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  #26  
Alt 22.10.2012, 19:08
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ist es etwas besonderes wenn man den Ö-Mess und Seebrief besitzt?

Mein NAchbar hat sein Boot von einem Österreicher gekauft, jetzt ist es unter D-Flagge, aber er hat noch den Mess und Seebrief.
An unserem Seebrief ist nichts besonderes. Er entspricht in etwa dem dt. Flaggenzertifikat. Bei uns kann man sein Boot allerdings nicht wie bei euch zB beim ADAC anmelden. Man muss zur Behörde.

Für eine Binnenanmeldung reicht hier auch das vergleichbare Dokument zum dt. Kleinfahrzeugausweis. Unsere "Binnenzulassung" ist - genauso wie der dt. Kleinfahrzeugausweis - in HR auf See nicht anerkannt.
Die Deutschen brauchen IBS oder Flaggenzertifikat, die Ösis den Seebrief.

Dass in der Praxis von vielen Hafenkapitänen sehr wohl der Kleinfahrzeugausweis (dt.) oder die (österr.) Binnenzulassung akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis zu einer bestimmten Größe und offenbar bei Trailerbooten sehen die das weniger eng.

Wie Georg sagt: Wenn das Boot allerdings ständig in HR liegt (Marina, Zollverschluss etc.), ist mit dem Kleinfahrzeugausweis/der Binnenzulassung jedenfalls Essig. Dann muss ein IBS/Flaggenzertifikat bzw. für Ösis der Seebrief her.
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Gruss Andreas

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  #27  
Alt 22.10.2012, 19:21
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
An unserem Seebrief ist nichts besonderes. Er entspricht in etwa dem dt. Flaggenzertifikat. Bei uns kann man sein Boot allerdings nicht wie bei euch zB beim ADAC anmelden. Man muss zur Behörde.

Für eine Binnenanmeldung reicht hier auch das vergleichbare Dokument zum dt. Kleinfahrzeugausweis. Unsere "Binnenzulassung" ist - genauso wie der dt. Kleinfahrzeugausweis - in HR auf See nicht anerkannt.
Die Deutschen brauchen IBS oder Flaggenzertifikat, die Ösis den Seebrief.

Dass in der Praxis von vielen Hafenkapitänen sehr wohl der Kleinfahrzeugausweis (dt.) oder die (österr.) Binnenzulassung akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis zu einer bestimmten Größe und offenbar bei Trailerbooten sehen die das weniger eng.

Wie Georg sagt: Wenn das Boot allerdings ständig in HR liegt (Marina, Zollverschluss etc.), ist mit dem Kleinfahrzeugausweis/der Binnenzulassung jedenfalls Essig. Dann muss ein IBS/Flaggenzertifikat bzw. für Ösis der Seebrief her.

Dieser Kleinfahrzeugausweis...ist das der Schein vom Wasser ud Schiffahrtsamt?
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  #28  
Alt 22.10.2012, 19:22
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Dieser Kleinfahrzeugausweis...ist das der Schein vom Wasser ud Schiffahrtsamt?
ja, den meine ich.
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  #29  
Alt 22.10.2012, 19:26
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UUppps,

aber...

mit dem Schein liege ich in Hr unter Zollverschluss, und mache auch die EIn-Ausfuhr sowie alle anliegenden Anmeldungen .
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  #30  
Alt 22.10.2012, 20:02
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Meines Wissens betrifft dieser Zeitraum nur Boote unter der Flagge des jeweiligen Beitrittslandes.
Da habe ich völlig andere Informationen .....
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Gruß Fred
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  #31  
Alt 22.10.2012, 20:04
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
UUppps,

aber...

mit dem Schein liege ich in Hr unter Zollverschluss, und mache auch die EIn-Ausfuhr sowie alle anliegenden Anmeldungen .
Tja, das ist in der Tat interessant. Was es nicht alles gibt...
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  #32  
Alt 22.10.2012, 20:35
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Da habe ich völlig andere Informationen .....
Kannst Du die uns mal mitteilen...?

Das wäre bestimmt für viele von Interesse.
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  #33  
Alt 22.10.2012, 20:49
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Meines Wissens betrifft dieser Zeitraum nur Boote unter der Flagge des jeweiligen Beitrittslandes.
Also wenn ich Eure Frage nun richtig verstehe, dann würde das ja gar Sinn ergeben:
Beim Beitritt Sloweniens seinerzeit:
1) Boote in SLO unter SLO Flagge mussten ja zwangsläufig schon in SLO versteuert sein. Die konnte dies 8 oder 9 oder was-Jahresfrist garnicht betreffen.
2) Boote unter SLO Flagge in zB HR konnten ja dort bleiben (weiterhin unversteuert).
3) Die "Nachversteuerung" von Booten damals in SLO hat eben gerade Boote betroffen von Nicht-Slowenen, eben von EU-Bürgern, überwiegend D, Ö, I.

