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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Andre,
habe dir mein Gutachten zugesandt. Länge steht bei mir keine drinnen. Brauchst deinen Trailer aber ja nur messen (mit eingeschobener und ausgezogener Lichtleiste). Was steht denn im alten Gutachten/Brief? Denn der ist ausschlaggebend! Wegen deinem Gesamtgewicht schau mal aufs Typenschild (vorne an der Deichsel). Meine Achse hatte auch 300 kg + 50 kg Stützlast = 350 kg (Bild anbei). Leergewicht ist laut Heinemann 86 kg. Passt also mit deiner Wiegung. SDAH: hast du ein grünes Kennzeichen? Wenn nicht würde ich es auf SDAH für Sportgeräte ändern lassen. Wenn in deinem Gutachten/Brief die gleichen Werte wie im Schein stehen, musst du vom TÜV-Prüfer die "geänderten" Werte bescheinigen lassen und das kostet sicherlich einiges. Ist die Frage, ob sich das lohnt. Wenn im alten Brief/Gutachten andere Werte als im Schein stehen, dann hat die Zulassungsstelle Mist gebaut und muss dir einen neuen Schein ausstellen.
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Viele Grüße Thomas
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#27
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Hallo Thomas,
Vielen Dank für das Gutachten. Da werde ich wohl mal zur Zulassungsstelle müssen und darum bitten das zu ändern. Die Zugdeichsel ist eine DB4 ( Ges.Gew.:450kg/Stützlast 50kg) Das Problem mit der Länge ist ja das alleine die Zugdeichsel schon über 3500mm lang ist, also der Anhänger min. 3700mm lang sein muss. Aber da es ja vom Hersteller so vorgesehen ist das die Lichtleiste verschiebbar ist muss ja die max Länge über 4500mm sein. Wenn aber in den Papieren steht das der Anhänger nur max 3400mm lang ist, ist das ja ein Fehler mit dem ich sehr gut begründen kann das die Damen und Herren beim Strassenverkehrsamt einen Fehler gemacht haben und die deswegen die Daten unentgeltlich ändern (hoffe ich hat ja schonmal geklappt). Grünes Kennzeichen habe ich keines werde ich aber dann auch direkt machen lassen! Vielen Dank und viele Grüße |
#28
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Hallo zusammen,
So da ich für die umschlüsselung für das grüne Kennzeichen ja ein Gutachten brauchte hier mal ein paar Infos wie esgewesen ist. Zum TÜV gefahren vorher die Beleuchtung kontrolliert das Spiel von den Radlagern und dann los. Der Prüfer tat sein bestes um Mängel zu finden und fand sie dann auch in Form von fehlenden seitenstrahlern und zwei Schrauben die zu kurz waren. Seitenstrahlern waren schnell erledigt, da bei dem Baujahr nicht vorgeschrieben, die Schrauben habe ich durch längere ersetzt. Dann ging es mit vermessen los also Länge und Breite sowie die Höhe gemessen und notiert. Kontrolle der Fahrgestellnummer wichtig dabei es gild da nur die eingeschlagene Nummer nicht die auf dem Schild das ist nämlich austauschbar. Danach wiegen, dann noch ein bisschen über die fehlenden selbstsichernden Schrauben meckern und dann fertig 79€ bezahlen und ab zur Zulassungsbehörde bei denen muss man dann auch noch darauf achten das die richtig abschreiben bezahlen und fertig. Das nur zu Aufklärung und ganz wichtig fragt vorher nach ob es bei der prüfstation einen prüf fähigen Diplom Ingenieur gibt sonst geht das nicht. Viele Grüße |
#29
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Heinemann Trailer BA-45
Hallo zusammen,
auch ich brauchte für meine Jolle einen Trailer. O.g. habe ich gekauft und natürlich gab es dazu auch keine Papiere mehr. Die Daten zu dem Trailer sind: TYP: BA-45 zul. GG: 450 kg Achslast: 400kg Stützlast: 50 kg Zugdeichsel TYP DB4 F365 Wäre nochmal jemand so nett und könnte mir dazu seine Unterlagen zuschicken, damit es eventuell besser beim TÜV und der Zulassungsstelle klappt? Würde mich freuen! E-Mail wäre paus_dns@gmx.de Vielen Dank schonmal und noch n' schönen Sonntag! |
#30
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Hallo,
leider kann ich mit Daten zum BA-45 nicht dienen sorry. Vielleicht hilft das: - Eigentumsnachweis ( Kaufvertrag) - unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es kostenlos bei der Polizei - Typenschild und Fahrgestellnummer lesbar - aktuelle Wiegekarte am besten mit Fahrgestellnummer - sich informieren ob ein prüf Ing. da ist - ab zur Prüfstelle und ein bisschen Zeit mitbringen die vermessen alles und suchen sich die Daten die sie brauchen dann schon raus. - wenn alles in Ordnung ist ab zur Zulassungstelle und Anhänger anmelden Fertig Viele Grüße |
#31
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Weil es der gleiche Trailer ist ...
