|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Wenn das dann so logisch ist soll mir der Vollzugsbeamte doch mal bitte logisch erklären warum er für ein Steuerfrei-Fahrzeug meine Bankverbindung braucht.
__________________
Gruß Sascha |
#27
|
|||
|
|||
Meine Antwort als Steuerberater: Die Bankverbindung wird zur Besteuerung nicht benötigt, also gibt's keine. Noch sind wir schließlich nicht in den USA *schimpf*
Gesendet von meinem GT-I8190 mit Tapatalk |
#28
|
||||
|
||||
in NRW kann man schon seit Jahren kein Fahrzeug mehr anmelden, wenn man keine Einzugsgenehmigung für ein Lastschriftverfahren abgibt....
__________________
Gruß Olli |
#29
|
|||
|
|||
Zitat:
Grüne Kennzeichen gibt es nur noch für Landwirtschaftliche Fahrzeuge. |
#30
|
|||
|
|||
Zitat:
Also gilt das Schild für Trailer gar nicht. Zitat:
("Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ")
__________________
Beste Grüße John |
#31
|
||||
|
||||
Zitat:
P. S. logische Erklärungen gibt es im Bereich der Zulassung und der Finanzämter eher selten
__________________
Viele Grüße Thomas |
#32
|
||||
|
||||
Zitat:
Ach... schreiben sich die Programme schon selber? Auch eine Art sich die Bankverbindungen der Bürger unseres Landes zu besorgen. Kann man ja mal eben durch den Komputer jagen und nachsehen, ob auf dem Konto nicht auch noch ALG II eingezahlt wird. Harz 4 Kassieren, aber wo möglich auch noch ein Sportgerät in Form eines Bootes sein Eigen nennen. Das geht ja wohl gar nicht. The big brother is watching you. Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#33
|
||||
|
||||
Der Punkt ist, das Sepa verfahren rechtlich viele Änderungen mit sich bringt.
Überwiesungen + 3 Tage , Einzug + 14 Tage ( Schnitt) Den Kunden sollen die Möglichkeit erhalten, die Überweisung innerhalb einer Frist rückgängig zu machen, bzw. beim Einzug 14 Tage vor informiert zu werden um Kontodeckung herzustellen. Inclusive einer neue Einzugsermächtigung, da die alte nicht mehr gilt. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, das alle alten Einzugsermächtigungen ungültig sind, ab Feb 2014. Daher neue Vollmacht. Da stellt sich nichts automatisch um, oder wenn, dann ist das anfechtbar. Grüße Frank |
|
|