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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Könntest auch ein Abschleppunternehmen für Boote gründen, ist schließlich eine Anschaffung für die Ausübung der Tätigkeit und somit unterliegt es nicht der Krota-Steuer, jedes JAhr dann obligartorisch 500€ als Gewinn versteuern
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#27
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Ab einer gewissen Grösse sind dann auch Boote aus den späten 90er Jahren für den Zoll von Interesse. Wie es in HR ablaufen wird weiss noch niemand. Fakt ist aber dass es um einen Haufen Kohle geht. Die Frage wird sein wieviel HR seinen Gästen zumuten wird.
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Gruss Vestus |
#28
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http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48
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Gruss Vestus |
#29
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=2862019#post2862019 Außerdem konnte niemand einen konkreten Fall nennen, dass jemals bei einem über acht Jahre alten Boot ein USt-Nachweis gefordert wurde. Die Besenrichtlinie wollte 1993 nur bis zu 8 Jahre alte Boote erfassen; demgemäß handelten später auch die neuen EU-Länder. Warum sollte der deutsche Zoll künftig anders handeln?
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Gruß Wilfried |
#30
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Ich zitiere mal: Noch deutlicher wird das Problem, wenn man es am Beispiel Sloweniens festmacht, das am 1. Mai 2004 der EU beitrat. Von der Umsatzsteuer befreit blieben zu diesem Stichtag alle unversteuert in Slowenien stationierten Boote von EU-Eignern, die vor dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen worden waren. http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html Ein Boot im Zolllager von HR ist nicht im Land stationiert, sondern ausserhalb des Landes. Ein kleiner aber feiner zoll- und steuerrechtlicher Unterschied. Viel Erfolg.
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Gruss Vestus |
#31
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Beste Grüße John |
#32
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#33
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Was ist mit Booten, die ein älteres Baujahr haben ?
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
#34
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Diese unterliegen der sog. Besenrichtlinie, frei übersetzt: Altfälle werden steuerrechtlich ausgekehrt.
Es wird von Amts wegen davon ausgegangen dass die Besteuerung bereits erfolgte.
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Gruss Vestus
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#35
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Gruss Vestus |
#37
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Gibt es Fälle wo in Kroatien bereits nachgefragt wurde ob das Boot innerhalb der 18 Monaten Kroatien verlassen hat und damit Gebühren oder Strafen anfallen?
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#38
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Fragen Sie den Zöllner Ihres Vertrauens.
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Gruss Vestus
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#39
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Man kann den Beitritt von HR sehr wohl mit dem Beitritt von SLO vergleichen. Boote älter als 8 Jahre mussten nicht mehr nachversteuert werden. Das erwarten auch viele Fachleute jetzt von HR. HR hat aber noch zusätzlich das Problem, dass die Bootseigner jederzeit in einem Nachbarland versteuern können z.B. SLO, IT. Diese haben geringere Steuersätze als HR. Hier geht es um viel Geld, dass ein Land ohne Gegenleistung erhalten kann. Daher hat HR schon heuer die Luxussteuer für Boote fallen lassen. Jetzt stehen sie aber noch immer mit 25% gegen 20% (SLO) da. Und einen einmaligen Sondersteuersatz für Boote in diesen bestimmten Fall, soll angeblich die EU nicht zustimmen. Das war bei SLO seinerzeit noch anders. Die haben allen Booten mit ausländischer Flagge, jünger als 8 Jahre und länger als 3 Jahre in SLO einen Sondersteuersatz mit 5% angeboten. Wer etwas mehr Zeit hat, segelt nach Malta (18%) oder Zypern (15%). Wenn man umflaggt auf diese Länder, gibt es dann noch jede Menge Sonderregelungen, wie es noch billiger wird. Also hat meiner Meinung nach HR das große Problem, dass die Bootseigner ihr Geld wo anders abgeben werden. Warten wir ab, ob ihnen noch etwas einfällt, um das zu verhindern. Gruss Richard |
