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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.02.2014, 22:13
Benutzerbild von Thomas.R
Thomas.R Thomas.R ist offline
Lieutenant
 
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Standard horrende Werkstattrechnung bei altem Auto

Eine Mitarbeiterin von mir steckt in der Klemme und fragt mich um Rat. Leider bin ich diesbezüglich auch kein Experte und frage daher euch.
Sie steckt gerade mitten in der Trennung von ihrem Lebensgefährten. Sie teilen sich also aktuell noch Wohnort, Auto und Kind.
Dass das Mädel keinen übrigen Cent hat brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Das Auto läuft auf sie und wurde bei einem ortsansässigen Händler vor 13 Monaten gebraucht gekauft. Besser gesagt - 5.000,- Euro wurden anbezahlt; 2.200,- Euro werden in Raten zu je 100,- Euro abbezahlt.
Jetzt ist das Auto 10 Jahre alt. Laut Internetrecherche hat es einen aktuellen Wert von 3.500,- Euro.

Anfang letzter Woche ruft sie ihr (noch)Lebensgefährte an, er würde das Auto zur Werkstatt bringen weil eine Kontrollleuchte aufleuchtet.
Die Werkstatt ruft ihn nach Stunden an und sagt ihm dass der Turbolader hinüber sei, worauf er sagt sie sollen das reparieren.
Zwei Tage später erzählt sie mir davon, weil der gnädige Bald-Ex nun mittlerweile auch mal in der Lage war nachzufragen was das denn kosten wird. Ca. 2.000,- Euro sagt ihm die Werkstatt.
Also habe ich ihr empfohlen sofort bei der Werkstatt anzurufen und den Auftrag zu stornieren. Logisch, eine Karre im Wert von 3.500 lässt man nicht für 2.000 reparieren.
Aber natürlich zu spät - die waren schon dabei den neuen Turbolader einzubauen.
Letzten Freitag kam sie dann erstmals wieder mit dem Auto zur Arbeit. Montag dieser Woche wieder in die Werkstatt, da die selbe Kontrollleuchte wieder leuchtet!
Dienstag vormittag Auto wieder zurück bekommen - Dienstag nachmittag wieder zur Werkstatt - Kontrolleuchte leuchtet wieder!
Mittwoch das selbe Spiel!
Heute wieder!
Heute Abend nun ruft sie mich an und erzählt mir sie hätte nun Info von der Werkstatt, der Ladeluftkühler wäre nun hinüber.
Kosten ca. 800,- Euro.

Ich habe sie förmlich gezwungen die Arbeit nicht durchführen zu lassen und das Auto sofort da weg zu holen, was sie auch gemacht hat.

Bevor ich weiterschreibe bitte mal eure Meinungen und Tips dazu.
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Thomas


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  #2  
Alt 27.02.2014, 22:24
Egos Egos ist offline
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Bei einem damals noch 9 Jahre alten Auto so viel Geld zu bezahlen finde ich schonmal etwas krass. Meiner Meinung nach kann es fast nicht sein dass der Wert in 13 Monate um 3700€ gefallen ist!
Natürlich sind Reparaturen bei Turboladermotoren immer scheiße, können einen langen Rattenschwanz nach sich ziehen und sind vor allem teuer.
Man hätte auch eine Überholung des Turboladers in Auftrag geben können, diese kosten einen Bruchteil (ca. 800-1000€) eines neuen Laders.
Durch einen defekten Lader kann aber durchaus der Ladeluftkühler und sogar der ganze Motor Schaden nehmen.
Bei einem Auto diesen Alters würde ich dann in eine freie Werkstatt gehen und versuchen mir ein Gebrauchtteil (z.B. ebay) einbauen zu lassen. Ist nochmal um Welten günstiger als das jeweilige Neuteil.
__________________
Gruß Christoph
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  #3  
Alt 27.02.2014, 22:25
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hmigor hmigor ist offline
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...mehr Info zum Auto...


