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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Betriebsausstattung vermieten
Hallo Zusammen,
mal ein ungewöhnlicher Fall: Ein Bekannter hat sich vor 3,5 Jahren selbstständig gemacht (1-Mann-Betrieb, Einzelkaufmann). Gleichzeitig ist er noch in der Privatinsolvenz, die in gut 1 1/4 Jahren abgeschlossen ist. Daher muß er zahlreiche Auflagen erfüllen und bekommt bei der Bank keinen Kredit. Dann geht das Auto kaputt und er wird beklaut. Um seinen Betrieb aufrecht zu halten, geht er an Rücklagen, von denen er Lohnsteuer bezahlen wollte. Nun kommt die Rechnung vom Finanzamt, die Kohle kann er nicht bezahlen, eine Bank rückt auch keinen Überbrückungskredit heraus. Jetzt überlege ich, ihm einen Teil seiner Geschäftsausstattung "abzukaufen" und an ihn zu vermieten. Von der Kohle kann er direkt die Schulden beim Finanzamt bezahlen. Was muß ich beachten?
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Gruß Stefan |
#2
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1-Mann-Betrieb und Lohnsteuer?
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#3
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Einkommenssteuer...
Hmm, schwieriger Fall. Kommt auf die Summe an. Könntest du damit leben wenn die Kohle weg wäre? Beim Finanzamt kann doch seine Steuerschulden auch stunden, hab ich auch schon gemacht. Einfach mal anrufen und nachfragen. Wenn du ihm was abkaufst und vermietest dann natürlich nur mit schriftlichem Vertrag. Und achte darauf das du Gegenstände kaufst die du auch noch für den bezahlten Betrag X veräußern kann falls was schiefgeht. Nicht das du nachher auf nem Haufen Schrott sitzt.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
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#4
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Tja Insolvenz und dann Einzelunternehmer...da hat man ja als Kunde die absolute Sicherheit...armes Deutschland
Gegen den Einbruchschaden kann man sich versichern....das kaputte Auto, wenn es Firmenfahrzeug ist, ist ja absetzbar -> somit geminderte Steuer! Ich komme Leider nicht ganz mit..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#5
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Ist doch ganz einfach.
Braucht ein anderes Auto oder muss die Reparatur bezahlen und hat dafür Rücklagen die für die ESt. gedacht waren genommen. Nun rückt der Termin des FA näher.... Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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#6
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Genau richtig, sonst hast du vielleicht bald einen Freund weniger.
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#7
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1. Beim FA um Stundung der Steuerschuld ansuchen, sollte eigentlich machbar sein, siehe zB http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stundung.htm
2. Solltet ihr die o.a. Geschichte tatsächlich durchziehen (im einschlägigen Fach-Denglisch als Sale and Rent Back bezeichnet) müsst ihr auf jeden Fall einen schriftliche Vertrag anlegen, ausserdem muss dir bewusst sein, dass die Einkünfte daraus für dich steuerpflichtig sind. |
#8
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Irgendwie ist diese Story doch nicht schlüssig.
Wenn der im Privatinsolvenzverfahren zsteckt, kann der doch sowieso sein Vermögen nicht selbst verwalten. All Zahlungen gehen doch erstmal an den gerichtlich bestellten Verwalter. Und der verfügt die Verwendung. Und das FA kann auch nicht pfänden. Wo kommen denn da relevante ESt. Vorauszahlungen zusammen ?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#9
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Zitat:
ob dabei ein Kleinbetrieb kaputt geht ist denen völlig egal
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#10
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Zitat:
einer Pfändung gehen mehrere Mahnungen voraus. und wenn du darauf nicht richtig reagierst, ist das selbst gemachtes elend. und du kannst mir glauben denen(schon mal abwertig) ist ein Steuerzahler lieber,als ein h4ler. nur mal so am Rande. gruß swen |
#11
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Zitat:
Er sollte also spätestens jetzt das Gespräch mit dem IV suchen. Kommt auch darauf an, wieviel sein Unternehmen abwirft. Falls er noch ergänzendes Harz IV bekommt, sollte er wegen eienem Kredit auch bei seinem Amt vorsprechen....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#12
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Was mir noch zum Thema "Geschäftsausstattung" einfällt: Wenn der Kram über Buchwert an dich verscherbelt wird, entsteht möglicherweise ein Veräusserungsgewinn, der auch wieder versteuert werden muss....