Moin moin !
Ich bin seit ende letzten Jahres stolzer Besitzer eines Heinemann Trailers BA 35. Damals habe ich von dem Verkäufer, zum Trailer auch einen Fahrzeugschein erhalten. In diesem Fahrzeugschein stehen sämtliche Daten zu diesem Trailer , wie Fahrgestellnummer, Länge, Breite, Gewicht ... Das komplette Programm halt. Zusätzlich steht im Freitextfeld ein Ellenlanger Text, der begint mit ... " Mit dieser ABE ....etc. Jetzt wollte ich den Trailer bei der Zulassung anmelden und Kennzeichen dafür haben und die " Dame " auf der anderen Seite des Tisches sagt mir, es fehlt die Betriebserlaubnis Wie ich es im Netzt nachlesen konnte, gibt es in unserem schönen Land keine forgeschriebene Form für eine Betriebserlaubnis. Und in dem Fahrzeugschein beginnt der Text im Freifeld mit : Mit dieser ABE !? Der Fahrzeugschein umfasst 2 Seiten und dachte, dass dieser Fahrzeugschein somit eine Kombination aus Betriebserlaubnis und Fahrzeugschein darstellt !? Die Alternative wäre jetzt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen und dann damit eine neue BE bei TÜV für 80 € machen zu lassen... Das möchte ich gern umgehen .... Falls ich ich das definitiv nicht umgehen kann, wäre jemand von Euch , der die Papiere bzw. Unterlagen für einen BA 35 hat so nett und sendet mir diese zu ?! Weiss jemand Rat ? Viele Grüße Torben Geändert von wunderto (05.03.2015 um 15:36 Uhr) Grund: Nachtrag |
#32
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Hallo,
Ich dachte auch es würde reichen einfach eine Kopie eines baugleichen Anhängers vorzulegen, aber das ist nicht so. Hast du denn nur den Fahrzeugschein bekommen? Wenn ja brauchst du so oder so eine unbedenklichkeitsbescheinigung und dann ein Gutachten. Frag mal beim Verkäufer nach den Brief vom Anhänger. Viele Grüße |
#33
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Ich habe den Anhänger aus Niedersachsen , komme selbst aber aus Schleswig Holstein.
Leider konnte der Verkäufer mir nur den Fahrzeugschein mitgeben. In dem steht auch noch der Vorbesitzer, der ihn zuletzt angemeldet hatte,denn der Verkäufer von dem ich den Trailer habe hatte ihn nie angemeldet. Ein kleines BonBon kam dann nachträglich noch hinzu ... denn der Vorbesitzer aus dem Schein hatte ihn nie abgemeldet und ist mittlerweile verstorben. Jetzt warte ich aktuell auf das alte Kennzeichen um ihn überhaupt abmelden zu können. Dann bedeutet es für mich also,dass ich nicht drumherum komme,eine unbedenklichkeitserklärung aus niedersachsen zu besorgen ? |
#34
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Da brauchst du keine unbedenklichkeitsbescheinigung aus Niedersachsen, die kann dir auch die Örtliche Polizei austellen ist ja nur die Bestätigung das der Anhänger nicht gestohlen ist. Aber du brauchst um den Anhänger abzumelden einen Kaufvertrag und den Brief ohne Brief brauchst du eine verlustbescheinigung und den Kaufvertrag. Das wird auf jeden Fall spannend und viel Rennerei. Wenn du Glück hast schauen die bei der Zulassungsstelle nicht genau hin und du kannst den Anhänger einfach ummelden. Aber ich würde vorher noch eine HU machen lassen, dann kannste den Anhänger direkt ummelden.
