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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Ich bin zwar kein Betroffener, aber rein Interesse halber war ich gerade bei unserem Zoll. Demnach kann kein Mensch von einer Privatperson verlangen, dass er den entsprechenden Kaufvertrag bzw. Mehrwertsteuernachweis ständig mit sich führt !! Im übrigen muss kein Mensch solche Belege länger als 10 Jare aufbewahren - selbst der Zoll schreddert nach Ablauf dieser Frist alle Belege, z.Zt. vernichten sie gerade den Jahrgang 2002 ! Ja, ja - und die österreichischen Zöllner kommn sogar mit einem U-Boot zur Kontrolle ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#27
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Zitat:
auf die Entstehung der Steuerschuld ankommt. Man müsste belegen, dass das fragliche Boot nicht in den letzten 10 Jahren in die EU eingeführt wurde, sondern seit über 10 Jahren ununterbrochen in der EU war. Viel Spass dabei!
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Beste Grüße John |
#28
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Zitat:
Wenn Zoll und Fiskus Geld haben möchten, dann müssen sie doch beweisen, dass ihre Forderung rechtens ist . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#29
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Nee, is nich so. Sonst gäbe es doch keine Erklärungspflicht.
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Beste Grüße John |
#30
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mein Boot (Bj 1994) habe ich 2001 von Privat in Deutschland ohne Mehrwertsteuernachweis gekauft. Ich gehe davon aus, dass eventuelle Ansprüche bereits verjährt sind. Allerdings möchte ich das Boot in den nächsten Jahren verkaufen und befürchte, dass ein Verkauf ohne Mehrwertsteuernachweis den Preis drücken wird. Deshalb trotzdem die Überlegung, nachzuversteuern.
Beste Grüße Ulrich |
#31
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Boot nachversteuern
Also der Nachweis über die in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer ist kein Ammenmärchen und der Zoll kontrolliert auch nicht nur an der Grenze. Die Boote Zeitschrift hat im letzten Jahr sehr ausführlich und öfter darüber geschrieben.
Wir haben unsere MehrwertErfahrungen damit gemacht und einen langen Rechtsweg wegen dieser Bescheinigung hinter uns. Wer etwas dazu wissen möchte über Telefon. |
#32
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Stopstopstop!
Dott, ich glaube du verwechselst da ein bisschen was. Wurde dein Boot in der EU neu gekauft? Also damals vom Erstbesitzer? Dann wurde die MwSt. ordentlich bezahlt und du musst dir keine Gedanken machen. Wurde dein Boot irgendwann in die EU eingeführt? Dann wurde entweder Steuer bezahlt => alles ok oder es wurde keine Steuer bezahlt => es müsste Steuer nachbezahlt werden. Dass wirklich routinemäßig ein Zöllner bei dir daheim stehen wird und den Mwst. Nachweis verlangt halte ich auch für ein Ammenmärchen. (edit: wenn es eine solche Kontrolle gibt hat das meiner Meinung nach eine andere Begründung. Ich will hier niemanden als Lügner bezeichnen aber ich glaube nicht, dass der Grund für eine solche Kontrolle eine "Standardüberprüfung" -ähnlich "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte" beim Auto- ist. Da stecken denke ich andere Verdachtsmomente dahinter, berechtigt oder -wie so oft in Deutschland- unberechtigt.) Anders beim Verlassen bzw. der Wiedereinreise in die EU! Hier entsteht tatsächlich ein Problem. War das Boot länger als 3 Jahre ausserhalb der EU gilt es nicht mehr als Gemeinschaftsware und muss neu versteuert werden - unabhängig davon ob seinerzeit die Steuer entrichtet wurde oder nicht! Die Nachweispflicht liegt hier tatsächlich beim Eigner. Bei solchen Kontrollen an der EU-Aussengrenze kommt es vielleicht schon mal zur Beschlagnehme.Hier ist aber auch der Originalbeleg als Beweis ungeeignet. Lösung: Zum zuständigen Zollamt mit Kaufvertrag und Boot (wenn möglich) und fürs Boot das sogenannte INF 3 Formular ausstellen lassen. Dieses beweist die Anwesenheit des Bootes in Deútschland und ist der Nachweis, daß das Boot innerhalb der letzten 3 Jahre in der EU war. Zu guter letzt: Sollte dein Boot wirlich noch nicht versteuert sein könntest du tatsächlich mit deinem Boot nach Kroatien und bis zum EU-Beitritt im Juli umflaggen um die dortige "Rabattaktion" zu nutzen. Ist dein Boot älter als 8 Jahre könntest du eventuel (sofern das Gesetz entsprechend kommt) sogar steuerfrei und trotzdem legal davonkommen. Les dich einfach mal in das Thema mit der kroatischen Nachversteuerung ein, weiter oben wurde ja schon ein Link gepostet. Schöne Grüße, Jan Geändert von freerider13 (27.02.2013 um 14:18 Uhr) |
#33
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@Fred,
ich habe Dich auch ganz lieb, lasse mir aber nicht unterstellen, zu lügen. Von niemandem. Schon gar nicht von jemandem, den ich nicht kenne. Wenn Du es besser weißt als jemand der es erlebt hat, dann bitte bleib in dem Glauben. Ich liebe die Leute, die über die Erfarungen anderer Leute urteilen wollen. Vielleicht will Sina ja auch nur verarschen? Kirsten |
#34
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Das ist wohl wahr und wenn keine Einkommenssteuererklärung abgegebn wird darf das Finanzamt wohl schätzen.