Soweit meine Erinnerung
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  #34  
Alt 22.10.2012, 21:24
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
..und wenn ich an der Donau oder den Binnenseen fahre, brauche ich dann auch so einen komischen "Typenschein"?
ja, dein Boot bekommt ja auch eine Zulassungsnummer. Die bekommt man mit dem Seebrief. Und ohne Messbrief kein Seebrief.
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  #35  
Alt 22.10.2012, 21:25
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Also wenn ich Eure Frage nun richtig verstehe, dann würde das ja gar Sinn ergeben:
Beim Beitritt Sloweniens seinerzeit:
1) Boote in SLO unter SLO Flagge mussten ja zwangsläufig schon in SLO versteuert sein. Die konnte dies 8 oder 9 oder was-Jahresfrist garnicht betreffen.
2) Boote unter SLO Flagge in zB HR konnten ja dort bleiben (weiterhin unversteuert).
3) Die "Nachversteuerung" von Booten damals in SLO hat eben gerade Boote betroffen von Nicht-Slowenen, eben von EU-Bürgern, überwiegend D, Ö, I.

Soweit meine Erinnerung
So ähnlich sehe ich das auch.

Fallbeispiel: Deutscher Eigner, Boot Bj. 2000, dt. Registrierung, 2000 Mwst-frei völlig legal nach HR geliefert. HR tritt zum 01.07.2013 der EU bei. Die Grenzkontrollen entfallen. Der Eigner überführt sein Boot, es ist ja nun freier Binnenverkehr, nach D und kommt an der Ostseeküste in eine Zollkontrolle und da wird der MwSt-Nachweis verlangt. Was legt er vor?
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  #36  
Alt 22.10.2012, 21:38
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
So ähnlich sehe ich das auch.

Fallbeispiel: Deutscher Eigner, Boot Bj. 2000, dt. Registrierung, 2000 Mwst-frei völlig legal nach HR geliefert. HR tritt zum 01.07.2013 der EU bei. Die Grenzkontrollen entfallen. Der Eigner überführt sein Boot, es ist ja nun freier Binnenverkehr, nach D und kommt an der Ostseeküste in eine Zollkontrolle und da wird der MwSt-Nachweis verlangt. Was legt er vor?
UNd was legt man vor wenn man Ende nächsten Jahres, ein Boot von einem Kroaten unter HR-Flagge kauft, dieses ummeldet auf D-Papiere und damit in D aufgehalten wird?
NAchweise über Steuer gibts dann ja auch net.
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  #37  
Alt 22.10.2012, 21:43
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
So ähnlich sehe ich das auch.

Fallbeispiel: Deutscher Eigner, Boot Bj. 2000, dt. Registrierung, 2000 Mwst-frei völlig legal nach HR geliefert. HR tritt zum 01.07.2013 der EU bei. Die Grenzkontrollen entfallen. Der Eigner überführt sein Boot, es ist ja nun freier Binnenverkehr, nach D und kommt an der Ostseeküste in eine Zollkontrolle und da wird der MwSt-Nachweis verlangt. Was legt er vor?
Aja, jetzt hab ich's wieder.
Ja, klar. Völlig korrekt.
"Alt-EU-ler" müssen - falls ihr Boot jünger ist, als der jeweils nationale Stichtag - jederzeit überall in der EU nachweisen können, dass für ihr Boot USt entrichtet wurde.

Die "Nachweis-Freiheit" gilt dann für HR-Boote älter "2013 minus x" (x=8 oder 9 oder was auch immer).
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
UNd was legt man vor wenn man Ende nächsten Jahres, ein Boot von einem Kroaten unter HR-Flagge kauft, dieses ummeldet auf D-Papiere und damit in D aufgehalten wird?
NAchweise über Steuer gibts dann ja auch net.
Meines Wissens nach kann ein Boot unter HR-Flagge nur zugelassen werden, wenn der Steuernachweis erbracht wurde. Also sollten auch Papiere vorhanden sein.
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  #39  
Alt 22.10.2012, 22:16
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Aja, jetzt hab ich's wieder.
Ja, klar. Völlig korrekt.
"Alt-EU-ler" müssen - falls ihr Boot jünger ist, als der jeweils nationale Stichtag - jederzeit überall in der EU nachweisen können, dass für ihr Boot USt entrichtet wurde.

