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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 28.02.2014, 08:57
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ich würde gegenüber der Werkstatt argumentieren, dass das Vertragsverhältnis einzig und allein zwischen Lebensgefährten und Werkstatt besteht.

Von daher er soll er die Rechnung zahlen.

Dann soll sie sich eine gute freie Werkstatt suchen, mit einem solch alten Auto würde ich nie im Leben zu einer Vertragswerkstatt gehen.

Von dieser freien Werkstatt lässt sie sich dann am besten ein Angebot erstellen und dannach kann sie immer noch überlegen was zu tun ist.

Wenn die Gute wirklich kein Geld hat, kann sie auch mal versuchen einen Beratungsschein zu bekommen, mit diesem kann sie sich dann anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Gruß
Chris
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  #27  
Alt 28.02.2014, 09:06
chromofish chromofish ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen
...Logisch, eine Karre im Wert von 3.500 lässt man nicht für 2.000 reparieren.
...der Ladeluftkühler wäre nun hinüber.
Kosten ca. 800,- Euro.

Ich habe sie förmlich gezwungen die Arbeit nicht durchführen zu lassen und das Auto sofort da weg zu holen, was sie auch gemacht hat.

Bevor ich weiterschreibe bitte mal eure Meinungen und Tips dazu.
Also, der Werkstatt jetzt einen Vorwurf zu machen, mag berechtigt sein, weil sie den Auftrag eigentlich nicht hätte annehmen dürfen.
Ob hier eine gerichtliche Auseinandersetzung irgendetwas außer zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiterin bringt, bezweifle ich, schließlich ist sie die Halterin und hat den Wagen abgeholt, der Reparatur also nachträglich zugestimmt.

Als Exbesitzer eines 97er A4 kenne ich die Turboproblematik und die aufgerufenen Preise. Andererseits hat man, wenn man LLK nun ersetzen lässt, zumindest dort keine Probleme mehr. Das bedeutet, man hat für 2800.- einen Wagen, den man gut und gerne noch 2-3 Jahre fahren kann. Das deckt sich mit den Kosten, die ich bei meinen Altautos je Jahr erfahren durfte - ca. 1200.- Euro Rep. und Wertverlust. Ich würde daher den Wagen durchreparieren lassen und bis zum Ende fahren (ca. 3Jahre). Sicher war aber der Einkaufspreis zu hoch.

Wenn man sich das allerdings nicht leisten kann, so verdient man zu wenig und muss sich wohl anderweitig mobil halten oder Verzicht üben.

Nun mein Rat an den TE:
Ein Mitarbeiter, der derart in finanziellen Schwierigkeiten steckt, bringt nicht die volle Leistung. Hier würde ein zinsloses Darlehen helfen, evtl. auch eine Gehaltserhöhung. Einen Firmenwagen extra für die Mitarbeiterin anzuschaffen, scheint mir zu hoch gegriffen: Das sind 15000 Euro Investitionskosten, ein irgendwie unmoralisches Angebot.
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  #28  
Alt 28.02.2014, 09:11
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lalao0 lalao0 ist offline
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Die böse Werkstatt! Bevor ich hier nicht die Rechnung gesehen habe, würde ich mit solchen Aussagen vorsichtig sein. Das Mädel und Ihr Lap sind wirtschaftlich ja wohl nicht gerade Leuchten, wenn ich das Thema Kaufpreis / tatsächlicher Wert usw. sehe. Was wissen wir, was der gute Mann der Werkstatt für einen Auftrag erteilt hat? Preis für den Turbo habe ich weiter oben schon geschrieben zzgl. Arbeitszeit (lt. diversen Foren so um die 5 Stunden).
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
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  #29  
Alt 28.02.2014, 09:39
chromofish chromofish ist offline
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Alternative zu meinem vorigen Beitrag (reparieren lassen und weiterfahren) wären:
Reparieren lassen und für ca. 5000 € verkaufen, das heißt die Schulden sind auf einen Schlag weg. Die Anzahlung von 5500 ist dann eben Lehrgeld und man darf zu Fuß gehen.

