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  #26  
Alt 23.11.2013, 13:24
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Ach, da gabs schon den SBF Binnen
das war nicht die Frage.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=20
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  #27  
Alt 23.11.2013, 13:46
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Und warum darf ich als Grieche mit Wohnsitz in D in HR mit meinen deutschen Lappen Bootfahren ?
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  #28  
Alt 23.11.2013, 16:04
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Weil das nach KROATISCHEM Recht so ist

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 23.11.2013, 16:16
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Kann es nicht sein, das die ganze Geschichte dsvon abhängig ist, wann der polnische Bootsführerschein gemacht wurde?

Beispiel 1:
Polnischer Staatsbürger lebt in Polen und macht in Polen den Bootsführerschein. 12 Monate später zieht er nach Deutschland um.
In diesem Fall kann er m.E. den polnischen Führerschein in den deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Beispiel 2:
Polnischer Staatsbürger lebt bereits 12 Monate in Deutschland und macht danach in Polen den Bootsführerschein. Hier vermute ich kann er den Polnischen Schein nicht in den Deutschen Bootsführerschein tauschen lassen. Ich denke hier verlangt Deutschland, dass er den Deutschen Schein nachmacht da er bereits in Deutschland lebte und weiterleben möchte.

Gruss

Andre
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  #30  
Alt 23.11.2013, 16:26
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
... Hier noch eines der zahllosen Formulare, die man mit einer einfachen Google-Suche "SBF Binnen umschreiben" finden kann, falls man wirklich daran interessiert wäre:
http://www.pa-mannheim-darmstadt.de/...schreibung.pdf ...
Der Reihenfolge nach:
Umschreibung nach §8 der SportbootFüV-Bin
Der §8 nennt in den
§3 (3) 1. a),
§3 (3) 1. b),
§3 (1) 2. ,
§3 (2) und
§4
die Befähigungsnachweise, nach deren Vorlage eine Fahrerlaubnis ohne Ablegen einer Prüfung erteilt wird.

Dort handelt es sich aber ausschließlich um "im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilte" Befähigungsnachweise.

Da Polen nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung liegt, wie auch in den vorangegangenen Beiträgen dargelegt, kann nach §8 der SportbootFüV-Bin auch bei Vorlage eines polnischen Befähigungsnachweises kein deutscher Sportbootführerschein ohne Ablegung einer Prüfung ausgestellt werden.

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 23.11.2013, 16:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eben nicht, das hier war die Frage: http://www.boote-forum.de/showpost.p...72&postcount=1
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  #32  
Alt 23.11.2013, 22:48
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Hallo zusammen,

nachdem Eure Köpfe hier rauchen bzw.fast aneinander rasseln,werde ich meinem Nachbarn mal einen kurzen Anruf beim DMYV oder beim DSV empfehlen.

Die stellen die Lappen aus oder schreiben sie um - ich halte Euch von dieser Geschichte auf dem Laufenden,weil es ja auch für andere von Bedeutung sein könnte.

Gruss
Andreas
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  #33  
Alt 24.11.2013, 11:30
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Eben nicht, das hier war die Frage: http://www.boote-forum.de/showpost.p...72&postcount=1
Das War vielleicht de Grundfrage.
Aber du hast im Prinzip nachgefragt warum die Deutschen in Polen nicht gerade beliebt sind und darauf haben wir geantwortet.
Die Grundfrage des TO wurde ja schon beantwortet.
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  #34  
Alt 24.11.2013, 12:03
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Nein, ich habe mich gefragt was der SBF-Binnen mit unbeliebten Deutschen in Polen zu tun hat und warum das so pauschaliert wird.
Ein oder zwei habens verstanden ;)
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  #35  
Alt 24.11.2013, 15:39
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Klär mich auf wo der sachliche Unterschied zwischen
Polen mit PL-FS und Wohnsitz in D
Deutschen mit DE-FS und Wohnsitz in Ö oder meinetwegen
Österreicher mit AT-FS und Wohnsitz in D sein soll.

Aber muss keiner glauben.
Ich weiß es ja, dich betrifft es nicht und der Kollege aus Polen, den es betrifft, der weiß es schon.

Wenn du dir die Mühe machen würdest, das Verkehrsblatt auszuheben, in welchem euer Ministerium diesbezüglich veröffentlicht, dann wärst du auch bei den Wissenden und müsstest nicht glauben ...


