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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.10.2013, 06:33
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich wette mit Dir, dass 95% der nur SBF-Bin Kollegen auf die Frage nach dem Ankerball sinngemäß antworten: "Das ist die gelbe oder rote runde Boje auf dem Wasser, die die Lage des Ankers anzeigt."

Den schwarzen Ball werden die wenigsten deuten können.

Gruß Lutz
Deswegen habe ich ne Ankerboje draußen, die zusätzlich nochmal mit entspr. Symbolen bemalt ist. Für die Kollegen die keinen FS haben.

Glaub mir, jede Saison fährt uns trotz all den Vorkehrungen einer in die Kette und zickt dann rum wegen der eigenverschuldeten Schäden am eigenen Boot.
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Karl-Heinz
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  #27  
Alt 02.10.2013, 09:35
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Gegen Dummheit ist halt kein Kraut gewachsen.

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 07.10.2013, 06:09
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Bei Segelregatten hat weder ein Teilnehmer noch ein Begleitboot Sonderrechte. Ausnahme: DLRG oder Wasserwacht mit Blaulicht beim Hilfe-Einsatz.
Das sahen die Teilnehmer der Optimisten-Regatta am Samstag 05.10. in Schmöckwitz auf dem Seddinsee aber komplett anders

Zwischen den Inseln Werderchen und Weidenwall stehen beidseitig die Zeichen A.1 , also ist die Durchfahrt, im gegensatz zum Zeichen A.1a , AUCH für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine gesperrt.

Das interessierte die "Optimisten" aber nicht im geringsten und sie paddelten munter von Ost nach West zwischen den Inseln hindurch.

Mitten hinein in eine Korsofahrt von 53 Motorbooten.

Leider ist zwischen den Inseln und dem westlichen Ufer nicht wirklich viel Platz zum ausweichen, so dass die Passierabstände zum Teil nicht sehr üppig waren.

Gegenseitige Rücksichtnahme sieht m.E. anders aus, aber es ist natürlich einfacher Rücksicht zu fordern als selbst auszuüben.

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 07.10.2013, 07:07
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Gegen Dummheit ist halt kein Kraut gewachsen.

Gruß Lutz
Allerdings!!!!

Aber auch die Regattateilnehmer wissen es zu schätzen. Wenn die wissen wo der Anker liegt, können die abschätzen ob sie uns mit 10cm oder 3m passieren müssen, je nach Wind und deren Tiefgang.
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  #30  
Alt 07.10.2013, 07:09
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das sahen die Teilnehmer der Optimisten-Regatta am Samstag 05.10. in Schmöckwitz auf dem Seddinsee aber komplett anders

Zwischen den Inseln Werderchen und Weidenwall stehen beidseitig die Zeichen A.1 , also ist die Durchfahrt, im gegensatz zum Zeichen A.1a , AUCH für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine gesperrt.

Das interessierte die "Optimisten" aber nicht im geringsten und sie paddelten munter von Ost nach West zwischen den Inseln hindurch.

Mitten hinein in eine Korsofahrt von 53 Motorbooten.

Leider ist zwischen den Inseln und dem westlichen Ufer nicht wirklich viel Platz zum ausweichen, so dass die Passierabstände zum Teil nicht sehr üppig waren.

Gegenseitige Rücksichtnahme sieht m.E. anders aus, aber es ist natürlich einfacher Rücksicht zu fordern als selbst auszuüben.

Gruß Lutz
Dann wissen es die Kids jetzt. Da gab es ne nachbesprechung hinterher sicherlich zum Thema Schilderkunde.
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  #31  
Alt 07.10.2013, 07:50
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Dann wissen es die Kids jetzt. Da gab es ne nachbesprechung hinterher sicherlich zum Thema Schilderkunde.
Wissen oder Vermutung

Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Sportfreunde auf den Begleitbooten auch nur ansatzweise versucht haben die Kiddies von dieser Route abzuhalten.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 07.10.2013, 08:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das sahen die Teilnehmer der Optimisten-Regatta am Samstag 05.10. in Schmöckwitz auf dem Seddinsee aber komplett anders

Zwischen den Inseln Werderchen und Weidenwall stehen beidseitig die Zeichen A.1 , also ist die Durchfahrt, im gegensatz zum Zeichen A.1a , AUCH für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine gesperrt.

