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  #26  
Alt 07.06.2013, 12:03
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bei ELWIS gibt es ein Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher.

Danach ist es rechtlich gesehen nur erforderlich "sicherheitsbezogene Sachverhalte" schriftlich fetszuhalten. Treten keine solchen Sachverhalte auf, kann das Logbuch auch ein leeres Blatt Papier sein

Gruß Lutz
Wenn man die Informationen aus Deinem Link durchliest ist die Form von billi leider nicht Gerichtsfest:
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich schreibe auch ein Logbuch aber nutze dafür Exel.
Eigentlich schreibe ich sogar zwei Logbücher.

Eines in Kurzform und eines etwas ausführlicher.

Hier die Kurzform:

Anhang 456681

und das täglich Blatt sieht so aus

Anhang 456682

in der Kurzform sehe ich sofort unten meine Jahreskilometer und meinen Jahresverbrauh und natürlich auch meinen Jahresdurchschnitt.

Wenn die Exeldatei jemand haben will kann ich sie im gern geben.
Ich habe mir auch mit Excel Formulare erstellt, viel Zeit dafür investiert und praktisch getestet. Diese kann ich handschriftlich ausfüllen, aber aus den genannten Gründen zur Sicherheit bei Gericht verwende ich dann lieber wieder ein gebundenes Buch.

Dieses war mein Erstes, aber als MoBo-Fahrer mit für mich unnötigen Spalten
http://www.awn.de/Technik/Buecher+un...hparam=logbuch

Dieses das Zweite (dunkelblau und im Querformat):
http://www.awn.de/Technik/Buecher+un...hparam=logbuch

Jetzt habe ich dieses:
http://www.awn.de/Technik/Buecher+un...hparam=logbuch
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Geändert von Skilsö (07.06.2013 um 12:17 Uhr)
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  #27  
Alt 07.06.2013, 12:06
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Naja ich bin halt nur Binnen unterwegs und dafür reicht es mir allemal

und wenn ich jede Kursänderung eintragen Wollte hätte ich Binnen einiges zu tun
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 07.06.2013, 12:07
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Ich schreib kein Logbuch.
Sehe ich in Sportbootbereich keinen Sinn.

Und ne Äpp werde ich dazu auch nicht nutzen, da sonst das Handy noch mehr im Urlaub gebraucht wird als nötig👎







Um nun keine DANKE zu bekommen, teile ich noch mit, dass ich mir beim Bootfahren lediglich "merke", wann und wie lange ich das Offenfahren genießen durfte.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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  #29  
Alt 07.06.2013, 12:13
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Logbuch ist bei mir ein kariertes A5-Buch (A4 ist mir zu unhandlich). Eine Spalte für die Uhrzeit, eine für die Entfernungen und eine für Sonstiges wie Wind, Wetter, unter Motor, gesegelt u.s.w.
Privates und Bilder landen in einem gesonderten Bericht auf meiner HP.

Bernd
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  #30  
Alt 07.06.2013, 12:19
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
Ich schreib kein Logbuch.
Sehe ich in Sportbootbereich keinen Sinn.

Und ne Äpp werde ich dazu auch nicht nutzen, da sonst das Handy noch mehr im Urlaub gebraucht wird als nötig��







Um nun keine DANKE zu bekommen, teile ich noch mit, dass ich mir beim Bootfahren lediglich "merke", wann und wie lange ich das Offenfahren genießen durfte.
bei uns im Verein und auch der DMYV schreibt jedes Jahr einen Fahrtenwettbewerb aus. Um da teilzunehmen benötigt man ein Logbuch.

zumindest im Verein mach ich mit.

aber auch um den Jahresverbrauch und den Durschnittsverbrauch zu ermitteln ist das nicht schlecht.
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Gruß Volker
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  #31  
Alt 07.06.2013, 12:43
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Kein Logbuch!

Für mich ist das ein Hobby, um mich vom Job abzulenken; dort schreibe ich u.a. Wochenberichte, Fahrtenbücher, Besuchsberichte, Kontaktberichte, verschiedene Formulare werden gefüllt, usw.

Und um davon den Kopf frei zu bekommen, schreibe ich in meiner Freizeit keine Logbücher!
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Gruß
Stefan
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  #32  
Alt 07.06.2013, 15:28
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Wen ich nur mal rausfahre um 2 Stunden vor der Tür zu segel, führe ich kein Logbuch.
Wenn ich weitere Strecken mache - zu einem anderen Hafen oder auch Urlaub führe ich Logbuch.
In der Praxis altmodisch geschrieben. Ich mag diese Vorlage:

http://www.wilfried-erdmann.de/buecher/log/log.htm

Oben Platz für die Navi, unten für allgemeines, was dann eher Urlaubstagebuch ist.
Ich notiere, wer an Bord ist, welche Segel wir führen, grob die Route.
Da das Buch bei uns immer länger hält, kommen im Anhang Listen dazu, was wann erneuter wurde.
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  #33  
Alt 07.06.2013, 16:37
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Ich archiviere die Tracks vom GPS und notiere, wann ich wie viel getankt habe. Außerdem fotografiere ich viel. Über die Trackdateien kann man dann jederzeit nachvollziehen, wo welches Foto gemacht wurde (Stichwort: Geotagging). Mehr Dokumentation brauche ich nicht.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #34  
Alt 07.06.2013, 17:48
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
Ich schreib kein Logbuch.
Sehe ich in Sportbootbereich keinen Sinn.

