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  #26  
Alt 11.10.2013, 23:57
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Zitat:
Zitat von YoungStar Beitrag anzeigen
Während ich mir so den ersten Beitrag durchlese, denke ich noch: NEIN.

ABER:

Wir haben in unserem Revier eine Seltenheit.

Fahre ich von meinem Verein kommend nach Steuerbord, bleibe ich auf einer Seeschifffahrtsstraße.
Fahre ich jedoch nach Backbord, bin ich nach kurzer Zeit auf einer Binnenschifffahrtsstraße.

Ich bin im besitzt des SRC, jedoch nicht des UBI.

Was mache ich denn dann?
Ich kann ja nicht jedes Mal die Gurke abbauen.
UBI machen, oder nur nach Steuerbord fahren
__________________
Servus Willi
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  #27  
Alt 12.10.2013, 00:03
Benutzerbild von YoungStar
YoungStar YoungStar ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
UBI machen, oder nur nach Steuerbord fahren
Ich habe damals sogar den Lehrgang gemacht, hatte an dem Tag der Prüfung nur einfach keine Lust.

Ja, ja, richtig dämlich. weiß ich heute auch. ^^
__________________
Gruß Markus
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  #28  
Alt 12.10.2013, 11:42
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Schlicht und ergreifend: NEIN!
Sofern es sich um Geräte des Binnenschifffahrtsfunks handelt. Er darf natürlich CB-Funkgeräte oder PMR-Funkgeräte betreiben.

Ein frisch gekauftes Binnen-/Seefunkgerät in der Originalverpackung darf er natürlich auch auf dem Boot transportieren.

Matthias
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  #29  
Alt 12.10.2013, 12:01
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Ich glaube , man darf in D alles kaufen , nur das benutzen ist bei bestimmten Dinge verboten .
Ich darf ganz legal ein Raderwarner kaufen , nur benutzen darf ich ihn nicht .
Ich würde das Teil drin lassen , kein Mensch kann dir es verbieten das im Notfall zubenutzen .
Ich halte mich so grob an die Gesetze , das muß reichen .
Zu schnell fahren ist auch verboten , halten sich alle dran ?
So hat man mehr Spass am Leben , man darf aber sich nicht ärgern wenn man mal erwischt wird , Zahlen und Spass haben .
Ist aber nur meine Lebenseinstellung , möchte hier keinen das aufreden .
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  #30  
Alt 01.07.2014, 22:32
OnTo OnTo ist offline
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Ich wärme den Thread mal auf:

Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber des Funksprechzeugnisses sein, aber es muss sich eine Person mit gültigem Funksprechzeugnis für den Binnenfunk an Bord befinden, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist. Dabei ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person mit dem UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord anwesend ist.
Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr.4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden [muss]“. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.


Kopiert aus Wikipedia, aber der Passus ist auch von mir *fg*


Ergo: Funkanlage an Bord, muß (!) sie auch benutzt werden und daraus ergibt sich auch, dass man den UBI haben muß
__________________
Wer nicht ans Ruder darf, wird auch das Fahren nicht lernen
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  #31  
Alt 02.07.2014, 06:00
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
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Das Thema hatten wir ja auch lange nicht mehr
http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=82
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #32  
Alt 02.07.2014, 07:51
northstar2 northstar2 ist offline
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So ist das:

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Nicht betriebsbereite Geräte darf jeder mitführen, für betriebsbereite wird die Lizenz benötigt. Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es ohne oder mit geringem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann.
Du darfst das Gerät kaufen, du darfst das Gerät besitzen aber du darfst es nicht so vorhalten, dass es mit ,geringem, Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Das hat nichts mit irgendeiner Vorschrift aus dem Bereich Schiffahrt zu tun, sondern ist im (alte Bezeichnung) Fernmeldeanlagengesetz und entsprechenden Verordnungen festgelegt.

Beispiel: Du hast das Gerät im nicht geöffneten Orginalkarton dabei: Kein Verstoß da nicht betriebsbereit vorgehalten

Betrifft grundsätzlich alle genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungsfähigen Funkanlagen.

Hermann

Geändert von northstar2 (02.07.2014 um 08:07 Uhr)
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  #33  
Alt 02.07.2014, 12:55
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Da gab es vor vielen Jahren doch den armen LKW-Fahrer, der für mehrere Jahre im Knast landete, weil er eine komplette Ladung RT2048 von Dänemark nach Hamburg transportierte und das ohne ein Funkzeugnis zu besitzen.

Im Ernst,
was heißt denn "An Bord haben"?
Fest installiert, mit geringem Aufwand betriebsbereit zu machen oder in der Originalverpackung von A nach B transportierend?

