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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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das war nicht die Frage.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=20
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Und warum darf ich als Grieche mit Wohnsitz in D in HR mit meinen deutschen Lappen Bootfahren ?
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#28
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Weil das nach KROATISCHEM Recht so ist
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#29
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Kann es nicht sein, das die ganze Geschichte dsvon abhängig ist, wann der polnische Bootsführerschein gemacht wurde?
Beispiel 1: Polnischer Staatsbürger lebt in Polen und macht in Polen den Bootsführerschein. 12 Monate später zieht er nach Deutschland um. In diesem Fall kann er m.E. den polnischen Führerschein in den deutschen Führerschein umschreiben lassen. Beispiel 2: Polnischer Staatsbürger lebt bereits 12 Monate in Deutschland und macht danach in Polen den Bootsführerschein. Hier vermute ich kann er den Polnischen Schein nicht in den Deutschen Bootsführerschein tauschen lassen. Ich denke hier verlangt Deutschland, dass er den Deutschen Schein nachmacht da er bereits in Deutschland lebte und weiterleben möchte. Gruss Andre |
#30
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Zitat:
Umschreibung nach §8 der SportbootFüV-Bin Der §8 nennt in den §3 (3) 1. a), §3 (3) 1. b), §3 (1) 2. , §3 (2) und §4 die Befähigungsnachweise, nach deren Vorlage eine Fahrerlaubnis ohne Ablegen einer Prüfung erteilt wird. Dort handelt es sich aber ausschließlich um "im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilte" Befähigungsnachweise. Da Polen nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung liegt, wie auch in den vorangegangenen Beiträgen dargelegt, kann nach §8 der SportbootFüV-Bin auch bei Vorlage eines polnischen Befähigungsnachweises kein deutscher Sportbootführerschein ohne Ablegung einer Prüfung ausgestellt werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#31
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Zitat:
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#32
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Hallo zusammen,
nachdem Eure Köpfe hier rauchen bzw.fast aneinander rasseln,werde ich meinem Nachbarn mal einen kurzen Anruf beim DMYV oder beim DSV empfehlen. Die stellen die Lappen aus oder schreiben sie um - ich halte Euch von dieser Geschichte auf dem Laufenden,weil es ja auch für andere von Bedeutung sein könnte. Gruss Andreas |
#33
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Zitat:
Aber du hast im Prinzip nachgefragt warum die Deutschen in Polen nicht gerade beliebt sind und darauf haben wir geantwortet. Die Grundfrage des TO wurde ja schon beantwortet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#34
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Nein, ich habe mich gefragt was der SBF-Binnen mit unbeliebten Deutschen in Polen zu tun hat und warum das so pauschaliert wird.
Ein oder zwei habens verstanden ;) |
#35
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Zitat:
Bevor ein ausländischer Sportbootführerschein in einen deutschen umgeschrieben wird trägt der Papst die Regenbogenfahne vorneweg am Christopher´s Street Day. News aus Absurdistan am Beispiel eines 12-Meter-Verdrängers mit 50 PS, Fahrbereich Binnen ausser Rhein, weniger als ein Jahr: Deutscher mit Wohnsitz D = SBF Binnen, Deutscher mit Wohnsitz NL = Nix, Niederländer mit Wohnsitz D = SBF Binnen Pole mit Wohnsitz NL = Nix Pole mit Wohnsitz D = SBF Binnen. Noch lustiger ist es im Seebereich: Deutscher, egal welcher Wohnsitz = SBF See Niederländer mit Wohnsitz D = SBF See Niederländer mit Wohnsitz NL = Nix Pole mit Wohnsitz in D = SBF See Pole mit Wohnsitz in NL = Nix. Das war die Pflicht. Als Kür nehmen wir jetzt die Frage, ob ein Deutscher mit Wohnsitz in D mit seinem in NL oder PL registrierten Boot in D fahren darf. Nein.
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Gruss Vestus |
#36
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In den NL darf jeder , egal ob Deutscher, Pole, Russe etc. ein Boot von 12 metern länge, Führerscheinfrei fahren,wenn das Boot nicht schneller als 20 Kmh fahren KANN . Daher ist ein Vergleich mit den NL schlecht .
Gruß Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#37
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Zitat:
das Umschreibungsformular aus Deinem Beispiel bezieht sich auf DDR-Sportbootführerscheine. Ex-DDR Dinge werden naturgemäß, nach "Rückeingemeindung" unserer zweier Staaten in Einen anders gehandhabt als Sachverhalte die "tatsächliches" Ausland (wenn auch EU Innenland wie Polen, Niederlande, Austria, etc.) betreffen. Frage : Ist Dir bei der Sucherei zufällig auch ein Formular, im Idealfall Polen-Deutschland, begegnet das mit der Umschreibung "echt ausländischer" Führerscheine befasst ist? Ich habe zwar allerhand, den Autoführerschein betreffende, Tricksereien gefunden. Vor allem von routinierten Saufnasen oder Flensburger-Punkte-Profi-Besitzern die zur Umschiffung des Idiotentestes etc. Umschreibungen auf EU-Lappen, Lappen in Polen (neu) machen, dann versuchen auf D umzuschreiben etc.. Auch dort tauchte immer wieder die Regelung bzgl. des Wohnsitzes und dessen Dauer auf. Zumindest die offizielle Praxis sieht wohl doch etwas starrer aus als die EU es einen Glauben machen könnte.
