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  #26  
Alt 13.04.2013, 15:37
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De Ollnborger De Ollnborger ist offline
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Hallo Luis,

zur Last gelegt wird dir ein Verstoss gegen folgendes:
https://www.elwis.de/mvc/main_notemp...fbid=0650/2012

Über die Auslegung dieser Anordnung, die zu dem Zeitpunkt einen Monat alt war und wohl nur über die "Nachrichten für die Binnenschifffahrt" bei Elwis zu finden ist bei einem Sportboot kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Streng genommen müssten wir vor jeder Fahrt wohl erst einmal für eine Stunde das Internet durchflöhen, ob sich wieder etwas für uns relevantes geändert hat. Meines Erachtens hätte ja auch ein (kostenfreier) Hinweis auf diese geänderte Rechtslage genügt.

Gruss
Erwin
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  #27  
Alt 13.04.2013, 15:49
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vestus vestus ist offline
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Haut nicht ganz hin. Der Kollege lag bei km 20,5, also unterhalb der Oberbaumbrücke, und da gilt das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...2/__21_10.html

Aber ein Hinweis seitens der Rennleitung wäre schon nett gewesen.

Nichtsdestotrotz sind wir von den 5 Mille noch gaaaanz weit entfernt.
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Gruss Vestus
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  #28  
Alt 14.04.2013, 13:14
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Superpapa Superpapa ist offline
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Könnt Ihr Euch noch erinnern, wie gefährlich das auf dem Wasser war, bevor die Kennzeichenverordnung eingeführt wurde?
Traut Ihr Euch überhaupt noch ins kennzeichenfreie Ausland oder in deutsche Seegewässer?
Gottseidank haben wir die so wirkungsvolle Kennzeichenverordnung, womit derartige Vergehen wirkungsvoll geahndet werden können und jegliche Gefahr für Leib und Leben gebannt sind.
[/Ironie off]
Leider ist die bequemere Ordnungsgeldgenerierung die einzige Wirkung meiner heißgeliebten Kennzeichenverordnung.
Ich dachte schon mal an eine Petition zur Abschaffung, aber selbst hier im BF haben viele Foristen ja nichts zu verbergen....
Gruß
Michael
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  #29  
Alt 15.04.2013, 12:36
Taucherfamilie Taucherfamilie ist offline
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Also, die Verjährung richtet sich (siehe Vorbeiträge) nicht nach dem konkret festgesetzten, sondern nach dem maximal verhängbaren Bußgeld für den Verstoß. Das ist quer durch das Ordnungswidrigkeitenrecht so geregelt, weil sonst in einem konkreten Fall durch willkürliches Erhöhen eines Bußgelds eine versäumte Verjährung wieder eingeholt werden könnte. Wird in diesem Fall also nicht verjährt sein. Konkret führt der Verstoß gegen die oben wiedergegebene Rechtsverordnung des Senats zu einem Verstoß gegen § 7(1) BinSchAufgG. Maximalstrafe = 5000,- Euro s.o., Verjährung 2 Jahre.

Nach Deiner Darstellung könnte man höchstens vorbringen, dass eine ordnungsmäßige Kennzeichnung des Anlegeverbots nicht vorlag (wobei aber vom Skipper immer erwartet wird, dass er alle einschlägigen Rechtsverordnungen sozusagen auswendig vorsingen kann).

Ich weiß nicht, ob Du es bereits gesehen hast, der Bescheid datiert im Übrigen bereits vom 23. Juni 2012 !! Wie kommts, dass Du Ihn erst jetzt bekommst ? Ev. ist hier noch ein ANgriffspunkt (kein rechtswirksamer Zugang ?)

Viele Grüße, Peter
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  #30  
Alt 15.04.2013, 14:52
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von roboterjunge Beitrag anzeigen
Also doch nicht ganz so einfach
Ja das würde ich auch so sehen:
da wird in §31 von Verfolgungsverjährung und § 34 Vollstreckungsverjährung gesprochen mit unterschiedlichen Verjährungszeiten
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Liebe Grüße
Mattze

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  #31  
Alt 15.04.2013, 22:05
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Taucherfamilie Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, ob Du es bereits gesehen hast, der Bescheid datiert im Übrigen bereits vom 23. Juni 2012 !! Wie kommts, dass Du Ihn erst jetzt bekommst ? Ev. ist hier noch ein ANgriffspunkt (kein rechtswirksamer Zugang ?)
allerdings ist dies nur eine Anlage des Bußgeldbescheids, nicht der Bescheid selbst, sonst wäre der Einspruch wg. Formfehler (fehlender Adressat, Rechtsbehelf, etc.) mit Sicherheit erfolgreich.