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #34  
Alt 02.07.2014, 16:22
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Schorek Schorek ist offline
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Standard Funkgerät an Bord

Hallo, ich kaufe mir in der Marina ein Funkgerät von Privat und lege es mir sonst wo hin,dann kann ich es an Bord haben, so lange und so oft ich das toll finde. So einfach ist das.

LG
Andreas
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  #35  
Alt 02.07.2014, 16:40
northstar2 northstar2 ist offline
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Das Thema ist nicht so einfach. Ich sehe das so:

Grundlage für den Betrieb von Sendeanlagen ist das Telekommunikationsgesetz, früher Fernmeldeanlagengesetz. Dort wird unterschieden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Sendeanlagen.

+ Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es ohne oder mit geringem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann. +

Das betrifft in erster Linie nicht genehmigungsfähige Funkgeräte. Diese Betrachtung entstand durch Gerichte die über sogenannte Schwarzfunker zu urteilen hatten. In der Praxis war es nämlich sehr schwierig einer Person dies stichhaltig nachzuweisen.
Selten betrifft das auch uns, wenn wir unser SRC/UBI Gerät nicht angemeldet haben. Dann reicht das betriebsbereite Vorhalten der Sendeanlage dass die Regulierungsbehörde für schieß mich Tod einen Bußgeldbescheid erlassen kann.

Der zweite betroffene Bereich ist der Zuständigkeitsbereich der einschlägigen Schiffahrtsverordnungen. Hier wird unterstellt, das es sich bei der Sendeanlage um eine genehmigungfähige Anlage handelt und die Frequenzzulassungsurkunde vorliegt. Wenn die Beamten der entsprechenden Behörden kontrollieren dann wollen die das Funkzeugnis und die Frequenzzulassungsurkunde sehen. Wenn ich nicht Inhaber eines Funkzeugnisses bin und ein Funkgerät verbaut ist, muss es außer Betrieb genommen worden sein. Den AUS-Schalter drücken wird dazu nicht reichen. Es müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die verhindern dass die Sendeanlage schnell wieder betriebsbereit hergestellt werden kann.
Ist das Funkgerät genehmigungsfähig was bei den Bootsfahrern fast immer so sein wird und liegt sogar eine Frequenzzulassung vor, greift das Telekommunikationsgesetz nicht mehr. Die Schiffahrtsverordnungen greifen ebenfalls nicht, da wir nicht ausrüstungspflichtig sind.

Abschließend, ich bin kein Rechtsanwalt

Hermann
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  #36  
Alt 02.07.2014, 16:58
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Schorek Schorek ist offline
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Hallo,

Ich sehe es jetzt mal sehr provokant. Ich kaufe mir ein genehmigungsfähiges Binnenfunkgerät, baue es funktionsfähig in mein Boot ein, nehme es aber nicht in Betrieb....es ist aus......dann ist das Funkgerät nur Deko. Für was kann ich nun bestraft werden.?

Gruß
Andreas
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  #37  
Alt 02.07.2014, 17:08
northstar2 northstar2 ist offline
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Ich kann das nicht beantworten
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  #38  
Alt 02.07.2014, 17:24
northstar2 northstar2 ist offline
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was ich nicht erwähnte:

Ich führe selbst in unserm Verein Kurse für alle Funkzeugnisse durch. Zum Teil habe ich Teilnehmer mit 70 Jahren, Hausfrauen die noch nie ein Funkgerät bedienten. Fast alle Kursteilnehmer bestehen regelmäßig und wenn einmal ein Teilnehmer einen Part wiederholen muß dann holt er das halt nach und bekommt auch den Schein.

Ich verstehen nicht, warum es die Vorbehalte gegen die Funkzeugnisse gibt!
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  #39  
Alt 02.07.2014, 17:39
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Giligan Giligan ist offline
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Man kann ja sagen die Frau hätte es eingebaut und behauptet, sie habe es als Radio gekauft....oder man baut es in einen Schrank und sagt man hätte keins und man baut sichtbar ein CB Funk ein und verweist darauf....Leute, etwas mehr Phantasie bitte.

Wozu Verbote, wenn man doch alles darf so die Not es erfordert? Flugfunk wär ja auch nicht schlecht, denn irgendwo ist immer ein Flieger zu sehen den man anfunken kann wenn es Not tut....wer wills verbieten?

Zitat:
Zitat von northstar2 Beitrag anzeigen

Ich verstehen nicht, warum es die Vorbehalte gegen die Funkzeugnisse gibt!
Man muss es bezahlen und man muss hinrennen, dazu kommen Prüfungsängste....