Oder man einigt sich mit der Werkstatt auf den Deal:
Inzahlungnahme der Kiste, Kauf eines anderen Wagens. Ob man sich das leisten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Noch ein Nachtrag:

Man sollte sich keinen Diesel kaufen, wenn man ihn nicht braucht. Die Rep.-kosten für Turbolader, DPF und andere relevante Teile sind so hoch, dass sich der Vorteil der Spritersparnis erst bei einer hohen Laufleistung rechnet. Leider berücksichtigen viele Zeitgenossen das nicht, sondern kaufen Lifestyleprodukte wie A3 und A4, Golf TDI o.ä., betreiben diese meist im Kurzstreckenbetrieb und dann auch noch turbofeindlich.
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  #30  
Alt 28.02.2014, 10:12
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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So - jetzt weiß ich etwas mehr.
Habe mittlerweile die Rechnung vorliegen. Hier ein Auszug:
Turbolader erneuert - 314,40 Euro
AT-Lader - 1.020,00 Euro
Daneben X-Dichtungen, Ölfilter, Motoröl, Kleinersatzteile, Test-Steuergerät.
Insgesamt 2.078,52 Euro

Nachdem ich ihr gestern sagte sie solle das Fahrzeug abholen, habe ich es heute zu meinem Freundlichen gebracht (Freie Werkstatt).
Der hat natürlich gleich mal den Kopf geschüttelt. OK - sagt erst mal nichts.
Jetzt bringt er das Auto wieder und sagt mir der Sensor der AGR (Abgasrückführanlage) wäre defekt. Neupreis 130,- Euro. Einbau 30,-Euro.
Für den VW Sharan hat er die Dinger sogar auf Lager, weil das so oft gewechselt wird.
Ob der gewechselte Lader tatsächlich defekt war kann er mir natürlich auch nicht sagen, nur eine Vermutung anstellen. Die nützt uns aber halt mal nichts.


Jetzt weiß ich auch nicht mehr was ich ihr raten soll - zudem hab ich grad selbst extrem viel im Kopf.
Aber sie selbst hat halt garkeinen Plan.

Ach ja - das Mädel ist nicht verheiratet. Ist/war "nur" ihr Lebensgefährte.
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Thomas


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  #31  
Alt 28.02.2014, 10:35
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Die böse Werkstatt! Bevor ich hier nicht die Rechnung gesehen habe, würde ich mit solchen Aussagen vorsichtig sein. Das Mädel und Ihr Lap sind wirtschaftlich ja wohl nicht gerade Leuchten, wenn ich das Thema Kaufpreis / tatsächlicher Wert usw. sehe. Was wissen wir, was der gute Mann der Werkstatt für einen Auftrag erteilt hat? Preis für den Turbo habe ich weiter oben schon geschrieben zzgl. Arbeitszeit (lt. diversen Foren so um die 5 Stunden).

Was habe ihr immer mit dem Kaufpreis? Ein teilfinanzierter Espace 2,2dCi (im 8ten Lebensjahr) vom Renaulthändler ist doch nicht überbezahlt, sondern eher normal. Klar gibt es den bei Achmed vom Hinterhof auch für die Hälfte, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Auch wird ein Renaulthändler keine Zweitanbieterteile verwenden, sondern original, so wie sich das für eine Markenwerkstatt gehört und gefordert.

Welches Schadensbild und welche Arbeitsabläufe von Nöten waren, können wir auch nur vermuten. Hat's vielleicht die Schaufel zerlegt, war dier ganze Strecke ab EGR verkokt... Wir wissen es nicht.

Außerdem komme ich mir langsam ziemlich arm vor, es wird hier geschnackt als sei ein 10 Jahre altes Auto ein unkalkulierbarer Oldtimer und gehört pauschal auf den Friedhof.
Habt ihr mal auf die Straße geschaut...?