Einfach beschrieben,
Verfolgungsverjährung: Zeitraum, den die Verwaltungsbehörde brauchen darf, um den Bußgeldbescheid zu erlassen.
Vollstreckungsverjährung: Zeitraum den die Verwaltungsbehörde nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides brauchen darf, um das Bußgeld einzutreiben.

Bis dann

Dominic
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  #32  
Alt 16.04.2013, 07:56
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten liebes Forum!
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Gruss, Luis

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  #33  
Alt 16.04.2013, 08:19
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Nille72 Nille72 ist offline
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Moin, mal ne andere Frage:

Du wirst ja als Bootsführer beschuldigt. Wurdest Du denn an dem Tag von WSP angesprochen oder haben die nur Dein Boot dort gesehen?

Wie lange hast Du denn dort gelegen?
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #34  
Alt 16.04.2013, 13:29
Taucherfamilie Taucherfamilie ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

allerdings ist dies nur eine Anlage des Bußgeldbescheids, nicht der Bescheid selbst, sonst wäre der Einspruch wg. Formfehler (fehlender Adressat, Rechtsbehelf, etc.) mit Sicherheit erfolgreich.

Einfach beschrieben,
Verfolgungsverjährung: Zeitraum, den die Verwaltungsbehörde brauchen darf, um den Bußgeldbescheid zu erlassen.
Vollstreckungsverjährung: Zeitraum den die Verwaltungsbehörde nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides brauchen darf, um das Bußgeld einzutreiben.

Bis dann

Dominic

Selbstverständlich, allerdings war ich davon ausgegangen, dass der eigentliche Bescheid dasselbe Datum trägt .....
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  #35  
Alt 16.04.2013, 17:01
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
der Bescheid kommt ja vermutlich von der Bußgeldstelle der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, wenn Bundeswasserstraße (hab jetzt nicht nachgeschaut). Diese ist die erlassende Verwaltungsbehörde.
Die Anlage ist jedoch von dem ermittelnden Beamten der Wasserschutzpolizei des Landes Berlin.
Die WSP ermittelt, die WSD bestraft. Es wäre also eher ungewöhnlich, wenn beides dasselbe Datum trägt.

Bis dann

Dominic
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  #36  
Alt 16.04.2013, 22:37
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Zitat:
Zitat von vestus
Hier mal der Katalog:

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Ist zwar von 2002, sollte aber immer noch gültig sein.
Hallo vestus,
Danke für den Link. Dieser Bußgeldkatalog enthält unter Nr. 60 diesen Tatbestand:
Zitat:
60 Den aufgeholten Anker unter den Boden oder unter den Kiel des Fahrzeuges reichen lassen - 20 bzw 100 EUR
Hä? Darunter kann ich mir gar nichts vorstellen. Was meinen die denn damit?
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #37  
Alt 16.04.2013, 23:08
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Hallo Volker
Vielleicht kann ich Dir eine Antwort geben:
Besonders bei Schubleichtern, die eine senkrechte Bordwand am Heck besitzen, kommt es oft vor, dass der Heckanker (Klippanker) verkehrt herum aus dem Wasser kommt und sich die Flunken unter dem Schiffsboden verhaken, Dadurch bekommt man das Anker nicht in die Ankertaschen.
Es kann schon recht lange dauern, bis nach wiederholtem fallenlassen des Ankers, dieses endlich richtigrum hochkommt.
Manche werden dann ungeduldig und fahren eben los mit dem nicht ordentlich hochgedrehten Anker.
Das soll mit dieser Vorschrift verhindert werden.
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Gruß Karl-Heinz

