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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg
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#27
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Wenn die entspannte und legale Autobahn fährt mit 100 km/h angepeilt wird, dann ist die Entscheidung doch einfach.
Ich würde die Entscheidung davon abhängig machen wie teuer die Zulassung ist. Das rechnet sich vielleicht dann schneller als man denkt.
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Gruß Andreas
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#28
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Da hast Du natürlich recht, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht Bundesstraßen generell.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#29
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Es ist wichtig, dass zwischen zwei Anforderungen unterschieden wird:
a) Anforderungen an den Anhänger und b) Anforderungen an das Gespann. Erst bei b) kommt der Zugwagen in Spiel. Nur wenn beide die Anforderungen erfüllt sind, darf ein Anhänger, der das 100er Schild hat, auch mit 100 auf deutschen Autobahnen gezogen werden. Mit anderen Worten: Die Zulassung des Anhängers hat mit dem Zugwagen nix zu tun. a) ist entscheidend dafür, ob der Anhänger ein 100er Schild bekommt. Die Details von a) sind:
Den Anhänger mit 100er-Schild zu versehen ist, s.o., sehr sinnvoll. Es ist auch nicht schwierig oder teuer. Du brauchst eine Hersteller-Bescheinigung, dass der Anhänger bauartbedingt 100 darf, eine TÜV-Bescheinigung, dass Dein Exemplar des Anhänger auch 100 darf (Reifenalter wichtig), und gehst damit zur Zulassungsstelle. Finanzaufwand unter 50 EUR.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (31.12.2013 um 13:23 Uhr)
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#30
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Hi!
Im Ösiland gilt ab 3500 kg 80 km/h. Also mein Hymer-Kawa hat 3500 + Trailer 1400 = 80 Audi vom Sohnemann 2000 + 1400 = 100 LGryße Mike aus Salzburg |
#31
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Hallo John
ich glaub das ist so nicht ganz richtig! Zumindest bei gebremsten Anhänger gibts die 100er Zulassung nur wenn Stossdämpfer montiert sind!! Mfg Michael
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#32
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Zitat:
Die Regeln b) sind: 0,3 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Anhänger ohne Bremse oder bei Anhänger mit Bremse, aber ohne Stoßdämpfer. 1,1 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Trailer (nicht Wowa, dort 0,8) mit Bremse und Stoßdämpfern, aber ohne Antischlingerkupplung 1,2 x Leermasse Zugwagen > zuläss. Gesamtmasse Anhänger bei Trailer (nicht Wowa, dort 1,0) mit Bremse und Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (31.12.2013 um 14:22 Uhr)
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#33
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Zitat:
ACHTUNG! Dies stimmt so nicht !!! Pkw mit Anhänger fallen nach § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in die Kategorie LKW bzw. KOM (Kraftomnibus). Danach sind für o. g. Beispiel (25 km/h zu schnell) mit Stand 2013 folgende Bußgelder in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften fällig: bis 15 km/h zu schnell für mehr als 5 Min. = 70,- EUR und ein Punkt 16-20 km/h zu schnell = 70,- EUR und ein Punkt 21-25 km/h zu schnell = 80,- EUR und ein Punkt 26-30 km/h zu schnell = 95,- EUR und drei Punkte ab 31 km/h zu schnell = 160,- und drei Puntke sowie Führerscheinentzug (und zwar alle auch der Bootsschein, Flugschein usw.) Es ist also völlig wurscht ob ich mit einem 80er Gespann 105 km/h fahre oder mit einem 100er Gespann 125 km/h. Die Ordnungswiedrigkeit ist die gleiche. Fakten nachzulesen unter: http://www.kba.de/cln_007/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/geschwindigkeiten__lkw__obus.html: Zugegeben bis 25 km/h zu schnell - recht moderate Bußgelder. Vorallem die erste Kategorie bis 15 km/h für ein kurzes Überholmanöver unter 5 Minuten für mein Verständnis mal wirklich aus der Praxis und sinnvoll, um den nachkommenden Verkehr nicht unnötig aufzuhalten. Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema: Aus meiner Sicht lohnt die nur in D geltende 100er Zulassung nur denen, die auch lange Strecken in D zurücklegen. Mir persönlich sind alle 6 Jahre vier neue Reifen hierfür zu kostspielig. Guten Rutsch und schön an die StVO halten. Erst recht im Ausland, denn da sind wir Gäste und als solche verhält man sich entsprechend zurückhaltend. Guten Rutsch ins neue Jahr. MfG Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein! Geändert von Solpat (31.12.2013 um 15:30 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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#34
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Anbei das Foto von einem 7 Jahre alten Ventil.