Ich sehe bei der Geschichte nur ein Problem: Das SIE abgeholt und abgenickt hat, was ER in Auftrag gegeben hat.
Eine Nachbesserung oder Auftragserweiterung der Reparatur ist aus meiner Sicht unstrittig (wenn auch mehr als unschön).


Und das werden wir uns nicht erspökeln können, das Wissen nur die Betroffenen selbst.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #32  
Alt 28.02.2014, 10:37
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Das Thema ist hier doch "Werkvertrag"
Geschuldet wird da nicht der wahllose Austausch von irgendwelchen Ersatzteilen, sondern der Erfolg.

Erfolg war doch offensichtlich nach der teuren Reparatur nicht gegeben, sonst hätte sich die Leuchte nicht nach einer Woche wieder gemeldet.

Hoffentlich war die Dame schlau genug eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Gruß

Volker
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  #33  
Alt 28.02.2014, 10:50
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Hallo,
das Altteil muss ja vorhanden sein und ist ihr Eigentum.
Hinfahren mit Zeugen und auf herausgabe bestehen.
Ist es nicht mehr auffindbar kann keine Beweissicherung gemacht werden und der Händler bekommt nix.
__________________
Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #34  
Alt 28.02.2014, 11:08
slowi66 slowi66 ist offline
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Man könnte auch sagen der PKW wurde vom Lebesgefährten kaputt gemacht - die Lampe leuchtete doch das erste mal auf als er damit gefahren ist. Wäre dann ein Streit den die beiden Zivilrechtlich untereinander ausfechten müssten. Sie aber gute Chancen auf Erfolg hätte. Wenn die Lampe schon beim Start geleuchtet hätte - hätte er gar nicht erst losfahren dürfen. Natürlich nur wenn bei ihm auch noch was zu holen ist.
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  #35  
Alt 28.02.2014, 11:18
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
Hallo,
das Altteil muss ja vorhanden sein und ist ihr Eigentum.
Hinfahren mit Zeugen und auf herausgabe bestehen.
Ist es nicht mehr auffindbar kann keine Beweissicherung gemacht werden und der Händler bekommt nix.
Das ist der erste sinnvolle Ansatz hier. Ohne Anmeldung hin und den Schrottcontainer ausräumen lassen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #36  
Alt 28.02.2014, 11:22
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
Hallo,
das Altteil muss ja vorhanden sein und ist ihr Eigentum.
Hinfahren mit Zeugen und auf herausgabe bestehen.
Ist es nicht mehr auffindbar kann keine Beweissicherung gemacht werden und der Händler bekommt nix.


Es wurde ein AT -Lader montiert. Das heißt das Altteil wird gegen ein revidiertes Gebrauchtteil ausgetauscht. Wo soll man denn suchen?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #37  
Alt 28.02.2014, 11:44
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Es ist öfter so, dass jemand ausgerechnet dann, wenn ihm ohnehin alle Fälle davonschwimmen, er noch mehr unbedachte Entscheidungen obendrauf setzt. Jetzt braucht die arme Frau praktische Ratschläge, wie sie aus dem Schlamassel herauskommt.

Es passiert ja nur zu oft, dass Fahrzeugbesitzer eine allerbilligste Werkstatt aufsuchen, die nicht ordentlich diagnostizieren kann, und dass dann unnötige Reparaturen vorgenommen werden, die sich der arme erst recht nicht leisten kann. Ist denn gesichert, dass es am AGR lag? Ob die Werkstatt ordentlich gearbeitet hat und der Lader wirklich kaputt war, kann man im Nachhinein vielleicht nicht mehr klären. Aber der Defekt trat ja sofort wieder auf, was ein Indiz dafür sein könnte, dass der Lader i. O. war. Jedenfalls steht die Werkstatt nicht sonderlich gut da, wenn es nach dem Tausch des AGR funktioniert.

