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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 10.01.2014, 20:57
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rana Marcus Beitrag anzeigen
Ich schon wieder

zu den 2x 100PS es gab Fahrversuche in Norwegen mit der Fjordling 18 HT mit der Leistung die das Boot entspannt mit machte und manche Norweger fahren das Boot auch heute noch mit 200 PS habe 1 Bild angehängt.


Klugscheißmodus aus


Gruß Marcus
Hallo Marcus !
Sorry, das ich hier nachhake, aber was die Norweger machen hat in D: = Null Bedeutung.
Es mag durchaus sein, das dieser Bootstyp die 200 PS verkraftet, aber unsere Waschpo würde Dir aber eine Reinsemmeln !
Jetzt zu deiner tatsächlichen Absicht mit 15 PS.
Ich würde schon vom Grundsatz her, diese Öffnung am Heck schließen !
Du kommst mit 15 PS nicht aus der Hüfte und würdest, unsinniger Weise ständig 200kg Ballast-Wasser mitschleppen. (Thema ,enormer Spritverbrauch)
Wenn du den Motor nicht mittig setzt (er hat von Hause aus schon einen geringen Drall, je nachdem, ob die Schraube links, oder rechts drehend schiebt.
Wenn er noch weiter aus der Mitte sitzt, ist dieser Zustand noch stärker !
Nur mal so als Hinweis
Was spricht eigentlich gegen eine Zusatzhalterung für deinen Not-Motor ?
PS:
Wie schon beschrieben, darfst du keinesfalls beide Motore gleichzeitig laufen lassen, das wäre zu viel !

Und noch eine Frage:
Du hast den Führerschein, aber es geht dir um Personen, oder deine Kinder, welche Führerscheinfrei fahren wollen ????
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !

Geändert von trixi1262 (10.01.2014 um 21:11 Uhr)
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  #27  
Alt 10.01.2014, 21:02
TDingsda TDingsda ist offline
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Zitat:
Zitat von trixi1262 Beitrag anzeigen
Es mag durchaus sein, das dieser Bootstyp die 200 PS verkraftet, aber unsere Waschpo würde Dir aber eine Reinsemmeln !!

Weil?.
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  #28  
Alt 10.01.2014, 21:26
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Rana Marcus Rana Marcus ist offline
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Hallo Alfons

Ja es geht um meine Kinder 18 - 24 Jahre die auch gerne mal mit dem Boot Fahren möchten. Wenn ich den Wasserkanal Schliesse habe ich dann nicht zuviel Auftrieb? und kann sich im Kanal nicht Schwitzwasser bilden?

Den 15 PS werde ich mittig an den Spiegel hängen, ob ich einen 4 PS an Bord mitnehmen darf werde ich noch bei den Entenscheriffs klären.

Danke für eure Info`s

Marcus
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  #29  
Alt 10.01.2014, 22:10
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Zitat:
Zitat von TDingsda Beitrag anzeigen
Weil?.
Das Boot evtl. keine Deutsche Zulassung mit 200 PS bekommen würde.
Ich kann mich irren, finde aber leider keine Werksangaben über Zulässiger Max. Motorisierung
Bj. ist auch Unbekannt !
Was man dran hängt, ist eine andere Geschichte
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Lg Alfons

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  #30  
Alt 10.01.2014, 22:32
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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der Waschpo ist völlig egal wie viel PS du da dran hast, Hauptsache die Zulassung ist in Ordnung,
Ärger gibt es höchstens mit der Versicherung wenn man mal in einen Unfall verwickelt wird
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #31  
Alt 10.01.2014, 22:48
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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...also um mal auf die Thematik der Lenkung zurückzukommen,
es ist überhaupt kein Problem am Hauptmotor das Lenkkabel, bzw die hydraulische Lenkung anzuflanschen
und mir einem Verbindungshebel den 2.ten Motor mitzudrehen.
Sinnvoll ist es dabei aber meistens, den Hauptmotor zur Unterstützung der Lenkung mit im Wasser zu lassen.
Bei der Konstellation die hier im Raume steht, kann ich mir gut vorstellen, das selbst mit einem normalen Lenkkabel die Lenkkräfte immer noch im handlebaren Bereich bleiben.

Komplizierter stelle ich mir die Anbringung von 2 Schaltboxen vor.



PS: Die Führerscheinfrage wurde vom TE nicht gestellt, sondern erst vom Nädelchen ab #8 in den Thread gepieckst
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.