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  #38  
Alt 17.04.2013, 07:58
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Könnt Ihr Euch noch erinnern, wie gefährlich das auf dem Wasser war, bevor die Kennzeichenverordnung eingeführt wurde?[...]
Ich dachte schon mal an eine Petition zur Abschaffung, aber selbst hier im BF haben viele Foristen ja nichts zu verbergen....
Gruß
Michael
Damit sagst du ja sehr deutlich, was du damit bezweckst: du möchtest gegen Vorschriften verstoßen können, ohne dass die Gefahr besteht, dass du dafür zur Rechenschaft gezogen wirst.
Wie wäre es mit einer petition zur Abschaffung der Daktyloskopie und der DNA-Tests in Kriminalfällen?
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  #39  
Alt 17.04.2013, 08:29
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Zitat:
Zitat von De Ollnborger Beitrag anzeigen
Hallo Luis,

zur Last gelegt wird dir ein Verstoss gegen folgendes:
https://www.elwis.de/mvc/main_notemp...fbid=0650/2012
...
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Haut nicht ganz hin. Der Kollege lag bei km 20,50, also unterhalb der Oberbaumbrücke, und da gilt das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...2/__21_10.html

...
Für mich liegt km 20,5 zwischen km 23,65 und km 20,70, so dass De Ollnborger schon Recht hat .

Warum es aber diese Anordnung gibt, wenn es doch sowieso im Gesetz steht

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 17.04.2013, 08:32
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hier mal der Katalog:

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Ist zwar von 2002, sollte aber immer noch gültig sein.
Streng genommen gilt dieser Katalog hier nicht, da die SOW einen Binnenschifffahrtsstraße und keine brandenburgische Landeswasserstraße ist

Gruß Lutz
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  #41  
Alt 17.04.2013, 08:35
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Mucke Mucke ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Moin, mal ne andere Frage:

Du wirst ja als Bootsführer beschuldigt. Wurdest Du denn an dem Tag von WSP angesprochen oder haben die nur Dein Boot dort gesehen?

Wie lange hast Du denn dort gelegen?
Wenn ich das richtig rauslese war er nicht anwesend...

Würde für mich im Umkehrschluss heißen,das der Bescheid für mich hinfällig ist,weil die können ja viel erzählen...

Wenn er 2 - 3 Zeugen dafür findet,dass er im Besagtem Zeitraum NICHT dort gelegen hat...


Aber das ist halt das Land Berlin...Beim Verhängen von Bussgeldern arbeiten die ja gerne auch mit fragwürdigen Methoden...
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Semper Fidelis
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  #42  
Alt 17.04.2013, 08:40
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
... Wenn er 2 - 3 Zeugen dafür findet,dass er im Besagtem Zeitraum NICHT dort gelegen hat...
...
Meineid

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 17.04.2013, 08:41
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Damit sagst du ja sehr deutlich, was du damit bezweckst: du möchtest gegen Vorschriften verstoßen können, ohne dass die Gefahr besteht, dass du dafür zur Rechenschaft gezogen wirst.
Wie wäre es mit einer petition zur Abschaffung der Daktyloskopie und der DNA-Tests in Kriminalfällen?
Nö, das meine ich nicht.
Es geht um das mittlerweile bei der Waschpo beliebte Dienstbuch per Quittungsblock. Auch vorher musste und konnte bei Gefährdung der Eigentümer ermittelt werden - dazu war die Eigneranschrift am Boot dauerhaft zu befestigen. Jetzt werden im Vorbeifahren die Kennzeichen aufgeschrieben.
Du kannst ja gerne Deine Fingerabdrücke und DNA freiwillig in allen möglichen Datenbanken registrieren lassen. Ein automatischer Ortungschip stört Dich auch nicht, auch mit automatischer Gebührenabbuchung. Man hat ja nichts zu verbergen.
(Volkszählung Niederlande 30er Jahre: Kreuz bei Abstammung=Jude: Freifahrtschein gewonnen, nachdem die Nazis einmarschierten)
Und ja, in bin nicht unfehlbar. Auch ich habe bereits gegen Vorschriften verstoßen. Trotzdem kann ich mich im Spiegel betrachten. Ich habe nichts gegen einen gewissen Ordnungsrahmen, mich stört bloß die kleinlichste Auslegung zwecks Ordnungsgeldgenerierung, wie z.B. Fender vorm Kennzeichen - da kann ich beim besten Willen kein Gefährdungspotential erkennen. Oder gerade bei uns passiert: Neuboot gekauft, zwecks Überführung Außenborder-Leihmotor von Werkstatt für 3 Tage geborgt: Ticket wegen Nichteintragung! Aufgrund der Jahreszeit Null Verkehr...
Eine solche Verfolgung von Lappalien brauche ich nicht.
Gruß
Michael
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  #44  
Alt 17.04.2013, 08:42
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für mich liegt km 20,5 zwischen km 23,65 und km 20,70, so dass De Ollnborger schon Recht hat .