EDIT:
Hier noch eines der zahllosen Formulare, die man mit einer einfachen Google-Suche "SBF Binnen umschreiben" finden kann, falls man wirklich daran interessiert wäre:
http://www.pa-mannheim-darmstadt.de/...schreibung.pdf

Die Umschreibung ist also in DE offenbar noch unproblematischer als bei uns.
Bei uns ist die Umschreibung ein behördlicher Akt, bei euch machen das offenbar die Verbände.
Hat jemand deinen Account gekapert? Anders kann ich mir den Blödsinn nicht erklären.

Bevor ein ausländischer Sportbootführerschein in einen deutschen umgeschrieben wird trägt der Papst die Regenbogenfahne vorneweg am Christopher´s Street Day.

News aus Absurdistan am Beispiel eines 12-Meter-Verdrängers mit 50 PS, Fahrbereich Binnen ausser Rhein, weniger als ein Jahr:

Deutscher mit Wohnsitz D = SBF Binnen,
Deutscher mit Wohnsitz NL = Nix,
Niederländer mit Wohnsitz D = SBF Binnen
Pole mit Wohnsitz NL = Nix
Pole mit Wohnsitz D = SBF Binnen.

Noch lustiger ist es im Seebereich:

Deutscher, egal welcher Wohnsitz = SBF See
Niederländer mit Wohnsitz D = SBF See
Niederländer mit Wohnsitz NL = Nix
Pole mit Wohnsitz in D = SBF See
Pole mit Wohnsitz in NL = Nix.

Das war die Pflicht.

Als Kür nehmen wir jetzt die Frage, ob ein Deutscher mit Wohnsitz in D mit seinem in NL oder PL registrierten Boot in D fahren darf. Nein.
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Gruss Vestus
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  #36  
Alt 25.11.2013, 07:28
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In den NL darf jeder , egal ob Deutscher, Pole, Russe etc. ein Boot von 12 metern länge, Führerscheinfrei fahren,wenn das Boot nicht schneller als 20 Kmh fahren KANN . Daher ist ein Vergleich mit den NL schlecht .


Gruß
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #37  
Alt 25.11.2013, 08:42
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
...

EDIT:
Hier noch eines der zahllosen Formulare, die man mit einer einfachen Google-Suche "SBF Binnen umschreiben" finden kann, falls man wirklich daran interessiert wäre:
http://www.pa-mannheim-darmstadt.de/...schreibung.pdf

Die Umschreibung ist also in DE offenbar noch unproblematischer als bei uns.
Bei uns ist die Umschreibung ein behördlicher Akt, bei euch machen das offenbar die Verbände.
Moin Andreas,

das Umschreibungsformular aus Deinem Beispiel bezieht sich auf DDR-Sportbootführerscheine.
Ex-DDR Dinge werden naturgemäß, nach "Rückeingemeindung" unserer zweier Staaten in Einen anders gehandhabt als Sachverhalte die "tatsächliches" Ausland (wenn auch EU Innenland wie Polen, Niederlande, Austria, etc.) betreffen.

Frage : Ist Dir bei der Sucherei zufällig auch ein Formular, im Idealfall Polen-Deutschland, begegnet das mit der Umschreibung "echt ausländischer" Führerscheine befasst ist?

Ich habe zwar allerhand, den Autoführerschein betreffende, Tricksereien gefunden. Vor allem von routinierten Saufnasen oder Flensburger-Punkte-Profi-Besitzern die zur Umschiffung des Idiotentestes etc. Umschreibungen auf EU-Lappen, Lappen in Polen (neu) machen, dann versuchen auf D umzuschreiben etc..

Auch dort tauchte immer wieder die Regelung bzgl. des Wohnsitzes und dessen Dauer auf.
Zumindest die offizielle Praxis sieht wohl doch etwas starrer aus als die EU es einen Glauben machen könnte.
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Gruß
Kai
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  #38  
Alt 25.11.2013, 10:38
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
... das Umschreibungsformular aus Deinem Beispiel bezieht sich auf DDR-Sportbootführerscheine. ...
Das halte ich für ein Gerücht oder woher wußte der bundesdeutsche Gesetzgeber schon am 22. März 1989 das die DDR am 03. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland aufgehen wird

Das genannte Formular bezieht sich auf den §8 der SportbootFüV-Binnen und da findet sich nicht einmal der Begrif "DDR"

Gruß Lutz

P.S. In D gilt selbst der blaue DDR-Sportbootführerschein auch heute noch uneingeschränkt

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  #39  
Alt 25.11.2013, 11:44
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das halte ich für ein Gerücht oder woher wußte der bundesdeutsche Gesetzgeber schon am 22. März 1989 das die DDR am 03. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland aufgehen wird

Das genannte Formular bezieht sich auf den §8 der SportbootFüV-Binnen und da findet sich nicht einmal der Begrif "DDR"

Gruß Lutz

P.S. In D gilt selbst der blaue DDR-Sportbootführerschein auch heute noch uneingeschränkt

Öh, nun ja, ich war so frei das mit der DDR anzunehmen weil diese dort im Text als ausstellendes Land des umzuschreibenden Lappens angegeben wird.