Details auch per PN...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 27.02.2014, 22:27
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
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Da deine MA nach Deiner Beschreibung der Werkstatt keinen Auftrag erteilt hat wird es die Werkstatt schwer haben an Ihr Geld zu kommen falls sie nicht schon bezahlt hat. Zumal der Turbo ja augenscheinlich nicht defekt war....

In einem ähnlichen Fall hat ein Freund mal seiner MA einen Firmenwagen (Seat irgendwas, kostete damals 84 € netto o. Anz.) gegen Gehaltsverzicht überlassen. Kannst Du ja mal drüber nachdenken wenn sie eine "Gute" ist...wovon ich ausgehe, denn sonst würdest Du Ihr ja nicht helfen wollen.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #5  
Alt 27.02.2014, 22:28
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Wer hat denn jetzt die 2000 Eier bezahlt. Wer ist im Brief eingetragen. Wem gehört das Auto laut Kaufvertrag.
Ein Abbruch des Einbaus wäre möglich gewesen. Der Lader war da noch nicht in Betrieb.
Normal ist wer bestellt , bezahlt.
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  #6  
Alt 27.02.2014, 22:32
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Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Einen Tip hätte ich schon mal: Werkstatt wechseln. Und zwar zu einer, die erst mal die Fehlerursache ermittelt und nicht einfach auf gut Glück Bauteile wechselt.
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Grüße Jens

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  #7  
Alt 27.02.2014, 22:32
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hmigor hmigor ist offline
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...das Kind liegt im Brunnen...gaaanz weit unten...


...die Kiste ist defekt nichts wert, repariert auch nichts, aber man kann sie repariert weiter benutzen...


Gib mir mehr technischen Input und ich frag mal bei unseren Spezialisten nach...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 27.02.2014, 22:33
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Zitat:
Zitat von Kpt. Blaubär Beitrag anzeigen
Einen Tip hätte ich schon mal: Werkstatt wechseln. Und zwar zu einer, die erst mal die Fehlerursache ermittelt und nicht einfach auf gut Glück Bauteile wechselt.
...viel Glück bei der Suche der Nadel im Heuhaufen...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #9  
Alt 27.02.2014, 22:46
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Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.

Der Mann war Auftraggeber, also Rechnung an den Mann

Nur m.M.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #10  
Alt 27.02.2014, 22:49
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Drum habe ich geschrieben ich möchte erst ein paar Meinungen bevor ich weiterschreibe.

Ich habe heute noch meinen Freundlichen angerufen und ihn mal gefragt was denn ein neuer Turbolader für einen Renault Espace 2.2 Diesel Bj. 2004 kosten würde.
Neu, sagt der zu mir, bau ich Dir da sowieso keinen ein. Da wird ein Austauschlader eingebaut und fertig. Kosten mit Einbau 800,- Euro (paar hin, paar her)

Kann sie nach einer Woche von der Werkstatt noch verlangen ihr den ausgebauten Turbolader zu überlassen?

@Jetstream
Die Rechnung hat sie heute erst bekommen. Ist also noch garnichts bezahlt.
Im Brief eingetrage ist sie. Im Kaufvertrag auch.

@Nille 72
Ist das so einfach?
Ich meine - die Situation ist schon etwas verzwickt!
Der (noch)Lebensgefährte gibt den Auftrag - will vom zahlen der Rechnung jetzt aber natürlich nichts wissen. Er sagt: "Ist ja Dein Auto".
Die Werkstatt sagt: "Können wir doch nichts dafür dass ihr gerade im Trennungsstreit seid. Er hat uns den Auftrag gegeben das zu reparieren."
Und sie steht irgendwo in der Mitte und denkt nur daran wo denn das ganze Geld herkommen soll für die offenen Rechnungen. Und zudem natürlich ein fahrbarer Untersatz!