Warum es aber diese Anordnung gibt, wenn es doch sowieso im Gesetz steht

Gruß Lutz

also für mich liegt 20,5 nicht zwischen 20,7 und 23,65 sondern 200m vor der Beschränkung von Ollnborger

das Gesetz gilt von 0-20,7 und die Verordnung von 20,7 - 23,65. Also wurde gegen das Gesetz verstoßen und nicht im Bereich der Verordnung. Was unterm strich ja auf das selbe rauslüft. Stilliegen in einem nicht erlaubten Bereich.
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Gruß Volker
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  #45  
Alt 17.04.2013, 08:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
(..)
(Volkszählung Niederlande 30er Jahre: Kreuz bei Abstammung=Jude: Freifahrtschein gewonnen, nachdem die Nazis einmarschierten)
(..)
Sag mal, bist Du noch ganz bei Trost: den Holocaust mit der Kennzeichenvorschriften für Sportboote zu verknüpfen.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (17.04.2013 um 08:56 Uhr) Grund: Kaputten Quote repariert
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  #46  
Alt 17.04.2013, 08:50
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
(..)
(Volkszählung Niederlande 30er Jahre: Kreuz bei Abstammung=Jude: Freifahrtschein gewonnen, nachdem die Nazis einmarschierten)
(..)
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Sag mal, bist Du noch ganz bei Trost: den Holocaust mit der Kennzeichenvorschriften für Sportboote zu verknüpfen.
Godwin´s Law gilt auch hier...
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Grüße, Andreas
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  #47  
Alt 17.04.2013, 08:50
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig rauslese war er nicht anwesend...

Würde für mich im Umkehrschluss heißen,das der Bescheid für mich hinfällig ist,weil die können ja viel erzählen...

Wenn er 2 - 3 Zeugen dafür findet,dass er im Besagtem Zeitraum NICHT dort gelegen hat...


Aber das ist halt das Land Berlin...Beim Verhängen von Bussgeldern arbeiten die ja gerne auch mit fragwürdigen Methoden...

mich würde mal interresieren, ob es eine Halterhaftung für solche Fälle gibt.
Theroetisch könnte ja jemand anders gefahren sein.

Ich weiss das boot verleiht man nicht. Aber theoretisch könnte ja mit meinem Boot auch meine Schwester mal unterwegs sein.
Warum soll ich dann den Strafzettel bezahlen ?
Der Verantwortliche Schiffsführer muss ja auch nicht der Halter sein. Und dieser bekommt ja den Strafzettel.
mein Altes boot war auf meine (jetzt) exfrau zugelassen, die hatte aber keinen Führerschein und daher bin ich gefahren.
Wer hätte den Strafzettel im Falle bekommen? richtig meine Exfrau.
Die hätte mit der Begründung zurückgewissen, das sie nicht im Besitz eines Führerscheines ist und somit nicht gefahren sein kann.
zum Fahrer hätte sie von ihrem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen können.

Wär nur mal so ne Überlegung
eine Strafzettel hab ich bisher nie erhalten
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  #48  
Alt 17.04.2013, 08:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also für mich liegt 20,5 nicht zwischen 20,7 und 23,65 sondern 200m vor der Beschränkung von Ollnborger...


Gruß Lutz
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  #49  
Alt 17.04.2013, 09:03
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Meineid

Gruß Lutz
Na und nu...Was soll der Rotz, wenn da nichtmal was ausgeschildert war...
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  #50  
Alt 17.04.2013, 09:07
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Na und nu...Was soll der Rotz, wenn da nichtmal was ausgeschildert war...

ich denke schon das dort die Entsprechenden Schilder stehen. Und in der Binneschiffahrtstrassenordnung steht´s ja klar drinnen.
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