Ich habe ja von der Materie auch nicht den Plan daher meine Frage an Andreas ob er ein Formular gefunden habe wo andere Auslandsstaaten, wie etwas Polen, angegeben sind um dort erlangte Lappen auf D umzuschreiben.
Das war eigentlich alles.
Mißverständnisse meinerseits sind -wie üblich- natürlich nicht ausgeschlossen.
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  #40  
Alt 25.11.2013, 12:05
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Öh, nun ja, ich war so frei das mit der DDR anzunehmen weil diese dort im Text als ausstellendes Land des umzuschreibenden Lappens angegeben wird. ...
Die Ex-DDR gehört (seit 03.10.1990) zum Geltungsbereich der SportbootFüV-Binnen. Deshalb können die DDR-Führerscheine auch gemäß §8 problemlos "umgeschrieben" werden.

Für Polen (und auch alle anderen Staaten) kann es kein "eigenes" Formular geben, weil diese NICHT im Geltungsbereich der SportbootFüV-Binnen liegen.

Der DDR-Befähigungsnachweis und der (West-) Berliner Motorbootführerschein sind explizit genannt, weil diese Führerscheine im Original vorgelegt werden müssen (und einbehalten werden).

Sonst hätte man ja auch ZWEI GÜLTIGE Sportbootführerscheine

Alle anderen Befähigungsnachweise (z.B. Schifferpatent für den Bodensee - im §3 (2) 1. genannt) werden hingegen weiter für dieses Fahrtgebiet benötigt, weshalb eine amtlich beglaubigte Kopie ausreicht.

Gruß Lutz
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  #41  
Alt 25.11.2013, 12:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Ex-DDR gehört (seit 03.10.1990) zum Geltungsbereich der SportbootFüV-Binnen. Deshalb können die DDR-Führerscheine auch gemäß §8 problemlos "umgeschrieben" werden.

Für Polen (und auch alle anderen Staaten) kann es kein "eigenes" Formular geben, weil diese NICHT im Geltungsbereich der SportbootFüV-Binnen liegen.

...
Na siehste, jetzt bist Du beim evtl. wirren Inhalt meiner Frage angekommen

Im Verlauf des Drahtes entstand bei mir eben der Eindruck es gäbe (vermeintlich oder angeblich) Umschreib-Formulare für "echtes" Ausland, wie eben Polen.
Was dann eben nicht zu meinen bescheidenen Erkenntnissen paßte.
Aber man lernt ja nie aus
Das DDR Dinge -naturgemäß- anders gehandhabt werden erwähnte ich ja bereits im ersten Absatz meiner Frage.
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Gruß
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  #42  
Alt 25.11.2013, 12:36
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Nun ja, was heißt anders gehandhabt wird

Die DDR ist durch dem Einigungsvertrag Teil der Bundesrepublik Deutschland geworden und somit kein "Ausland" mehr.

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 27.11.2013, 13:04
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Bevor ein ausländischer Sportbootführerschein in einen deutschen umgeschrieben wird trägt der Papst die Regenbogenfahne vorneweg am Christopher´s Street Day.
Hallo allerseits.
Warum können so viele nicht glauben, dass ausländische Bootsführerscheine in Deutsche umgetauscht werden können?
Deutschland hat mit seinen Nachbarn Staatsverträge abgeschlossen, bei Polen weiss ich es nicht, aber mit Österreich, Frankreich und der Schweiz auf jeden Fall. Jedes Land führt eine Liste, diese regelt den Umtausch.
So wird der Schweizer Sportbootführerschein Motor Binnen unter gewissen Bedingungen auf Antrag in den Deutschen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben. Ohne das eine Theoretische- oder Praktische Prüfung durchgeführt wird.
Ich weiss, dass Ihr mir nicht glaubt, darum lasse ich gleich den DMYV sprechen:
Zitat:
Zitat von E-Mailverkehr mit DMYV
Betreff: AW: Fragen an die Führerscheinstelle des DMYV

Guten Tag Frau...
Anbei der gewünschte Führerschein. Dieser ist anonymisiert, da es sich nicht um meinen eigenen handelt, jedoch um den von mir angesprochenen der Kategorie A (Motorboot).
Zum Zeitpunkt der Umschreibung werden folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Wohnsitz im ausstellenden Land zum Zeitpunkt der Prüfung über 18 Monate.
* Alter 43 Jahre.
* Neuer fester Wohnsitz in DE seit über 10 Monaten.
* Deutsch-Schweizer Doppelbürger.
Besten Dank

Alex
__________________________________________________ _

Hallo Herr Alex,
Dieser Schein wird so nicht anerkannt, kann aber von uns in einen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Anbei sende ich ihnen einen Antrag, den sie dann bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den angeforderten Anlagen bitte nach Duisburg schicken.