Renault-Vertragswerkstatt? Lieber mit denen ernsthaft, aber vernünftig reden, als Rechtsstreite zu führen, für die die MA ja auch kein Geld hat. Renault darauf hinweisen, dass eine gute Werkstatt den AGR als Fehlerquelle diagnostiziert hat (wenn es denn stimmt). Wenn die anständig reagieren, die machen lassen. Ansonsten bei der Freien machen lassen. Anschließend Schlichtungsstelle der Innung anrufen (kostenlos). Reparierten Espace verkaufen und statt dessen ein Auto kaufen, das sich die junge Frau noch halbwegs leisten kann - z. B. alter Polo mit wenig km kostet in gutem Zustand keine 2.500. Bis dahin ihr mit einem zinslosem Kredit helfen, um die hoffentlich geminderte Reparaturrechnung zu bezahlen.

Wenn du geschäftlich erfahren bist, wäre es für die verunsicherte Frau sicherlich eine große Hilfe, wenn du sie zur Renault-Werkstatt begleitest ("Leute, so könnt ihr doch nicht ...").

Sunbeamer
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  #38  
Alt 28.02.2014, 12:52
horstj horstj ist offline
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Die moralische Frage, warum man ohne Geld ein großen Van mit großem Diesel fährt sollte man m.E. weg lassen.
Die Fehlermeldung im Cockpit (vermutlich Einspritzung prüfen) sind ja Sammelmeldungen. Deshalb gibt es Prüfroutinen, die - wenn das eine Renault Werkstatt war- auch durchgegangen worden sein dürften (Das würde auch das AGR Ventil geprüft). Eine Entscheidung zum Turbolader Tausch trifft man nicht einfach mal so. Meist so 2 Wochen werden auch die Altteile abgelegt. Ein Gutachter oder auch eine Eingabe bei Renault dürfte die Reparatur eigentlich durchaus überprüfbar machen.
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  #39  
Alt 28.02.2014, 13:02
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Die moralische Frage, warum man ohne Geld ein großen Van mit großem Diesel fährt ...
... sollte man wirklich weglassen, da der Espace ja wohl in besseren Zeiten gekauft wurde. Ich habe zwar noch nie ein Auto finanziert, aber das ist ja auch bei geringerem Einkommen nicht per se unvernünftig.

Sunbeamer
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  #40  
Alt 28.02.2014, 13:05
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Tja - wie schon vermutet hat sie natürlich keine Rechtschutzversicherung. War ja fast logisch.

Gut - da es ein AT-Lader ist, kann man den ausgetauschten ja nicht mehr verlangen.

Grundsätzlich würde ich ja mit ihr zum Händler fahren. Leider ist der aber weithin bekannt für, naja - sagen wir mal, strittige Aktionen.
Jetzt ist sie gerade dahin unterwegs - und mir ist nicht wohl dabei!

Allerdings würde ich an seiner Stelle wohl auch etwas gereizt reagieren wenn jemand den die Sache überhaupt nichts angeht zu mir kommt und sich da einmischt.
Das mit der Schlichtungsstelle der Innung ist aber ein guter Ansatz.
Einen Rechtsstreit kann sie sich nämlich schon mal garnicht leisten.


Auch habe ich selbst schon über ein Darlehen für sie nachgedacht.
Da tun sich aber Abgründe auf, die ich nicht überschauen kann.
Ihr Macker war halt ein ganz schlauer und hat alles was kostet auf sie laufen lassen. Nur die Autoversicherung lief namentlich auf ihn - jetzt hat er natürlich den Vorteil der Prozentmitnahme und sie kann ganz oben von neuem anfangen.
Sie braucht eine neue Wohnung und ein fahrtüchtiges Auto. Hat einen lernbehinderten Jungen der zur Förderschule muss. Den "muss" sie werktags immer 4 Kilometer zum Bus fahren und wieder abholen, da hier im letzten Jahr Haltestellen gestrichen wurden. Das ist echt trostlos.
Das zieht mich echt nach unten wenn ich das alles so mitbekomme!



