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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gilt die 15ps reglung auch in Polen
Hallo, ich war mit einem Freund auf der Oder zum fischen und da wir auch die polnischen Angelkarten besitzen, sind wir mal nach Polen hinein gefahren ca.30km und promt kam am Abend die Polizei.
Mit den Karten war alles ok, nur muss man in Polen die Bootsnummern auf beiden Seiten haben und nicht wie ich nur am Heck und dann wollte er meinen Führerschein sehen weil ich 11,03kw am Boot habe und in Polen nur 10kw frei wären. Was gilt denn nun für mich? Das polnische Gesetz oder das deutsche Gesetz? Weil das Boot ja in Deutschland gemeldet ist. ps. Führerschein wird auf alle gemacht(15ps sind eh zu wenig) aber ich würde ungerne diese Jahr auf das polnische Gebiet verzichten wollen. Steffen |
#2
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In Polen polnisches Recht.
Die deutsche Regelung gilt nur, wenn die ausländische Regelung großzügiger wäre. Das ist z.B. in Italien so. Wenn die nationalen Regelungen strenger sind, gelten sie (so z.B. in Kroatien)
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Beste Grüße John |
#3
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Danke schon mal aber ich habe gerade noch was Gefunden.
http://www.gruendl.de/f-hrerscheinpf...m-ausland.html mal abwarten was noch kommt. mfg Steffen
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#4
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Es scheint mir, dass der Artikel die deutsche Freigrenzenanhebung auf 15 PS noch nicht berücksichtigt.
Auch ist schon auf den ersten Blick einiges falsch. Die für Italien genannte Mindestversicherungssumme ist veraltet; und was zum italienischen "Certificato" da steht, ist schon 'mal falsch. Die Funkvorschriften für Kroatien stimmen nicht. usw. Warum sollten die Angaben für Polen stimmen?
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Beste Grüße John
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#5
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Schöne Grüße Oliver |
#6
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Typische ADAC-"Qualität" beim Thema Wassersport:
"Führerscheine Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine Binnen und See werden in Polen anerkannt"
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Beste Grüße John |
#7
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Zitat:
Also ist der Artikel auf jeden Fall jünger als 1948. Abgesehen davon werden sich polnische Polizisten nicht von ihrer Meinung abbringen lassen, nur weil man ihnen einen deutschen Versandhauskatalog unter die Nase hält... W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau Geändert von Warmduscher (29.07.2013 um 21:18 Uhr)
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#8
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In Polen gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes des Bootsführers. Von "wenn die nicht großzügiger sind als in Polen" steht da nichts.
Aber es ist natürlich richtig, von einem Schriebs irgendeines Herstellers ist da Rechtssicherheit nicht unbedingt zu erwarten. Es wäre an der Bundesregierung, fast ein Jahr nach Änderung der gesetzlichen Regelungen hier im Lande, rechtsverbindlich zu sagen, was man zumindest im EU- Ausland darf und was nicht. Wir sind doch noch in der EU - oder? Davon abgesehen kann ich keinster Weise die Webinhalte von ADAC und DMYV nachvollziehen. Ist es wirklich so schwer, mal die polnische oder französische Botschaft anzuschreiben? Gruß Dieter |
#9
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Zitat:
Die französische Botschaft bzw. Konsulat habe ich letzes Jahr mal wegen dem Flaggenzertifikat angeschrieben. Rechtsverbindliche Auskünfte gibt es nicht, im Gegenteil, ich wurde auf den Flyer des ADAC verwiesen.
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Gruss Vestus |
#10
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Das ist seit ungefähr 68 Jahren nicht mehr so.
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Beste Grüße John |
#11
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"Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine Binnen und See werden in Polen anerkannt"
Vorhandene Führerscheine werden anerkannt, das heißt aber nicht, dass die Regelungen zum führerscheinfreien Fahren bis 15PS übernommen werden (Käme ja auch einer Schlechterstellung für polnische Bootsfahrer gleich). Ein anderes Beispiel: Ein in einem U.S. Staat ausgestellter Kfz-Führerschein wird - bis zu sechs Monate - in Deutschland anerkannt. Das Mindestalter bleibt jedoch 18 Jahre, so dass ein 16jähriger Autofahrer mit seinem U.S. Führerschein in Deutschland nicht fahren darf. Noch ein (fiktives) Beispiel: Ein kleines Land ohne nennenswerten Wasserverkehr kennt gar keine spezifischen Führerscheine dafür. Jeder Bürger darf ein Wasserfahrzeug ohne Formalitäten fahren. Als Gast in Deutschland (oder Polen) kann der Tourist sich hierauf jedoch nicht berufen und als neuer Kapitän auf der Queen Mary II die Führerscheinpflicht umgehen.
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#12
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Mal ein Auszug :
Im Binnenbereich dürfen ab Inkrafttreten der Neuregelung Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Neuregelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Grüße Frank Quelle www.segeln-forum.de |
#13
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Aber Polen hat doch die Anerkennung der Regelungen bilateral 1994 unterschrieben?!? Das sind noch keine 68 Jahre. Da sich die Regelungen in Deutschland geändert haben, ist es Sache der Polen, das aufzukündigen oder anders zu formulieren. Nur muß irgendwie Rechtssicherheit her. Niemand kann Gesetze einhalten, die er nicht kennt und sich an Regeln gebunden fühlen, die ihm keiner nennen kann.