Leider habe ich keinen Firmenwagen. Habe aber schon darüber nachgedacht ob ich nicht so einen Fiat 500 für sie finanziere - natürlich gegen Gehaltsverzicht. Denn sie selbst ist jetzt dann so weit verschuldet dass sie sicher keinen bekommt.
Tut mir echt leid das Mädel.
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Thomas


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  #11  
Alt 27.02.2014, 23:06
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Nille72 Nille72 ist offline
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Jepp, wenn Deine MA keinen Auftrag an die Werkstatt gegeben muss Sie nicht zahlen. Der Freund ist ggü. der Werkstatt verantwortlich. Gibt es Musterurteile....hier so ähnlich:

http://www.autoservicepraxis.de/fahr...ht-865058.html

und

http://www.autoservicepraxis.de/unbe...h-1278379.html
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils


Geändert von Nille72 (27.02.2014 um 23:11 Uhr)
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  #12  
Alt 28.02.2014, 06:50
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Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen

Leider habe ich keinen Firmenwagen. Habe aber schon darüber nachgedacht ob ich nicht so einen Fiat 500 für sie finanziere - natürlich gegen Gehaltsverzicht. Denn sie selbst ist jetzt dann so weit verschuldet dass sie sicher keinen bekommt.
Tut mir echt leid das Mädel.
und du hast einen Treuergebenen Angestellten der auch in besseren Tagen zu seinem Chef steht
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #13  
Alt 28.02.2014, 07:09
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Spüli Spüli ist offline
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Moin!
Deine Schilderung deutet auf eine Werkstatt hin, die lieber Teile tauscht als Fehler findet. Nur in seltenen fällen ist wirklich der Turbo hinüber. Häufiger sind es irgendwelche Sensoren oder Ventile die kaputt oder verschmutzt/zugesetzt sind.

Wie bereits geschrieben wurde, muß der Auftraggeber auch die Rechnung bezahlen. Das wird in dem geschilderten Fall aber wohl daraus hinaus laufen, das der Wagen eine ganze Zeit lang beim Händler stehen bleibt, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann. Da muß Deine MA abwegen, wie man am einfachsten aus der Sache raus kommt.
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Gruß Ingo
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  #14  
Alt 28.02.2014, 07:14
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Nille72 Nille72 ist offline
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Die Werkstatt hat in diesem Fall kein Pfandrecht gegen die Eigentümerin. Im Zweifelsfall das Urteil aus dem zweiten Link mitnehmen und ggf. die Polizei anrufen.
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Nils

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  #15  
Alt 28.02.2014, 07:23
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Welche Schuld hat man nun bei der Werkstatt zu suchen, dass diese den finanziellen Engpass ausbaden soll?


Auto abgegeben, eine Diagnose gestellt und ein Pauschalauftrag durch den Kunden erteilt.
Alles gut.

Jeder Normalo hätte doch gleich gefragt: Wass kooostet daaaas? Und dann erst die Freigabe erteilt!

Nachbesserung, steht auf einem ganz anderen Zettel.
Genauso ist es tricky, ob der Freund nur Erfüllungsgehilfe war.

Die Sache ist jedenfalls so komplex, das nur ein Jurist mit kompletten Wissen um die Geschichte helfen kann.
Eine Erstberatung, kommt um die 150€

Wichtig ist (IMHO) mit der Werkstatt zu sprechen und sie mit dem Umstand vertraut zu machen. Diese ist mit ihrer erbrachten Leistung ersteinmal im Recht und wird ihre (berechtigte -auch wenn vielleicht nicht gute) Forderung zeitnah durchsetzen lassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #16  
Alt 28.02.2014, 07:34
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Welche Schuld hat man nun bei der Werkstatt zu suchen, dass diese den finanziellen Engpass ausbaden soll?

Die Werkstatt hat doch nichts auszubaden....sie muss sich nur an denjenigen halten der auch den Auftrag zur Reparatur erteilt hat. Und das war nach vorliegender Schilderung nun mal nicht die MA von Thomas und nur darum ging es hier.