Grüße |
#35
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Zitat:
Mir haben die Zulassungsstellen immer erzählt, dass ich dringend eine unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassung benötige, bei der der Trailer zuletzt gemeldet war .... Danke für den Hinweis mit der Polizei , denn so ein formloses Schreiben hat mir der Verkäufer damals auch ausgehändigt. Wir werden es jetzt so ähnlich versuchen, wie Du es auch geschrieben hast. Der Trailer steht jetzt in der Werkstatt und bekommt neu TÜV . Danach werden wir mit der unbedenklichkeit, dem TÜV - Bericht, Fahreugschein, alten Nummernschild und dem Kaufvertrag zur Zulassung und dann ....... werden wir uns mal überraschen lassen, was denen dann noch so einfällt, um uns das Leben schwer zu machen Ich werde Euch berichten ... Grüße |
#36
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Zitat:
Die Betriebserlaubnis wurde in den Fällen als Brief gewertet. Da die Fahrgestellnummer dann auch noch zugelassen ist, kannst Du ihne auch nicht anderweitig mit Vollgutachten anmelden.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#37
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So... das ist und bleibt ein spannendes thema . wir waren heite beim TÜV und bis auf die reifen war alles ok. somit werden dienstag neue reifen angebaut und die HU ist neu!
spannend bleibt die Geschichte um die betriebserlaubnis. westfalia, welche heinemann aufgekauft haben, stellen keine betriebserlaubnis aus sondern nur eine Herstellerbescheinigung , die dann sage und schreibe 60€ kosten soll. da wir aber einen gültigen fahrzeugschein mit allen daten haben brauchen wir keine herstellerbescheinigung. jetzt werden wir dann am montag mal beim TÜV direkt vorsprechen und fragen,ob die uns eine Betriebserlaubnis ausstellen .... |
#38
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Hallo,
Lustiger Weise habe ich in dieser Woche einen Pferdeanhänger umgemeldet der noch zugelassen war wo der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren hat. Vorgegangen bin ich wie folgt: 1 Kaufvertrag gemacht 2 Schriftliche Erklärung des Verkäufers das er den Brief verloren hat 3 Kopie vom Perso des Verkäufers 4 mit dem Anhänger zur Polizei bescheiniegen lassen das der Anhänger nicht als gestohlen gemeldet ist. 5 mit dem ganzen Kram zum Amt ( Nummernschild alt, Fahrzeugschein, Bescheinigungen usw) und zugelassen Es ist aber wohl auch so das es einen Ermessensspielraum gibt vom Amtsleiter wenn der nämlich nicht will mußt du wohl mit dem ganzen Kram eine aufbietung machen im Amtsblatt ( verlusterklärung beim Strassenverkehrsamt) dauert ca 4-6 Wochen danach zum TÜV eine Zweitschrift der ABE anfertigen und dann zulassen. Hoffe es hilft |
#39
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Hallo,
hatte das im Januar auch mit einem BA45. Gekauft ohne Papiere und dann stellte sich heraus, dass der Trailer noch angemeldet war. Letzte Halter war nicht Verkäufer. Ich brauchte dann lückenlose Kette aller Kaufverträge. Und eine Verlustmeldung kann nur der tun, der auch die Papiere verloren hat. Sprich, kaufst du einen Trailer ohne Papiere, kann eigentlich nur der Verkäufer die neuen Papiere beantragen. Steht aber im Kaufvertrag, alle Papiere wurden übergeben und du verlierst dann die ABE, kannst du neue Papiere beantragen. Ich hatte ja auch keine ABE, stattdessen wurde ein KFZ Brief ausgestellt. Gruß Hendrik |
#40
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Wenn der noch zugelassen war, ist er jetzt doppelt zugelassen??? Oder hat der auch eine neue Fahrgestellnummer bekommen???
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#41
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Nein der ist nicht doppelt zugelassen, da er ja wenn du alle Unterlagen beisammen hast eine Ersatz Betriebserlaubnis ausgestellt wird.