#40
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Gruß Volker |
#41
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#42
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Hi Vestus und All,
Danke für die umfangreiche Lektüre, besonders diese: http://www.boote-magazin.de/test_technik/ratgeber/mehrwertsteuer-was-eigner-wissen-muessen/a39985.html Immerhin findet sich am Ende des Gewusels in dem Artikel eine klare Zusammenfassung, was in Kroatien voraussichtlich passieren wird: „Derzeit sind uns die kroatischen Ausführungsbestimmungen zur Erhebung der fälligen Umsatzsteuer noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Beitrittsländern und der Basisrichtlinien der EU zur Umsatzbesteuerung kann aber von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
Da mich als Eigner eines 17 Jahre alten Bootes, dessen Vorleben bis 2009 ich nicht kenne, allerdings mehr interessiert, was mir in Deutschland noch passieren kann, habe ich auch gerne von der Aktion des Zolls im Jahre 2009 gelesen: Bei 821 überprüften Booten konnten 32 Eigner den zollredlichen Besitz nicht nachweisen. Dieses Verhältnis lässt doch wohl den Schluss zu, dass analog auch für den deutschen Zoll nur bis zu 8 Jahre alte Boote interessant waren und sind. Wäre ich 2009 dabei gewesen, hätte mir der Zoll angesichts des Alters meines Bootes lediglich eine gute Weiterreise gewünscht; die 32 ohne O-Rechnung erwischten Eigner haben diese dagegen nachreichen müssen. Wäre nur ein Eigner dabei gewesen, der sich z. B. einen schicken Verdränger in Holland hat bauen lassen und die Bezahlung der MwSt in D dann vergaß, wäre ein derartiger Erfolg des Zolls sicherlich bekannt geworden. Schließlich liegt der Sinn solcher Aktionen in der Vorbeugung. Nach wie vor mein Fazit für private Bootseigner: Bei bis zu 8 Jahre alten Booten ist ein MwSt-Nachweis mitzuführen. Über 10 Jahre alte Steuerunterlagen müssen dagegen nicht einmal mehr existieren.
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Gruß Wilfried |
#43
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Zitat:
Gruss Richard
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#44
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Wie du darauf kommst die Anzahl 32 von über 800 ohne Nachweis lasse nur den Schluß zu, daß es eine 8 Jahres Frist gibt, muß jetzt aber nicht begreifen, oder?
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#45
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http://www.steuertipps.de/lexikon/i/...euer-fahrzeuge Basiert auf der Tatsache, dass die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge auch bei Privatpersonen steuerfrei sein soll. Viele Grüße Volker |
#46
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Einmalige Zahlung der MWSt. ist ja selbstverständlich, wenn dort nicht, dann eben hier. |
#47
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nur bis zur Bootslänge von 7,5 m wird die MwSt in NL fällig; größere Boote sind in D zu versteuern. Vergessen ist also technisch möglich. Ansonsten: Wenn auch alte Boote erfasst worden wären, hätten weitaus mehr Eigner keine Steuerredlichkeit nachweisen können.
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Gruß Wilfried
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#48
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Zitat:
Während bei Autos eine gewisse Kontrolle bei der erstmaligen Anmeldung in Deutschland existiert (die schreiben soviel ich weiß eine Mitteilung an das Finanzamt, und die machen Ärger wenn noch keine Steueranmeldung vorliegt) Ist es bei den diversen Anmeldungsmöglichkeiten für Seeschiffe bestimmt nicht immer gewährleistet. Soviel zum "Vergessen" bei Booten. Zitat:
Gruß Volker |
#49
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Da muß man sich wirklich selbst melden und "freiwillig" die Steuer zahlen?
Ist ja der Hammer, bei jedem Brötchen das ich mir beim Bäcker kaufe wird das relativ kontrolliert! |
#50
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Bei Kauf eines neuen EU Fahrzeugs hast du die Verpflichtung die Steuer unaufgefordert selbst anzumelden. Alles andere ist bereits Steuerhinterziehung.
Bei neuen PKW gibt es meines Wissens eine Benachrichtigung. Ob und wie es dies bei Booten gibt, die unter die Bestimmung fallen, weis ich leider nicht. Ich bin mir daher nicht sicher, welche Überwachungsmöglichkeiten es da gibt. Klar ist, das der Erwerber die Verpflichtung auch hat, wenn es keine Überwachungsmöglichkeit geben sollte. Gruß Volker |
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