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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Falls sie dich wegen der überschrittenen 18 Monate erwischen dann droht das volle Programm, denn mit der Überschreitung hast du kundgetan das Boot in Hr einzuführen. 8% auf den Wert aus 2010+18 Monate, ergibt dann den Zeitwert +8%, und darauf den Mwst Satz von 25%, und evtl. Zinsen von 2010+18 Monate bis zum Zeitpunkt des Erwischens auf Zoll und Steuer. Die aussergewöhnliche Steuer (Luxussteuer)ist seit Mitte 2012 nicht mehr aktuell, die wurde abgeschafft. Ob es jemals soweit kommen wird ist fraglich Ich wurde vor 3 Wochen angerufen und durfte schnell noch die Papiere nachfaxen. |
#27
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Hi, soweit ich weiß zahlst du nichts, auch keinen Zoll, dein Boot wurde schon in der EU versteuert, allerdings wirst du ende 2013 von deiner Marina, oder Liegeplatzvermieter eine Aufforderung erhalten die Einfuhrumsatzsteuer nachzuweisen. Dann legst hat deinen Nachweis vor. Soviel ich weiß gibt es eine 3 jährige Übergangsfrist, ob diese auch in Kroatien angewandt wird weiß niemand, warten wirs ab.
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#28
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Zitat:
Der Michi hat kein Problem mit der anstehenden Versteuerung durch koratiens Eingang in die Eu, ihm gehts um die Überschreitung der 18 Monate. |
#29
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Zitat:
Das Boot gilt jetzt als in HR eingeführt, d.h. Zoll und USt fällt an. Die Tatsache, dass es in Deutschland USt versteuert wurde, steht dem nicht entgegen. Gruß Volker |
#30
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Männer, jetzt geb ich's auf und schreib zu dem Thema nichts mehr
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#31
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.... und hat mit dem Thema auch nichts zu tun !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
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Ach Fred, lies lieber noch mal.
Zitat:
Das: war nämlich die Frage, und das ist das Thema. |
#33
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Natürlich, natürlich, lieber Volker, Du hast selbstverständlich wie immer recht.
Bleib ganz ruhig ........
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#34
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Nicht doch Kinders... lieb bleiben bitte
Wenn den Michi bis zum EU Beitritt Kroatiens (der Zeitpunkt kann sich durchaus deutlich nach hinten verschieben, der Juli 2013 wackelt wohl gerade) keiner kontrolliert und die 18 Monatsfrist überprüft, muss der Michi folgendes bezahlen: 1. EU Mehrwertsteuer - ist bereits bezahlt (3 Jahresregel und Boot älter als 8 Jahre)... also nix 2. Zoll ... über Nacht wird Michis Boot mit Beitritt Kroatiens zur EU zur Gemeinschaftsware (den es steht dann ja in einem EU Land... ) und somit fällt kein Zoll an (Quelle: Zoll Deutschland) ... also wieder nix 3. Luxussteuer auf Boote gibet nich mehr in HR... also wieder nix In diesem Fall also entspannt zurück lehnen Michi Problem wäre jetzt die 18 Monatsregel, die im Falle vom Michi eine 24 Monatsregel ist, da seine Marina ein Klasse E Zolllager ist. Sollte er kontrolliert werden, und der zoll bringt den Vorgang zur Anzeige sieht die Sache anders aus: 1. kroatische Mehrwertsteuer in Höhe von 25% des Zollwerts plus des Zolls 2. Luxussteuer gibts nicht mehr ... also nix 3. Einfuhrzoll in Höhe von 8% des Zollwerts 4. Strafe und Verfahrenskosten in ungewisser Höhe Alle Klarheiten restlos beseitigt ?? Grüße Christian |
#35
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Ich fahre nächste Woche runter wegen der 18 Monatsregel.
Boot kommt zurück und im Juli wieder runter
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Gruß Sven |
#36
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Zitat:
Zitat:
dass am 01.07.2013 die Dreijahresregel knapp gerissen wird ist aber schooooon aufgefallen, oder?
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Gruss Vestus |
#37
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Ja, ist mir bewusst, jedoch beim möglichen Beitritt zum 01.07.2013 ist mein Boot dann weit mehr als 8 Jahre alt.
Gruss, Michi |
#38
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Hab auch nach eine Frage zum Thema...betrifft Wechsel der Trockenmarina & Eigner???