Hier geht es ja auch nur um das erstellen einer Ersatz Betriebserlaubnis die wird nur ausgegeben wenn das Straßenverkehrsamt/ Polizei das ok gibt, die hat dann natürlich eine neue Nummer und einen Vermerk "Ersatz Betriebserlaubnis". Gruß Andre |
#42
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Hin und wieder, da läuft es dann manchmal einfach wie von selbst!
Nachdem ich nun sämtliche Optionen durchgespielt habe, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten,da kommt plötzlich ein bekannter mit dem Teil um die Ecke und überlässt sie mir für .... Absolut Cool [emoji106] [emoji106] [emoji106] 4 Seiten ist das ding ... |
#43
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Wer also eine Original Betriebserlaubnis für den BA 35 benötigt, kann sich gern mal bei mir per PM melden .
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#44
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Ba 62
Hallo, ich bin neu hier im Forum.
Ich habe mir nen Boot mit Hänger zugelegt und wie soll es anders sein natürlich ohne Papiere. Gibt es hier irgendwie die Möglichkeit an Daten zu diesem Hänger zukommen damit ich zur dekra kann und nen Voll gutachten oder ähnliches machen kann ? Fabrikat : W. Heinemann TYP: BA 62 Bj: 1988 vielen dank im vorraus |
#45
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Hallo liebe Bootsfreunde,
ich habe mir vor kurzem ein kleines Sportboot mit Trailer gekauft lieder habe ich keine Papiere von dem Trailer dazu bekommen. Ich würde den Trailer nun gerne zulassen. Dazu benötige ich laut aussage vom Tüv die alten Papiere oder Papiere eines ähnlichen Trailers um die Wichtigen Daten wie Länge, Gewicht,Reifen größe etc zu übernehmen. Das Datenblatt bzw. die ABE wo Reifengröße und Gewicht enthalten ist würde wohl nicht Reichen. Kann mir da einer weiterhelfen? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir mit evtl. vorhanden Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung Teil2, Betriebserlaubniss oder sonstigen aushelfen könnt: Trailer: Heinemann BA-25 zul. Gesamtgewicht: 250kg zul. Achslast: 200kg zul. Stützlast: 50kg Heinemann Zugdeichsel: DB 4 (Ausführung B) Ich würde mich sehr über eine Email mit evtl. Informationen an r.knappertsbusch@gmail.com freuen. Danke im Voraus Richard Knappertsbusch
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#46
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Zitat:
Der TÜV darf gar nicht einfach einen anderen Schein nehmen und davon einfach die Daten abschreiben. Er muss den Trailer selbst vermessen, wiegen, usw. Die sind aber immer froh, wenn sie das Datenblatt, welches ich ja hier gepostet habe, als Grundlage bekommen. Der TÜV Süd z. B. hat einen BA-25 sicherlich auch schon im Bestand. Anbei nochmal die Bescheinigung. Damit haben sie schon mal eine sehr gute Grundlage. 0404 ist der Herstellerschlüssel! Wiegen, messen und die Typenschilder abschreiben, werden sie wohl noch hinbekommen Zumal sie ja genau für diese Leistung das dicke Geld fürs Gutachten kassieren Habe dir mal mein Gutachten vom TÜV Süd für den BA35 gesendet. Vielleicht wissen sie dann, was sie zu tun haben.
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Viele Grüße Thomas |
#47
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Und ich hab dir grad das Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gemailt !
Damit , dem Kaufvertrag und dem Fahrzeugschein gehst du zur Zulassung 👍 Hat hier wunderbar funktioniert ! |
#48
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Hallo, ich habe dass gl. Problem wie alle -nur mit dem Unterschied, dass ich den Trailer 30 Jahre besitze und keine Papiere mehr habe. Der Trailer war noch nie angemeldet. Da ich diesen jetzt anmelden möchte benötige ich alle Unterlagen. Kannst Du mir bitte die Betriebserlaubnis und Datenblatt zusenden?
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#49
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Zitat:
das Datenblatt findest du hier im Thema als Word-Datei. Um dir das Gutachten zuzusenden, musst du mir eine PN mit deiner Mailadresse zusenden.
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Viele Grüße Thomas |
#50
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Hallo Thomas ich habe auch einen BA 35 ohne Papiere und möchte den Trailer zulassen könntest du mir freundlicherweise das gutachten auch zusenden
MFG Uwe Specker u.specker@web.de |
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