5 t Trailer mit BMW x5) hinbrettern.
Ich muss Boot und Trailer dabei haben. Die sehen sich das dann auch an
Und registrieren auf dem Inf. 3 das aktuelle Datum, sowie die Seriennummer
Von Boot, Motor und Trailer. Die wollen aber nicht unbedingt den Originalkaufvertrag mit
Beleg der MwSt sehen, oder ? Die sehen sich also nur das Boot als "hardware"
an. Also habe ich mit dem inf3 keinerlei Nachweis, dass je Umsatzsteuer oder Zoll
Bezahlt wurde. Dieses Formular ist von Nutzen, wenn ich aus Kroatien zurück möchte,
Dass ich belegen kann, wie lange das Boot außerhalb der Eu war und dass es aus der
eu kam, sonst gar nichts. jetzt stelle ich mir mal vor Kroatien tritt im Sommer 2013 der Eu bei
Und mein Boot bleibt dort unter teilweisem Zollverschluss bis 2015 oder länger.
in der Zeit nach dem Eu Beitritt werden die doch bestimmt, wie bekloppt die Boote checken.
Wenn ich dann keinen wirklichen Beleg hab, wer wann für mein Boot als Erstkäufer mal Steuer
Abgeführt hat, habe ich doch ein Problem, oder ? was nützt mir da das inf3 Formular ?
Genauso wie bei jeder Kontrolle in der Eu, ob es in Holland oder sonst wo ist.
Aber trotzdem kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass alle Privatkäufer noch 20 Jahre alte Erstrechnungen haben
Wenn die Boote zwischendurch durch x Hände gingen ? Irgendwie ist das doch zu viel verlangt.
Also habe ich immer noch eine logische Lücke: das inf3 löst nicht alle Probleme und für jeden
Eine Originalrechnung zu haben, ist kaum zu erwarten. Aber ich hoffe mal, wenn ich irgendwo in der
eu angehalten werde und dann einen Privaten Kaufvertrag zeigen kann, in dem belegt wird, dass das Boot in
Deutschland gekauft wurde, dann auch noch ein inf3 Formular sowie die deutsche Zulassung sowie
3 verschiedene internationale Bootscheine auf 3 verschiedene Vorbesitzer, die alle in Deutschland ausgestellt wurden
Dass ich damit durchkommen würde.

Aber auf die Frage, dass Einfuhrsteuer und Zoll zwei getrennte Probleme zu sein scheinen, und die Problematik mit erschöpfender Diskussion zum Thema Einfuhrsteuer noch nicht ausgestanden ist, weil es da ja auch noch den Zoll gibt,
Habe ich leider auch noch keine Antwort. Hängt der Zoll und seine Bedingungen, denn 1:1 an der Einfuhrsteuer ?
Anders gefragt: Gibt es denkbare Szenarien, in den Zoll anfällt, aber keine Einfuhrsteuer?
Weil es eine runde Zahl ist- sagen wir mal das Boot hätte einen Zeitwert mit Motor und Trailer von 10000 Euro
Ich fahre jetzt ganz blauäugig ohne Papiere nach Kroatien. Das Boot ist in Deutschland zugelassen und hat einen
Internationalen Bootschein des dmyv. Ich habe nur meine deutsche Zulassung, den IBS und mein Sbf See dabei.
Jetzt reißen alle stricke und ich werde direkt hinter der Grenze in Kroatien angehalten. was kann da schlimmsten Falls passieren? Hier denke ich doch noch gar nichts, oder ?
Dann fahre ich nach Deutschland zurück und werde direkt in der Eu in Slowenien angehalten. Ich sehe das so.
Ich könnte nicht beweisen, dass das Boot nicht schon länger in Kroatien ist und auch nicht das jemals Steuer oder Zoll
Dafür bezahlt wurde und müsste Steuer und Zoll bezahlen. In Deutschland wären es 19% Steuern also etwas unter 1900
Euro. Aber wie viel Zoll ? Wir reden hier immer nur über Steuern! aber wann genau fällt ZOLL an und wie viel ist das ?
Bei dem o.g. Boot. Welche Summen und welche Beträge könnten im schlimmsten Fall auf mich zu kommen. Und bei dieser letzten Frage kommt zum Thema Steuer und Zoll noch das Geld für etwaige Strafen dazu ?
Vielen dank, es gibt viele Beiträge im Forum, aber alles ist widersprüchlich und in letzter Instanz noch unlogisch.
Ich denke so eine direkte Frage mit Beispielrechnung auf 10.000 Euro und allen Parametern in der Zusammenschau Giftes noch nicht.
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