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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
Hier geht es um kurzeitiges bzw. kurzfristiges Ein- bzw. Ausreisen und ob man dabei jeweils eine Grenzprozedur vollziehen muss. Nochmal: Bei jedem Grenzübertritt müssen bei der Grenzstelle die Papiere vorgezeigt werden ! Dies gilt solange, bis Kroatien dem Schengener Abkommen beigetreten ist. Ausserdem ist die Aufenthaltsgebühr bei dem jeweiligen Hafenkapitän zu entrichten. Dies gilt auch nach dem Schengenbeitritt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (18.03.2014 um 17:27 Uhr) |
#27
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Ich darf das mal präzisieren:
Zitat:
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#28
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Ändert nichts an der Tatsache dass die Grenzstelle - Port of entry - mit Zollstander erstmal selbständig aufgesucht werden muss.
Was der Beamte im nachhinein sehen möchte steht auf einem anderem Blatt.
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Gruss Vestus
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#29
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So ist es
Gruß Gerrit |
#30
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Hallo- neues aus Kroatien, wie auf der f.r.e.e in München verlautet, soll die pol.Meldepflicht wegfallen- die neue Gebühr soll künftig für alle Boote über 3m Länge gelten, egal welche Flagge.
Gruß Gerrit |
#31
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Sooo neu ist das nun auch wieder nicht, denn das Mittelmeerskippertreffen ist ja nun schon ein paar Wochen her .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#32
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