Edit:

Auto steht jetzt wieder beim Renault-Vertragshändler weil defekt.
Erster Verdacht - defekter Turbolader !!!!!!!!!!
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Thomas


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Geändert von Thomas.R (28.02.2014 um 15:32 Uhr)
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  #41  
Alt 28.02.2014, 18:47
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Sorry, manche Leute brauchen kein Mitleid sondern ihnen müsste mal der Kopf gewaschen werden!!!


Jede Wette in vier Wochen ist sie mit dem Macker oder einem ähnlichen wieder zusammen

Wenn du was gutes tun willst unterstütze den Jungen organisiere einen Taxidienst oder so.

Er müsste eigentlich Anrecht auf einen Fahrdienst haben (vielleicht die Mutter mal bei Behördengängen unterstützen - meistens wissen die gar nicht was die alles bekommen können)
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #42  
Alt 28.02.2014, 18:57
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Wenn er offiziell nicht Regelbeschult werden kann, hat er Anrecht auf Transport wenn nicht mit Öffentlichen möglich oder nicht selbständig durchgeführt werden kann.
http://www.rehakids.de/ Gibt es viele Infos. Bei den Behördengängen und Briefen wird sie aber vermutlich Unterstützung brauchen. Evtl. kannst du dich da einbringen.

Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #43  
Alt 28.02.2014, 19:17
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen


Anfang letzter Woche ruft sie ihr (noch)Lebensgefährte an, er würde das Auto zur Werkstatt bringen weil eine Kontrollleuchte aufleuchtet.
Die Werkstatt ruft ihn nach Stunden an und sagt ihm dass der Turbolader hinüber sei, worauf er sagt sie sollen das reparieren.
Zwei Tage später erzählt sie mir davon, weil der gnädige Bald-Ex nun mittlerweile auch mal in der Lage war nachzufragen was das denn kosten wird. Ca. 2.000,- Euro sagt ihm die Werkstatt.
Also habe ich ihr empfohlen sofort bei der Werkstatt anzurufen und den Auftrag zu stornieren. Logisch, eine Karre im Wert von 3.500 lässt man nicht für 2.000 reparieren.
Aber natürlich zu spät - die waren schon dabei den neuen Turbolader einzubauen.
Ist doch vollkommen Bockwurst was die Chose kostet.

Wer die Reparatur ordert, hat sie auch zu zahlen, unabhängig der Eigentumsverhältnisse. Oder hatte der Ex eine Vollmacht?
__________________
Gruss Vestus
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  #44  
Alt 01.03.2014, 06:02
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Das Chaos wird immer größer.
Als ich ihr am Donnerstag empfohlen hatte das Auto sofort aus der Werkstatt zu holen, hat der Händler sie eine Verzichtserklärung für eventuell auftretende Schäden unterschreiben lassen..................
Das hat sie mir gestern Abend noch als SMS geschrieben.

Wenn jetzt der Turbolader tatsächlich wieder im Eimer sein sollte, kommt der Typ dann mit dieser Unterschrift durch?


Bezüglich der Behördengänge helfen wir ihr ja eh schon!
Meine Frau war letzte Woche schon mit ihr bei allen für sie relevanten Ämtern. Bevor wir auch bezüglich Fahrdienst des Jungen was unternehmen, müssen wir erst mal wissen wo sie in Zukunft wohnt. Sonst spielen wir das alles ja in Kürze noch einmal durch.
__________________
Thomas


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  #45  
Alt 01.03.2014, 07:21
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Hat man ihr vielleicht gesagt, dass das Auto noch nicht fertig ist und es deshalb Schaden nimmt, wenn man damit losfährt? Ich würde die Dame jetzt mal gar nichts mehr selber machen lassen und mich direkt mit der Werkstatt unterhalten.
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  #46  
Alt 01.03.2014, 07:43
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Eine Reparatur unterliegt einer Gewährleistungspflicht.
Ist durch eine vereinbarte Reparatur der Mangel nicht beseitigt, hat die Werkstatt das Recht der Nachbesserung. Wird der Reparaturverlauf (wenn er sachlich und inhaltlich dem Stand der Technik unterliegt) auf Wunsch des Kunden unterbrochen, gleicht das dem Verzicht der Gewährleistung auf die verauftragte Leistung.