Das interessierte die "Optimisten" aber nicht im geringsten und sie paddelten munter von Ost nach West zwischen den Inseln hindurch.

Mitten hinein in eine Korsofahrt von 53 Motorbooten.

Leider ist zwischen den Inseln und dem westlichen Ufer nicht wirklich viel Platz zum ausweichen, so dass die Passierabstände zum Teil nicht sehr üppig waren.

Gegenseitige Rücksichtnahme sieht m.E. anders aus, aber es ist natürlich einfacher Rücksicht zu fordern als selbst auszuüben.

Gruß Lutz
Ahem, das ist natürlich reichlich dämlich.
Oder, was ich hoffe, sie hatten´s mit der WaschPo abgesprochen, um nicht eine ganze Opti-Flotille durch de 44er Enge zu schicken...
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  #33  
Alt 07.10.2013, 08:19
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Oder, was ich hoffe, sie hatten´s mit der WaschPo abgesprochen, um nicht eine ganze Opti-Flotille durch de 44er Enge zu schicken...
Das wäre aus meiner Erfahrung mit der Auflage ein Sicherungsboot zu platzieren verbunden.

Wer ist schuldig, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 07.10.2013, 09:52
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das wäre aus meiner Erfahrung mit der Auflage ein Sicherungsboot zu platzieren verbunden.

Wer ist schuldig, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt

Gruß Lutz
Sagen wir mal so: Eigenverantwortung ist eine feine Sache, wenn die Kiddies das lernen. Aber gerade im bereich 44er Enge wär´s geschickt, die Optis im Schleppverband von Schmöckwitz auf die Bahn am Seddinsee zu schicken....
Und daß man Eigenverantwortung lernt, wenn man durch eine gesperrte Fläche fährt, erschließt sich mir auch nicht.
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  #35  
Alt 07.10.2013, 11:33
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Nun ja, einige kamen ja auch im Schlepp "außen" rum, den anderen hat es vielleicht zu lange gedauert bis sie dran waren .

Ein Befahren gesperrter Gewässerflächen kann man ohnehin nicht mit der WSP "absprechen", sondern müsste mit der "Erlaubnis besonderer Veranstaltungen" nach BinSchStrO § 1.23 beantragt werden.

Wir bekamen da mal die Auflage, ein zusätzliches Sicherungsboot am Britzer Verbindungskanal zu platzieren, falls von dort Baufahrzeuge in die Spree einfahren, obwohl alle Teilnehmer ausnahmslos Inhaber des SBF-Bin waren.

Genehmigt war es m.E. keinesfalls, aber ob die Regattaleitung da überhaupt ein Unrechtsbewußtsein hat

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 07.10.2013, 12:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nun ja, einige kamen ja auch im Schlepp "außen" rum, den anderen hat es vielleicht zu lange gedauert bis sie dran waren .

Ein Befahren gesperrter Gewässerflächen kann man ohnehin nicht mit der WSP "absprechen", sondern müsste mit der "Erlaubnis besonderer Veranstaltungen" nach BinSchStrO § 1.23 beantragt werden.

Wir bekamen da mal die Auflage, ein zusätzliches Sicherungsboot am Britzer Verbindungskanal zu platzieren, falls von dort Baufahrzeuge in die Spree einfahren, obwohl alle Teilnehmer ausnahmslos Inhaber des SBF-Bin waren.

Genehmigt war es m.E. keinesfalls, aber ob die Regattaleitung da überhaupt ein Unrechtsbewußtsein hat

Gruß Lutz
Ob nu die Wettfahrtleitung oder die Betreuer aus den Vereinen...
so, wie beschrieben, geht es jedenfalls nicht, und wenn ein paar "außen rum" geschleppt wurden, ist das dann sicher auch der korrekte Weg gewesen...
edit: es kann nur die Opti-Eisbain-Regatta des SC Seddin gewesen sein. Opti +18, sozusagen eine Spaß-Veranstaltung, aber normal angemeldet.
Hier sollten die TN wissen, was geht, und was nicht...
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  #37  
Alt 07.10.2013, 13:14
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Sehe ich wie Floppy. Bei Segelregatten hat weder ein Teilnehmer noch ein Begleitboot Sonderrechte. Ausnahme: DLRG oder Wasserwacht mit Blaulicht beim Hilfe-Einsatz.
Gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema:
Auch Feuerwehr, DLRG etc. können auf dem Wasser keine Sonderrechte beanspruchen!

