|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Also verstehe ich es richtig, das an der See das Gesetzbuch keine Geltung mehr hat und das was sonst verboten ist, wird dort erwünscht. Man lernst nie aus.
|
#27
|
||||
|
||||
Ich verstehe das Problem nicht so wirklich.
Deine Frau will funken?! Ist doch ok. Soll Sie doch den Funkschein machen und ein Gerät kaufen. Den Einbau kannst Du dann ja gnädiger weise erledigen. Man(n) ist ja schließlich nett zu seiner Frau... Beste Grüße Dirk
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#28
|
|||
|
|||
Nein, das hast Du falsch verstanden. Gesetze gelten, aber sie werden geändert und können manchmal sogar alles auf den Kopf stellen. Ein gutes Beispiel ist die dritte Bremsleuchte an Autos: In den 70er Jahren noch bei Strafe verboten, später geduldet, dann erlaubt und mittlerweile vorgeschrieben.
|
#29
|
||||
|
||||
Hast Du mal nen Link wo man diese Aussage nachlesen kann?? Mich wundert das nämlich auch.
__________________
Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
|
#30
|
||||
|
||||
ich seh das so wie Gerd es ein stück weiter vorne geschrieben hat.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17 Beim Gesetz ist es egal ob Binnen oder See.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#31
|
||||
|
||||
Zitat:
nicht 1-4 sondern: Zonen 1-2, darfste mit dem UBI funken.
__________________
Viele Grüße, Vero |
#32
|
||||
|
||||
du hast natürlich recht mein Fehler.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
|
||||
|
||||
Zu den Scannern.
Wenn ich diesen Paragraphen richtig lese ist sogar der Verkauf verboten http://dejure.org/gesetze/TKG/90.html Zitat: Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Anlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Anlage
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
|
||||
|
||||
__________________
Viele Grüße, Vero |
#35
|
|||
|
|||
|
#36
|
||||
|
||||
ist bei mir schon ein paar Jahre her.
Und wie gesagt das Meer ist von mir (in der Nähe von Speyer) ne ganze Strecke entfernt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#37
|
||||
|
||||
Zitat:
Du darfst natürlich wenn du die Scheine hast am Funkdienst teilnehmen und auch gespräche im Funkgerät hören di nicht für dich bestimmt sind. Allerdings weder aufnehmen noch verbreiten. Es gilt das Telefongeheimniss.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
|
|||
|
|||
|
#39
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Dieses Zitat bezieht sich nicht auf Scanner im Allgemeinen. Hier ist das (hervorgehobene) UND wichtig und entscheidend. Nach dieser Einzelnorm ist Besitzen, Betreiben, Verkaufen usw. von Geräten verboten, die nach etwas anderem aussehen (zB nach einer Wanze ) UND geeignet sind abzuhören.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#40
|
||||
|
||||
Ja finde dort nur was über Seefunkstellen aber nirgends was über Scanner. oder zeig mir den Absatz. Ich finde nur das man kein SRC braucht um ein Funkgerät anzumelden. Binnen braucht man auch kein UBI um ein Gerät anzumelden.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (06.11.2013 um 21:24 Uhr)
|
#41
|
||||
|
||||
Da hatten wir den ganzen Schmarrn schon mal, inkl. Quellen und Zitaten:
http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=scanner Ein wenig lang. Message: Scanner darf man haben, Seefunk/Binnenfunk auf UKW abhören damit ohne Funkschein ist eine fragwürdige Angelegenheit, eher nein. Genau zum Seefunk oder Binnenfunk gibt es keine (hier genannte oder bekannte) Judikatur. In der Praxis kräht kein Hahn danach. Wen soll das auch kümmern? EDIT: Was dort auch steht: Wenn Binnenfunk eingebaut, dann muss der Skipper (nicht irgendwer an Bord) ein UBI (oder mehr) haben.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#42
|
||||
|
||||
Volker gemeint ist dieser Tenor:
Ist für die Bedienung von Funkanlagen, die ausschließlich für den Empfang von Aussendungen „An alle Seefunkstellen“ bestimmt sind, der Besitz eines Seefunkzeugnisses erforderlich? Nein. Für die Bedienung eines einzelnen Seefunkempf ängers oder eines Navtex-Gerätes ist kein Seefunkzeugnis erforderlich. Was immer das zu bedeuten hat....
__________________
Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#43
|
||||
|
||||
Gibt doch jetzt das tolle Midland "base camp"
Radio- und Seefunkempfang und PMR Senden. Alles drin und dran für ohne Lizenz
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#44
|
|||
|
|||
Reine Empfangsgeräte wie z.B. Scanner gelten juristisch gesehen auch als Funkstellen. Damit sollte der Text nun zu verstehen sein.
|
#45
|
||||
|
||||
Ich beuge mich eurter Meinung bin aber noch nicht überzeugt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#46
|
|||
|
|||
Überzeugt es Dich nicht, dass Du einen deutlich größeren Kreis von potentiellen Helfern erreichen kannst, wenn es jedem erlaubt ist, Deinen Notruf zu hören? Das ist doch eine ganz billige Erkenntnis. Ich finde es erschreckend, dass es wirklich Jahrzehnte dauern kann, bis ein so dermaßen simpler Gedanke sich durchsetzt.
|
#47
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Meines Wissens ist die Benutzung von Scannern in Deutschland in geschlossenen und geschützten Funkkreisen (BOS, Flugverkehr, Schiffsverkehr usw.) nicht erlaubt. Öffentliche Funkkreise (CB-FUnk, Radioempfang) darf man mit Scannern absuchen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#48
|
||||
|
||||
Die Gedanken und Ideen dazu, wie man bestehende Vorschriften und Gesetze umgehen kann, sind manchmal echt kindisch.
Willy |
#49
|
||||
|
||||
Das witzige ist, ich kann keine Publikation finden, die den Seefunk dem nömL
zurechnet, sehrwohl aber eine Publikation, die den Seefunk dem ömL zurechnet. http://www.juraforum.de/lexikon/mobilfunk Bei der BNA habe ich es nicht gefunden. Sollte heißen, er kann und darf mit Scanner-Empfängern (die sind zum Empfang des ömL zugelassen) mitgehört werden. Das war bislang auch mein Wissensstand. Berichtigt mich, wenn ihr das Gegenteil beweisen könnt.
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#50
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß, Jörg |
|
|