Hat er einen creativen Steuerberater? Nicht, dass da der nächste Fallstrick wartet....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#13
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Ich hab ja keine Ahnung von sowas - aber wenn er in "Privatinsolvenz" steckt, also pleite ist und noch Leute was von ihm zu bekommen haben, gehört diese "Betriebsausstattung" denn dann überhaupt ihm selbst - sprich: darf er die denn einfach so mir nichts dir nichts verkaufen?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#14
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Auch in der Privatinsolvenz darf man unternehmerisch tätig sein. Man bekommt nur keinen Kredit, darf bestimmte Einkünfte nicht überschreiten, darf keine neuen Schulden machen.
Die PI resultiert aus einer Ehe mit einer Osteuropäerin, die ihn sukzessive abgezockt hatte (ETW bezahlt, Eltern unterstützt, alles ohne Belege, also später bei Trennung nicht anerkannt). Ehe geschieden, sie das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bekommen. Dann das übliche: • Unterhalt für Ex und Kind, • Umgangsrecht entzogen (Ex war auch Märchentante) • resigniert, den Halt und Job verloren • Schulden aus Unterhaltspflichten angehäuft In seinem erlernten Beruf kann er nicht mehr arbeiten, hat es aber immer geschafft, dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Jetzt ist es 5 vor 12, der Steuerberater hat meines Erachtens völlig versagt, ihm nicht gesagt, was er alles abführen muß, daß zusätzliche Forderungen auch 2 Jahre später noch kommen können. Die aktuelle Zahlungsaufforderung enthält Zahlungen für 2010, die man jetzt fordert. Er hat immer bezahlt, was das FA abgefordert hatte. Es gibt eine Stundung für 2 Monate, die aber nicht reicht. Wenn die Kohle dann nicht fließt, wird der Betrieb zu gemacht, Betriebsausstattung gepfändet. Harz 4 ist dem FA egal. Da nur bestimmte Gegenstände geklaut wurden und der Dieb genau wußte, wo der PKW einen Schwachpunkt hatte, war es vermutlich ein gekündigter Ex-Mitarbeiter. Da man keinen Kredit bekommt, aber auch nicht Geld "anhäufen" darf, gibt es immer nur Schrottkisten. Die gehen natürlich dauernd kaputt. Jetzt soll zusammen mit seinem Steuerberater ein Zahlungsplan bis zum Ende der Privatinsolvenz aufgestellt werden, damit man eine Chance hat, ein tragfähiges Konzept für die Fortführung der Tätigkeit zu erstellen. Ich würde die Gegenstände normal kaufen, ihm dann überlassen. Nur wäre ich dann ggfls. gewerblicher Vermieter, was ist da zu beachten?
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Gruß Stefan Geändert von Vierzigplus (27.06.2012 um 06:16 Uhr) Grund: Zusammen gefaßt!
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#15
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Zitat:
Ein anderer Bekannter von mir mußte nach seiner Scheidung sein Vermögen aufteilen. Die Vermögensverhältnisse hatten sich geändert, Rücklagen waren weg, gleichzeitig hatte sich die Wirtschaftslage verschlechtert, Umsätze waren eingebrochen. Das war dem FA sowas von egal, die Forderungen orientierten sich an gute Zeiten! Sein Laden ist da fast dran pleite gegangen. Das hat dann eben einige Arbeitsplätze gekostet - dem FA sch...egal!
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Gruß Stefan
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#16
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Das muß aber schon ein sehr sehr guter Kumpel sein
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#17
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Das FA interessiert es nicht wie die Verbraucherinsolvenz zustande gekommen ist. Aber es interessiert sie bestimmt brennend wie Sachgut (Werkstattausrüstung) zur Verwertung, in der Stillphase angeschafft werden konnte . Ich wäre da ganz vorsichtig.
Viele (Gefallene) gründen ja eine EU Ltd. und mieten sich komplett bei einem Mittelsmann ein. Das scheint zu funktionieren.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#18
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Ich kenne zwar leider nicht direkt einen Finanzhai, aber seht zu, daß ihr dort den FA-Leiter ins Boot bekommt.
Dieser kann dann evtl. das Richtige veranlassen. Zu diesem Termin dann aber alle nötigen Unterlagen zwecks Beweiskette mitführen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#19
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Wenn du fest an deinen Kumpel glaubst(ich würde es nicht tun),dann leih ihm das Geld !-allerdings mit der Option,dass das Geld auch weg sein kann!