Zwar wäre es ratsam, dass man Einsatzbooten weiträumig ausweicht, rechtlich müssen diese Boote sich aber genauso an die Regeln halten wie jedes andere auch.

An der Einsatzstelle selber wird vermutlich eh alles abgespertt sein, auf dem Weg dorthin gelten aber die allgemeinen Regeln. Das Blaulicht dient lediglich als Warnhinweis.
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Grüße aus Lüneburg,

Lars

Leben ist das, was passiert, während Du etwas anderes planst!
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  #38  
Alt 07.10.2013, 13:23
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Wie ich oben schon sagte, Schlafmützen gibt es immer wieder.
Ich würde den jeweiligen Verein ansprechen bzw. mir den verantwortlichen Regattaleiter mal greifen.
Wenn das öfters vorkommen sollte, kann man was mit weiteren Bootsführern organisieren solange die RL fit ist um die Kids zu schleppen.
Aber Durchfahrtsmarkierungen sollte man schon kennen.
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  #39  
Alt 07.10.2013, 13:51
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Zitat:
Zitat von Fw-Taucher Beitrag anzeigen
... Auch Feuerwehr, DLRG etc. können auf dem Wasser keine Sonderrechte beanspruchen!

Zwar wäre es ratsam, dass man Einsatzbooten weiträumig ausweicht, rechtlich müssen diese Boote sich aber genauso an die Regeln halten wie jedes andere auch. ...
Da sagen die §§ 6.02 1. a. und 3.27 aber etwas anderes

Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen.

Feuerlöschboote und Wasserrettungsfahrzeuge sind sogar explizit genannt

Ein Fahrzeug der Überwachungsbehörden nach § 1.20 kann bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für ein Feuerlöschboot oder für ein Wasserrettungsfahrzeug nach § 1.24 Nummer 2 im Rettungseinsatz sowie für ein Zollboot, ein Fahrzeug der Bundespolizei oder ein Fahrzeug des Bundeskriminalamtes.

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 07.10.2013, 14:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da sagen die §§ 6.02 1. a. und 3.27 aber etwas anderes

Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen.

Feuerlöschboote und Wasserrettungsfahrzeuge sind sogar explizit genannt

Ein Fahrzeug der Überwachungsbehörden nach § 1.20 kann bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für ein Feuerlöschboot oder für ein Wasserrettungsfahrzeug nach § 1.24 Nummer 2 im Rettungseinsatz sowie für ein Zollboot, ein Fahrzeug der Bundespolizei oder ein Fahrzeug des Bundeskriminalamtes.

Gruß Lutz
Dann wurde mir das

a) beim Sportbootführerschein

und

b) bei der Feuerwehr

wohl bisher immer falsch erklärt.

Oder gelten Binnen diesbezüglich wieder andere Regeln als auf See und ich bringe das wieder durcheinander?

Auf jeden Fall wird dort grundsätzlich von Kleinfahrzeugen gesprochen, bei den Behörden-/Rettungsbooten von Fahrzeugen. Gilt das dann auch für Kleinfahrzeuge von Rettungskräften?

Vielleicht wurde Aussage auch grundsätzlich getätigt, damit keiner auf die Idee kommt mit dem kleinen MZB der Feuerwehr ein Binnenschiff zum Ausweichen zwingen zu wollen...

Ist manchmal vielleicht auch besser, damit die jungen Kameraden nicht meinen, mit Blaulicht am Boot könne man wilde Sau spielen.
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  #41  
Alt 07.10.2013, 17:11
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Gruß Lutz

Gut, dass es in der Community wenigstens
einen cleveren und kompetenten Deuter gibt!
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  #42  
Alt 07.10.2013, 19:10
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Das hätte nur 20 Mitglieder, wenn EINER schon 5 % ausmacht , also werden es wohl noch ein paar mehr sein

Gruß Lutz
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