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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 09.03.2014, 13:47
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Das heißt entstempeln!
Wenn Du wegen irgendwas das Fahrzeug sowieso nicht im Straßenraum haben darfst, wird entstempelt, damit Du das Fahrzeug nicht im Straßenraum haben darfst - ist doch logisch!
Michael
Wenn das dann so logisch ist soll mir der Vollzugsbeamte doch mal bitte logisch erklären warum er für ein Steuerfrei-Fahrzeug meine Bankverbindung braucht.
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Gruß Sascha
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  #27  
Alt 09.03.2014, 16:30
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Meine Antwort als Steuerberater: Die Bankverbindung wird zur Besteuerung nicht benötigt, also gibt's keine. Noch sind wir schließlich nicht in den USA *schimpf*

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  #28  
Alt 09.03.2014, 16:45
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in NRW kann man schon seit Jahren kein Fahrzeug mehr anmelden, wenn man keine Einzugsgenehmigung für ein Lastschriftverfahren abgibt....
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Gruß Olli
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  #29  
Alt 09.03.2014, 16:52
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht wie Ihr das gemacht habt, ein Trailer ist ein Sportgerätetransporter und somit Steuerfrei anzumelden. Das heißt er bekommt ein grünes Nummernschild und man bezahlt keine Steuern. So lief das bei mir (Kreis Coesfeld)
Bei uns gibt es seit einiger Zeit, schwarze Kennzeichen für Sportanhänger bei der Zulassung, anschließend kommt ein Schreiben von dem Finazamt worin Mitgeteilt wird dass das Fahrzeug steuer frei ist.
Grüne Kennzeichen gibt es nur noch für Landwirtschaftliche Fahrzeuge.
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  #30  
Alt 09.03.2014, 17:55
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Bei uns im Rheingau-Taunus-Kreis (..) steht auch ein großes Hinweisschild an der KFZ-Zulassungsstelle. "Auch wenn Sie keine KFZ-Steuer bezahlen müssen, wird das KFZ nur zugelassen, wenn Sie eine SEPA-Bankverbindung angeben".
(..)
Man sollte die Behörde beim Wort nehmen. Ein Sportbootenhänger mit grünem Kennzeichen wird gar nicht zugelassen. Es ist nämlich ausdrücklich (§3 Abs. 2 Nr. 2e FZV) von der Zulassungspflicht befreit und erhält nur ein Kennzeichen ohne Zulassung.

Also gilt das Schild für Trailer gar nicht.

Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Bei uns gibt es seit einiger Zeit, schwarze Kennzeichen für Sportanhänger bei der Zulassung, anschließend kommt ein Schreiben von dem Finazamt worin Mitgeteilt wird dass das Fahrzeug steuer frei ist.
Grüne Kennzeichen gibt es nur noch für Landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Dann ist "bei Euch" ausserhalb des Geltungsbereiches des §9 Abs. 2 FZV.

("Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ")
__________________
Beste Grüße

John
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  #31  
Alt 09.03.2014, 18:46
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Wenn das dann so logisch ist soll mir der Vollzugsbeamte doch mal bitte logisch erklären warum er für ein Steuerfrei-Fahrzeug meine Bankverbindung braucht.
Der Beamte braucht doch nicht die BV, sondern nur der Computer (das Softwareprogramm)

P. S. logische Erklärungen gibt es im Bereich der Zulassung und der Finanzämter eher selten
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Viele Grüße
Thomas
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  #32  
Alt 12.03.2014, 11:03
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Bei uns im Rheingau-Taunus-Kreis muss man dank SEPA nun auch seine Bankverbindung angeben, wenn man keine Steuer bezahlen muss (früher musste man nur eine angeben, wenn man steuerpflichtig war).
Das Software-Programm kann halt nicht ohne leben....

Es steht auch ein großes Hinweisschild an der KFZ-Zulassungsstelle. "Auch wenn Sie keine KFZ-Steuer bezahlen müssen, wird das KFZ nur zugelassen, wenn Sie eine SEPA-Bankverbindung angeben".
Man einen SEPA-Lastschrifteneinzug ausfüllen.

Habe das dieses Jahr bereits 2 Mal gemacht. Aber wie versprochen. Abgebucht wurde nix
Das Software-Programm kann halt nicht ohne leben.... ??????
Ach... schreiben sich die Programme schon selber?

Auch eine Art sich die Bankverbindungen der Bürger unseres Landes zu besorgen.

Kann man ja mal eben durch den Komputer jagen und nachsehen, ob auf dem Konto nicht auch noch ALG II eingezahlt wird.
Harz 4 Kassieren, aber wo möglich auch noch ein Sportgerät in Form eines Bootes sein Eigen nennen.
Das geht ja wohl gar nicht.

The big brother is watching you.

Robin
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  #33  
Alt 12.03.2014, 11:20
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Der Punkt ist, das Sepa verfahren rechtlich viele Änderungen mit sich bringt.

Überwiesungen + 3 Tage , Einzug + 14 Tage ( Schnitt)
Den Kunden sollen die Möglichkeit erhalten, die Überweisung innerhalb einer Frist rückgängig zu machen,
bzw. beim Einzug 14 Tage vor informiert zu werden um Kontodeckung herzustellen.

Inclusive einer neue Einzugsermächtigung, da die alte nicht mehr gilt.
Der Gesetzgeber hat klar geregelt, das alle alten Einzugsermächtigungen ungültig sind, ab Feb 2014. Daher neue Vollmacht. Da stellt sich nichts automatisch um, oder wenn, dann ist das anfechtbar.
Grüße
Frank
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