Da kannst Du Dir vorstellen, was UV-Strahlung mit unserem Reifengummi macht. Außerdem könnte ich Dir von einem zugegebenermaßen ca. 10 Jahre alten Reifen berichten, der bei Tempo ca.90 auf der Autobahn einfach auseinander geflogen ist. Den Kunststoffkotflügel hat er gleich mit abgerissen, sonst ist nichts schlimmes passiert, wohl auch weil eine sehr routinierte Fahrerin am Steuer saß. Leider habe ich davon kein Foto, aber man sieht ja allenthalben zerfetzte LKW-Reifen am Straßenrand. Es tut mir auch immer weh, optisch neuwertige Reifen wegzuschmeißen. Ob mit oder ohne Tempo 100-Plakette!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#35
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Hallo Huebi,
grundsätzlich gebe ich Dir Recht. UV-Strahlung ist sicher eines der "verschleißensden" Beanspruchungen an unseren Trailerbereifungen. Bei mir jedoch steht der Trailer 11 Monate in einer abgedunkelten Halle, also völlig UV-frei. Daher kann ich für mich sagen, dass meine Reifen und auch Ventile deutlich mehr als sechs Jahre halten. MfG Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein! |
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Zitat:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#37
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Oder du bis jetzt nur Glück hattest!!
Ich persönliche haue sie immer nach 6 Jahren weg!Reifen sollte man doch eh nie länger wie 6-7 Jahre nutzen! Mfg Michael |
#38
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ich fahre seit 2004 nur noch Metallventile ... preislich zu vernachlässigen und schon aus Gründen der Sicherheit für meine Familie
http://www.stahlgruber.de/Kataloge/r....php?sb=106789 (und spät. nach 8 Jahren gibts neue Reifen - trotz UV Abdeckung bzw. in der Scheune).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#39
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Super wie ihr Antwortet
@ Matthias: Danke für das Angebot, habe zufällig bei meinem Bekannten das Heft gelesen. @ Drummond: Das es sich nicht rentiert da gebe ich dir Recht da ich nur 200km bis ins Ösiland und 30km zum Slip habe, aber es geht ja auch ums Überholen. @ Kurt: Das Leergewicht ist bei meinem Touareg 2387kg also dürfte ich kein Problem haben. @ Oliver: Das mit der 5 min. Regelung habe ich noch nie gehört. Habe mich leider im ersten Thread leider etwas ungünstig ausgedrückt was das Gewicht angeht. Der Trailer hat ein ZGG von 3 Tonnen aber auf der Waage komme ich auf ca. 2,8 Tonnen. Spritsparend hinter einem LKW fahren ist nicht so meins, außerdem da spar ich mir 20 L und fahre 3 Std. länger und am Meer fahre ich dann mit dem V8 im Heck hinter einem Fischkutter her Noch eine Frage an die Profis, zählt das ZGG oder das tatsächliche Gewicht vom Hänger und vom Zugfahrzeug das Leergewicht oder mit Personen und Gepäck???
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Verkaufen unser Boot oder Wohnmobil da sie nicht zusammen passen Geändert von chris-in (01.01.2014 um 13:01 Uhr) |
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Zitat:
Ist falsch. 100 er Zulassung bekommt der Anhänger, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Ob man die 100 dann fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab. Mit ungeeignetem Zugfahrzeug darf man dann halt nur 80 fahren. Wenn man sich z. B. einen neuen Trailer kauft und diesen voraussichtlich die nächsten Jahre mit einem bestimmten Auto zieht kann es sinnvoll sein, das Trailergewicht damit abzustimmen. D. h. wenn z. B. das Zugfahrzeug nach 100 km/h-Berechnung nur 2,3 t ziehen darf, der Trailer aber 2,5 t hat, einem aber die 2,3 t genügen, dann lässt man den Trailer mit 2,3 t eintragen anstatt 2,5 t. Damit die Kombi Trailer/Zugfahrzeug passt. Aber selbst da wird dann nicht das Zugfahrzeug in die Trailerpapiere eingetragen sondern der Trailer hat dann halt nur 2,3 t zGG. Anbei mal eine einfache Zusammenfassung zur 100 km/h-Zulassung
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Viele Grüße Thomas
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#41
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es zählt immer das ZZG
und mal so nebenbei ... du hast die falsche Einstellung: der Urlaub beginnt, wenn ich mich ins Auto setzte und 3 Stunden (sind es von Ingolstadt nach HR sowieso nicht, vielleicht 30 Minuten) hin und her sollten im Urlaub überhaupt keine Rolle spielen ... und glaub mir, alles was ab 2 to bei hoher Geschwindigkeit so richtig ins Schwingen kommt, da ist es so gut wie vorbei ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#42
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Für mich hat sich die Frage nach 100KmH nicht gestellt, weil es mit 3,5 Tonnen eh nicht geht.