Die verlinkten Urteile sind übrigens aus einer Fachzeitung für das KFZ Handwerk. Wenn man eine Werkstatt führt, muss man schon wissen wer den WA-Auftrag unterzeichnen muss.
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Nils

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  #17  
Alt 28.02.2014, 07:50
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Mir ging es um:
- vermeintlich überteuertes Auto gekauft.
- Auto zu alt für solch Rep.
- können nur Teiletauschen, keine Diag stattgefunden.

Wichtig ist wer der Grundauftraggeber war. Im Auftragsvordruck steht in der Regel: ... Auftraggeber sichert zu das der Gegenstand Rechte frei Dritter ist oder der Überbringer in dessen Auftrag handelt.

Aber: Die Eigentümerin hat ja das Auto nach erfolgter Rep. abgeholt und anscheinend keine schriftliche Rüge ausgesprochen, also den Vorgang geduldet.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (28.02.2014 um 07:55 Uhr) Grund: Vergessen
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  #18  
Alt 28.02.2014, 07:56
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lalao0 lalao0 ist offline
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Preis Turbolader als Neuteil um die 300,--, als überholter 260,-- €. Also warum kein Neuteil? Kosten für den Einbau kann ich nicht bewerten, da ich nicht weis, wo der Turbo beim Renault sitzt. Beim Seat Alhambra oder VW Sharan muß z.T. der ganze Motor raus, damit du an den Turbo kommst. Da sind schnell 10 Stunden Arbeitszeit weg. Auch ein Folgeschaden ist nicht unlogisch. Und um den Rest sollten sich die beiden Eheleute streiten. Sorry, aber was kann die Werkstatt dafür, daß der Ehemann so ein Vollpfosten ist.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #19  
Alt 28.02.2014, 08:00
horstj horstj ist offline
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Hallo,
da scheinen mir zwei getrennte Probleme vorzuliegen:
- die möglicherweise sachlich falsche Reparatur. Die sich wohl nur mit Hilfe einer anderen Werkstatt oder gutachterlich lösen lässt. Wobei weder die Kosten für den Turbotausch (wenn es bspw. ein Renault Scenic oder anderer Kompaktvan mit verbautem Motor ist) noch die Sache mit dem Ladeluftkühler erstmal unwahrscheinlich ist.
- der erste Reparaturauftrag. Das ist leider nicht so einfach, da nicht klar ist, wie weit Sie den Wagen und die Reparaturaufträge an den Ex. abgegeben/über ihn beauftragt/zugestimmt hat. Allein dass Sie nach Rücksprache mit ihr ihren Ex noch weiter mit der Werkstatt verhandeln und nach Kosten fragen ließ statt selbst hinzugehen ist unglücklich.

Auch wenn beides zusammen ärgerlich ist muss Sie die Punkte getrennt angehen und vor allem auch angehen.
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  #20  
Alt 28.02.2014, 08:05
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...um zu beurteilen, inwieweit eine unkorrekte Rechnung gestellt wurde, müsste man sie mal zu Gesicht bekommen. Am besten mit den ausgelesenen Fehlercodes...
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...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #21  
Alt 28.02.2014, 08:10
Skidbladnir
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Eheleute "Haften" gesamtschuldnerisch.
Somit kann die Werkstatt mit der Rechnung an beide herantreten,
nicht nur den Auftraggeber.
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  #22  
Alt 28.02.2014, 08:20
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...um zu beurteilen, inwieweit eine unkorrekte Rechnung gestellt wurde, müsste man sie mal zu Gesicht bekommen. Am besten mit den ausgelesenen Fehlercodes...
Da spricht ein unabhängiger Profi, also genau zuhören was er sagt.



Zitat:
Zitat von Skidbladnir Beitrag anzeigen
Eheleute "Haften" gesamtschuldnerisch.
Somit kann die Werkstatt mit der Rechnung an beide herantreten,
nicht nur den Auftraggeber.
Im 2.ten Satz steht: "Lebengefährte".
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #23  
Alt 28.02.2014, 08:31
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Hier bin ich mit mehreren Antworten nicht ganz einverstanden. Aber ich stimme zu, dass das Kind tief im Brunnen ist. Meine Kommentare:

Die Eigentümerin hat offenbar ein Auto, obgleich sie es sich nicht leisten kann, denn Reparaturen in dieser Preislage sind gelegentlich zu erwarten - das ist leichtsinnig. In dieser wirtschaftlichen Lage muss man als Autohalter selbst basteln oder entsprechende Freunde haben.

