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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Den Betroffenen empfehle ich sich an Herr Ramsauer in Berlin zu wenden. In seinem Ministerium sollte eine solche Länderliste existieren.
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Gruss Vestus |
#27
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Zitat:
Falls es so eine Auflistung geben sollte, liegt sie dort gut, sicher und trocken. Gruß Dieter |
#28
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Hast du es mal hier versucht:
https://www.bmvbs.de/DE/Service/Kont...takt_node.html Da gibt es zumindest eine Eingangsbestätigung als Grundlage für die spätere Untätigkeitsbeschwerde. Habe ich gute Erfahrungen mit gemacht.
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Gruss Vestus |
#29
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Jedes WSA kann zeitlich befristete Ausnahmen machen.
Auf der deutschen Mosel gelten die 15 PS, im Kondominium mit Luxemburg wird immer noch deren Recht gelten, ab 10 PS Führerscheinpflicht. Auch mein freundlicher Abgeordneter in Berlin kam bisher bei den betreffenden Botschaften nicht weiter. In einem anderen Forum wurde die gleiche Frage gestellt an ADAC, das BMVBS und den DMYV. Am schnellsten antwortete der ADAC. Er verwies auf die 40 PS in Italien und hatte zwischenzeitlich auch mitbekommen, in anderen EU Ländern ist es nicht verpflichtend das deutsche Recht anzuerkennen. Die Antwort des Ministeriums war leider nicht berauschend. War da nicht noch etwas??? - Achja, nach (zu) langer Zeit kam dann doch noch eine Antwort meines Verbandes. Auszug DMYV: Die neue Führerscheinfreiheit bis 15 PS gilt nur auf den deutschen Binnen- bzw. Seeschifffahrtsstraßen. Für das Befahren ausländischer Gewässer gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Nur wenn diese auf die deutschen Regelungen Bezug nehmen, d.h. die Führerscheinregelung des jeweiligen Heimatlandes angewendet werden, wird die 15 PS-Grenze für das Führen von Sportbooten im Ausland relevant.
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Reiner vom Rhein-Boot Netz Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115 |
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