Trotzdem hab ich dem neuen Trailer alles gegönnt, was mir das Fahren damit eventuell leichter und sicherer macht. Lange Zugeinrichtung mit Alko-ASK, Stoßdämpfer und somit auch die 100-Plakette dran. Die 100 Rechtlich nutzen geht nicht, aber ich empfinde einfach mehr Sicherheit damit und wenn's dann doch mal nen Ticken zu schnell ist auf der Bahn, dann hat man nicht sofort nen schlechtes Gewissen.... Was ich hier lese von Schlingern trifft für mein Gespann jedenfalls nicht zu trotz neuem deutschen Zugwagen ohne Leiterrahmen.....
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Gruß - Georg
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#43
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Hallo Chris!
Ich hab mir das auch lange durchgerechnet mit der 100 er Zulassung und bin zu dem Ergebnis gekommen es nicht zu machen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht BEI MIR!! Ich wohne in der Nähe vom Irschenberg und fahre mit Boot immer nach Kelheim Zugfahrzeug Mercedes ML 500 Boot Sea Ray 230 OV. Auf der Autobahn such ich mir einen LKW der so 90 bis 95 km/h fährt klemm mich dahinter und mach den Tempomat rein. Eine ganz entspannte Fahrt und ich bin unwesentlich langsamer als einer mit einer 100 er Zulassung. Und im Ausland darf ich mit dem Gespann eh nur 80 Fahren egal was der dt. TÜV sagt. Mein Trailer hat aber Stoßdämpfer und breite Reifen, da das den Fahrkomfort erhöht und bei Bedarf gehen locker auch 130 ohne das der Trailer muckt. Wenn ich sehe wie manche (gerade Wohnwagen) mit 100 er Zulassung fahren, unsicher und schaukelnd und am Berg geht dann nix mehr da wird der ganze Verkehr aufgehalten weil Überholverbot da stellt sich mir oft die Frage wer so einen Blödsinn überhaupt ins Leben gerufen hat. LG und alles Gute im neuen Jahr Chris aus Westerham
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#44
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Bei deinem Leergewicht vom Auto seh das du eine Antischlingerkupplung am Trailer hast und lasse diesen auf 2850 kg ablasten. Wenn der Rest auch passt gibts die Plakette!
Mfg Michael |
#45
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Als Leergewicht zählt nicht das reale Leergewicht, sondern nur das, was im Schein steht.
Selbst wenn 2387kg im Schein stehen sollten, gilt die 100km/h Regelung dann maximal nur bis 2864kg (= 2387 x 1,2) zul. GG des Anhängers. Solange der also noch 3T zul. GG hat, darf damit nicht 100km/h gefahren werden. Es müsste dazu zwingend eine Ablastung auf maximal 2864kg erfolgen. (Gibt es nicht auch noch die zusätzliche Regelung, dass die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf, als zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs? Hat ein Touareg 3T zul. GG?)
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#46
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Was bringt mir bei meinem Auto im Fahrzeugschein der Eintrag:
Fahrzeug ist mit Anhängerkupplung werksseitig verbaut und ist mit speziellem fahrdynamischen stabilitätssystem für Anhängerbetrieb für tempo 100km/h gem. 3. Aend V.o.z.9. Ausn. Vo. z. STVO Stufe PM5 Das erste stück ist mal auf ganze Wörter umgedichtet. Mit der 3. Zeile kann ich aber garnix anfangen...
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Gruß Tobi |
#47
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Geh mal auf die Seite vom TÜV Nord. Da steht es verständlich für jeden, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen für eine Zulassung mit 100 km/h.
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#48
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Also wenn ich das richtig verstanden habe(ist heute nicht so einfach) dann bringt mir die Zulassung erst was wenn ich den Trailer ablasten lasse. Das werde ich aber nicht da ich den extra geholt habe um mit dem Gewicht im Urlaub kein Problem zu bekommen. Danke nochmal und a guats Neis a wenn der Schädel brummt
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Verkaufen unser Boot oder Wohnmobil da sie nicht zusammen passen |
#49
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Tja, dann darfst du in D eben keine 100km/h fahren...
Laut deinen Angaben kommst du doch aber nur auf ca 2800kg tatsächliches Anhänger-Gewicht. Wo wäre da dann ein Problem mit einer Ablastung auf 2864kg? |
#50
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Hallo Tobi,
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