Und ne Äpp werde ich dazu auch nicht nutzen, da sonst das Handy noch mehr im Urlaub gebraucht wird als nötig��






Um nun keine DANKE zu bekommen, teile ich noch mit, dass ich mir beim Bootfahren lediglich "merke", wann und wie lange ich das Offenfahren genießen durfte.

oder wo du wie viel Strafe für zu schnelles fahren zahlst
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gruß peter
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  #35  
Alt 07.06.2013, 19:39
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Von wegen.
Es geht beim Logbuch schreiben darum das man sein seemännisches Handeln lückenlos nachweisen kann.
Und das hat handschriftlich in einem gebundenen Buch mit durchnummerierten (zB durchs Datum) Seiten zu geschehen.

Sobald es zu einer Havarie kommt - sobald Schadensansprüche gestellt werden ziehen sie dir die Hammelbeine lang wenn du kein lückenloses Logbuch vorweisen kannst.

http://www.bsu-bund.de/DE/Home/homepage_node.html
Und wo steht das geschrieben
Das widerspricht nämlich den Ausführungen in "meinem" ELWIS-Link (siehe #19) und da ELWIS vom WSV betrieben wird, halte ich die dortigen Informationen für stichhaltig.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #36  
Alt 07.06.2013, 20:14
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Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken.
Umgekehrt kann er sich durch einen Hinweis auf rechtzeitige sachgemäße Eintragungen in entsprechenden Fällen häufig entlasten. Der verantwortliche Skipper sollte nie aus den Augen lassen, dass er durch angemessene Eintragungen sich und anderen nützen kann
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Niemals mit den Händen in den Taschen
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  #37  
Alt 07.06.2013, 23:19
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken.
Umgekehrt kann er sich durch einen Hinweis auf rechtzeitige sachgemäße Eintragungen in entsprechenden Fällen häufig entlasten. Der verantwortliche Skipper sollte nie aus den Augen lassen, dass er durch angemessene Eintragungen sich und anderen nützen kann

Jein, im Schadensfall hätte ich kein Logbuch! Es kann sich eigentlich nur negativ auswirken!



ansonsten führe ich an Bord Reisetagebuch: Wer kommt wann an Bord, Tagesziel, Wetter, besondere Vorkommnisse, Tanken, Motorstunden.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #38  
Alt 07.06.2013, 23:58
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Jein, im Schadensfall hätte ich kein Logbuch! Es kann sich eigentlich nur negativ auswirken!



ansonsten führe ich an Bord Reisetagebuch: Wer kommt wann an Bord, Tagesziel, Wetter, besondere Vorkommnisse, Tanken, Motorstunden.
Dann zeige mal die Seite vom letzten Samstag
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Torsten

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  #39  
Alt 08.06.2013, 05:40
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Alleine darüber zu diskutieren, ob man ein Logbuch führt oder nicht, zeigt,dass man es zur Vorschrift machen sollte

Natürlich wird eines geführt!
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  #40  
Alt 08.06.2013, 10:21
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Ich trailer mit dem Boot ab und zu an die Ostsee und in Seewasserstrassen ist das Führen von Logbüchern gesetzlich vorgeschrieben. Es muss auch 3 Jahre aufbewahrt werden. Ich muss sagen, ich finde es recht schön im Nachgang darin zu blättern. Für die Binnentörns mache ich das allerdings nicht. Wo zieht man da die Grenze, bei jeder Ausfahrt zum Sonnen auf dem Müggelsee????? Aber es hat etwas, in den alten Aufzeichnungen zu blättern.
Gruß Andreas
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  #41  
Alt 08.06.2013, 11:31
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Die meisten Leute haben ein äusserst detailliertes Logbuch bezüglich Fahrtstrecke und Geschwindigkeit ohne es zu wissen.

Zum Beispiel die iPhone Besitzer, die müssen nur die Daten abrufen welche bei Apple gespeichert sind.

W
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keine Sau
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  #42  
Alt 08.06.2013, 15:08
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Andreas_nett Beitrag anzeigen
und in Seewasserstrassen ist das Führen von Logbüchern gesetzlich vorgeschrieben.
Im Ernst? Für Sportboote? Wie blöd ist das denn?
Schreibt eigentlich auch jemand Logbuch über seine Fahrten mit dem Auto oder Motorrad? Abgesehen von denen, die das Fahrzeug beruflich nutzen und deshalb Fahrtenbuch führen müssen?
Na gut, vielleicht nur für Autobahnfahrten?
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  #43  
Alt 08.06.2013, 15:35
quiddjes quiddjes ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Die meisten Leute haben ein äusserst detailliertes Logbuch bezüglich Fahrtstrecke und Geschwindigkeit ohne es zu wissen.