Gruß Dieter |
#14
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Zitat:
Wenn wir es schon nicht hinbekommen, in der EU für einheitliche Regeln zu sorgen, dann sollte man zumindest dafür sorgen, daß die Regeln klar, eindeutig und rechtsverbindlich vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Mehr wollte ich ja gar nicht...... Gruß Dieter
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#15
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Polen
Wenn ich den gesamten Gestzestext richtig verstanden habe, gilt die 15 PS Regelung nicht in Deutschland allgemein, sondern nur auf deutschen Bundesgewässern mit den Ausnahmen Rhein und auch Bodensee. Und jedes Bundesland kann es weiter untersagen.
Es ist also eine nationale Regelung ! Im Ausland gilt weiter die 5 PS Regelung. Mit freundlichem Gruss Mike451 |
#16
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Beim "Begleitetem Fahren" dürfen 17jährige mit einer Prüfbescheinigung als Führerscheinersatz mit einer Begleitperson herumfahren. In Deutschland und in Österreich länderübergreifend.
Aber nicht in anderen Ausländern wie z. B. Polen. Da wird die Prüfbescheinigung als Führerscheinersatz nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Das kann man doch mit dem Bootsführerschein bzw. mit keinem Bootsführerschein vergleichen !?! Zudem ist "Begleitetes Fahren 17" sinnvoll und dient der Verkehrssicherheit, "führerscheinfreies Fahren bis 15 (PS)" hingegen nicht. W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau |
#17
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Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
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Beste Grüße John |
#18
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War nur nicht immer so, in Österreich gibt es den FS B als L17 schon viele Jahre (iirc seit 2001), zwischenzeitlich war es den Inhabern dieses FS aber verboten in Deutschland zu fahren, das wurde erst ab 2012 wieder erlaubt.
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#19
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Zitat:
Anders, wenn in einem Vertrag steht, es gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes. Gruß Dieter |
#20
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Ich würde mich zu der Ansicht hinreißen lassen, dass deutsche Sportbootführerscheine und demzufolge auch deren Freigrenzen in Polen gelten.
Da gibt es ersteinmal das ICC, welches von Polen anerkannt wird. Damit ist bewiesen(sofern man Wikipedia glauben mag), das deutsche Sportbootführerscheine dort uneingeschränkt gelten. Zum Zweiten gibt es keinen deutschen Sportbootführerschein für 5-PS-Boote, welchen sollte man da erwerben? Surfschein, Parkschein? Zum Dritten hat man weder innereuropäisch noch (fast?) weltweit die Pflicht, bei besuchsweisem Aufenthalt irgendwelche nationalen Führerscheine zu erwerben um miteingereiste Fahrzeuge weiter zu bewegen. Selbst nationale Ausrüstungsvorschriften gelten normalerweise nicht(NL:Wasseralmanak, PL:Feuerlöscherpflicht in Pkws), das ist teilweise jedoch umstritten. Es ist jedenfalls angesichts der Rechtsunsicherheit ein EU-Trauerspiel! Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#21
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am Oberrhein gelten die 15 PS z.B. nicht!
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#22
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Das sind bundeslandspezifische Besonderheiten, in der Berliner Innenstadt-Spree wollen die ab 5 PS auch nen Führerschein sehen....(kein weiterer Kommentar zu dieser hirnrissigen Regelung, weil man sonst für alle verkehrsreichen Innenstädte als Radfahrer auch nen LKW-Führerschein bräuchte)
Gruß Michael |
#23
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Zitat:
Wenn in einem Land eine Führerscheinpflicht für alles gilt, dann werden zwar vorhandene Füherscheine andere Länder anerkannt, aber nicht vorhandene genügen der Pflicht nicht. Beispiel Kroatien: Deutscher SBF wird anerkannt aber wenn man keinen Führerschein hat, darf man nichts motorisiertes fahren. (weder 5 noch 15PS)
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Viele Grüße, Marco
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#24
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Auch das stimmt nicht immer, Marco.
Bestes Beispiel: Deutschland - Schweden In Schweden gibt es erst eine Scheinpflicht ab 12m Länge und 4m Breite. Bis dahin darf jeder alles fahren, egal ob ein 11m Motorboot mit 600 PS oder eine 11,90m Segeljacht mit z.B. 50 PS. Gleiches gilt auch für den Schweden, der sich in Deutschen Hoheitsgewässern befindet. Mit Ausnahme von Kanälen, Flüßen und Binnenseen. Darüber haben D. und S. Verträge abgeschlossen schon bevor S. der EU beigetreten ist. (Wer wollte auch auf die Wirtschaftskraft schwedischer Wassersportler in deutschen Häfen verzichten? ) Leider sind solche bilateralen Verträge oder auch europäische Abkommen nur schwer im Netz zu finden. Mir ist es jedenfalls noch nicht gelungen. In der Regel werden in solchen Verträgen die Regelungen des einen Landes anerkannt und auf das andere übertragen. Um Umkehrschluss würde das aber für einen Deutschen in Schweden bedeuten, dass er ab 15 PS einen Schein bräuchte. Gruß Rüdiger |
#25
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Zitat:
Ein Deutscher darf z.B. in Italien ein Boot mit 40PS mieten und führerscheinfrei fahren. Sein eigenes mit 40PS dürfte er aber nicht dort fahren, wenn er keinen Führerschein hat. Fazit: am besten SBF See und Binnen haben, dann spart man sich zumindest ein paar Unsicherheiten...
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Viele Grüße, Marco |
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