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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Ukw & cb
Meine Frau möchte gerne Funk an Board haben. Gibt es Geräte wie das Lowrance Link 5, die auch OHNE Funkzeugnis betrieben werden können? Also eine Mischung aus UKW & CB Funk. So richtig steige ich da nicht durch.
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#2
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Nein UKW gibt es als Seefunk und als Binnenfunk, heute mit separaten Scheinen: UBI Binnen, SRC Buten.
Geräte gibt es als (selten) reine Binnenfunkgeräte (ATIS), Seefunkgerät mit DSC, oder Kombis aus Binnenfunk mit ATIS und Seefunk mit DSC. Der CB Kram nutzt Dir gar nix, denn damit hören Dich, wenn überhaupt, nur andere CB Funker. Der gesamte Nahbereichsfunk (also UKW) auf See und Binnen zwischen allen Beteiligten läuft über o.g. Geräte und auf speziellen Kanälen. Also besorg Dir ein für Dein Revier passendes Gerät und den entsprechenden Funkschein oder lass es bleiben. Alles andere macht keinen Sinn.
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Gruß Kai |
#3
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Aktuell brauche ich das ja eigentlich nicht. Ging auf heimischen Flüssen & Seen immer prima per Handy. Allerdings mag meine Frau unbedingt funken. Ich denke, sie meint auf CB wäre noch richtg was los. In meinen Augen ist CB aber seit Jahren gelaufen...
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#4
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Ja, CB ist inzwischen de facto abhörsicher. Hätte Fr. Merkel mal statt ihres Mobiltelefons benutzen sollen.
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#5
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Ich hab ne Stabo Handgurke als CB gerät im Auto, die lasse ich manchmal auf Kanalsuchlauf wenn ich durch Ballungsgebiete fahre, ist leider nicht mehr viel los.
Wenn man aber gezielt mit jemandem kommunizieren möchte, z.b. Bootsfreunde, spricht ja nichts dagegen. Für Notrufe o.ä. würde ich mich nicht auf CB einlassen, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass niemand mithört.
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Liebe Grüße, Jörg - Boot statt Böller! -
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#6
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Zitat:
Auf Flüssen und Seen wirst damit nichts hören, höchstens mal einen der wenigen Trucker die noch eines Haben. Wenn ihr mit mehreren Booten unterwegs seit würde sich ein PMR Funkset rentieren. Wenn ihr wirklichen Sicherheitsaspekt haben wollt und auch mal an der Schleuse mitbekommen wollt, ob noch ein Vorrangiges Schiff kommt, kommt ihr um eine Binnenfunkgerät nicht rum. Dies ist auch ein großer Sicherheitsaspekt. Wapo ist immer erreichbar über Funk. Man kann den vorausfahrenden anfunken wenn man probleme hat usw. Ich wollte nicht mehr ohne Funk unterwgs sein. Allerdings darf nur derjenige Funken der auch den Funkschein hat. d.H. wenn deine Frau funken will muss sie den Schein machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Zumindest im Seebereich muß der Skipper auch den Funkschein haben, wenn ein Funkgerät an Bord ist.
Ob diese Regelung auch für Binnen übernommen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis - ist aber sicherlich schnell zu erguggeln.
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Gruß Ewald |
#8
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Zitat:
7.1 Zeugnispflicht Eine Schiffsfunkstelle darf nur von einer Person wahrgenommen oder beaufsichtigt werden, die ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt.Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder eines Funkzeugnisses Also braucht der Funkende nur eine Funklizenz
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Und hier aus dem Fragenkatalog UBI die entsprechende Frage und Antwort:
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#10
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Prima, aber wenn der Skipper binnen keinen Funkschein hat, dann darf er nur fahren, wenn jemand mit UBI an Bord ist.
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Gruß Ewald |
#11
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Das ist richtig !!!
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#12
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Genau
wenn ein Boot mit Funkgerät ausgerüstet ist muss dieses auf Kanal 10 Empfangsbereit sein. Also muss es jemand bedienen, der den UBI hat. Also muss jemand an Bord sein der UBI hat.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Zitat:
Frage zum Thema: Wäre es denn erlaubt ohne UBI mit einem Scanner die relevanten Frequenzen abzuhören ? Man wäre ja nur passiv unterwegs. ..vielleicht wäre das eine Alternative für Deine Frau. Man hört alles, kann selbst aber nicht mitsprechen .. ok, für eine Frau wohl eher ungeeignet Gruß, Jörg |
#14
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Erlaubt wäre es nicht aber wer soll das nachvollziehen?