Zum Beispiel die iPhone Besitzer, die müssen nur die Daten abrufen welche bei Apple gespeichert sind.

W
Naja, so einfach ist das nicht, da Apple die Daten anonymisiert speichert, sie also nachträglich nicht dem Gerät zuordnen kann. Der "Skandal" um die Bewegungsprofile hat gezeigt, dass man selbst mit den Daten, die auf dem Gerät selbst liegen, kein Bewegungsprofil erstellen kann, weil zu jedem Ort immer nur die letzte Anwesenheit gespeichert wird.
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Simone und Ralf aus HH -- "blutige Anfänger" ist deutlich untertrieben....
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  #44  
Alt 08.06.2013, 15:39
quiddjes quiddjes ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Im Ernst? Für Sportboote? Wie blöd ist das denn?
Schreibt eigentlich auch jemand Logbuch über seine Fahrten mit dem Auto oder Motorrad?
Es gab eine Reihe von Initiativen für sog. Blackboxes, die jeweils die letzten x Minuten einer Fahrt aufzeichnen, damit man im Unfallsfalle mehr Daten über den Unfallverlauf hat. Dies wurde aus zwei Gründen abgelehnt: Datenschutz (was ich reichlich bescheuert finde, selbst als Datenschutzberater) und Kosten. Im Ggs. zur Sportbootfahrerei ist Autofahren für die meisten KEINE selbst gewähltes Hobby, sondern pure Notwendigkeit.

Sinnvoll wäre es in der Tat. Allerdings nicht als Fahrtenbuch analog zum Logbuch. Warum? Am Logbuch kann man ausmachen, welche seemännischen Fähigkeiten jemand hat (insbesondere aus Kursbestimmung und -verfolgung). Das geht beim Auto nicht, da fährt man über Straßen und Wege.
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  #45  
Alt 08.06.2013, 16:04
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Zitat:
Zitat von Andreas_nett Beitrag anzeigen
in Seewasserstrassen ist das Führen von Logbüchern gesetzlich vorgeschrieben. Es muss auch 3 Jahre aufbewahrt werden.
Gruß Andreas

Hi,

für Sportboote ?? Kann ich das irgendwo nachlesen ??

Ich treib' mich ja nun auch häufiger auf der Nordsee und ihren Seewasserstraßen inkl. der Verkehrstrennungsgebieten herum, hab' noch nie ein Logbuch geführt, und zwar weil es einfach schlicht unmöglich ist.

Beim letzten Törn, bei zwei Meter Welle und 6 Bft., da schreib' ich auf dem offenen Schlauchi mal gar nix. Da hab' ich wirklich anderes zu tun.
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  #46  
Alt 08.06.2013, 16:20
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Zitat:
Zitat von Benaco Beitrag anzeigen
Hi,

für Sportboote ?? Kann ich das irgendwo nachlesen ??

Hier zum Beispiel gibt es eine Kontroverse darüber.....
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  #47  
Alt 08.06.2013, 16:40
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Zitat:
Zitat von quiddjes Beitrag anzeigen
Hier zum Beispiel gibt es eine Kontroverse darüber.....

Andreas schreibt " gesetzlich vorgeschrieben ", den Gesetzestext möchte ich nachlesen und die Ausführungsbestimmungen auf offenen Sportbooten.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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  #48  
Alt 08.06.2013, 16:57
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Zitat:
Zitat von Benaco Beitrag anzeigen
Andreas schreibt " gesetzlich vorgeschrieben ", den Gesetzestext möchte ich nachlesen und die Ausführungsbestimmungen auf offenen Sportbooten.
Es gibt keinen Gesetzestext, in dem steht: "Sportboote müssen ein Seetagebuch führen."

Stattdessen herumgeeiere in der Form:
- "notwendigen Vorkehrungen ... treffen"
- "Vorschriften stehen im Zusammenhang mit dem Prinzip der Selbstkontrolle"
- "unverzüglich durch geeignete Eintragungen über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind", usw.

Im Gesetz steht z. B.:
SchSG § 2 (1) "Schiffe im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Seeschiffe, die die Bundesflagge führen;...auf Seeschifffahrtsstraßen oder im seewärts angrenzenden Bereich des deutschen Küstenmeeres gewerblich eingesetzt sind..."

Ich habe weder ein Seeschiff, noch fahre ich gewerblich.

Und auch, wenn ich meinen Familienmitgliedern Taschengeld bezahle, werde ich sie nicht bei der SeeBG als Matrosen anmelden.
__________________
Gruß
Stefan
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  #49  
Alt 08.06.2013, 17:06
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  #50  
Alt 08.06.2013, 20:25
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Zitat von mail2torsten Beitrag anzeigen
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