Das mit dem abkaufen und hinterher vermieten würde ich lieber lassen! Ich habe festgestellt,dass hier meist ein altes Sprichwort greift: "Bei Geld hört die Freundschaft auf"
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (27.06.2012 um 06:46 Uhr) |
#20
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Wie groß kann denn die Summe bei einem Einzelkämpfer sein -steht das denn in der Relation zu einer Arbeitsplatzausrüstung KFZ ( Bühne, Reifen, Diagnose, Werkzeug sollte ja 5 stellig sein)?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#21
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Zitat:
das ist so nicht richtig, der Insolvenzverwalter hat ein gesteigertes Interesse daran, dass sich sein Mandant wirtschaftlich erholt und seine Schulden oder Teie davon begleichen kann. In so Fern ist es üblich, in einer Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter darzulegen, wie man sein zukünftiges Einkommen gestalten will. Absolut üblich ist es auch, dass der Insolvenzverwalter dann dies Firma aus der Verwaltung entlässt. Hat er dies getan, kann er die Hand im Nachgang da auch nicht mehr drauf legen und du geniesst Pfändungsschutz was die Firman betrifft, saubere Trennung und 2 Konten vorausgesetzt. Die Geschäftsausstattung eines Kaufmanns dürfte sich , solange er kein Ladengeschäft betreibt, auf ein Büro beschränken und da bekommst du vom Insolvenzverwalter, wahrscheinlich für ein Butterbrot dein altes Büro nachgeworfen, weil Büromöbel, speziell die graue Variante will keiner.
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#22
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Mach es nicht, das klingt irgendwie nach Insolvenzverschleppung und wird vermutlich später rückabgewickelt. Unterstütze besser BAT, alles andere wird mehr schaden als helfen.
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Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig. |
#23
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Zitat:
was mich etwas stutzig macht, ist er hat Rücklagen für die Lohnsteuerzahlung gebildet und weiß nichts von der Nachzahlung? Ich frage mich eh gerade, wo die LS-Nachzahlung herkommt. Irgendjemand hat das geschummelt, wenn das 2 Jahre alt ist. Entweder dein Freund hat falsche Zahlen angegeben, oder der STB hat "geschätzt"? War das Eine Betriebsprüfung vom FA im Spiel? Falls der STB Mist gebaut hat, wäre er evtl. haftbar. Nur mal so ein Gadankenansatz mit gefährlichen Halbwissen... Falls du ihm wirklich nahe stehst und "Risiko-Kapital" hast, gib einen Privatkredit mit geringen Zinsen, also Zinsausfall Sparbuch und laß dir die Sachen, die du kaufen willst, Sicherungsübereignen, wie es früher Banken gemacht haben. Auch das sehe ich mit meinem Halbwissen als billigste Lösung...
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#24
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Meine Erfahrungen mit dem FA sind längst nicht so schlimm wie hier geschildert: weil ich mich auf Mahnungen nicht gemeldet habe - Vogel-Strauß-Politik - haben die mein Konto gepfändet. Ich hin, mit der Sachbearbeiterin gesprochen, mich entschuldigt, Sachlage - damals Hartz IV - erklärt, Miniraten abgemacht: 5€/Monat bei ca. 2500€ ESt- und USt-Rückstand inkl. Säumnisgebühren.
Dann brav bezahlt, auch mal was extra, wenn ich gerade was über hatte. Zwischendurch mal einen Erlassantrag gestellt und netterweise einige hundert Euro erlassen bekommen. Weiterbezahlt, Glück gehabt und eine größere Summe bekommen, damit den Rest der Schuld bezahlt. Anschließend Erlass der Säumnisgebühren beantragt - stattgegeben. Zu mir war das FA mehr als fair, es war geradezu generös. Und von meinem Bruder, der vom Fach ist, höre ist das immer wieder: rede mit denen, die sind großzügiger als man denkt. In dem Fall würde ich einen flotten Dreier versuchen: ein Gespräch Schuldner-FA-Insolvenzverwalter.
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#25
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Meine sind sogar noch schlimmer. Allerdings 10 Jahre her. Und: Es kommt wahrscheinlich auf die Behörde vor Ort an.
Ich habe mal ein paar Mahnungen der EKS abgewartet, weil ich eine PKW Diesel Rückerstattung erwartete. Auf dem Erstattungsbescheid notierte ich: "mit der Bitte um Verrechnung mit der EKS" und schickte es zurück. Ein paar Tage später war mein Konto eingefroren. Nach Rücksprache mit dem FA faxte ich das Schreiben erneuet. Das Konto blieb aber kalt. Nach 3 Tagen fuhr ich zum SB und fragte nach. Dieser erklärte mir seelenruhig, das die Faxe erst in den Posteingang gehen. Der dortige SB nach Nachnamenherachie sortiert und an den Verteiler leitet. URGENT Status gibt es nicht. und Bürgerhilfen sind im System nicht vorgesehen. Immer schön der Reihe und Dienstanweisung nach. So dauerte es fast 10 Tage!
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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