Ist das eine Markenwerkstatt?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #47  
Alt 01.03.2014, 08:15
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ist doch vollkommen Bockwurst was die Chose kostet.

Wer die Reparatur ordert, hat sie auch zu zahlen, unabhängig der Eigentumsverhältnisse. Oder hatte der Ex eine Vollmacht?
Das stimmt nicht.
Azubi fährt die S-Klasse vom Chef in die Werkstatt und unterschreibt den Reparaturauftrag. Die Sekretärin hat ihm das aufgetragen, weil die nicht wusste das Chef Pleite ist. Muss jetzt der Azubi oder die Sekretärin 12.000 Euro bezahlen wenn beim Chef nix mehr zu holen ist ?

Ich denke man kann hier davon ausgehen das die Halterin damit einverstanden war das Ihr Freund das Auto zwecks Reparatur in die Werkstatt bringt. Somit war er Vertretungsbefugt. Wenn das Einverständnis der Freundin nun aber aufgrund der Höhe der Reparaturkosten irgendwann nicht mehr vorlag ist das für die Werkstatt nicht erkennbar.
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  #48  
Alt 01.03.2014, 08:40
Benutzerbild von Thomas.R
Thomas.R Thomas.R ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Eine Reparatur unterliegt einer Gewährleistungspflicht.
Ist durch eine vereinbarte Reparatur der Mangel nicht beseitigt, hat die Werkstatt das Recht der Nachbesserung. Wird der Reparaturverlauf (wenn er sachlich und inhaltlich dem Stand der Technik unterliegt) auf Wunsch des Kunden unterbrochen, gleicht das dem Verzicht der Gewährleistung auf die verauftragte Leistung.


Ist das eine Markenwerkstatt?
Ist ein Renault-Vertragshändler.

Grundsätzlich wirst Du mit Deiner Ausführung schon recht haben.
Nur - zu dem Zeitpunkt als ich ihr geraten habe das Fahrzeug abzuholen, war der Stand der Dinge ja so dass die Werkstatt den Ladelüftkühler tauschen wollte.
Ich denke das ist doch etwas anderes.
Kann mich da aber auch verzetteln.........
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Thomas


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  #49  
Alt 01.03.2014, 08:44
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht.
Azubi fährt die S-Klasse vom Chef in die Werkstatt und unterschreibt den Reparaturauftrag. Die Sekretärin hat ihm das aufgetragen, weil die nicht wusste das Chef Pleite ist. Muss jetzt der Azubi oder die Sekretärin 12.000 Euro bezahlen wenn beim Chef nix mehr zu holen ist ?

Ich denke man kann hier davon ausgehen das die Halterin damit einverstanden war das Ihr Freund das Auto zwecks Reparatur in die Werkstatt bringt. Somit war er Vertretungsbefugt. Wenn das Einverständnis der Freundin nun aber aufgrund der Höhe der Reparaturkosten irgendwann nicht mehr vorlag ist das für die Werkstatt nicht erkennbar.

Auch Dir gebe ich soweit Recht.
Nur - wenn die Werkstatt absehen kann dass die Reparatur den hälftigen Preis vom Marktwert des Fahrzeugs schon überschreitet, dann sollte es doch selbstverständlich sein beim Halter des Fahrzeugs noch einmal nachzufragen.
Ob das nun rechtlich Halt hat steht auf einem anderen Blatt. Ich ordne es unter normalem Menschenverstand ein.
__________________
Thomas


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Geändert von Thomas.R (01.03.2014 um 09:17 Uhr)
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  #50  
Alt 01.03.2014, 09:45
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Wenn die Werkstatt eine Verzichtserklärung forderte hat sie den Wagen vermutlich mitgenommen, obwohl die Werstatt die Reparatur noch nicht abgeschlossen hatte.
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