Die "Nachweis-Freiheit" gilt dann für HR-Boote älter "2013 minus x" (x=8 oder 9 oder was auch immer).
Treffer, jetzt lauschen und kieken wir mal was unsere selbsternannte Koryphäe dazu meint
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  #40  
Alt 22.10.2012, 22:23
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Aja, jetzt hab ich's wieder.
Ja, klar. Völlig korrekt.
"Alt-EU-ler" müssen - falls ihr Boot jünger ist, als der jeweils nationale Stichtag - jederzeit überall in der EU nachweisen können, dass für ihr Boot USt entrichtet wurde.

Die "Nachweis-Freiheit" gilt dann für HR-Boote älter "2013 minus x" (x=8 oder 9 oder was auch immer).

MIt Hr-Boote sind die Boote gemeint, die aus D Ö I und auch deren Flaggen, die sich jedoch in HR aufhalten, ist das richtig, also keine Boote unter Hr Flagge
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  #41  
Alt 22.10.2012, 22:30
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
MIt Hr-Boote sind die Boote gemeint, die aus D Ö I und auch deren Flaggen, die sich jedoch in HR aufhalten, ist das richtig, also keine Boote unter Hr Flagge
Nein, nein.
Ich meine schon Boote unter HR-Flagge.
Wenn dann HR bei der EU ist, müssen die Kroaten mit ihren Booten ja (theoretisch) überall in der EU nachweisen, dass ihr Boot versteuert ist.
Weil in der Praxis kein Mensch Rechnungen so lange aufbewahrt, wird es (wahrscheinlich) auch für die Kroaten ein Baujahr geben, vor dem sie keine Rechnungen brauchen werden. Und für die neueren eben schon.

Boote unter dt. Flagge in HR müssen dann eben nachversteuern oder nachweisen, dass sie ursprünglich eh versteuert haben UND dass sie nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU waren (Es sei denn, das Boot ist älter als 1985).
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  #42  
Alt 22.10.2012, 22:45
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Nein, nein.
Ich meine schon Boote unter HR-Flagge.
Wenn dann HR bei der EU ist, müssen die Kroaten mit ihren Booten ja (theoretisch) überall in der EU nachweisen, dass ihr Boot versteuert ist.
Weil in der Praxis kein Mensch Rechnungen so lange aufbewahrt, wird es (wahrscheinlich) auch für die Kroaten ein Baujahr geben, vor dem sie keine Rechnungen brauchen werden. Und für die neueren eben schon.

Boote unter dt. Flagge in HR müssen dann eben nachversteuern oder nachweisen, dass sie ursprünglich eh versteuert haben UND dass sie nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU waren (Es sei denn, das Boot ist älter als 1985).

Sehr gut, endlich Licht im Schacht
Nur noch ein Fallbeispiel und dnan gebe ich Ruhe, versprochen


Boot Bj.: vor 2000
Boot unter D-Flagge steurfrei seit Baujahr in Hr, ab 02.2013 Ummeldung auf Hr-Papiere (egal wie), Boot ist dann beim Eintritt in Eu sauber
weil 2013-X = >2000 ergibt.
Ist es egal seit wann ein Boot HR-Papiere hat? Oder ist es nur aufs Baujahr bezogen?

Geändert von glumpo (22.10.2012 um 22:50 Uhr)
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  #43  
Alt 22.10.2012, 23:09
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Sehr gut, endlich Licht im Schacht
Nur noch ein Fallbeispiel und dnan gebe ich Ruhe, versprochen


Boot Bj.: vor 2000
Boot unter D-Flagge steurfrei seit Baujahr in Hr, ab 02.2013 Ummeldung auf Hr-Papiere (egal wie), Boot ist dann beim Eintritt in Eu sauber
weil 2013-X = >2000 ergibt.
Ist es egal seit wann ein Boot HR-Papiere hat? Oder ist es nur aufs Baujahr bezogen?
Lange Rede, kurzer Sinn: Hast Du einen MwSt-Nachweis (nicht älter als drei Jahre) oder eine HR-Zulassung? Fein. Hast Du eins von beiden, solltest Du aus dem Schneider raus sein. Hast Du nix = A.-Karte
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Gruss Vestus
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  #44  
Alt 22.10.2012, 23:15
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Lange Rede, kurzer Sinn: Hast Du einen MwSt-Nachweis (nicht älter als drei Jahre) oder eine HR-Zulassung? Fein. Hast Du eins von beiden, solltest Du aus dem Schneider raus sein. Hast Du nix = A.-Karte
Den Nachweis hat doch keine Sau.
Würd ja auch ein älterer MWST Nachweis reichen mit neuerer Marina-Liegeplatzrechnung aus einem EU Land..... die nicht älter als 3 Jahre ist,
wie sollte man sonst an einen frischen Nachweis kommen wenn das Boot vor 2000 ist.
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  #45  
Alt 23.10.2012, 08:29
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Kannst Du die uns mal mitteilen...?