Über mein Einkommen von 1995 brauche ich aber jetzt, auch auf Nachfrage, keine Erklärung mehr abgeben. Warum dann für ein Boot, das seit 1995 in meinem Besitz ist Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
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Zitat:
Es scheint mir, dass unter unseren Foris so langsam eine nahezu krankhafte Hysterie auszubrechen droht ! Geschürt durch angebliche Erlebnisse einiger Kollegen, deren Darstellungen ich inhaltlich bezweifle !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#36
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Zitat:
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Beste Grüße John
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#38
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Boot nachversteuern
An Fred ( der ungläubige)
garantiert ist das kein Gruselmärchen, Geschichte und Hysterie soll auch nicht geschürt werden. Es sind Erfahrungen die wir wie auch andere gemacht haben. Der Nachweis über die erbrachte Mwst. muß im Original mitgeführt werden und es gibt dafür auch keine Kopie vom FA. Die Einzelheiten (Bootsbaujahr, Länge u.s.w) sind im Internet auch nachzulesen wenn man mal googelt Fred. Wie bereits geschrieben hat die "Boote" auch schon zu diesem Thema Stellung genommen. Ein Kauf von Privat zu Privat ist davon nicht ausgenommen. |
#39
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Zitat:
Zulassungsbescheinigung II, sofern sie nicht nach 10 Jahren geschreddert wurde, ist Mehrwertsteuernachweis und CE-Bescheinigung in einem. Mit dem Stempel der HU in der Zulassungsbescheinigung I wird nachgewiesen dass das Auto mindestens einmal in den letzten drei Jahren innerhalb der EU gewesen ist. Eigentlich ganz einfach.
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Gruss Vestus |
#40
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Boot nachversteuern
Ok jetzt bin ich schon etwas schlauer, also nehme ich erstmal kontakt zu bayliner in brunswick auf und versuche dort einen nachweiss zu bekommen und sollte es nicht klappen dann auf zum zollamt.
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#41
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine "Warensendung" aus USA den EU-Hafen ohne Einschaltung des Zoll verlassen kann. Ein kleines Paket muss ja auch beim Zollamt ausgelöst werden.
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Andreas |
#42
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Warum nicht? Wenn die "Warensendung" auf eigenem Kiel einläuft, kann sie auch auf eigenem Kiel wieder auslaufen.
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Gruss Vestus |
#43
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Selbst Zollfahnder werden in der Regel glauben, dass ein Sportboot aus USA nicht auf eigenem Kiel nach Europa gebracht wurde. Also ruhig mal mit den Beamten reden.
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Andreas |
#44
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Wieso nicht? Lieferung nach Kroatien, kurze Bootsfahrt in die EU.
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Beste Grüße John |
#45
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Richtig!!! Aber soviel kriminelle Energie setzt ja auch Geldtransfer voraus.
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Andreas |
#46
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Zitat:
haben, nicht gleich als kriminell bezeichnen. Sonst wären die Zollfreilager der Kroaten ja Beihilfe zu Kriminaldelikten. Du wahre Ursache für die Steuernachweisproblematik ist es, dass für Boote kein Zulassungszwang besteht. Das ist der Unterschied zu Autos. Damit gibt es keinen amtlichen Nachweis, wo das Boot seinen Standort hat und dass es versteuert war.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (27.02.2013 um 19:17 Uhr) |
#47
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Zitat:
Und hysterisch werde ich höchstens, wenn kein kaltes Bier an Bord ist Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#48
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Zitat:
Weiterhin besteht die Möglichkeit sein Boot aus baltischen Staaten, die nicht der EU angehören, über die Ostsee einzuführen. Dazu bedarf es keiner krimineller Energie, das ist alles legal. Kritisch wird es nur wenn der Einführende die Zollanmeldung "vergisst". Ist wie am Flughafen: mit passieren des jeweiligen Zollgates (rot/grün) gibst du automatisch eine Steuererklärung ab.
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Gruss Vestus
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#49
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Zitat:
Aber wenn sie es mir Nachweisen können, dann muss ich wohl löhnen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#50
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Hab' gerade mal raufgeschaut: da steht nichts von MWSt-Nachweis ... Muss man bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs eine Rechnung mit ausgewiesener MWST oder einen anderen Nachweis vorlegen? Der einzige Neuwagen, den ich je hatte, wurde vom Händler zugelassen ...
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