Boot (zur Zeit noch nicht in meinem Besitz) wurde damals in AUT neu gekauft (Steuer bezahlt) liegt aber jetzt trotzdem schon länger als 18 Monate mit den Daten des jetzigen Eigners in HR. Wenn ich dieses Boot jetzt kaufe, sich dann die Daten des Eigners ändern, und dann auch noch den Einstellplatz (Trockenmarina) wechsle, es dazwischen aber nicht ausklariere... Liegen die Aufzeichnungen der dauerhaften Liegedauer (des Bootes!) beim Zoll trotzdem auf, oder beginnt für den Zoll der "nachvollziehbare" Zeitraum des Bootes in HR wiederum mit dem neuen Datum meines Zollverschlusses, unter meinen Eignerdaten in meiner neuen Marina? ...denn wenn ICH das Boot jetzt kaufe und gleich wieder in HR lasse, hab ich es dann bis zum EU-Eintritt grade mal 8 Monate in HR gelassen... Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#39
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Zitat:
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Gruß Sven |
#40
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Zitat:
Du solltest auch eine Kopie des Kaufvertrages des ursprünglichen Eigners erbeten. Gruß Volker |
#41
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Auch ja... Boot ist Baujahr 1996' falls das noch eine Rolle spielt!
Danke für eure Infos bislang, Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#42
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Wenn das trailerbar ist, würde ich es nach Ö holen, und hoffen, das du nicht an der Slo Grenze gefragt wirst, wie lange das Boot in HR war. Wohl bei einem Trailerboot aber sehr unwahrscheinlich.
Dann mit der Kopie des ursprünglichen Kaufvertrags und dem neuen Kaufvertrag den INF 3 abstempeln lassen. Dann kann das Boot wieder in Ruhe nach HR. Gruß Volker
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#43
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Wichtig ist, dass am Kaufvertrag die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
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#44
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Soll ja so sein, deswegen hatte ich es unterstellt,
Zitat:
Gruß Volker
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#45
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Hallo Forum,
ich bin noch neu hier und hätte zu dem Thema auch einige Fragen. Ich habe von einem Deutschen ein Boot Bj 1996 mit Deutscher WSV Zulassung gekauft. Das Boot steht in HR und hat ein noch gültiges Permit bis Aug. 2013. Ich wollte das Boot im April 2013 aus HR holen und nach I überführen da es ab dann in I liegen wird und nur noch sporadisch (Urlaub) nach HR kommen wird. Was muss ich alles beachten bezüglich des Permits dem Zoll und Kaufvertrag? Kann ich das Boot (nicht Trailerbar) einfach Einwassern und nach I überführen? Ich habe jetzt auch schon viel gelesen aber richtig schlau bin ich nicht geworden. Das Boot ist auch schon länger als 18 Monate in HR erneuert sich das ganze bei Eignerwechsel? Noch zur Info vor dem jetzigem Permit gab es eine Unterbrechung in der Historie evt. bringt das ja was? Gruß Markus Geändert von mark82436 (07.12.2012 um 09:05 Uhr) |
#46
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Zitat:
Du musst in Umag/HR ausklarieren und in Piran/SLO in die EU einklarieren. Dazu musst Du die üblichen Papiere für das Boot und die Crew einschl. Crewliste haben. Das kroatische Permit interessiert in diesem Zusammenhang niemanden. In Piran ist auch wieder die Crewliste und die Bootszulassung vorzulegen. Natürlich ist Dein Boot nicht länger als 3 Jahre in Kroatien gewesen, denn dann müsstest Du das Boot neu EU-verzollen ! Dein noch gültiges Permit beweist ja, dass das Boot erst im April 2011 nach Kroatien gekommen ist ..... Bei den Italienern musst Du Dich nicht mehr melden.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#47
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Zitat:
danke für die Antwort du hast Recht das Boot kommt nach Grado bzw. nach Aquileia es steht jetzt in Porec (Plava Laguna) dann könnte ich ja auch in Porec ausklarieren und in Piran wieder einklarieren oder geht das auch in Italien? Was sind den die üblichen Papiere? ich habe nur das Permit mit Crewliste vom Vorbesitzer meinen neuen WSV Ausweis und den Kaufvertrag. Gruß Markus |
#48
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Mich würde interessieren, warum einer, der von Umag nach Grado will, überhaupt in Slowenien einklarieren sollte.
Ich würde in Umag ausklarienen und mich ohne Zwischenaufenthalt in Slowenien auf den Weg nach Grado machen. Dies geht, ohne dass slowenische Hoheitsgewässer berührt werden. Gruß Peter |
#49
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Zitat:
Unter den üblichen Papieren meine ich die Ausweise der sich an Bord befindlichen Personen. Ich vermute mal, dass Du die Liste die sich beim Permit befindet (das ist die Personenliste) verwechselst. Zum aus- und einklarieren brauchst Du jeweils ein Crewliste auf der lediglich die Personen erscheinen, die sich aktuell an Bord befinden. Das Permit wird bei der Ausreise nicht verlangt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#50
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...auch noch eine Frage?
Bin in der neuen Saison ebenfalls mit meinem neuen Boot am Start! Werde es wahrscheinlich im April 13' nach HR/Rab bringen und dann dort wieder in der Trockenmarina fix einstellen. Soll ich mir beim runterfahren trotzdem die Einfuhr nach HR an der Grenze bestätigen lassen, oder spielt das zu diesem Datum keine Rolle mehr...? (Boot war beim Voreigner noch nie unter Zollverschluß in HR) Gruß harri
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