Das wäre bestimmt für viele von Interesse.
Habe ich doch bereits hier geschrieben.
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Gruß Fred
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  #46  
Alt 23.10.2012, 10:08
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Hallo!

Harri, benötigst du eigentlich überhaupt einen Messbrief...?

Laut folgender Homepage wird für Boote mit einer Länge von bis zu 10m welches nur für Watt- und Tagesfahrt (FB1) eingesetzt wird kein Messbrief benötigt.
In diesen Fällen wird dann nur die österr (Binnen-)Zulassung benötigt, um einen Seebrief ausgestellt zu bekommen...
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Grüße
Fritz
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  #47  
Alt 23.10.2012, 11:42
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Zitat:
Zitat von Ispep Beitrag anzeigen
Hallo!

Harri, benötigst du eigentlich überhaupt einen Messbrief...?

Laut folgender Homepage wird für Boote mit einer Länge von bis zu 10m welches nur für Watt- und Tagesfahrt (FB1) eingesetzt wird kein Messbrief benötigt.
In diesen Fällen wird dann nur die österr (Binnen-)Zulassung benötigt, um einen Seebrief ausgestellt zu bekommen...
Aber mit der Binnenzulassung, z.B. Donau... muß ich dann alle 5 Jahre das Boot vorführen, und das möchte ich mir wirklich ersparen!
...steht ja dann auch wieder fix in HR!

Gruß harri
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!Grüße Harri!
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  #48  
Alt 23.10.2012, 12:15
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boote die vor 1985 gebaut wurden unterliegen keiner mw. das trifft bei dir nicht zu.
wenn du von der polizei/zoll angehalten wirst und die mw nicht nachweisen kannst, wird dein boot geschätzt oder an hand des kaufpreises die mw verlangt. (19%)
in der zeitschrift boote kam dieses jahr ein artikel zu diesem problem raus.
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Gruß Anke und Jörg

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  #49  
Alt 23.10.2012, 13:18
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Steuerunterlagen sind (in D) höchstens 10 Jahre aufzubewahren, richtig?

Welche Beweiskraft hat dann eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus z.B. 1997 und wie wir die vom Zoll gegengecheckt
Der Händler dürfte diese Unterlagen (Rechnung und Bankbelege) bereits vernichtet haben, so dass m. E. nichteinmal die Echtheit des Kaufbeleges geprüft werden kann.

Zweifelt der Zoll aus irgendwelchen Gründen an, dass die MwSt entrichtet ist, dann möge er den Beweis führen das die MwSt NICHT entrichtet wurde und dann kassieren.

Die Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Bürger halte ich für eine Unverschämtheit.

Gruß Lutz
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Alt 23.10.2012, 15:43
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Steuerunterlagen sind (in D) höchstens 10 Jahre aufzubewahren, richtig?

Welche Beweiskraft hat dann eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus z.B. 1997 und wie wir die vom Zoll gegengecheckt
Der Händler dürfte diese Unterlagen (Rechnung und Bankbelege) bereits vernichtet haben, so dass m. E. nichteinmal die Echtheit des Kaufbeleges geprüft werden kann.

Zweifelt der Zoll aus irgendwelchen Gründen an, dass die MwSt entrichtet ist, dann möge er den Beweis führen das die MwSt NICHT entrichtet wurde und dann kassieren.

Die Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Bürger halte ich für eine Unverschämtheit.

Gruß Lutz
Der Argumentation von Lutz lag offensichtlich logisches Denken zugrunde. Leider aber scheint der Schinken von 1992 immer noch zu gelten:

Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom
14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei.

Denken wir mal logisch weiter:

1992, als oben Stehendes ersonnen wurde, waren Boote von 1985 gerade mal sieben Jahre alt. Heute sind Boote aus diesem Zeitraum bereits nahe am Schrottwert. Welcher Zoll sollte also ein z. B. 25 Jahre altes Boot abkassieren wollen, nur weil versäumt wurde, den o. g. Schinken zu aktualisieren?

Und soll dann etwa Derjenige, der eine 25 Jahre alte O-Rechnung mit Steuernachweis vorlegen kann, frei von Sünde gesprochen werden? Das Boot kann schließlich zwischendurch 10 Jahre in der Karibik gelegen und dann erneut unversteuert eingeführt worden sein.

Was kann also herauskommen, solange diese uralte „Besenrichtlinie“ noch gilt? Doch wohl weiterhin lediglich „sporadische“ Prüfungen – und diese gewiss nur, wenn ein neuwertiges Boot dem Zoll vor den Bug läuft.
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Gruß Wilfried
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