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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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11 kn Fahrt durch den Hafen überhaupt eine Heckwelle produzieren? In dem Fall würde ich Deine Ansicht tatsächlich teilen....
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Das muss das Boot abkönnen! |
#27
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Der hier
http://www.jusmeum.de/urteil/olg_kar...3934a18?page=1 nachzulesende Fall betrifft eine MY A die aufgrund Instabilität infolge nachträglicher Umbauten und Fehlverhalten des Schiffsführers in der Welle eines Anderen bei einem Überholmanöver mit üblicher Geschwindigkeit auf dem Rhein gekentert ist. Das hat mit dem diesem Thread zugrundeliegenden Sachverhalt - wie schon bemerkt wurde -nichts zu tun. An der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht des Schiffsführers der dänischen MY gibt es m.E. keinen Zweifel. Das folgt schon aus §823 Abs.1 und Abs. 2 BGB, der lautet: "(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein." Eine andere Frage ist, ob sich der Schadensersatzanspruch der geschädigten Bootseigner wegen eines Mitverschuldens möglicherweise mindert, weil sie ihre Boote nicht richtig festgemacht hatten. Dafür kann ich hier aber keine Anhaltspunkte finden, ohne das ganz auszuschließen zu wollen. Nomalerweise muss man meiner Meinung nach im Hafen mit einem derartigen Verhalten und dem dadurch verursachten Wellenschlag nicht rechnen. Eine wieder andere Frage ist die Schadenshöhe, wegen Vorschäden etc. Das sind aber reine Spekulationen, es fehlen diesbezüglich alle Informationen. Geändert von karaya (12.08.2013 um 12:17 Uhr)
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#28
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Hi
Zitat:
Und praktisch ungeschützt zur Trave hin: http://goo.gl/maps/jT8SR Mal ein Bild: ![]() Wer da mit 18 KM/H Halbgleiterwelle an den liegenden Booten vorbei fährt, sorgt für ein ordentliches Durcheinander. Das ist eine der wenigen Ecken, wo ein striktes Tempolimit auch für mich wirklich Sinn macht ![]() Viele Grüße, Oliver
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#29
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Gruß Klaus |
#30
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Naja, ich sehe die Sache etwas zwiespältig.
Zum einen sollten Festmacher in der Lage sein, auch größere Wellen abzukönnen, ohne dass es zu Schäden kommt. Da habe ich schon die dollsten Festmacher- und Dalbenkonstruktionen gesehen. Zum anderen habe ich selbst schon Alarmfahrten der WaschPo erlebt, bei denen der Horizont schwarz verräuchert wurde und ein mittelschwerer Tsunami folgte. Darf die Entenpolizei keinen Alarm mehr haben? Ich finde ja, da die hierzulande binnen mit wirklich dafür ungeeignetem Material unterwegs sind. Brauchen die wirklich ein 12m-küstentaugliches Boot mit Klimaanlage, Naßzelle, Dusche und allem PiPaPo? Früher (TM) kamen die mit einem Lotos mit Glasschiebedach - das ist wohl heute unzumutbar. Irgendwo dazwischen ist sicherlich die Wahrheit. Jedenfalls sollten die nur ihre (zivilen) Gleiter für Alarmfahrten einsetzen - Oder eben eine Schlauchibesatzung mit Trailer dafür vorhalten(hätte auch mehr Slipstellen zur Folge). Gruß Michael |
#31
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![]() mfg Martin |
#32
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![]() Zitat:
Da gibt's ne Geschwindigkeitsbegrenzung. Warum das so ist, hast Du eben selber erklärt. Dass die jemand um fast das doppelte überschreitet, ist nichts, womit man rechnen muss. ![]() Im übrigen ist das mit der mangelnden Festmacherei reine Spekulation. Man kann auf jeden Fall nicht sagen, dass allein schon die Tatsache, dass überhaupt Schäden entstanden sind, nahelegt, dass die betroffenen Boote nicht richtig festgemacht waren und die Geschädigten daher ein Mitverschulden trifft. |
#33
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![]() Zitat:
du darfst hier nichts verwechseln. Die Sicherheitsleistung wird hier zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erhoben. Und dabei geht es hier ja "nur" um eine überhöhte Geschwindigkeit. Warum soll der Kahn an die Kette? Sobald die Daten und Versicherung des Verursachers bekannt sind ist es die Sache jedes Geschädigten seine Ansprüche anzumelden. Ich weiß nicht wie es in Dänemark ist, aber wenn du auf einen triffst, der wie hier in D möglich, keine Versicherung hat, dann hast du eh die Ar...karte gezogen. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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#34
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fliegen Dir die Dinger einfach zwischen Steg/ Mohle und Boot heraus.
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Das muss das Boot abkönnen!