Geändert von Ölfinger (11.01.2014 um 09:59 Uhr)
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  #32  
Alt 10.01.2014, 23:24
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Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
...also um mal auf die Thematik der Lenkung zurückzukommen,
es ist überhaupt kein Problem am Hauptmotor das Lenkkabel, bzw die hydraulische Lenkung anzuflanschen
und mir einem Verbindungshebel den 2.ten Motor mitzudrehen.
Sinnvoll ist es dabei aber meistens, den Hauptmotor zur Unterstützung der Lenkung mit im Wasser zu lassen.
Bei der Konstellation die hier im Raume steht, kann ich mir gut vorstellen, das selbst mit einem normalen Lenkkabel die Lenkkräfte immer noch im handlebaren Bereich bleiben.

Komplizierter stelle ich mir die Anbringung von 2 Schaltboxen vor.
Das denke ich auch, aber dann ist das "Essig" mit "Kinder fahren lassen" - dann hängen da 19 PS am Spiegel und dafür braucht man dann einen entsprechenden Schein ..... wenn ich das hier alles richtig verstanden habe
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Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #33  
Alt 11.01.2014, 11:53
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
der Waschpo ist völlig egal wie viel PS du da dran hast, Hauptsache die Zulassung ist in Ordnung,
Ärger gibt es höchstens mit der Versicherung wenn man mal in einen Unfall verwickelt wird
lieber Ralf !
Ist richtig, was du schreibst, aber das Boot sollte ja von der Herstellerseite irgendwo ein Schild haben, wo die max.Motorisierung drauf steht.
Ich habe bei div. Booten nur max. 90PS gefunden.
Wenn auf dem Schild Bsp.w. 100 PS drauf steht, in der Zulassung aber 150PS, dann hat der Eigner bei der Zulassungsstelle des WSA falsche Angaben gemacht und ich würde mir das nicht antun.
Ich habe es schon erlebt, das die Wasserschutz, Typenschild / Boot, Papiere und Motor miteinander verglichen haben.
Das könnte teuer werden.
Ist aber auch nicht die Frage, vom TE gewesen.
Ich kann mir eh nicht vorstellen, das mit 200 Liter Wasser im Rumpf, bei 15 PS das Bootfahren Spaß macht
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Lg Alfons

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  #34  
Alt 11.01.2014, 13:16
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Rana Marcus Rana Marcus ist offline
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Moin

Ich war heute bei den Entenscheriffs hier in Travemünde, die Motorleistung wird nicht aufaddiert weil es 2 getrennte Motoren sind also kann ich den Angstaußenborder am Heck mitführen werde ihn an einen Klapphilfsspiegel montieren habe mich aufgrund eurer Tipps dazu entschlossen

Bleibt nur die Frage wenn ich den Wassertunnel schließe ob das Boot nicht zu kippelig wird das Luftrohr im Bug würde ich dann auch schließen und eine Entlüftung unter der Back bauen. Das Boot wiegt laut Hersteller 500kg.

Was meint Ihr ?? Bitte um euren Rat und Tipps


Gruß Marcus
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Alt 11.01.2014, 22:16
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Rana Marcus,
ob das Boot kippelig wird kannst du nur selbst raus finden,
ich vermute das durch den Wasserballast dem Boot bei langsamer Fahrt Verdränger Eigenschaften eingebaut wurden, das kann bei einem schweren Motor am Heck Sinn machen um das Gieren zu unterdrücken,
mit deinem 15 PS Motor hast du das Problem sicherlich nicht, von daher würde ich mal zur Probe auf den Ballast verzichten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #36  
Alt 11.01.2014, 22:31
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
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Moin

Ich war heute bei den Entenscheriffs hier in Travemünde, die Motorleistung wird nicht aufaddiert weil es 2 getrennte Motoren sind .....

Super,

dann sind also satte 30 PS führerscheinfrei, wenn ich zwei Maschinen habe! Gilt ja dann auch für Innenborder.
Auch auf dem Rhein sind dann ja 10PS legal ohne Lappen zu betreiben. Man muss nur rechtzeitig einen abschalten, wenn eine Kontrolle naht. Oder dürfe beide laufen weil sie ja getrennt sind?

Willy
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  #37  
Alt 11.01.2014, 22:48
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Rana Marcus Rana Marcus ist offline
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Hallo Willy

Man darf mit 15PS an der Schraube fahren, also könnte man einen 2ten 15PS AB montieren ihn aber nicht zusammen mit dem anderen AB fahren.

Ob er im Wasser hängt, hochgeklappt oder im Boot liegt ist egal, laut aussage der Wapo heute.

Gruß Marcus
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  #38  
Alt 11.01.2014, 22:52
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Giligan Giligan ist offline
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Sag ich doch, ist prima.

Willy
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  #39  
Alt 13.01.2014, 15:48
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
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Hallo Willy

Man darf mit 15PS an der Schraube fahren, also könnte man einen 2ten 15PS AB montieren ihn aber nicht zusammen mit dem anderen AB fahren.

