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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn ich schon Steuerberater lese....
In solchen Situationen immer zum Steuerfachanwalt! Der Steuerberater stellt sich mit dem Finanzamt gut, der Anwalt mit seinem Mandanten
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#27
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Ich muss auch mal eine "Lanze" für das Finanzamt brechen!
Habe festgestellt,wenn man mit den Sachbearbeitern vernünftig spricht,kann man viel erreichen-natürlich nicht am Telefon oder schriftlich!-sondern persönlich vorstellig werden! Die sind sicherlich nicht daran interessiert,jemanden "kaputt" zu machen. Langfristige Zahlungsvereinbahrungen sind nicht selten. Bei mir wurden mehrmals Säumniszuschläge, nach begleichen der Steuerschuld, erlassen Kommt aber wohl auch auf die Sachbearbeiter (und den Steuerberater)an!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#28
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Zitat:
Mit den STB ist das so, wie mit den MoBofahrern, gibt sone und solche Falls der eine One-Man-Show ist, möglichst mit Büro im Haus.... Vernünftige Kanzlei,, möglichst mit etwas mehr Arbeitsgebiet Die Jungs verfügen oft über Kanäle für den kurzen Dienstweg beim FA und wissen auch genau wie die ticken. Am Besten einen ehemaligen Betriebsprüfer Allerdings ist dein Tipp mit dem Fachanwalt nicht so abwegig, wegen der susepkten Beschreibung und evtl. Haftung...
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#29
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die Mwst. abführen. Wenn er damit etwas nicht absetzbares begleichen will, wird das für ihn ne ziemlich teure Nummer.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#30
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kauf ihm doch das kaputte Auto zu Schrottwert ab - reparier die Karre - laß sie auf dich zu und verleih sie dann.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#31
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Umsatzsteuer kann, aber muss nicht. Gibt ja einige, die optionieren nicht mit dem Schweinkrams.....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#32
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--> geht natürlich nur wenn Du das auch wirklich willst und es wirklich ein ganz ein guter Freund ist und dem Du auch 100% vertraust.....was aber ja leider immer schwieriger wird
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Gruß Steffen |
#33
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Auch bei einem 1 bis 2-Mannbetrieb hätte ich eine passende Software angeschafft; alle Kosten, die ihm das Genick brechen, sind dort standardmäßig zu bebuchen (Umsatz, 19% USt, Lohn, Lohnsteuer, Soli, KS, Sozialabgaben, usw.), können auf Knopfdruck abgefragt werden. So ist das eine Zettelwirtschaft, hat kein gescheites Mahnwesen, keinen Überblick. Und das, obwohl er reichlich Arbeit hat und die Arbeit auch etwas einbringt!
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Gruß Stefan |
#34
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Gruß Steffen
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#35
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Das Einzelunternehmen wird sicherlich ein Neuerwerb nach Insolvenzeröffnung sein. Die erwirtschafteten Steuern daraus müssen an da FA abgeführt werden. Klar! Mich interessiert dabei, für welches Jahr die ESt an das FA zu zahlen ist. Handelt es sich eventuell um eine Vorauszahlung für 2012, könnte man nochmal mit dem Steuerberater die BWA durchgehen, ob der geschätzte Gewinn für 2012, auf den die Steuer entfällt, noch reel ist. So ein Einbruch ist ja auf eine verlustbringende Sache. Also mal darüber eventuell nachdenken, die Vorauszahlung auf ESt senken zu lassen.
Würde die ESt die Jahre aus der Insolvenz und davor betreffen, müsste sich m.E. der Verwalter drum kümmern. Dann bekommt das Finanzamt nur die Quote aus der Masse. Insgesamt ist für mich ist der Sachverhalt noch nicht klar und umfassend dargestellt. Andrea
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#36
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Einmal über Kopf gehen reicht doch, oder?
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#37
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Ich sehe da keinen Unterschied zwischen Privatkredit und dem Erwerb von "Irgendwas". Wenn er nicht zahlt, schaust du mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Auf alle Fälle solltest du mit dem Inso-Verwalter klären, ob er der ganzen aktion zustimmt.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#38
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Aber klar, ist das ein Unterschied. Ich erwerbe rechtmäßig verschiedene Wirtschaftsgüter und verleihe diese zurück. Macht er schlapp, behalte ich meine Gegenstände.
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Gruß Stefan |
#39
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Zitat:
Allerdings haben alle Insolvenzler, die ich erleben mußte eines gemein : Es waren immer irgendwie Andere dran Schuld. Nie sie selbst. Die Armen....
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#40
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Zitat:
Was da wie geht, kann ich aber im Detail nicht sagen.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#41
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Ich sehe das auch eher kritisch. Mal angenommen die ganze Geschäftsausstattung ist alt und schon komplett abgeschrieben, dann muss er - wahrscheinlich - den Veräußerungsgewinn = fast kompletter Kaufpreis - voll versteuern. Da kommt er bei der Einkommensteuer ganz schnell in Regionen wo er richtig heftig Steuer bezahlt.
Und Miete zahlen muss er auch noch. Das ganze dürfte sich - wenn überhaupt - nur lohnen wenn er entweder noch einen hohen Verlustvortrag hat oder dieses Jahr keinen Gewinn macht. Bei einem Privatkredit sollte er allerdings mit dem Insolvenzverwalter zuerst abklären, wie das mit der Restschuldbefreiung aussieht. Die will er bestimmt nicht verlieren.
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#42
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Zitat:
Eigene Kraft? Privatinsolvenz?????????????? |
#43
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Ich finde: ja. Wer in der Privatinsolvenz eine selbstständige Tätigkeit aufnuimmt, obwohl er weiß, dass alles über einem Sockelbetrag an seine Gläubiger geht, der versucht es aus eigener Kraft. Und er versucht sogar, seine Gläubiger zu befriedigen.
Es wird oft so verstanden, als müsse man nur eine Privatinsolvenz anmelden, dann würden alle Schulden gestrichen und man sei fein raus. Dem ist nicht so.
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