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#36
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#37
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Um das nochmal gerade zu rücken:
Ich schrieb in Verbindung mit dem Beispiel-Urteil, dass es bei uns HIER mangels schuldhaftem Handeln kaum eine Chance gäbe, Schadenersatz geltend zu machen. Das war als Reaktion auf den/die vorhergehenden Beiträge gedacht. Gemeint ist, dass ich eben nicht bei jeder Welle mir den Bootsführer greifen und haftbar machen kann. Im Falle der Geschwindigkeitsübertretung im Hafen sieht das möglicherweise anders aus. Das wollte ich damit auch nicht bestritten haben. Wobei es für mich immer noch nicht so eindeutig ist, ob das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung auch einen Schadenersatzanspruch begründet. Gerade in Häfen/Marinas ist die Geschwindigkeitsbegrenzung oft in irgendeiner Hafenordnung geregelt, die vielleicht ein Dauerlieger anerkannt hat. Ob das für einen (Tank-)Gast verbindlich ist, das wäre zu prüfen. Jedenfalls hat das Thema Streitpotential.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#38
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die Geschwindigkeit spielt übrigens auch keine Geige! Es gilt so zu fahren, dass kein Schaden entsteht ( Sog- und Wellenschlag).
In der Bille wurde mein Boot durch eine Barkasse geschädigt, die Wellenschlag verursacht hat. Auch der Fahrzeugführer hat ein Bussgeld erhalten.... Ich rede übrigens hier aus Sachkenntnis ( ist ja mir so passiert, mit Waschpo, etc.) und Ortskenntnis.... und gehöre nicht zu den Theoretikern (in diesem Falle) p.s. ich habe im Juli genau am besagten Ort ca. 5 Nächte gelegen .... da ist nix zwischen Fahrrinne und Steg! Auf der anderen Seite ist es gut zu wissen , was es wohl kostet wenn man auf der elend langweiligen Strecke nach Lübeck etwas schneller ist... ![]() ![]()
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]()
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#39
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Gruß Klaus
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Für die Verhältnisse zwischen Privaten kann man dem aber nichts entnehmen. Beispiel aus dem Straßenverkehr: Die Polizei darf in der Stadt mit Sondersignalen auch deutlich schneller als 50 km/h fahren. Wenn Dich aber in der Fußgängerzone irgendein Depp mit 80 Sachen übermüllert, kann er Dir kaum entgegenhalten, Du hättest halt gefälligst aufpassen sollen, weil die Polizei auch so fahren darf und Du deswegen jederzeit damit rechnen musst, dass jemand mit dem Tempo um die Ecke kommt. ![]() |
#41
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Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Konkretisierung dieses Grundsatzes und spielt schon eine Rolle. ![]() |
#42
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Genau dass meinte ich: der Unterschied zwischen Theoretikern und un Halbwissenden und Menschen, Dir konkret diesen Fall gerade erlebt haben und auch die örtlichkeiten kennen. ![]()
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]()
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#43
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." ja auch durch allerlei besondere Verkehrsregeln, Schilder, Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen konkretisiert. ![]() Ich hab' jetzt mal das Beispiel aus der STVO entnommen, weil's da besonders hübsch formuliert ist. Gilt aber für's Wasser genauso.
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#45
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" Nach Zeugenaussagen soll er mit mehr als 20 Stundenkilometer auf der Seeschifffahrtstraße Trave, im Bereich der Priwallfähren, gefahren sein" steht im Artikel. Von einer verwertbaren Messung steht dort nichts. Ich als Schiffsführer würde das ganz gepflegt aussitzen.
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#46
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Vor einigen Jahren hat ein Riesencontainerschiff mal ne Welle gemacht und Leute und Imbisswagen von den Beinen geholt und war Schadensersatzpflichtig!(elbe)
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#47
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Uuuuupppps jetzt schreibe ich auch schon von Dingen und Revieren die ich gar nicht kenne....
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#48
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![]() Ich bin bei meinen Ausführungen bisher davon ausgegangen, dass wirklich zu schnell gefahren wurde. Im Straßenverkehr kann man allerdings gefahrene Geschwindigkeiten nach einem VU auch (manchmal) anhand der Spuren feststellen. Hier spricht vieles dafür, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung klar überschritten wurde, sonst müsste ja bei jeder Vorbeifahrt eines größeren Bootes so ein Chaos entstehen. Scheint die WSP ja ähnlich zu sehen, sonst hätte sie keine Sicherheitsleistung kassiert. |
#49
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Bei Überschreitung einer vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit liegt imho schuldhaftes Handeln vor. Da würde ich einen Schadenersatzanspruch bejahen.
Aber auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#50
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Ich finde es faszinierend, wie Raserei hier immer klein geredet und verharmlost wird, jedenfalls dann, wenn man nicht selbst von so einem "Ereignis" geschädigt wurde....
Willy
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