Mit freundlichen Grüßen
...
Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Duisburg
Genau so handhabt das die Schweiz mit Deutschland, Deutschland mit Österreich und Österreich mit der Schweiz. Und so weiter.

Das der vom TO genannte Führerschein in Deutschland nicht gültig ist, versteht sich von selbst. Die Gründe wurden schon genannt. Er wird die Prüfung in De wiederholen müssen, oder nach Polen umziehen. Ist aber wohl keine Option.

Lg
Alex
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  #44  
Alt 27.11.2013, 13:44
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Es ist was anderes:

Ein Polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Polen der in Polen den Führerschein gemacht hat und nach Deutaschland umzieht.

Dessen Führerschein gilt dann 12 Monate und wird dann auch umgeschrieben

Ein Polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland der den Führerschein in Polen macht hat diesen umsonst gemacht, da der Wohnsitz in Deutschland war.
Da der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland war, muss er auch den Deutschen Führerschein machen.

Dies gilt auch für Schweizer, Österreicher, Franzosen usw.

wichtig ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs.
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  #45  
Alt 27.11.2013, 14:03
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Danke Billi,
Genau das wollte ich damit auch sagen, bzw. habe ich doch im letzten Satz auch.

Lg
Alex
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  #46  
Alt 27.11.2013, 17:36
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Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
Hallo allerseits.
Warum können so viele nicht glauben, dass ausländische Bootsführerscheine in Deutsche umgetauscht werden können?
Deutschland hat mit seinen Nachbarn Staatsverträge abgeschlossen, bei Polen weiss ich es nicht, aber mit Österreich, Frankreich und der Schweiz auf jeden Fall.
Sooo, es scheint tatsächlich eine Möglichkeit zu geben. Der Umweg führt über den Bodensee, den unsere Verbände bisher, aus welchen Gründen auch immer, negiert hat.

Es gibt eine Vereinbarung der drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland das beim BSP resp. der entsprechenden Scheine aus A u. CH eine jeweilige Ümschreibung untereinander grundsatzlich möglich ist.

Mit dem dt. BSP gibt es dann auf Antrag und gegen Gebühr, dafür ohne Prüfung, den SBF-Binnen.

Das greift aber nur bei Binnenscheinen aus CH und A die auch am Bodensee gültig sind.

Nix mit Polen oder Frankreich. Und SBF-See schon mal gar nicht.
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Gruss Vestus
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  #47  
Alt 27.11.2013, 18:18
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
... Es gibt eine Vereinbarung der drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland ...
Wäre interessant, dass mal an offizieller Stelle nachlesen zu können (oder ist das ein Geheimdokument ), alles andere steht ja recht eindeutig in der SportbootFüV-Binnen

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 27.11.2013, 18:58
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Geheimdokument pffff:

Bodenseeschifffahrtsordnung

Artikel 12.07

Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes

Verlegt der Inhaber eines Schifferpatents seinen gewöhnlichen Aufenthalt von einem Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat oder von einem Nicht-Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat als den, in dem ihm das Schifferpatent erteilt worden ist, so hat er bei der zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht sein Schifferpatent aktualisieren zu lassen.


http://www.landesrecht-bw.de/jportal...eSchOEVBWpAnl1

Schweizerische und Österreichische Fassung ist gleichlautent.


Wenn ich den Boden seh brauch ich kein Meer mehr
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Gruss Vestus
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  #49  
Alt 27.11.2013, 21:26
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
(..)
Bodenseeschifffahrtsordnung

Artikel 12.07

Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes

Verlegt der Inhaber eines Schifferpatents seinen gewöhnlichen Aufenthalt von einem Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat oder von einem Nicht-Bodenseeuferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat als den, in dem ihm das Schifferpatent erteilt worden ist, so hat er bei der zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht sein Schifferpatent aktualisieren zu lassen.
(..)
Habe den entscheidenden Abschnitt mal markiert.
__________________
Beste Grüße

John
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  #50  
Alt 29.11.2013, 20:35
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Habe den entscheidenden Abschnitt mal markiert.

...und anscheinend nichts verstanden.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10011479
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Gruss Vestus
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