|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Zitat:
Ist ja kein großer Aufwand, aber der Unterschied ist enorm
__________________
Gruß, Jörg |
#27
|
|||
|
|||
[QUOTE=Beluroe;2716233]Moin,
genau- nun wird ja erst ein Schuh draus- Fest oder Fest- siehste ist immer was anderes hättest du uns gleich verraten, dass du die Bequemlichkeit liebst- dann hätte manch einer anders geantwortet- ich übrigens auch ...schon schwierig mit der Sprache.... Er schrieb ja auch nicht -Motor ist fest.....sondern Motor ist festangebaut...! Zum Thema.... Ruf einfach mal an und lasse Dir eine richtige Auskunft geben oder riskiere 150 Euro oder hab Glück das der Beamte auch Angler ist... Petri Heil! Gunar |
#28
|
|||||
|
|||||
Zitat:
nur einfach eine Verbindungstange anbringen,damit ist es nicht getan! Der 50 Ps Johnson ragt ziehmlich weit über den Heckspiegel ins Boot. Der Hilfsmotor sitzt an einem klappbaren Hilfsspiegel,das heißt das der Motor weiter hinten und auch im hochgeklappten zustand höher sitzt hoffe das habwegs verständlich beschrieben zu haben. Das würde für mich bedeuten das ich, eine als Treppe geformte Stange (seitliche Ansicht) anbringen müsste. ob dann sich der Hilfsmotor aber noch Hochklappen und ankippen lässt waage ich zu bezweifeln. habs noch nicht Ausprobiert,aber ich lasse mir gern eines besseren belehren. Habe im Moment kein passendes Bild . dann währe es verständlicher. gruß Rüdiger
|
#29
|
||||
|
||||
Hallo Rüdiger
Ist verständlich genug Bei mir ist es ähnlich. Der Hilfsmotor hängt an einem seperatem Spiegel, der für den Betrieb abgesenkt wird. Im abgesenkten Zustand ist der Motor auf gleicher Höhe wie der Hauptmotor. Ich habe an beiden Motorenhauben eine Ringöse montiert, durch die ich bei Bedarf eine an beiden Enden abgewinkelte Stange stecke. Zum Hochklappen muss die Stange entfernt werden, ist aber eine Sache von Sekunden.
__________________
Gruß, Jörg |
#30
|
|||
|
|||
ich würde es so machen:
Kurzer Anruf bei der zuständigen Wasserschutzpolizei (Angriff nach Vorne) wenn Du denen sagt wann und wo Du Dein Vorhaben durchziehst und sie einweihst kannst Du auf gute Unterstützung der freundlichen Herren hoffen. (Hatte mal etwas vergleichbares und "musste" die Rahmenbedingungen für eine Erprobung etwas erweitern; ging ganz ordentlich mit dem o.g. Tipp) |
#31
|
|||
|
|||
...und im Zweifelsfall kann doch gleich einer von den Herren mitkommen - die haben doch bestimmt den richtigen Schein!
__________________
Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#32
|
|||||
|
|||||
Wenn ich mich mal ausschließlich auf die Fragestellung konzentriere:
Zitat:
ergibt sich für mich folgende Sichtweise: 1. Es wird in der SportbootFüV-Bin nicht, wie hier im Thread, eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Hilfsmotor getroffen. Die o.g. V. kennt nur die „Antriebsmaschine“. 2. Benutze ich einen Außenborder mit einer Leistung weniger als 3,68 Kw zum antrieb meines Bootes, handelt es sich dabei um die „Antriebsmaschine“ 3. Für eine Antriebsmaschine dieser Leistungsklasse bedarf es keiner „Fahrerlaubnis“ 4. Die o.g. V. geht nicht darauf ein, wie und wo die „Antriebsmaschine“ am Fahrzeug befestigt sein soll. 5. Um einen Verstoß ( Antrieb mit dem 50 PS Motor) gegen die o.g. V. nachzuweisen bedarf es des Beweises und nicht der Annahme. Dieser ist bei Nichtbenutzung des 50 PS Motors nicht gegeben. Ein ledigliches „Bereithalten“ stellt nach der Verordnung keinen Verstoß dar. Ein Vorhaben, wie Rüdiger es beschreibt, ist m. M. nach weder rechtlich Grenzwertig noch unerlaubt. Sicher macht es Sinn, einen Teil der hier veröffentlichen Ideen, um möglichen Diskussionen andersdenkender Vertreter der blauen Fraktion aus dem Weg zu gehen, zu berücksichtigen, bzw. anzuwenden. Allein schon wegen der sich daraus ergebenden Zeitersparnis. Wenn ich richtig gelesen habe, wollte er lediglich seinen neuen Fishfinder ausprobieren und nicht mit o.g. Herren ein riesen Palaver bei nicht mal Kaffee und Kuchen, oder gar einem kalten Bier ausfechten.
__________________
Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler. Geändert von Privateer (22.06.2012 um 20:42 Uhr)
|
#33
|
||||
|
||||
Das elfte Gebot
Eigentlich richte ich mich in solchen Fällen nach dem elften Gebot :
"Du sollst dich nicht erwischen lassen !" Ich hatte ein ähnliches Problem auf dem Main. Ich bin mit einer kleinen Faltjolle und einem Seitenborder den Main runter "gewandert". Einige Nebengewässer dürfen aber mit Motor nicht befahren werden. Ok ... ich kann ja auch rudern oder segeln mit dem kleinen Ding. Nur .. ich kann den Motor nicht anders auf dem Boot transportieren als an seiner Halterung. Zu Beginn der Tour Treffe ich vor einer Schleuse ein Entenpolizeiboot und bin gleich längsseits und hab nachgefragt. Daraufhin begannen die vier Herren eine lange Diskussion untereinander ... mit dem Ergebnis .... kein Ergebnis Am Ende haben wir uns dann geeinigt, wenn ich die Welle (samt Schraube) vom Motor demontiere, und ihn Einpacke ist er nur Gepäck und ich darf in die Nebengewässer. Aber: ... das sei nur denen Ihre persönliche Ansicht, und es komme ja auch immer darauf an wie der kontrollierte sich benimmt usw. Ich vermute die hatten eher Mitleid mit mir wegen dem kleinen Boot. Kurzum ... ich denke wenn du den 50er entsprechend Sabotiertst .... und deine Argumente freundlich vorträgst wirst du wohl keinen Ärger bekommen. Gruß Hubert |
|
|