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#15
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Nicht ? Warum nicht ?
Nuja, eine ordentliche Antenne wäre auch beim Scanner hilfreich und als solche dann ja auch zu erkennen von aussen. Edit: meiner Meinung nach ist jeder unverschlüsselte Funkverkehr öffentlicher Funkverkehr.. wenn ich nicht irre, gab es da auch mal ein Urteil dazu. Edit 2: Gefunden: http://www.funkmagazin.de/15128.htm Gruß, Jörg Geändert von L0B0 (06.11.2013 um 14:56 Uhr) |
#16
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Ja stimmt Jörg. Darin steht:
"In der erneuten Hauptverhandlung konnte dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, daß er am 13. Mai 1997 seinen Handscanner AE 300 der Firma Albrecht betrieben und mit ihm Nachrichten abgehört hat, die für die Funkanlage nicht bestimmt waren (Paragraph 86 TKG)." Fakt ist aber das Du meines Wissens nach keine Funkgespräche abhören darfst die nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben sind wie z.B. Amateurfunk oder Wettersatelitten usw... Sollte es da neue Rechtsprechungen geben so entziehen sie sich meiner Kenntnis.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#17
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Habe hier mal einen Text vom 29.11.2012 gefunden in dem alles zu finden ist:
http://www.funkwelle.com/bos-betrieb...ge-detail.html Auszug: Alle anderen Funkaussendungen dürfen damit definitiv nicht abgehört werden! Darunter fällt nicht nur der Funk von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und THW, sondern auch Dienste wie Forstfunk, Werksfunk, Bahnfunk oder auch Flugfunk. Wer dennoch den Polizeifunk abhört und dabei erwischt wird, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder aber empfindliche Geldstrafen. Dies gilt auch, wenn man nur unbeabsichtigt auf eine der Frequenzen des Polizeifunks kommt und diese nach dem Erkennen weiterhört oder das dort Gehörte verbreitet. Geregelt wird dies im §148 des Telekommunikationsgesetzes. Dort heißt es: § 148 Strafvorschriften
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#18
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Wenn die Dame des Bootes funken möchte, dann lass sie doch. Kauf ne CB Handfunke und leg sie ins Boot....möglicherweise gibt's ja noch mehr Skipper, die mit so einem Ding herumfahren.
Kosten in der Bucht ne ganz schmale Marie. Wenn sich die IM-Fraktion des BF sowas an Bord nimmt, bin ich dabei und sobald ich irgendwo festgemacht habe, gebe ich ein "Kuherix" in den Äther. BF-CB-Funk Hat doch was! Willy
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#19
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Zitat:
Gruß Christoph |
#20
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Kann man denn die UKW-Geräte ohne UKW-Scheine betreiben? Muss man da nicht so eine MMSI (?) eingeben? Also kann man den anderen da auch einfach nur zuhören? Hat zeitweise sicher auch einen gewissen Unterhaltungswert.
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#21
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Zitat:
Für Binnen brauchst du eine ATIS. MMSI ist für See ich wiederhole: wenn ein Boot mit Funkgerät ausgerüstet ist muss dieses auf Kanal 10 Empfangsbereit sein. Also muss es jemand bedienen, der den UBI hat. Also muss jemand an Bord sein der UBI hat. Bedienen ohne UBI ist nicht erlaubt (nicht mal zum zuhören).
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#22
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Zitat:
Ich hab zwar nur UBI da ih nicht auf See Fahre vorerst. und in dem Bereich wo das Meer für mich ereichbar ist, darf ich mit dem UBI funken (Ijselmmer, Nordsee Zonne 1-4)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Zitat:
PMR hat ja auch ne viel geringer Reichweite als CB.
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Liebe Grüße, Jörg - Boot statt Böller! - |
#24
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Dann sollen im Sommer alle Mainzer mal die CB-Gurken auspacken... UND NUR DIE CB-Gurken! Ich will jetzt keine Witze zum Thema "Gurken" auspacken.
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#25
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Binnen weiß ich es nicht, aber auf See ist es erlaubt (Quelle: Bundesnetzagentur) und erwünscht. Je mehr Leute Notrufe hören, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Hilfe zu erhalten.
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