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Gruß Kai |
#38
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Zitat:
Das genannte Formular bezieht sich auf den §8 der SportbootFüV-Binnen und da findet sich nicht einmal der Begrif "DDR" Gruß Lutz P.S. In D gilt selbst der blaue DDR-Sportbootführerschein auch heute noch uneingeschränkt
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#39
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Zitat:
Ich habe ja von der Materie auch nicht den Plan daher meine Frage an Andreas ob er ein Formular gefunden habe wo andere Auslandsstaaten, wie etwas Polen, angegeben sind um dort erlangte Lappen auf D umzuschreiben. Das war eigentlich alles. Mißverständnisse meinerseits sind -wie üblich- natürlich nicht ausgeschlossen.
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Gruß Kai |
#40
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Zitat:
Für Polen (und auch alle anderen Staaten) kann es kein "eigenes" Formular geben, weil diese NICHT im Geltungsbereich der SportbootFüV-Binnen liegen. Der DDR-Befähigungsnachweis und der (West-) Berliner Motorbootführerschein sind explizit genannt, weil diese Führerscheine im Original vorgelegt werden müssen (und einbehalten werden). Sonst hätte man ja auch ZWEI GÜLTIGE Sportbootführerscheine Alle anderen Befähigungsnachweise (z.B. Schifferpatent für den Bodensee - im §3 (2) 1. genannt) werden hingegen weiter für dieses Fahrtgebiet benötigt, weshalb eine amtlich beglaubigte Kopie ausreicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#41
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Zitat:
Im Verlauf des Drahtes entstand bei mir eben der Eindruck es gäbe (vermeintlich oder angeblich) Umschreib-Formulare für "echtes" Ausland, wie eben Polen. Was dann eben nicht zu meinen bescheidenen Erkenntnissen paßte. Aber man lernt ja nie aus Das DDR Dinge -naturgemäß- anders gehandhabt werden erwähnte ich ja bereits im ersten Absatz meiner Frage.
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Gruß Kai |
#42
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Nun ja, was heißt anders gehandhabt wird
Die DDR ist durch dem Einigungsvertrag Teil der Bundesrepublik Deutschland geworden und somit kein "Ausland" mehr. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Zitat:
Warum können so viele nicht glauben, dass ausländische Bootsführerscheine in Deutsche umgetauscht werden können? Deutschland hat mit seinen Nachbarn Staatsverträge abgeschlossen, bei Polen weiss ich es nicht, aber mit Österreich, Frankreich und der Schweiz auf jeden Fall. Jedes Land führt eine Liste, diese regelt den Umtausch. So wird der Schweizer Sportbootführerschein Motor Binnen unter gewissen Bedingungen auf Antrag in den Deutschen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben. Ohne das eine Theoretische- oder Praktische Prüfung durchgeführt wird. Ich weiss, dass Ihr mir nicht glaubt, darum lasse ich gleich den DMYV sprechen: Zitat:
Das der vom TO genannte Führerschein in Deutschland nicht gültig ist, versteht sich von selbst. Die Gründe wurden schon genannt. Er wird die Prüfung in De wiederholen müssen, oder nach Polen umziehen. Ist aber wohl keine Option. Lg Alex
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#44
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Es ist was anderes:
Ein Polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen der in Polen den Führerschein gemacht hat und nach Deutaschland umzieht. Dessen Führerschein gilt dann 12 Monate und wird dann auch umgeschrieben Ein Polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland der den Führerschein in Polen macht hat diesen umsonst gemacht, da der Wohnsitz in Deutschland war. Da der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland war, muss er auch den Deutschen Führerschein machen. Dies gilt auch für Schweizer, Österreicher, Franzosen usw. wichtig ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs.
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#45
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Danke Billi,
Genau das wollte ich damit auch sagen, bzw. habe ich doch im letzten Satz auch. Lg Alex |
#46
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Zitat:
Es gibt eine Vereinbarung der drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland das beim BSP resp. der entsprechenden Scheine aus A u. CH eine jeweilige Ümschreibung untereinander grundsatzlich möglich ist. Mit dem dt. BSP gibt es dann auf Antrag und gegen Gebühr, dafür ohne Prüfung, den SBF-Binnen. Das greift aber nur bei Binnenscheinen aus CH und A die auch am Bodensee gültig sind. Nix mit Polen oder Frankreich. Und SBF-See schon mal gar nicht.
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Gruss Vestus |
#47
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Zitat:
Gruß Lutz
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#48
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Geheimdokument pffff:
Bodenseeschifffahrtsordnung Artikel 12.07 Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes Verlegt der Inhaber eines Schifferpatents seinen gewöhnlichen Aufenthalt von einem Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat oder von einem Nicht-Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat als den, in dem ihm das Schifferpatent erteilt worden ist, so hat er bei der zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht sein Schifferpatent aktualisieren zu lassen. http://www.landesrecht-bw.de/jportal...eSchOEVBWpAnl1 Schweizerische und Österreichische Fassung ist gleichlautent. Wenn ich den Boden seh brauch ich kein Meer mehr
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Gruss Vestus |
#49
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Zitat:
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Beste Grüße John |
#50
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Gruss Vestus |
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