Der Auftraggeber hat seine Kompetenzen überschritten und Fehler gemacht, die beim Nicht-Profi leider sehr verbreitet sind. Er hat einen falschen Auftrag erteilt - wohl weil er über die Sicherheit der Diagnose getäuscht wurde.

Die Werkstatt hat vollkommen versagt, nach meinem Rechtsempfinden sogar betrogen: Sie musste wissen, dass sie die Ursache nicht sicher gefunden hat und entsprechend beraten. Solche unzureichend begründeten Teilewechsel halte ich für Betrug. Sie sind aber sehr verbreitet (kenne selbst viele Fälle), offenbar also sicheres Gelddrucken für Betrüger.
(In meinem alten Auto blinkt seit vielen Jahren eine Warnleuchte. Die ehrliche Werkstatt hat keinen Fehler gefunden und lehnt das planlose Auswechseln von Baugruppen ab.)

Der gefundene Tabellenwert dürfte sich auf den Händlerverkaufspreis beziehen, altersentsprecbend makellos mit Neutüv und Händlergarantie. Die Situation ist also noch schlechter als angenommen.

Ein Missverhältnis zwischen Wert und Reparaturpreis allein macht aber eine Reparatur nicht sinnlos - sie könnte durchaus (bei ehrlicher und kompetenter Werkstatt) der billigste und einfachste Weg zu einem weiterhin brauchbaren Auto sein.

Die Werkstatt könnte ein Pfandrecht haben: Ihr Vertragspartner hatte die tatsächliche Gewalt über das Auto, war also der Besitzer. Wie er sich darüber mit der Eigentümerin einigt, die ihm das Auto überlassen hat, ist seine Sache.

Mein Rat: Schiedsstelle, Innung oder dergl. gegen Werkstatt mobilisieren - aber ein Lehrgeld wird wohl bleiben.

sea u in denmark
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  #24  
Alt 28.02.2014, 08:36
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Daß die beiden das Auto anscheinend viel zu teuer gekauft haben, ist zwar traurig, aber leider auch ihre eigene Schuld. Jeder Händler kann sich für seine Waren einen Preis ausdenken, den er dafür möchte. Dabei muß er sich an keinen Marktwert halten.
Gerade heute in Zeiten des Internets ist ein Preisvergleich VOR dem Autokauf eigentlich Pflicht.

Ich finde den Reparaturpreis ziemlich heftig. Ein Aftermarket-Lader kostet um die 350 €, der Listenpreis bei Renault mag vielleicht das doppelte kosten. Aber 1300 € Arbeitslohn für max. 8 h Arbeit? Finde ich zu teuer.
Dumm ist nur, daß der Ex keinen KVA eingeholt hat, nun kann die Werkstatt "nach Aufwand" abrechnen... besser gehts nicht.

Der einzige Lichtblick für das Mädel:
Wenn die beiden nicht verheiratet waren, muß allein der Auftraggeber die Rechnung zahlen. Ob der das kann, ist in so einer Lage natürlich fraglich..
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Gruß Falko
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  #25  
Alt 28.02.2014, 08:53
MichaB. MichaB. ist offline
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Ziehst das juristisch durch, vergleichst Dich nach zwei Jahren und darfst die 1000 die es von der Werkstatt dann vielleicht zurückgibt an den Anwalt zahlen.
Würde mich versuchen mit der alten Werkstatt zu einigen nach dem Motto: Einbau Turbo war wohl vergebens, aber ich will mal nicht dagegen vorgehen, wenn ihr mir den LL-Kühler nur gegen Materialkosten wechselt.
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