Willy
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  #40  
Alt 02.07.2014, 17:50
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Was ist denn an der ganzen Diskussion so schwierig.

Kein UBI/SRC - kein Funkgerät
UBI/SRC = Funkgerät = alles ist in Ordnung.

alles andere, ob nun angeschlossen, betriebsbereit und so weiter, macht doch keinen Sinn, ein Funkgerät ist nun mal zum Funken da, wer nicht funken will, braucht auch kein Funkgerät.
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Dietmar

Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen.
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  #41  
Alt 02.07.2014, 18:19
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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@ Schorek, du darfst es zwar besitzen, aber nicht funktionsfähig einbauen. Nur Ausschalten langt nicht. Es muss klar und deutlich vom Strom und Antenne getrennt sein und nicht einfach Stecker in einen Zigarettenanzünder gesteckt werden können. Dem ein oder anderen von der Rennleitung/Obrigkeit stört sogar schon der Einbau.

Also, kein Strom und Gerät lose liegen haben gibt keine Probs.


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Gruß, Klaus

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  #42  
Alt 02.07.2014, 18:19
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Wer ein Funkgerät nur transportieren oder verwahren will, will gar nicht funken. Deshalb gibt es die Regelung, dass man es auch ohne Schein besitzen darf, wenn es nicht betriebsbereit ist. Ist nun mal so.
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  #43  
Alt 02.07.2014, 18:32
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen

Man muss es bezahlen und man muss hinrennen, dazu kommen Prüfungsängste....

Willy
Prüfungsangst hat fast jeder, auch ich. Aber eine Lösung des Problems: Schickt eure Frauen in den Kurs. Die bestehen immer, lernen Tag und Nacht und wissen am Ende des Lehrgangs mehr als der Kursleiter. Tatsache!

Allen Ernstes, das kommt immer wieder vor, dass der große Skipper seine Frau beim Kurs anmeldet. Der letzte hatte einen 16m langen Kat aber seine Frau das SRC / UBI.

Manche Paare kommen gemeinsam nach dem Motto, einer wird den Schein schon bekommen. Damit Kommt der Mann immer unter Zugzwang. Ich gib das nicht gerne zu, aber das ist leider so.
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  #44  
Alt 02.07.2014, 18:59
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Wer ein Funkgerät nur transportieren oder verwahren will, will gar nicht funken. Deshalb gibt es die Regelung, dass man es auch ohne Schein besitzen darf, wenn es nicht betriebsbereit ist. Ist nun mal so.

Ich behaupte sogar, es darf betriebsbereit sein. Ich darf es nur nicht benutzen. Ausser in der Not.

LG
Andreas
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  #45  
Alt 02.07.2014, 19:05
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Was soll denn so eine Diskussion?

Macht doch den UBI und den SRC und gut ist die Sache.
Die Scheine macht dir jeder Absolvent einer Sonderschule.
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  #46  
Alt 02.07.2014, 19:07
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Was soll denn so eine Diskussion?

Macht doch den UBI und den SRC und gut ist die Sache.
Die Scheine macht dir jeder Absolvent einer Sonderschule.

Das jeder in dieser Diskussion einen Funkschein hat, davon bin ich ausgegangen.
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  #47  
Alt 02.07.2014, 19:08
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Ich behaupte sogar, es darf betriebsbereit sein. Ich darf es nur nicht benutzen. Ausser in der Not.

LG
Andreas
Ja behaupten kannst Du es. Auch wenn es falsch ist
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #48  
Alt 02.07.2014, 19:10
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Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Ja behaupten kannst Du es. Auch wenn es falsch ist
Betriebsbereit ...aber nicht eingeschaltet ..so wars jedenfalls
früher mal ....und natürlich angemeldet ...
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #49  
Alt 02.07.2014, 19:11
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
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@ Schorek, du darfst es zwar besitzen, aber nicht funktionsfähig einbauen. Nur Ausschalten langt nicht. Es muss klar und deutlich vom Strom und Antenne getrennt sein und nicht einfach Stecker in einen Zigarettenanzünder gesteckt werden können. Dem ein oder anderen von der Rennleitung/Obrigkeit stört sogar schon der Einbau.

Also, kein Strom und Gerät lose liegen haben gibt keine Probs.


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Aber was will man nun machen. Wenn es jemanden stört, ist es noch nicht rechtswidrig.

LG
Andreas
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  #50  
Alt 02.07.2014, 19:12
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Schorek Schorek ist offline
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Standard Funkgerät an Bord

Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Ja behaupten kannst Du es. Auch wenn es falsch ist

Beweise das Gegenteil.
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