Ob er im Wasser hängt, hochgeklappt oder im Boot liegt ist egal, laut aussage der Wapo heute.

Gruß Marcus
Hallo,

diese Aussage lass ich mal so stehen, ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dies so ist. Dann könnte ich an mein Boot ja auch einen zweiten 100PS-AB dranhängen, hätte dann 2x 100PS und dürfte weiterhin auf dem Bodensee fahren .... denn dort sind nur ABs bis max. 100PS erlaubt. Im Fall einer Kontrolle wäre der 2. AB ja schnell abgeschaltet.

Gruß Axel
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  #40  
Alt 13.01.2014, 16:20
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von trixi1262 Beitrag anzeigen
...
Wenn auf dem Schild Bsp.w. 100 PS drauf steht, in der Zulassung aber 150PS, dann hat der Eigner bei der Zulassungsstelle des WSA falsche Angaben gemacht und ich würde mir das nicht antun.
Ich habe es schon erlebt, das die Wasserschutz, Typenschild / Boot, Papiere und Motor miteinander verglichen haben.
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...
Ist auch Quatsch. Die einzige Angabe die man bei der Zulassung machen muss, ist
die Angabe, wieviele PS tatsächlich verbaut werden. Was auf irgendwelchen Aufklebern
oder Prospekten steht, interessiert bei der Waspo niemanden. Insofern kann man da
gar keine falschen Angaben machen. (Eine winzigkleine Problematik ergibt sich aus dem
CE-Gedöhns, aber dass dies im Bereich AB verfolgt wurde ist mir nicht bekannt... Sollte
mich jemand anhauen, dass ich durch die Übermotorisierung eine "erhebliche Änderung"
vorgenommen habe und daher die CE entfallen sei, dann würde ich genau diese "erhebliche
Änderung" bei der Zulassung als "Eigenbau" definieren, zumindest bis zum Verkauf...)

Auch bei einer Kontrolle in Deutschland ist das erst mal völlig uninteressant. Aber
"urban legends" bzw. hier "water legends" wird es immer geben.

Problematisch wird es nur, wenn die die Angaben in der Zulassung (Typ / PS und/oder
Motornummer) vom festgestellten Ist-Zustand abweichen.
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gregor

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  #41  
Alt 13.01.2014, 17:12
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Moin

Ich war heute bei den Entenscheriffs hier in Travemünde, die Motorleistung wird nicht aufaddiert weil es 2 getrennte Motoren sind also kann ich den Angstaußenborder am Heck mitführen werde ihn an einen Klapphilfsspiegel montieren habe mich aufgrund eurer Tipps dazu entschlossen
Ich habe auf eine ähnliche Anfrage eine völlig andere Antwort von der Rennleitung bekommen. Da ging es allerdings um einen 12 PS Eibaudiesel und einen 5PS AB. Solange beide Motoren betriebsbereit sind und ich also theoretisch auch beide nutzen könnte addiert sich die Leistung. Wenn ich den Hilfs-AB an die Reeling hänge dann gilt er als Gepäck.

Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #42  
Alt 17.01.2014, 00:05
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Hi, mach den Tunnel provisorisch zu. Ich denke du wirst kaum Stabilität verlieren.

Die wsp müsste unterstellen, dass mit mehr als 15 PS gefahren wurde. Dann müsste sie auch noch den Beweis antreten.
Wenn jemand 2 x 100 PS illegal in Betrieb hat, dann sieht das m.E. die wsp in der Regel.

Wenn jemand so ein Boot mit 15 PS betreibt und einen weiteren 4 PS Motor mitführt, müsste ich als Wasserschützer schon viel lange weile haben um daran Gedanken zu verschwenden... Na ja, meine Erfahrung und Meinung.
__________________
_______________________________
Wenn alles gesagt und getan ist,
ist meist mehr gesagt als getan...
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  #43  
Alt 17.01.2014, 09:02
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

ob jemand, der Geschwindigkeit schätzen darf, wirklich Beweise braucht? Die Anzeige wär mir egal aber wenn was passiert, dann hat bestimmt irgendeiner Langeweile und dafür ist mit mein Geld zu schade.



Gruß
Willy
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  #44  
Alt 17.01.2014, 12:48
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Zitat:
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Ich habe auf eine ähnliche Anfrage eine völlig andere Antwort von der Rennleitung bekommen.
Das ist nichts Ungewöhnliches. Polizisten sind keine Juraprofessoren und bekommen in ihrer Ausbildung nur einen geringfügig tieferen Einblick in das Rechtswesen als ihn ohnehin jeder hat. Schon interessierte Laien sind in der Regel besser informiert als der Durchschnittspolizist. Für Fragen in rechtlichen Grenzfällen ist die Polizei als Ansprechpartner ungeeignet.
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